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Donnerstag, 13. Februar 2020

Die Angriffe abwehren


UNION BUSTING - Wenn Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb beim Einsatz für Beschäftigte behindert werden, sind Solidarität und Unterstützung durch ver.di besonders wichtig

Von Heike Langenberg

Immer wieder erreichen uns Berichte darüber, wie Arbeitgeber versuchen, engagierte Kolleg*innen an ihrem Einsatz für die Rechte der Beschäftigten zu hindern, quer durch alle Branchen, quer durch die Republik. So hatte Aytekin Erayabakan unlängst wieder einmal ­einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Augsburg. Tagtäglich ist er im Lidl-­Zentrallager Graben Angriffen seitens der Geschäftsführung ausgesetzt, seine Vorgesetzten können offenbar nicht damit umgehen, dass er eine der treibenden Kräfte für die erste Betriebsratswahl dort gewesen ist, und wollen ihn deshalb loswerden. Mehrfach hat die Geschäftsführung versucht, ihm zu kündigen. Jetzt versucht sie es erneut. Aber Aytekin Erayabakan erlebt auch viel ­Solidarität und Unterstützung bundesweit, ob persönlich, im Internet oder bei den Verhandlungen. Und er sagt, das gebe ihm viel Kraft im täglichen Kampf.

Grobe Behinderung
Unterstützung benötigen auch die Kolle­g*innen des Callcenters Kikxxl. In Dortmund störten Führungskräfte eine Veranstaltung, bei der ver.di über Betriebs- ratswahlen informierte. ­Eine „grobe Behinderung unserer Gewerkschaftsarbeit“, nennt ver.di-Sekretär Matthias Baumann solches Auftreten.

In Bochum war drei Wochen zuvor drei Mitarbeiter*innen des Callcenters gekündigt worden, die dem Arbeitgeber die Einladung für die Wahlversammlung zur Einleitung einer Betriebsratswahl übergeben hatten. Dagegen hat ver.di bereits Klage eingereicht, ein Wahlvorstand ist seit zwei Wochen im Amt. Auch in München musste ver.di die Gerichte bemühen, damit die Beschäftigten der dortigen Filiale der Textilkette Massimo Dutti einen Betriebsrat wählen können. Es war zu massiven Einschüchterungsversuchen und Schikanen gekommen, eine gekündigte Kollegin erhält Rechtsbeistand von ver.di vor Gericht.

Die Vorgänge führen auch strafrechtlich zu einem Nachspiel, da Urkunden gefälscht wurden und offizielle Erklärungen der Gewerkschaft verschwunden sind. „Im Textilhandel scheint man sich gerade im Wettbewerb um den Titel des härtesten Arbeitgebers zu befinden“, so Felix Bußmann, ver.di-Verantwort­licher für die Betriebsratswahl. Massimo Dutti gehört wie Zara zur spanischen Inditex-Gruppe.

Über das Medizin-Logistikunternehmen trans-o-flex (t-o-f) hat ver.di publik bereits im Frühjahr berichtet. Damals wurde der südhessische Standort Knall auf Fall geschlossen. Jetzt soll in Nordhessen die Betriebsratsvorsitzende Yvonne Langner aus dem Betrieb geklagt werden. Sie soll vor Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt und so dem Arbeitgeber geschadet haben. ver.di hält die Vorwürfe gegen Langner für absurd und den geschilderten Sachverhalt für konstruiert.

Das Vorgehen ist nicht neu: Engagierte Betriebsrät*innen sind dem trans-o-flex Konzern ein Dorn im Auge. Wer nicht kuscht, wird fertiggemacht, ist zu hören. Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Ständig drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Lohn wird einbehalten, Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Das Betriebsratsbüro taugt allenfalls als Besenkammer. Das alles nimmt Yvonne Langner hin. Seit 15 Jahren arbeitet sie bei trans-o-flex. „Vor Problemen wegzulaufen, ist nicht mein Ding. Bevor ich mich aufrege, versuche ich lieber, es zu ändern“, sagt die 43-Jährige.


