Sonntag, 29. Dezember 2013

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!

 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,

mehr Erfolg als Enttäuschung und
 
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!


Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2014.

 
Wir lesen uns wieder…

 
Eure Blog-Redaktion!

Sonntag, 22. Dezember 2013

Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce!


 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 wieder einmal ist es nun so weit,
die Hektik des Jahres gipfelt in der wundersamen Weihnachtszeit.
Genieße die Stille, erfreue Dich an leuchtenden Gesichtern.
Bestaune die Tanne mit den Kugeln und Lichtern.
Lebe die Tage ausgelassen und heiter -
schon bald geht die Hektik des Alltags weiter.
 
Frohe Weihnachten und erholsame Weihnachtsfeiertage!

Eure Blog-Redaktion!

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Journalisten und Verlagsangestellte im Streik!

Druckerei C.H.Beck im Jubiläumsjahr weiterhin im tariflosen Zustand – Arbeitsbedingungen verschlechtert!


Redakteure, Redakteurinnen, Volontärinnen, Volontäre und Verlagsangestellte wehren sich gegen massive Verschlechterung ihrer Tarifverträge!
Bester Stimmung schon bei Ankunft am Münchner Hauptbahnhof

Mehr als 600 Redakteurinnen und Redakteure von bayerischen und baden-württembergischen Tageszeitungen sowie bayerische Verlagsangestellte sind heute in Streik getreten. „Von diesem gemeinsamen Streik wird ein kraftvoller Impuls für unsere anstehenden Verhandlungen ausgehen“, erklärte der Bundesvorsitzende der Deutschen Journalisten Union (dju) in ver.di, Ulrich Janßen. Zu den Streiks hatten die beiden Gewerkschaften ver.di und Bayerischer / Deutscher Journalistenverband gemeinsam aufgerufen. Der Streik wird noch bis Mittwoch, 6 Uhr morgens, andauern.


„Unsere Gehaltsforderung von 5,5 Prozent ist angemessen und berechtigt“, erklärte Janßen. Der Verlegerverband verlangt stattdessen als Vorleistungen erhebliche Verzichte und Abstriche. „So was ein ‚Angebot‘ zu nennen ist frech“, so Janßen, und von einem von den Verlegern so betitelten „Tarifwerk Zukunft“ könne nicht einmal in Ansätzen die Rede sein.



„Wir Journalisten und Angestellte haben Lust auf ein gutes Produkt und leisten dafür mit Herzblut gute Arbeit. Aber dafür wollen wir auch fair bezahlt werden“, erklärte Janßen. Dafür werde man bei den anstehenden Verhandlungen mit ebendiesem Herzblut und journalistischem Mut kämpfen.

 


Aus folgenden Redaktionen waren Journalistinnen und Journalisten beteiligt:
 
Bayern:
Süddeutsche Zeitung, Nürnberger Nachrichten, Nürnberger Zeitung, Augsburger Allgemeine, Allgäuer Zeitung, Oberbayerisches Volksblatt, Neuer Tag Weiden, Amberger Zeitung, Münchner Merkur, Erdinger Anzeiger, TZ, Main-Echo Aschaffenburg, Fränkische Landeszeitung




Baden-Württemberg:
Heilbronner Stimme, Ludwigsburger Kreiszeitung, Leonberger Kreiszeitung, Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten, Südwestpresse Ulm/Göppingen, NWZ Göppingen, Nürtinger Zeitung, Reutlinger General-Anzeiger, Schwäbisches Tagblatt Tübingen, Mannheimer Morgen, Zollern-Alb-Kurier, Esslinger Zeitung, Hohenloher Tagblatt

 


Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren!

Montag, 16. Dezember 2013

Weihnachten steht vor der Tür – Wir auch!


Beck’sche Beschäftigte verlieren ihren Tarifvertrag durch abgepresste Zusatzverträge! Diktat der Geschäftsleitung statt Tarifvertrag!

Amazon Beschäftigte streiken für einen Tarifvertrag – 24 Stunden im Streik!

