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Samstag, 15. September 2018

Die Welt bei Weltbild...



Aus dem ver.di Weltbild Blog:

Ja, liebe KollegInnen, wer es noch nicht bemerkt hat: wir sind mitten im union busting und Betriebsratsmobbing angekommen.

Das hier ist kein merkwürdiger und kindisch anmutender Streit zwischen einer unwilligen Geschäftsführung und einem zickigen Betriebsrat, der über E-Mails, Gerichte und Öffentlichkeitsarbeit auf Kosten der Firma, des Arbeitsklimas, der Mitarbeitermotivation und -bindung ausgetragen wird.

Nein, sondern die Geschäftsführung Christian Sailer und sein Gehilfe Personalleiter Manfred Ries arbeiten gerade das Drehbuch für union busting ab, statt sich um eine Verbesserung der Geschäfte und des Betriebsklimas zu kümmern.

Union busting ist ein gezielter Angriff auf Gewerkschaften und Betriebsrat, um die Stellung der Mitarbeiter auszuhöhlen, so dass ihre Arbeitsbedingungen ungehindert verschlechtert werden können oder sie sogar problemlos gekündigt werden können.
Das ist etwas verkürzt, genauer kann man es z.B. bei wikipedia nachlesen.

Es gibt (Un-)Rechtsanwälte, die versuchen, mit union busting Geld zu verdienen, sie schreiben sogar Bücher darüber, wie man unliebsame Betriebsräte angeblich loswerden kann.

Zu den Mitteln, den Betriebsrat zu bekämpfen, gehören folgende Methoden, die diejenigen, die die Vorgänge bei Weltbild genauer verfolgen, sofort wieder erkennen werden:

- Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat verweigern. Ihn systematisch übergehen, so dass er zu rechtlichen Schritten gezwungen ist, um das Betriebsverfassungsgesetz durchzusetzen. Und das dann dem Betriebsrat vorwerfen.

- Nicht auf Betriebsversammlungen gehen, sondern Konkurrenzveranstaltungen, sogenannte "Mitarbeiterversammlungen" veranstalten. Dort den Betriebsrat verunglimpfen, den Mitarbeiter erzählen, was der Betriebsrat alles nicht oder falsch machen würde und welche Kosten dadurch verursacht würden.

- Die Mitarbeiter durch Fehlinformationen versuchen, auf die Seite der Geschäftsführung zu ziehen.

- Gezielt nach Fehlern bei Betriebsräten suchen, wie fehlerhafte Reisekostenabrechnungen (wem kommt das bekannt vor?), angebliche Beleidigungen etc. um sie abmahnen zu können. Bei uns hat man diesen Schritt übersprungen und spricht sofort fristlose Kündigungen aus, egal, ob der angebliche Anlass diese rechtfertigt.

Denn das Ziel ist nicht der Erfolg der Maßnahme, sondern das Zermürben und Schwächen des Gegners, deswegen braucht man auch gar keinen erfolgversprechenden Grund.

Schade, dass es möglich ist, ungestraft unbescholtene Mitmenschen mit fadenscheinigen Begründungen in ein Rechtsverfahren zwingen zu können und sie unter Umständen Jahre und viel Geduld und Nerven benötigen, um sich zu rehabilitieren.

Erfolg haben die Betriebsratsfresser in den seltensten Fällen.
Alle ihre fristlosen Kündigungen scheitern und verursachen nur eine Menge Kosten.

Der Schaden, der durch diese Attacken angerichtet wird, ist unglaublich.
Der Ruf der Firma leidet. Die Mitarbeiter verstehen die Welt nicht mehr. Die Mitarbeitermotivation leidet, wer will schon eine Firmenleitung, die den Betriebsrat angreift, statt ihre Arbeit zu machen.
Neue Mitarbeiter werden sich hüten, bei Weltbild anzufangen, wenn sie mitbekommen, was hier los ist.
Und dass, wo sich Weltbild dringend um sein Geschäft kümmern sollte und eigentlich gar keine Kapazität für dieses absolut lächerliche Geschäftsführungsgebaren hat.

Wenn nicht ausgerechnet Walter Droege der Inhaber wäre und sicherlich der Strippenzieher im Hintergrund beim union busting ist, müsste diese Geschäftsführung hochkantig und fristlos entlassen werden.