4.000 Unterschriften
Vor dem Verwaltungsgericht München hat jüngst der Dienststellenleiter der Sparkasse Regen-Viechtach zwei Verfahren verloren. Er wollte die Personalratsvorsitzende aus dem Gremium ausschließen lassen und sich die Zustimmung zu deren außerordentlicher Kündigung ­einholen. ver.di hat die Kollegin unter anderem mit 4.000 gesammelten Unterschriften unterstützt. Die Sicherheitsfirma Kötter hat Ende Oktober versucht, den hauptamtlichen ver.di-Kollegen Özay Tarim mit einer Unterlassungserklärung mundtot zu machen. Er hatte die Arbeitsbedingungen des Sicherheitsdienstleisters am Düsseldorfer Flughafen kritisiert.

Leider hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Immer wieder werden engagierten Gewerkschafter*innen Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich für ihre Kolleg*innen und ihren Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes stark machen. Aber die hier aufgeführten Fälle zeigen, wie wichtig die Unterstützung einer starken Gemeinschaft wie ver.di ist – rechtlich wie solidarisch.



Sonntag, 25. November 2018

Weltbild will BR-Vorsitzenden loswerden!

Erfundene Vorwürfe und ehrverletzende Behauptungen rechtfertigen keine Kündigung des BR-Vorsitzenden


Die Plätze im Gerichtssaal reichten nicht für die vielen UnterstützerInnen, die zur Verhandlung über die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD gekommen waren. Vor dem Gericht formierten sich Dutzende mit Fahnen und Bannern zum bunten Protest: „Schluss mit dem Betriebsrats-Mobbing bei WELTBILD!“ Drinnen erging es den Vertretern des Arbeitgebers nicht besser. Sie konnten keinerlei Beweise für die Behauptung vorlegen, der Vorsitzende habe einen Mitarbeiter zum Blaumachen aufgefordert.


Wer am Montagmorgen nicht selbst dabei sein konnte, schickte ein Foto zur Unterstützung des Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD. Die DemonstrantInnen präsentierten über 100 Fotos von weiteren UnterstützerInnen aus ganz Deutschland.

Am Ende der Verhandlung riet der Vorsitzende Richter dem Arbeitgeber dringend, den Antrag zur Kündigung des Betriebsrats zurückzuziehen. Man müsse nicht immer alles auf die Spitze treiben, sagte das Gericht, das weder stichhaltige Beweise für die Vorwürfe des Arbeitgeber erkennen konnte, noch den Vorwurf als solchen für kündigungsrelevant hielt.

Gewerkschaftssekretär Thomas Gürlebeck von ver.di überrascht das nicht: „Erfundene Vorwürfe und ehrverletzende Behauptungen reichen eben nicht, um einen Betriebsratsvorsitzenden aus dem Amt zu jagen.“ Aber der Gewerkschafter ist auch wütend: „Die Geschäftsführung will jetzt genau denjenigen loswerden, der in der höchst schwierigen Phase der Insolvenz unermüdlich für den Fortbestand des Unternehmens und die Beschäftigten gekämpft hat. Der Vorwurf, er solle einen Kollegen dazu angestiftet haben, WELTBILD zu schädigen, ist eine unerhörte Dreistigkeit.“

BR-Vorsitzender soll gehen, weil er unbequem ist

Viele Kolleginnen und Kollegen vermuten, dass die Geschäftsführung den BR-Vorsitzenden vor allem deshalb loswerden will, weil er unbequem ist und Konflikten nicht aus dem Weg geht. Gürlebeck teilt diese Einschätzung: „Hier wird die Sozialpartnerschaft mit Füßen getreten. Einen solchen Umgang mit Betriebsräten kann man nur verurteilen, und man muss sich fragen, welches Rechtsempfinden in der WELTBILD-Geschäftsführung vorherrscht.“

Die Urteilsverkündung ist für den 29.11.2018 vorgesehen. Bis dahin hat der Arbeitgeber Zeit, sich zu entscheiden, ob er das Betriebsrats-Mobbing weitertreiben oder wieder auf den Boden von Gesetz und Anstand zurückkehren möchte.
 
 

 

Samstag, 15. September 2018

Die Welt bei Weltbild...



Aus dem ver.di Weltbild Blog:

Ja, liebe KollegInnen, wer es noch nicht bemerkt hat: wir sind mitten im union busting und Betriebsratsmobbing angekommen.