 

Der Konflikt um existenzsichernde Tarifverträge beim größten Versandhändler in Deutschland Amazon bekommt eine neue Qualität. Mehrere hundert ver.di Mitglieder streiken und streiten seit Monaten für Tarifverträge, gesunde Arbeitsbedingungen und respektvolle Behandlung. Heute werden erstmals die Beschäftigten des Amazon Standortes in Graben bei Augsburg in den Streik gerufen.

 
„Die Beschäftigten bei Amazon leisten hervorragende Arbeit, die vor Weihnachten in
Höchstleistungen ausartet. Da ist es nur Recht und Billig, dass ein Konzern seinen
Mitarbeitern Verbindlichkeit und Sicherheit durch Tarifbindung und angemessene
Bezahlung bietet“, so Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.
 
 
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bayern hatte Ende November die
Geschäftsführung des Versandhandelszentrums in Graben zu Tarifverhandlungen
über Tarifbindung zu den existenzsichernden Tarifverträgen im Einzelhandel aufgefordert.
Dies lehnte die Unternehmensleitung postwendend ab.

 
„Die Unternehmensleitung Amazon diktiert momentan einseitig die Löhne, überwacht
die Beschäftigten und setzt sie gesundheitsschädlichem Leistungsdruck aus.
Die Geschäftsführung irrt, wenn sie glauben, dass Kunden und Beschäftigte dies auf
Dauer akzeptieren!

 

 Herzlichen Glückwunsch den Kolleginnen und Kollegen bei Amazon in Graben zu diesem ersten 24-stündigen Warnstreik!

Samstag, 7. Dezember 2013

Wie beurteilen die Arbeitsgerichte die Vorgänge und das Verhalten der Geschäftsleitung!

4:0 für Belegschaft und Betriebsrat!

Verfahren waren auch Gegenstand der Betriebsversammlung vom 3. Dezember 2013.

Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juli 2013:

Ergänzungsverträge bzw. das Lohnkürzungspaket der Geschäftsleitung sind für die Kläger unwirksam!
Das Landesarbeitsgericht München hat die Berufung der Beklagten (Arbeitgeber) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18. Dezember 2012, auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Auszüge aus der Begründung des Landesarbeitsgerichts:

Die Berufung der Beklagten (Arbeitgeber) ist unbegründet.
Das Arbeitsgericht Augsburg hat im Ergebnis zutreffend und überzeugend begründet entschieden, dass der Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag der Parteien nicht wirksam zustande gekommen ist, weil die im Zusatzvertrag eindeutig und zwingend festgelegte aufschiebende Bedingung hierfür – Vorliegen eines Zustimmungsquorums von 70 Prozent der Arbeitnehmer bis zu einem klar fixierten Stichtag – nicht eingetreten war.

Das Landesarbeitsgericht entschied zugunsten der drei klagenden Kollegen!


Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2013:
Im Zusammenhang mit den Ergänzungsverträgen vom Mai 2011 hat der Arbeitgeber die Arbeit des Betriebsrates behindert!

Aus dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts München:

Der Arbeitgeber hat die Arbeit des Betriebsrates vorliegend dadurch unzulässig erschwert, dass sie den Beschäftigten vertraglich rechtliche Vorteile in Gestalt einer verbesserten Vergütung und eines zeitweiligen Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen unter der Bedingung versprochen hat, dass Betriebsvereinbarungen so gestaltet werden, dass sie ihren ausformulierten Wünschen gerecht werden.

Diese Verhaltensweise führt nämlich dazu, dass der Betriebsrat bei den Verhandlungen über die abzuschließenden Betriebsvereinbarungen stets der Argumentation ausgesetzt ist, mit seiner Position den Eintritt der in den Änderungsvereinbarungen enthaltenen Bedingungen zu vereiteln. Er gerät damit unter einen besonderen Rechtfertigungsdruck, der seine im Rahmen höherrangigen Rechts bestehende Freiheit, Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG als gewählter Repräsentant der Arbeitnehmer im gleichberechtigten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber zu gestalten, einschränkt.
 
Es besteht auch die – erforderliche – Wiederholungsgefahr. … Im Übrigen hat sich der Arbeitgeber auch im vorliegenden Verfahren nicht von seiner Vorgehensweise distanziert, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, sie für rechtmäßig zu halten.