Interessante Methode der Unternehmenssanierung, Teile der Firma Konkurs gehen zu lassen, um Abfindungen zu sparen und den Rest zu demotivieren durch Angriffe auf Betriebsrat und Belegschaft, auf Arbeitszeit und Gehalt.

Wer die DROEGE-Seite liest und mit den Verhältnissen und Managerqualitäten bei Weltbild vergleicht, der lacht sich einen Ast, wenn es nicht so traurig wäre.

Statt ordentlich zu investieren und mit Innovationen, Kreativität und neuen Ideen die Firma voranzubringen, wird Krümelkackerei betrieben und auf Personal und Kosten herumgehackt.

Links:
Wikipedia union busting
Bossing und Mobbing
Betriebsratsmobbing
weitere Infos unter: www.weltbild-verdi.blogspot.com
 
 
 

Freitag, 10. November 2017

Trauriger Rekord

Befristungen - ein Hemmschuh für die Lebensplanung

Einst waren Menschen jahrzehntelang in einem Unternehmen beschäftigt. Oftmals wurde man nach der Ausbildung im Betrieb übernommen oder wurde nach einer dreimonatigen Probezeit fest eingestellt und blieb dort bis zum Renteneintritt beschäftigt.
So war die eigene Zukunft planbar.
Heute sieht die Situation ganz anders aus. Fast märchenhaft erscheint einem die Vorstellung einer dauerhaften Beschäftigung.
Für immer mehr Menschen, vor allem für die junge Generation, ist die Arbeit unsicher geworden. Das liegt vor allem an den Befristungen, in allen Bereichen, in der Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst.

Drastischer Anstieg
Der Anteil an Befristungen an allen sozialversicherungspflichtigen Neuanstellungen in deutschen Unternehmen hat im letzten Jahr drastisch zugenommen: 45 Prozent der neu eingestellten Beschäftigten haben 2016 nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das sind 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen gehen aus einer aktuellen Stellenerhebung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Trauriger Rekord
2015 erhielten bei den 25 - 29-Jährigen 47 Prozent einen befristeten Arbeitsvertrag, 2016 stieg diese Zahl bereits auf 50 Prozent. Bei den unter 20-Jährigen bekamen im vergangenen Jahr 59 Prozent nur eine befristete Anstellung.
Dieser traurige Negativrekord sorgt dafür, dass bereits der Eintritt ins Berufsleben derart unsicher ist, dass Familienplanung oder zukünftige Projekte, wie beispielsweise der Erwerb einer Immobilie als Altersvorsorge, undenkbar geworden sind.

Der Gesetzgeber ist gefragt
Die Wirtschaft hat nicht vor, diese Situation freiwillig zu ändern.
Befristungen dienen als Mittel zum Zweck: sie stellen eine willkommene Ausdehnung der Probezeit dar, dienen der flexiblen Unternehmensplanung.
Dieses Mittel wird so lange missbraucht, bis der Gesetzgeber dem Ganzen ein Ende setzt.

ver.di will deshalb die sachgrundlose Befristung abschaffen und den Katalog der Sachgründe für eine Befristung eingrenzen, damit unbefristete Beschäftigung wieder zur Regel wird.

Quelle: Publik 06/2017

Mittwoch, 9. August 2017

Entgeltrunde 2017 für die Beck’sche nach Gutsherrenart…


Die Druckerei steht bestens da – wo bleiben die Entgelterhöhungen?

Nach dem Ausstieg aus den Tarifverträgen aus der Druckindustrie im April 2011 ist das so eine Sache mit den Entgelterhöhungen in der Beck’sche. Als Tarifverträge in dem Traditionsunternehmen noch kein Fremdwort waren (für die GL ein Unwort), gab es die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Erhöhungen in der Regel jährlich. Insbesondere für Gewerkschaftsmitglieder bestand ein Rechtsanspruch. Diese Zeiten gehören aber aktuell der Vergangenheit an. Leidtragende dieses tariflosen Zustandes sind die Beschäftigten, aber auch der Betriebsrat.
Die letzte Erhöhung gab es für die Druckerei am 01.11.2015. Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2016 kündigte der damalige Interims-Druckereileiter Herr Zoller noch an, dass es Entgelterhöhungen für 2017 geben soll. Man wolle allerdings dem neuen Druckereileiter nicht vorgreifen, so Herr Zoller. Herr Matthiesen als neuer Chef ist mittlerweile nun schon seit Januar 2017 Druckereileiter.