Das hier ist kein merkwürdiger und kindisch anmutender Streit zwischen einer unwilligen Geschäftsführung und einem zickigen Betriebsrat, der über E-Mails, Gerichte und Öffentlichkeitsarbeit auf Kosten der Firma, des Arbeitsklimas, der Mitarbeitermotivation und -bindung ausgetragen wird.

Nein, sondern die Geschäftsführung Christian Sailer und sein Gehilfe Personalleiter Manfred Ries arbeiten gerade das Drehbuch für union busting ab, statt sich um eine Verbesserung der Geschäfte und des Betriebsklimas zu kümmern.

Union busting ist ein gezielter Angriff auf Gewerkschaften und Betriebsrat, um die Stellung der Mitarbeiter auszuhöhlen, so dass ihre Arbeitsbedingungen ungehindert verschlechtert werden können oder sie sogar problemlos gekündigt werden können.
Das ist etwas verkürzt, genauer kann man es z.B. bei wikipedia nachlesen.

Es gibt (Un-)Rechtsanwälte, die versuchen, mit union busting Geld zu verdienen, sie schreiben sogar Bücher darüber, wie man unliebsame Betriebsräte angeblich loswerden kann.

Zu den Mitteln, den Betriebsrat zu bekämpfen, gehören folgende Methoden, die diejenigen, die die Vorgänge bei Weltbild genauer verfolgen, sofort wieder erkennen werden:

- Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verweigern. Ihn systematisch übergehen, so dass er zu rechtlichen Schritten gezwungen ist, um das Betriebsverfassungsgesetz durchzusetzen. Und das dann dem Betriebsrat vorwerfen.

- Nicht auf Betriebsversammlungen gehen, sondern Konkurrenzveranstaltungen, sogenannte "Mitarbeiterversammlungen" veranstalten. Dort den Betriebsrat verunglimpfen, den Mitarbeiter erzählen, was der Betriebsrat alles nicht oder falsch machen würde und welche Kosten dadurch verursacht würden.

- Die Mitarbeiter durch Fehlinformationen versuchen, auf die Seite der Geschäftsführung zu ziehen.

- Gezielt nach Fehlern bei Betriebsräten suchen, wie fehlerhafte Reisekostenabrechnungen (wem kommt das bekannt vor?), angebliche Beleidigungen etc. um sie abmahnen zu können. Bei uns hat man diesen Schritt übersprungen und spricht sofort fristlose Kündigungen aus, egal, ob der angebliche Anlass diese rechtfertigt.

Denn das Ziel ist nicht der Erfolg der Maßnahme, sondern das Zermürben und Schwächen des Gegners, deswegen braucht man auch gar keinen erfolgversprechenden Grund.

Schade, dass es möglich ist, ungestraft unbescholtene Mitmenschen mit fadenscheinigen Begründungen in ein Rechtsverfahren zwingen zu können und sie unter Umständen Jahre und viel Geduld und Nerven benötigen, um sich zu rehabilitieren.

Erfolg haben die Betriebsratsfresser in den seltensten Fällen.
Alle ihre fristlosen Kündigungen scheitern und verursachen nur eine Menge Kosten.

Der Schaden, der durch diese Attacken angerichtet wird, ist unglaublich.
Der Ruf der Firma leidet. Die Mitarbeiter verstehen die Welt nicht mehr. Die Mitarbeitermotivation leidet, wer will schon eine Firmenleitung, die den Betriebsrat angreift, statt ihre Arbeit zu machen.
Neue Mitarbeiter werden sich hüten, bei Weltbild anzufangen, wenn sie mitbekommen, was hier los ist.
Und dass, wo sich Weltbild dringend um sein Geschäft kümmern sollte und eigentlich gar keine Kapazität für dieses absolut lächerliche Geschäftsführungsgebaren hat.

Wenn nicht ausgerechnet Walter Droege der Inhaber wäre und sicherlich der Strippenzieher im Hintergrund beim union busting ist, müsste diese Geschäftsführung hochkantig und fristlos entlassen werden.

