Donnerstag, 31. Juli 2014

Tarifrunde für Buchbinderei und Versand eingeläutet!


Zeit für mehr Geld!

 
Ver.di fordert 5,5 Prozent mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung

 
Sie haben die wirtschaftliche Situation der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie analysiert, Preise und Produktivität beleuchtet und die Tarifabschlüsse anderer Branchen angeschaut.

Die Mehrheit der Bundestarifkommission für die Papierverarbeitung fordert die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 5,5 Prozent anzuheben.

Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf eine echte Reallohnsteigerung, genauso wie in anderen Tarifbereichen in diesem Jahr erzielt wurden.

So haben die Beschäftigten in der Druckindustrie im Mai 3 Prozent mehr Lohn erhalten, im öffentlichen Dienst wurden für dieses Jahr 3 Prozent und für nächstes Jahr nochmal 2,4 Prozent erreicht, die Chemiebeschäftigten bekommen 3,7 Prozent mehr und die Belegschaften in der norddeutschen Stahlindustrie sogar 4 Prozent bei einer Laufzeit von 17 Monaten.

Weil die Papierverarbeitung mit anderen Branchen um Fachkräfte konkurriert, ist es wichtig, sie bei den Löhnen nicht abzuhängen, war die einhellige Meinung in der Tarifkommission.

 


Wie geht es weiter?

Der Lohntarifvertrag ist zum 31. August 2014 gekündigt.

Die erste Verhandlungsrunde ist am 28. August 2014. Drei Tage später endet die Friedenspflicht. Legen die Arbeitgeber kein vernünftiges Angebot vor, werden die Beschäftigten zeigen, wie wichtig ihnen die Forderung ist.

Der zweite Verhandlungstermin ist für den 17. September 2014 geplant.

 
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!
 

Freitag, 25. Juli 2014

Auf Biegen und Brechen: Beck versucht Spruch der Einigungsstelle zu kippen!

Nächste Runde im juristischen Rundumschlag der Unternehmensleitung eingeläutet:

Arbeitgeber beantragt beim Arbeitsgericht den Spruch der Einigungsstelle vom 2. Juli für unwirksam zu erklären!

Als schlechter Verlierer erweist sich die Unternehmensleitung im Hinblick auf die Einigungsstelle zur Verteilung einer Sonderzahlung im August 2013 unter den Beschäftigten der Druckerei.

Wir erinnern uns:
Im Juli 2013 kündigte die Geschäftsleitung die Ausschüttung einer freiwilligen Sonderzahlung im August in Höhe von 500 Euro im Hinblick auf die gute wirtschaftliche Entwicklung der Druckerei im laufenden Geschäftsjahr an.

Diese Sonderzahlung erhielten aber nur 194 Mitarbeiter, nämlich diejenigen, die nach dem Wechsel der Druckerei in die Mitgliedschaft (beim Arbeitgeberverband) ohne Tarifbindung Ergänzungsverträge mit Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen unterschrieben  hatten.

Rund 170 Mitarbeiter, also mehr als 46% der Belegschaft sollten leer ausgehen oder tragen nicht zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei…

Das waren zum einen ca. 95 Beschäftigte aus dem Bereich Buchbinderei/Versand, die bereits 2005 durch den Wechsel in den Tarifbereich Papier und Pappe Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen hinnehmen mussten, sowie 75 Beschäftigte aus den übrigen Bereichen, die sich geweigert hatten, die Ergänzungsverträge zu unterschreiben bzw. erfolgreich gegen die Wirksamkeit ihrer Verträge geklagt hatten.

Diese Mitarbeiter tragen anscheinend nach Ansicht der Unternehmensleitung nichts zum wirtschaftlichen Erfolg der Druckerei bei – obwohl auch sie nicht nur ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen, sondern jede Menge Sonderschichten, Überstunden und Nachtarbeit einbringen!

Bereits in den Jahren zuvor waren diese Mitarbeiter bereits von Lohnerhöhungen von insgesamt 10,3% sowie einer Sonderzahlung von 300 Euro ausgeschlossen worden. Auch bei der Zuwendung anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums 2013 erhielten diese Mitarbeiter 700 Euro weniger als die andere Mitarbeitergruppe (Klagen sind hier bereits anhängig).

Weil der Betriebsrat mit der Verteilung der neuerlichen Sonderzahlung nicht einverstanden war, rief er die Einigungsstelle an. Diese wurde dann auch, gegen den Widerstand der Unternehmensleitung, vom Arbeitsgericht Augsburg eingesetzt.

Am 2.Juli fällte diese Einigungsstelle nun mit den Stimmen der Arbeitnehmerseite und des neutralen Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht München, den Spruch, dass die Sonderzahlung vom August 2013 (ca. 85.000 Euro) in Abhängigkeit von der jeweils vereinbarten Arbeitszeit  an alle Beschäftigten der Druckerei verteilt werden muss.

Diesen Spruch möchte die Arbeitgeberseite nun durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklären lassen, weil die Einigungsstelle die Grenzen des Mitbestimmungsrechtes verkannt bzw. überschritten hätte, und hat ein entsprechendes Beschlussverfahren eingeleitet.