Statt Tarifanspruch ist nun kollektives Betteln angesagt!
Die Geschäftsleitung entscheidet nun allein, ob es überhaupt eine Entgelterhöhung gibt, wann und in welcher Höhe! Man könnte auch sagen, Beck’sche Entgelterhöhungen gibt es nach Gutsherrenart.

Mitbestimmung und Betriebsrat?
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Entgeltfragen, also Lohnerhöhungen mitzubestimmen. Das bedeutet,  Arbeitgeber und Betriebsrat haben in Gesprächen einen tragfähigen Kompromiss für die Beschäftigten zu finden.
Das ist die gesetzliche Vorgabe! Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle, so der gesetzliche vorgesehene Weg.

Und wie läuft es in der Beck’sche?
Dem Betriebsrat wird eine ausformulierte und unterschriebene Betriebsvereinbarung von der GL vorgelegt. Diskussionen sind möglich, aber überflüssig -  Änderungswünsche kann sich der Betriesrat in der Regel sparen.
Nach dem Motto: Wenn der Betriebsrat die vorgelegte Betriebsvereinbarung so nicht akzeptiert, dann gibt es eben keine Entgelterhöhungen für die Beschäftigten! Schuld ist natürlich: der ewige Störenfried Betriebsrat! So wird ein erheblicher Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, das Mitbestimmungsverfahren mehr oder weniger ignoriert und der Arbeitgeber macht unter der Belegschaft massive Stimmung gegen die gesetzliche Interessenvertretung.
Das versteht man im Haus C.H. Beck unter vertauensvoller Zusammenarbeit der Betriebsparteien, so sieht gelebte Mitbestimmung im Hause C.H. Beck aus, dem Unternehmen mit über 250jähriger Tradition und Geschichte.

Behinderung der Betriebsratsarbeit – Beck’sche ein Wiederholungstäter…
Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass diese gelebte Praxis der „Mitbestimmung“ eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt. In der Beck’sche ist diese Art der Behinderung des Betriebsrats kein Einzelfall, sondern trauriger Alltag.
Bereits das Arbeitsgericht Augsburg und das Landesarbeitsgericht München (Beck Blog / Post vom 10.02.2017 und 07.12.2013) haben rechtskräftig in durchaus vergleichbaren Verfahren entschieden, dass das Verhalten der Geschäftsleitung gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt und geeignet ist, die Belegschaft in die Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat einzubeziehen.

Wie viele Gerichtsurteile braucht die Nördlinger Geschäftsleitung eigentlich noch, um einzusehen, dass man so mit dem gesetzlichen Betriebsverfassungsorgan Betriebsrat nicht umgehen kann.
Oder kommt die Einsicht erst dann, wenn ein Ordnungsgeld vollstreckt wird?

Gute Löhne und Gehälter!
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!




Sonntag, 9. Juli 2017

Reportage & Dokumentation - Exklusiv im Ersten

Die Rausschmeißer: Feuern um jeden Preis

Wie schwierig ist es, langjährige und eigentlich unkündbare Mitarbeiter aus einem Unternehmen loszuwerden? Einige Arbeitgeber-Anwälte haben sich auf dieses Gebiet spezialisiert. Die Reporter Schauen hinter die Kulissen der Branche.
Hierzu der entsprechende Link:


Quelle: Das Erste

 
 

Sonntag, 28. Mai 2017

Verlag und Druckerei im C.H. Beck Konzern stehen bestens da!



(Erfolgs-) Sonderzahlung auch für die Beschäftigten des Verlags in München.

Auf der im Mai stattgefundenen Betriebsversammlung des Verlags in München verkündete der Verleger Dr. Hans-Dieter Beck, dass das Geschäftsjahr auch im Verlag ein sehr gutes war und die Beschäftigten eine Sonderzahlung von 750 Euro erhalten.
Zudem wurde den Beschäftigten des Verlags in München eine Entgelterhöhung für August 2017 angekündigt, deren Höhe allerdings noch offen ist.