Interessante Methode der Unternehmenssanierung, Teile der Firma Konkurs gehen zu lassen, um Abfindungen zu sparen und den Rest zu demotivieren durch Angriffe auf Betriebsrat und Belegschaft, auf Arbeitszeit und Gehalt.

Wer die DROEGE-Seite liest und mit den Verhältnissen und Managerqualitäten bei Weltbild vergleicht, der lacht sich einen Ast, wenn es nicht so traurig wäre.

Statt ordentlich zu investieren und mit Innovationen, Kreativität und neuen Ideen die Firma voranzubringen, wird Krümelkackerei betrieben und auf Personal und Kosten herumgehackt.

Links:
Wikipedia union busting
Bossing und Mobbing
Betriebsratsmobbing
weitere Infos unter: www.weltbild-verdi.blogspot.com
 
 
 

Donnerstag, 9. August 2018

Wenn der Postmann zweimal klingelt...

…dann teilen Menschen aus ganz Deutschland dem WELTBILD Geschäftsführer Christian Sailer mit, was sie von "seinem Weltbild" halten:


 
Tausende zeigen Unterstützung für den Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD

Eine der ersten war Stefanie Nutzenberger. Sie ist Mitglied des ver.di Bundesvorstands und vertritt auch die WELTBILD KollegInnen in ihrer Funktion als Leiterin des Fachbereichs Handel. Wir sagen: Danke, Steffi, für Dein Votum für einen fairen Umgang mit Betriebsräten!

Nicht nur Steffi Nutzenberger, auch Tausende Anderer empört das Vorgehen der Geschäftsführung. Hörensagen aus Kollegengesprächen beim (wer weiß, wievielten?) Feierabendbier vors Arbeitsgericht zu bringen, ohne auch nur ein einziges Mal zuvor das Gespräch mit dem Betroffenen zu suchen – das geht für viele Menschen gar nicht. Die Welle der Entrüstung ist riesig: Bereits wenige Tage nach Beginn unserer Postkartenaktion mussten wir 10.000 Karten nachdrucken lassen!





Solange die Angriffe gegen den Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD weitergehen, verteilt ver.di die Protestkarten weiter an Menschen, denen die Mitbestimmung im Betrieb wichtig ist. Wir freuen uns, dass so viele Interesse an den Vorgängen bei WELTBILD haben und unseren Protest mit ihrer Unterschrift unterstützen!


 
 

Montag, 30. Juli 2018

Betriebsrats-Mobbing bei WELTBILD

Solidaritätsbewegung wächst, Richter hat erhebliche Zweifel
Die Geschäftsführung von WELTBILD will den Betriebsratsvorsitzenden loswerden. Sie beschuldigt ihn, einen Mitarbeiter zum Blaumachen aufgefordert zu haben. Am 23.07.2018 wurde die Kündigung erstmals vor dem Arbeitsgericht behandelt. Der Arbeitgeber legte keinerlei Beweise vor, und der Vorsitzende Richter äußerte erhebliche Zweifel, ob der Vorwurf für eine Kündigung überhaupt ausreiche.


 


Rund 70 UnterstützerInnen begleiteten den Termin vor dem Arbeitsgericht: KollegInnen von WELTBILD, Abgesandte anderer Gewerkschaften wie IG BCE, IG Metall, NGG und des DGB, VertreterInnen der KAB und des KDA, sowie die Betriebsräte Augsburger
Unternehmen protestierten gegen den Angriff auf die Mitbestimmung.

Gemeinsam setzten die KollegInnen ein Zeichen der Stärke. Der Betriebsratsvorsitzende dankte allen für die Unterstützung und ver.di-Sekretär Thomas Gürlebeck rief in die Menge: „Wenn wir weiter zusammenhalten, gehen wir gestärkt aus diesem Konflikt hervor. Und andere Arbeitgeber werden sich zukünftig noch genauer überlegen, ob sie es wagen einen Betriebsrat anzugreifen!“ Die Stimmung vor Gericht ist in diesem Fernsehbeitrag sehr schön wiedergegeben:

Auch die Postkartenaktion läuft weiterhin hervorragend.
Die Gewerkschaft ver.di hat bereits wenige Tage nach dem Start eine zusätzliche Auflage von 10.000 Karten nachgedruckt, die unverändert stark nachgefragt werden. Wer die Karten selbst weiterverteilen möchte, kann hier eine größere Anzahl bestellen: fb12.augsburg@verdi.de