Ganz offensichtlich setzt die Unternehmensleitung weiterhin auf Spaltung der Belegschaft – an der Wiederherstellung des Betriebsfriedens hat sie wohl kein Interesse.
 
Ums Geld kann es kaum gehen (Zitat Dr. Hans Dieter Beck: Geld ist genug da!) – mit Sicherheit kosten Einigungsstelle und die nunmehrige Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung mehr als die Summe, die für die Einbeziehung der ausgegrenzten 170 Mitarbeiter in die Sonderzahlung erforderlich wäre.


Freitag, 18. Juli 2014

Nächste Runde vor dem Arbeitsgericht



Gütetermin des Arbeitsgerichts Augsburg:
Jubiläumszahlung steht auf dem Prüfstand durch das Arbeitsgericht!

Am Mittwoch, 16. Juli 2014, fand vor dem Arbeitsgericht Augsburg der Gütetermin zu den Klagen von über 40 Arbeitnehmern wegen der sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung anlässlich der Jubiläumszahlung für das 250-jährige Firmenjubiläum statt.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte entschieden, aus diesem Anlass allen Mitarbeitern eine freiwillige Jubiläumszahlung zu gewähren.
Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei, einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Zur Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung bezieht sich der Arbeitgeber auf eine mit dem Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung. Diese Betriebsvereinbarung war für den Betriebsrat so nicht verhandelbar, vielmehr wurde ihm seitens der Geschäftsleitung ultimativ klar gemacht: entweder der Betriebsrat unterschreibt die Betriebsvereinbarung so, wie vorgelegt, oder es wird keine Jubiläumszahlung geben.

Diese Betriebsvereinbarung verstößt jedoch möglicherweise gegen höherrangiges Recht (z.B. Gleichbehandlungsgrundsatz) und könnte daher nichtig sein. So auch der Vorsitzende Richter in dem Gütetermin.
Für diese Ansicht spricht, dass durch eine Jubiläumszahlung in der Regel die Betriebstreue von Mitarbeitern belohnt werden soll bzw. diese auch in der Zukunft an das Unternehmen gebunden werden sollen. Auch der Umstand, dass die Sonderzahlung nicht in unterschiedlicher Höhe, abhängig vom jeweiligen Einkommen (bei den Mitarbeitern mit Ergänzungsverträgen), erfolgte, könnte ein Indiz dafür sein, dass damit kein Nachteilsaugleich im Vordergrund stand, da ja die Mitarbeiter in unterschiedlicher Höhe von Einkommensverlusten betroffen waren.
Demgegenüber könnte es jedoch eine Rolle spielen, dass in der Betriebsvereinbarung dieser Nachteilsausgleich angesprochen wurde.

Arbeitgeber lehnt Vergleich ab!

Die Frage des Vorsitzenden, ob hier eventuell ein Vergleich möglich wäre, wurde von der Prozessbevollmächtigten der Arbeitgeberseite kategorisch verneint.

Der Vorsitzende erließ daher einen Auflagenbeschluß, demzufolge beide Parteien nochmals bis Anfang September (Beklagte) bzw. Anfang Oktober (Kläger) nochmals zu den angesprochenen Rechtsfragen schriftsätzlich Stellung nehmen sollen.

Danach wird das Gericht einen Kammertermin in dieser Angelegenheit anberaumen.
Wir werden hierüber rechtzeitig informieren.





Montag, 14. Juli 2014

Aktuelle Termine!


Arbeitsgerichtstermin und Wochenendseminar!

Jubiläumszahlung 2013!

Das Arbeitsgericht Augsburg hat für die Klagen anlässlich der Jubiläumszahlung von C.H. Beck die Gütetermine auf Mittwoch, 16. Juli 2014, 13.30 Uhr terminiert.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums entschieden, allen Mitarbeitern eine freiwillige Jubiläumszahlung für das 250. Firmenjahr zu gewähren.

Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Die Kolleginnen und Kollegen haben somit einen Anspruch, so gestellt zu werden, wie die Kolleginnen und Kollegen, die unter veränderten Arbeitsbedingungen fortarbeiten. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch aufgrund des Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot in § 612 BGB.
 
 
OT-Seminar!         Das Seminar ist voll belegt!

Tariflos – schutzlos – rechtlos?

Zu diesem Wochenendseminar sind Kolleginnen und Kollegen aus tariflosen Betrieben unserer Branchen (Druck/Papier/Verlage) eingeladen.

Egal, ob der Betrieb nie tarifgebunden war, ob der Arbeitgeber in OT (Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung) gewechselt oder ob der tariflose Zustand durch Ausgliederung entstanden ist – wir gehen gemeinsam den Fragen nach, was das für die Beschäftigten bedeutet, welche rechtlichen Folgen die Tarifflucht hat und wie die Wege zurück in den Tarif aussehen könnten.