Unglaubliche Arbeitgeber! Geld nur Gegen Geld!
Aktuell finden für den Tarifbereich Buchhandel und Verlage in Bayern (zu dem auch der Verlag C.H. Beck gehört) Tarifverhandlungen statt. Die bay. Arbeitgeber haben den Manteltarifvertrag gekündigt. Entgelterhöhungen soll es nach dem Willen der Arbeitgeber nur geben, wenn die Beschäftigten u. a. Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld akzeptieren. Zur Verhandlungskommission der bay. Arbeitgeber gehört auch der Personalchef des C. H. Beck Verlags. Das heißt, der Verlag C.H. Beck beteiligt sich über ihr Mitglied in der Verhandlungskommission aktiv an der massiven Verschlechterung der Tarifverträge für Buchverlage in Bayern.

 
Auch die Druckerei steht bestens da!
So schnell kann es gehen. Wurde bei den Tarifverhandlungen um einen neuen Tarifvertrag im Jahr 2016 noch auf allerhöchstem Niveau gejammert und gar mit Personalabbau und neuen Werkverträgen gedroht, verkündete der Verleger im Januar 2017 in Nördlingen das zweitbeste Ergebnis der Druckerei. Als Anerkennung für das zweitbeste Ergebnis der letzten 10 Jahre und „als Dank für die geglückte Tarifflucht am Standort Nördlingen“ (Anm. der Redaktion), gab es in Nördlingen für die Beschäftigten eine Sonderzahlung von 400 Euro.

Offen ist nach wie vor für die Druckerei die nächste und längst überfällige Entgelterhöhung. Die letzte Entgelterhöhung für den Bereich der Druckerei gab es am 01.11.2015, jedoch unterschiedlich nach Beschäftigungsgruppen in Höhe von 2,5 Prozent, 2,0 Prozent sowie 0,9 Prozent (Inflationsausgleich).
Die Beschäftigten der Buchbinderei erhalten ab 01.01.2017 eine Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, allerdings wurden zum 01.11.2016 die Stundenlöhne um 10,8 Prozent abgesenkt.

Man darf gespannt sein, was sich in Sachen Entgelterhöhung in München und Nördlingen tut…



 

Sonntag, 21. Mai 2017

DRUCK + PAPIER Newsletter


Nach Gutsherrenart

Geschäftsführer der Firmengruppe Appl drangsaliert Betriebsratsvorsitzenden / Vorwurf: unsolidarisch mit der Firma

 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 unter dem Link findet ihr den aktuellen DRUCK + PAPIER Newsletter zu o. g. Thema.

 
 
 
 
 
 
 

Sonntag, 29. Januar 2017

Die Druckerei steht bestens da – zweitbestes Ergebnis der letzten 10 Jahre!

Einerseits Sonderzahlung für die Beschäftigten, andererseits Tarifflucht und „freiwillige“ Verzichte der Belegschaft!

Anlässlich einer Jahresauftaktveranstaltung im Nördlinger Klösterle informierte der Verleger Dr. Hans Dieter Beck, über den überaus guten Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres, bei dem das Unternehmen das zweitbeste Ergebnis der letzten 10 Jahre erreichte. Aufgrund dieser guten Geschäftsentwicklung der Druckerei kündigte der Verleger eine Sonderzahlung an.
Wegen der vielen Überstunden, Sonderschichten sowie auch Arbeiten an Wochenenden, soll diese Sonderzahlung in Höhe von 400 Euro eine kleine Anerkennung für die überdurchschnittliche Leistung der Beschäftigten in den vergangen Monaten sein.

Im Januar 2017 wird verkündet, dass 2016 das zweitbeste Geschäftsjahr der letzten 10 Jahre war, jedoch nur wenige Monate vorher wurde den Beschäftigten der Buchbinderei erzählt, dass massive Einkommensverluste notwendig sind, um die Buchbinderei im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. Das Gespenst weiterer Werkverträge und Personalabbau ging um!

Die einschneidensten Verzichte der Beschäftigten am Standort Nördlingen::
  • Unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit von 3,75 Std pro Woche
  • Reduzierung der Jahresleistung um 35 Prozent
  • Reduzierung des Urlaubsgeldes um 20%
  • Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter

Einmalzahlung statt prozentualer Entgelterhöhung?