Als nächstes gründen wir einen bundesweiten UnterstützerInnen-Kreis!
Obwohl es wirklich gut läuft, können wir nicht davon ausgehen, dass die Geschäftsführung von WELTBILD ihre Angriffe gegen den Betriebsrat und seinen Vorsitzenden einstellt. Wir befürchten, dass die Attacke Teil eines größeren Plans ist. Das Unternehmen ist wirtschaftlich immer noch in Schieflage und alle Sanierungspläne des Gesellschafters Walter Droege gehen einseitig auf Kosten der Beschäftigten. Dabei steht der kritische und kämpferische BR offensichtlich im Weg und braucht weiterhin eure Unterstützung.

Deshalb haben sich bereits mehrere Vorstände der Gewerkschaften, VertreterInnen von Kirchen und Parteien sowie Betriebsräte und Einzelpersonen zu einem UnterstützerInnen-Kreis zusammengefunden. Werdet ebenfalls Teil dieses Bündnisses und macht es noch stärker. Wenn ihr etwas beitragen möchtet, meldet euch bitte hier: fb12.augsburg@verdi.de

Tagesaktuelle Neuigkeiten unter www.weltbild-verdi.de
 
 

Samstag, 5. Mai 2018

ERSTE HILFE - Tipps für den Notfall in der Beck‘ sche!

Wenn es überraschend mal heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“

Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!
 
Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!

Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.

Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.

Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.

Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.

Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.

Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg!
 
 
 

Freitag, 22. September 2017

Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Kläger wegen Jubiläumszahlung zurückgewiesen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit seiner Entscheidung vom 20.09.2017 die Revision der Kläger in Sachen Jubiläumszahlung, anlässlich des 250-jährigen Jubiläums zurückgewiesen.

Bis eine schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werden wohl einige Monate vergehen.
Wir werden Euch dann über die Urteilsbegründung informieren.

 
 
 

Mittwoch, 9. August 2017

Entgeltrunde 2017 für die Beck’sche nach Gutsherrenart…


Die Druckerei steht bestens da – wo bleiben die Entgelterhöhungen?

Nach dem Ausstieg aus den Tarifverträgen aus der Druckindustrie im April 2011 ist das so eine Sache mit den Entgelterhöhungen in der Beck’sche. Als Tarifverträge in dem Traditionsunternehmen noch kein Fremdwort waren (für die GL ein Unwort), gab es die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Erhöhungen in der Regel jährlich. Insbesondere für Gewerkschaftsmitglieder bestand ein Rechtsanspruch. Diese Zeiten gehören aber aktuell der Vergangenheit an. Leidtragende dieses tariflosen Zustandes sind die Beschäftigten, aber auch der Betriebsrat.
Die letzte Erhöhung gab es für die Druckerei am 01.11.2015. Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2016 kündigte der damalige Interims-Druckereileiter Herr Zoller noch an, dass es Entgelterhöhungen für 2017 geben soll. Man wolle allerdings dem neuen Druckereileiter nicht vorgreifen, so Herr Zoller. Herr Matthiesen als neuer Chef ist mittlerweile nun schon seit Januar 2017 Druckereileiter.

Statt Tarifanspruch ist nun kollektives Betteln angesagt!
Die Geschäftsleitung entscheidet nun allein, ob es überhaupt eine Entgelterhöhung gibt, wann und in welcher Höhe! Man könnte auch sagen, Beck’sche Entgelterhöhungen gibt es nach Gutsherrenart.

Mitbestimmung und Betriebsrat?
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Entgeltfragen, also Lohnerhöhungen mitzubestimmen. Das bedeutet,  Arbeitgeber und Betriebsrat haben in Gesprächen einen tragfähigen Kompromiss für die Beschäftigten zu finden.
Das ist die gesetzliche Vorgabe! Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle, so der gesetzliche vorgesehene Weg.