Beginn des Seminars: Samstag, 2. August 2014 um 11 Uhr

Ende des Seminars:   Sonntag, 3. August 2014 mit dem Mittagessen

Ort:                              ver.di Bildungsstätte Brannenburg
 
 

Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, der Landesfachbereich übernimmt Unterkunft, Verpflegung und die Seminargetränke. Die Fahrtkosten entsprechend den ver.di-Reisekosten übernehmen die entsendenden Ortsfachbereiche.

Referent/in:  Christa Hasenmaile, Landesfachbereichsleiterin / NN

Anmeldungen (Name, Vorname) bitte bis spätestens 22. Juli  an rudi.kleiber@verdi.de oder per Fax an  0821-27954-42

Dienstag, 8. Juli 2014

Die Folgen der Tarifflucht, der abgepressten Zusatzverträge und Prämien der GL sind bis heute ein Thema bei C.H. Beck!



 Richtungsweisender Spruch der Einigungsstelle:
Der Benachteiligung von Arbeitnehmern ohne Ergänzungsvertrag sind Grenzen gesetzt!

Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit; Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus.

Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (das sind gut 40% der Belegschaft, einschließlich der Beschäftigten in der Buchbinderei, die noch Tarifbindung haben) gingen leer aus.

Der Betriebsrat, der hierbei nicht beteiligt wurde, war mit dieser Verteilung nicht einverstanden und rief, da der Arbeitgeber Verhandlungen über eine andere Verteilung verweigerte, die Einigungsstelle an. Der Versuch des Arbeitgebers, die Einigungsstelle zu verhindern, scheiterte:
die Einigungsstelle wurde vom Arbeitsgericht eingesetzt.

In der Einigungsstelle vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.

Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle nunmehr am 2. Juli, nach zwei Sitzungen, folgenden Spruch (gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite):

Die vom Arbeitgeber für die Sonderzahlung zur Verfügung gestellte Summe (rund 85.000 €) wird an alle Mitarbeiter entsprechend der individuell vereinbarten bzw. tariflich geltenden Wochenarbeitszeiten verteilt. Voraussetzung ist, dass diese Mitarbeiter/innen sowohl zum 31.08.2013 als auch zum 31.12.2013 betriebszugehörig waren.

D.h., an die Mitarbeiter, die nichts erhalten haben, muss eine entsprechende Nachzahlung erfolgen (natürlich nicht in Höhe von 500 €, da der Arbeitgeber das Gesamtbudget nicht erhöhen muss). Diejenigen Mitarbeiter, die bereits 500 € erhalten haben, haben logischerweise zuviel bekommen. Allerdings dürfte eine Rückforderung der Überzahlung durch den Arbeitgeber individualrechtlich kaum durchzusetzen sein!

Dieser Spruch der Einigungsstelle ist ein Meilenstein im Kampf gegen die vom Arbeitgeber notorisch betriebene Diskriminierung von Mitarbeitern ohne Ergänzungsvertrag!

C.H.BECK-ver.di-Blog: Einladung zum Wochenendseminar für ver.di-Mitglied...

C.H.BECK-ver.di-Blog: Einladung zum Wochenendseminar für ver.di-Mitglied...: Tariflos – schutzlos – rechtlos?   Wann: Samstag/Sonntag, den 02./03. August 2014 Wo:      Bildungsstätte Brannenburg Zu dies...

Donnerstag, 3. Juli 2014

Einladung zum Wochenendseminar für ver.di-Mitglieder aus tariflosen Betrieben!


Tariflos – schutzlos – rechtlos?

 
Wann: Samstag/Sonntag, den 02./03. August 2014

Wo:     Bildungsstätte Brannenburg

Zu diesem Wochenendseminar sind Kolleginnen und Kollegen aus tariflosen Betrieben unserer Branchen (Druck/Papier/Verlage) eingeladen.

 
Egal, ob der Betrieb nie tarifgebunden war, ob der Arbeitgeber in OT (Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung) gewechselt oder ob der tariflose Zustand durch Ausgliederung entstanden ist – wir gehen gemeinsam den Fragen nach, was das für die Beschäftigten bedeutet, welche rechtlichen Folgen die Tarifflucht hat und wie die Wege zurück in den Tarif aussehen könnten.

Neben den Sach- und Rechtsfragen, die durch Tarifflucht entstehen und am Samstag Thema sein werden, geht es am Sonntag vor allem um die Möglichkeiten der betrieblichen Gegenwehr  und um strategische Ansätze,  wie man  den Kampf um die Rückkehr in den Tarifvertrag anpacken kann.

Beginn des Seminars: Samstag um 11 Uhr

Ende des Seminars:    Sonntag mit dem Mittagessen

Ort:                                ver.di Bildungsstätte Brannenburg

 
Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, der Landesfachbereich übernimmt Unterkunft, Verpflegung und die Seminargetränke. Die Fahrtkosten entsprechend den ver.di-Reisekosten übernehmen die entsendenden Ortsfachbereiche.

Referentin:  Christa Hasenmaile, Landesfachbereichsleiterin / NN

Anmeldungen (Name, Vorname, Betrieb) bitte bis spätestens 22. Juli  an: rudi.kleiber@verdi.de oder per Fax an  0821-27954-42 oder Tel. 0821/27954-40.