Die letzte Entgelterhöhung für den Bereich der Druckerei gab es am 01.11.2015, unterschiedlich nach Beschäftigungsgruppen in Höhe von 2,5 Prozent, 2,0 Prozent sowie 0,9 Prozent (Inflationsausgleich).
Die Beschäftigten der Buchbinderei erhalten ab 01.01.2017 eine Entgelterhöhung von 3 Prozent, allerdings wurden ab 01.11.2016 die Stundenlöhne um 10,8 Prozent abgesenkt.

Auf der letzten Betriebsversammlung im Dezember 2016 hielt der damalige Interimsleiter der Druckerei, Herr Zoller, eine allgemeine Entgelterhöhung für 2017 in Höhe von 2 Prozent für denkbar. Eine Entgeltanpassung in dieser Höhe wäre bereits in der Planung für 2017 eingestellt.
Er wolle jedoch diesbezüglich einer Entscheidung des neuen (ab Januar 2017) Druckereileiters, Herrn Matthiesen, nicht vorgreifen.

Es ist also nunmehr Herrn Matthiesens Sache, eine allgemeine prozentuale Entgelterhöhung betrieblich umzusetzen.

Man darf gespannt sein!
 
 
 
 

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Aktuelles und Interessantes aus dem „C.H. Beck Konzern“!



Wann kommt die Beck’sche zur Ruhe?
Gute Frage. Der momentane Geschäftsführer Ernst Zoller äußerte sich gegenüber den Rieser Nachrichten wie folgt: „Wir wollen Ruhe und Kontinuität in den Betrieb bringen.“
Das klingt wie ein Hohn. Im Jahre 2011 erfolgte die Tarifflucht aus den Tarifverträgen der Druckindustrie. Die Folge waren Zusatzverträge mit massiven Einkommensverlusten der Beschäftigten in den Bereichen Satz, Druck und Verwaltung.

Mit dem 1. November 2016 stieg dann die Geschäftsführung aus dem letzten Tarifvertrag für die Bereiche Buchbinderei und Versand aus. Die Folge waren dann ebenfalls Zusatz- bzw. Ergänzungsverträge, wieder verbunden mit massiven Einkommensverlusten für die Beschäftigten.

Solange die Geschäftsführung in Nördlingen und die Unternehmensführung in München weiterhin auf Tarifflucht, Werkverträge, Personalabbau und Einkommensverluste setzen, kann und wird keine Ruhe und Kontinuität geben. Es liegt also an dem Management in Nördlingen und München, ob wieder Ruhe einkehrt!
http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Wann-kommt-die-Beck-sche-zur-Ruhe-id39767417.html

Weitere Behinderung der Betriebsratsarbeit durch Arbeitsgericht festgestellt!
Mehrere Fälle von Behinderung der Betriebsratsarbeit durch die Nördlinger Geschäftsleitung beschäftigten das Arbeitsgericht Augsburg. In wesentlichen Punkten erreichte der Betriebsrat einen wichtigen Teilerfolg. Der Beschluss des Arbeitsgerichtes ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ebenso liegt die ausführliche Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts noch nicht vor.
http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Beck-sche-Teilerfolg-fuer-Betriebsrat-id39811007.html?view=print

Nachfolge Dr. Hans Dieter Beck - Nachfolger mit Blick für den Medienwandel
Weitere Infos hierzu unter:
https://www.buchreport.de/2016/11/22/nachfolger-mit-blick-fuer-den-medienwandel/

Der Arbeitgeberverband kündigt den Manteltarifvertrag Buchhandel und Verlage in Bayern
Entgegen der Absprache vom Juni 2016 hat der Arbeitgeberverband überraschend den Manteltarifvertrag zum kommenden Mai gekündigt. Im Rahmen der letzten Entgelttarifverhandlungen hatte der Verband noch darauf bestanden, dass man mit der ver.di Tarifkommission ab Herbst 2016 Mantelgespräche im ungekündigten Zustand führen möchte, aber dies ist nun Geschichte! Dies bedeutet, dass ab 1. Juni 2017 der Manteltarifvertrag wieder offen ist!
Was auf dem Spiel steht seht ihr unter www.buch-mit-tv.info


Freitag, 30. September 2016

Kantine/Pausenraum ade!