Und wie läuft es in der Beck’sche?
Dem Betriebsrat wird eine ausformulierte und unterschriebene Betriebsvereinbarung von der GL vorgelegt. Diskussionen sind möglich, aber überflüssig -  Änderungswünsche kann sich der Betriesrat in der Regel sparen.
Nach dem Motto: Wenn der Betriebsrat die vorgelegte Betriebsvereinbarung so nicht akzeptiert, dann gibt es eben keine Entgelterhöhungen für die Beschäftigten! Schuld ist natürlich: der ewige Störenfried Betriebsrat! So wird ein erheblicher Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, das Mitbestimmungsverfahren mehr oder weniger ignoriert und der Arbeitgeber macht unter der Belegschaft massive Stimmung gegen die gesetzliche Interessenvertretung.
Das versteht man im Haus C.H. Beck unter vertauensvoller Zusammenarbeit der Betriebsparteien, so sieht gelebte Mitbestimmung im Hause C.H. Beck aus, dem Unternehmen mit über 250jähriger Tradition und Geschichte.

Behinderung der Betriebsratsarbeit – Beck’sche ein Wiederholungstäter…
Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass diese gelebte Praxis der „Mitbestimmung“ eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt. In der Beck’sche ist diese Art der Behinderung des Betriebsrats kein Einzelfall, sondern trauriger Alltag.
Bereits das Arbeitsgericht Augsburg und das Landesarbeitsgericht München (Beck Blog / Post vom 10.02.2017 und 07.12.2013) haben rechtskräftig in durchaus vergleichbaren Verfahren entschieden, dass das Verhalten der Geschäftsleitung gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt und geeignet ist, die Belegschaft in die Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat einzubeziehen.

Wie viele Gerichtsurteile braucht die Nördlinger Geschäftsleitung eigentlich noch, um einzusehen, dass man so mit dem gesetzlichen Betriebsverfassungsorgan Betriebsrat nicht umgehen kann.
Oder kommt die Einsicht erst dann, wenn ein Ordnungsgeld vollstreckt wird?

Gute Löhne und Gehälter!
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!




Sonntag, 21. Mai 2017

DRUCK + PAPIER Newsletter


Nach Gutsherrenart

Geschäftsführer der Firmengruppe Appl drangsaliert Betriebsratsvorsitzenden / Vorwurf: unsolidarisch mit der Firma

 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 unter dem Link findet ihr den aktuellen DRUCK + PAPIER Newsletter zu o. g. Thema.

 
 
 
 
 
 
 

Freitag, 10. Februar 2017

Arbeitgeber behindert erneut die Arbeit des Betriebsrats!


Geschäftsleitung zeigt sich unbelehrbar!

Erneut musste der Betriebsrat der Druckerei beim Arbeitsgericht ein Beschlussverfahren einleiten, da er in der Wahrnehmung und Ausübung seiner Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz behindert wurde.
Zweck dieses Verfahrens war es, einen Beschluss des Arbeitsgerichtes zu erlangen, der es dem Arbeitgeber aufgibt, bestimmte Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zu stören und seine Arbeit zu behindern.

Nach dem Gesetz arbeiten Arbeitgeber und Betriebsrat vertrauensvoll zusammen. Vertrauensvollle Zusammenarbeit schließt die Wahrnehmung gegensätzlicher Interessen nicht aus. Allerdings dürfen die Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Eine Behinderung ist jede Störung, Erschwerung oder Verhinderung der Betriebsratsarbeit, so das Bundesarbeitsarbeitsgericht.
Genau darum ging es bei dem Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. In den wesentlichen Punkten gab das Gericht den Anträgen des Betriebsrats statt, der somit einen wichtigen Erfolg erzielte.

Nachfolgend einige Passagen aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg:
Mit dem vom Gesetzgeber vorgeschrieben Formen, insbesondere dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, lässt es sich nicht vereinbaren, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über betriebliche Angelegenheiten der Belegschaft in einer Form zur Kenntnis gebracht werden, die dazu angetan ist, den Verhandlungspartner missliebig zu machen.

Der Arbeitgeber  verstößt deshalb bereits gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Friedenspflicht, als er in einem laufenden Verfahren (Überstunden) nicht das gesetzlich vorgesehene Vorgehen, nämlich die Anrufung einer Einigungsstelle, gewählt hat, sondern über einen offenen Brief versucht, die Belegschaft in die Auseinandersetzung mit einzubeziehen.
Mit den gewählten Formulierungen stellte die GL den Betriebsrat gegenüber der Belegschaft als inkompetenten und realitätsfernen Akteur dar.