  

Beschäftigte im Werk II verlieren ihren Aufenthalts- und Pausenraum!

In einer Art Hauruck-Aktion wurde der Betriebsrat und die Beschäftigten im Werk II vor vollendete Tatsachen gestellt. Den Beschäftigten wird der Pausenraum genommen, ohne dass den Beschäftigten und dem Betriebsrat eine vernünftige Alternative mit Details vorgelegt wird.

§ 90 Betriebsverfassungsgesetz (Auszug):
Der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Neu-, Umbauten- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehene Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, ……. so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können.

Die vorliegenden Informationen der Geschäftsleitung sind nach Ansicht des Betriebsrats in keinster Weise ausreichend, um sich ein ausführliches Bild über den neuen Pausenraum machen zu können.

So liegen z. B. keine ausreichenden Informationen bezüglich der Fertigstellung des neuen (Stelzen) Pausenraumes vor. Ebenso fehlen Informationen zur Einrichtung und Ausgestaltung des künftigen Pausenraumes. Widersprüchlich sind auch die Angaben zur Größe.

Bisheriger Aufenthalts- und Pausenraum:

 
 

Und so wird vermutlich der neue Aufenthalts- und Pausenraum aussehen:
 
 
 
Höchst unerfreulich ist, dass die Geschäftsleitung (wieder einmal) die betroffenen Beschäftigten nicht bereits im Vorfeld der Planungen in den Meinungsbildungs-prozess einbezogen hat. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass die Pläne der Geschäftsleitung bei den Beschäftigten im Werk II auf keinerlei Gegenliebe stoßen!
 
 
 
 

Sonntag, 7. August 2016

Ära des Druckereileiters endet nach bereits knapp 3 ½ Jahren.



Die Bilanz aus Arbeitnehmersicht: ernüchternd und enttäuschend!

Die letzten Chefs der Traditionsdruckerei C.H. Beck hatten im Durchschnitt rund 15 ½ Jahre die Leitung der Druckerei inne. Nach nur knapp 3 ½ Jahren als Druckerleiter verlässt Dr. Kranert die Druckerei C.H. Beck und wechselt zum direkten Wettbewerber CPI. Mit Schreiben vom 22.07.2016 wurde Dr. Kranert inzwischen von seiner Tätigkeit freigestellt.

Von der Unternehmensleitung beweihräuchert und mit jeder Menge Vorschusslorbeeren bedacht, trat der neue Druckereileiter im Frühjahr 2013 sein Amt an. In der örtlichen Presse wurde der ehemalige Bertelsmann-Manager im April 2013 als herzerfrischend offen im Wesen und bestimmt in seinen Aussagen bezeichnet. So gab er sich dann auch auf seiner ersten Betriebsversammlung 2013. Thema dieser Betriebsversammlung war u. a.  die Tarifflucht der Druckerei und die den Beschäftigten abgenötigten Zusatzverträge. Die Rechtmäßigkeit dieser Zusatzverträge wurde bereits im Dezember 2012 durch das Arbeitsgericht Augsburg gekippt und in der Folge dann auch vom Landesarbeitsgericht München.

Geschäftsleitung vergibt Chance und lässt Verhandlungen platzen!
Nach Zustimmung des Verlegers Dr. Hans Dieter Beck zu Tarifverhandlungen mit ver.di, setzten nicht wenige Beschäftigte Hoffnungen in den neuen Druckereileiter, die Chancen für einen Haustarifvertrag mit ver.di zu nutzen, einheitliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Betriebsfrieden wieder herzustellen.
In einem durchaus konstruktiven Spitzengespräch zwischen der Konzernleitung in München und ver.di, wurden Lösungswege erörtert und weitere Verhandlungen vereinbart. Aber bereits am 10. Juli ließ die Geschäftsleitung dann unvermittelt die Verhandlungen scheitern und setzte somit weiter auf Zusatzverträge und einzelvertragliche Regelungen. Ganz offensichtlich behielten hier die Scharfmacher auf Seiten der Konzernleitung die Oberhand!

Die Mutter aller Übel: Werkverträge
Begonnen hatte alles mit der Vergabe von einer Falzmaschine und einem Kleinklebebinder unter dem früheren Druckereileiter Hans Höhn.
Unter Dr. Kranert folgte dann die komplette Vergabe der Zeitschriftenproduktion (Sammelhefter, Beilageneinsteckmaschine und Adressierung) per Werkvertrag. In Folge die restlichen Falzmaschinen und Teile der Fadenheftung. Der Chef der Nördlinger Druckerei, Dr. Kranert, forcierte wie kein anderer Druckereileiter zuvor die Vergabe von Herzstücken der Produktion durch Werkverträge. Und immer deutlicher wurde, dass diese Werkverträge auch als entscheidendes Druckpotential gegenüber den Beschäftigten in der Buchbinderei dienen sollten!

Schleichender Personalabbau
Seit 2015 war auch erkennbar, dass Geschäfts- und Personalleitung im Personalabbau einen Schwerpunkt ihrer Arbeit sahen. Bisher haben schon 21 Beschäftigte aufgrund  personen- und verhaltensbedingter Kündigungen, die teilweise dann in Aufhebungsverträge umgeschönt wurden, ihren Arbeitsplatz verloren. Darunter viele MitarbeiterInnen mit Betriebszugehörigkeiten von 40 und mehr Jahren und einem Lebensalter von 55+ Jahren. Ganz offensichtlich hat man auch keinerlei Hemmungen, Beschäftigte die jahrzehntelang ihre Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit zu Markte getragen haben, hinauszuwerfen.

Kündigung der letzten Tarifverträge am Druckstandort Nördlingen
Inzwischen wurden die letzten in der Druckerei C.H.Beck geltenden Tarifverträge durch die Geschäftsleitung gekündigt (der Überleitungstarifvertrag zum 31.12.2015 und der Anerkennungstarifvertrag für Buchbinderei und Versand zum 31.10.2016).

Die fragwürdigen Methoden des Erfolgs –
wie der Weg für Ergänzungsverträge freigeräumt wurde
Mit massivem Druck auf die Beschäftigten, Arbeitsplatzängsten und der Drohung mit weiteren Werkverträgen haben Druckerei- und die Bereichsleitung der Buchbinderei  den Weg für die neuen Ergänzungsverträge „freigeräumt“.

  • 3,75 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche (rund 165 Std./Jahr)
  • Absenkung der Jahresleitung auf 70% bzw. 60%
  • Absenkung des Urlaubsgeldes auf 30%
In diesem Umfeld und dieser Atmosphäre konnte jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin in Bubi und Versand „eine freie Entscheidung über Annahme des Ergänzungsvertrages treffen“. Denn, so die Führungskräfte des Unternehmens und der Buchbinderei: es wurde ja zu keinem Zeitpunkt Druck auf die Beschäftigten ausgeübt.

Aber: auch die abgepressten Zusatz- oder Ergänzungsverträge stehen unter der Einschränkung des Tarifvertragsgesetzes
Trotz unterschriebener Ergänzungs- oder Zusatzverträge – dies gilt für den kompletten Standort der Druckerei - können die Beschäftigten jederzeit einen Tarifvertrag fordern.
Denn ein (besserer) Tarifvertrag hat rechtlichen Vorrang vor einem Einzel- oder einem Ergänzungsvertrag und würde somit Anwendung finden und die Verzichte des Ergänzungsvertrages außer Kraft setzen.
Auch das Streikrecht ist durch die Ergänzungsverträge in keinster Weise für die Beschäftigten eingeschränkt. Es liegt somit bei den Beschäftigten selbst, wie lange sich Arbeitsbedingungen behaupten können, die nur über Druck, Angst und Arbeitsplatzverlust durchgesetzt wurden. Auf ein Unrechtsbewusstsein der Führungskräfte wird man hier vergeblich warten!

Ergebnis:
Tarifloser Standort Nördlingen bedeutet:
kollektives Betteln ist angesagt (so das Bundesarbeitsgericht).

Auf der letzten Betriebsversammlung bezeichnete ver.di-Sekretär R. Kleiber dies als die einmalige und erbärmliche Bilanz von rund 3 ½ Jahren Tätigkeit von Dr. Kranert als Leiter der C. H. Beck’schen Druckerei in Nördlingen.