Als einen Verstoß gegen die Friedenspflicht wertet das Gericht ebenfalls das Verhalten der GL, dem Betriebsrat Fristen für die Unterzeichnung von Vereinbarungen zu setzen, verbunden mit der Drohnung, ansonsten bekäme die komplette Belegschaft keine Entgelterhöhung.
Der Arbeitgeber bezog in nicht berechtigter Weise die Belegschaft in die Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat mit ein und baute einen in dieser Form nicht mehr gerechtfertigten Handlungsdruck auf. Ziel der GL war es, mittelbaren Druck auf den Betriebsrat auszuüben. Dieses Mittel zur Durchsetzung seiner Interessen ist nicht legitim.

Für mehrere Tatbestände sah das Gericht Wiederholungsgefahr seitens des Arbeitgebers. Im Übrigen hat sich der Arbeitgeber bzw. die GL auch nicht von ihrer Vorgehensweise distanziert. Vielmehr hat der Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht, sein Verhalten für rechtmäßig zu halten. Deshalb ist ein Ordnungsgeld entsprechend dem Antrag anzudrohen, so der Beschluss des Arbeitsgerichts.
Der Beschluss des Arbeitsgerichtes ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

OOPS! Sie haben es wieder getan!
Behinderung der Betriebsratsarbeit war kein Einzelfall!                                    (Siehe Post im CH Beck Blog vom  7. Dezember 2013; Wie beurteilen die Arbeitsgerichte die Vorgänge und das Verhalten der Geschäftsleitung! 4:0 für Belegschaft und Betriebsrat!)
Mit Beschluss vom 25.09.2013 hatte das Landesarbeitsgericht München bereits rechtskräftig entschieden, dass die Arbeit des Druckereibetriebsrates behindert wurde. Das LAG bejahte auch damals sowohl das Feststellungsinteresse des Betriebsrates als auch eine Wiederholungsgefahr.

Aus der Urteilsbegründung:
Der Arbeitgeber hat die Arbeit des Betriebsrates vorliegend dadurch unzulässig erschwert, dass sie den Beschäftigten vertraglich rechtliche Vorteile in Gestalt einer verbesserten Vergütung und eines zeitweiligen Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen unter der Bedingung versprochen hat, dass Betriebsvereinbarungen so gestaltet werden, dass sie ihren ausformulierten Wünschen gerecht werden.

Diese Verhaltensweise führt nämlich dazu, dass der Betriebsrat bei den Verhandlungen über die abzuschließenden Betriebsvereinbarungen stets der Argumentation ausgesetzt ist, mit seiner Position den Eintritt der in den Änderungsvereinbarungen enthaltenen Bedingungen zu vereiteln. Auch wenn er rechtlich nicht gehalten ist, dem Rechnung zu tragen, so wird er doch stets bedenken, dass die Mitarbeiter, die die Verträge unterschrieben haben, ihm das Unterbleiben des Bedingungseintritts zum Vorwurf machen werden. Er gerät damit unter einen besonderen Rechtfertigungsdruck, der seine im Rahmen höherrangigen Rechts bestehende Freiheit, Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG als gewählter Repräsentant der Arbeitnehmer im gleichberechtigten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber zu gestalten, einschränkt.

Es besteht auch die – erforderliche – Wiederholungsgefahr. … Im Übrigen hat sich der Arbeitgeber auch im vorliegenden Verfahren nicht von seiner Vorgehensweise distanziert, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, sie für rechtmäßig zu halten.

Das Landesarbeitsgericht entsprach im Wesentlichen den Anträgen des Betriebsrates und gab dem Arbeitgeber auf, es zu unterlassen, den ArbeitnehmerInnen Ergänzungsverträge dieser Art anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 € angedroht.

Es stellt sich die Frage:
Wie viele solche Urteile braucht der Arbeitgeber noch, um einzusehen, dass er mit seinem Betriebsrat in dieser Weise nicht umspringen kann.
Muss vielleicht erst ein Ordnungsgeld vollstreckt werden?