Das Landesarbeitsgericht entsprach dann den Anträgen des Betriebsrates und gab dem Arbeitgeber auf, es zu unterlassen, den ArbeitnehmerInnen Ergänzungsverträge dieser Art anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro angedroht.

 
Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 8. November 2013:
Sonderzahlung der Geschäftsleitung beschäftigt Arbeitsgericht!
Arbeitsgericht Augsburg folgt dem Antrag des Betriebsrats und setzt Einigungsstelle ein.

Aus den Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts Augsburg (Auszüge):

Der Arbeitgeber kann zwar frei über die Einführung einer freiwilligen Leistung (Sonderzahlung) entscheiden.

Werden jedoch freiwilligen Leistungen (Sonderzahlungen) durch den Arbeitgeber gewährt, unterliegen die Verteilungsgrundsätze der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Damit ist zumindest die Einigungsstelle hinsichtlich der Entscheidung über die Einführung der Sonderzahlung jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig. Die Arbeitgeberseite hatte keine Argumente gegen die Einsetzung des vom Betriebsrat vorgeschlagenen Richters am Landesarbeitsgericht München als Vorsitzenden der Einigungsstelle. Die Anzahl der Beisitzer wurde auf jeweils 2 festgelegt.
Die spannende Frage die die Einigungsstelle u. a. zu klären hat, wird sein, ob alle Beschäftigten, die keinen Ergänzungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben haben (einschließlich der Beschäftigten der Buchbinderei, die einen solchen Vertrag wegen der Tarifbindung überhaupt nicht unterschrieben konnten!), nichts zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen haben – und somit von einer solchen Sonderzahlung zu Recht ausgeschlossen werden können!

Das Arbeitsgericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Betriebsrats.
Sollte die Einigungsstelle zu dem Ergebnis kommen, dass die Verteilungsgrundsätze so nicht in Ordnung waren und weitere Arbeitnehmer, in welcher Form auch immer, auch zu berücksichtigen sind, so wird Dr. Beck nochmals den Geldsäckel wohl aufmachen müssen. Denn von den an einen Teil der Belegschaft gezahlten Beträgen kann er aus rechtlichen Gründen nichts zurückfordern.


Termin beim Arbeitsgerichts Augsburg am 26. November 2013:
Arbeitsgericht macht deutlich, dass weitere Ergänzungsverträge unwirksam und deswegen nachträgliche Vergütungsansprüche gegeben sind! 

Der Vorsitzende Richter machte beim Gerichtstermin am 26. November deutlich, dass er nach 3 rechtskräftigen Urteilen die weiteren anhängigen Klagen zugunsten der Klägerinnen und Kläger (Beschäftigten) entscheiden wird. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Das Gericht sieht auch kein widersprüchliches Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin, dass diese die Geltendmachungen und Klagen erst nach dem obsiegenden Urteil von drei Kollegen vom Dezember 2012 eingereicht haben.

Das Arbeitsgericht wird wohl auch weitere Ergänzungsverträge für unwirksam erklären!
 

Denken die Nördlinger Geschäftsleitung, die Unternehmensleitung in München und die Führungskräfte mal darüber nach, ob sie vielleicht das eine oder andere falsch gemacht haben? Gibt es hier ein gewisses Einsehen?

Oder ist man bei C.H. Beck – dem führenden juristischen Verlag, gerade auch im Arbeitsrecht - der Meinung, wir haben alles richtig gemacht.  Dann werden weitere Eigentore folgen…

Samstag, 30. November 2013

Weitere Verfahren wegen der Zusatzverträge beim Arbeitsgericht anhängig!

Arbeitsgericht macht deutlich, dass weitere Ergänzungsverträge unwirksam sind!

Der Vorsitzende Richter machte beim Gerichtstermin am 26. November deutlich, dass er nach 3 rechtskräftigen Urteilen die weiteren anhängigen Klagen zugunsten der Klägerinnen und Kläger (Beschäftigten) entscheiden wird. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Das Gericht sieht auch kein widersprüchliches Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin, dass diese die Geltendmachungen und Klagen erst nach dem obsiegenden Urteil von drei Kollegen vom Dezember 2012 eingereicht haben.

Zwei wichtige Punkte ließ das Gericht beim Kammertermin am 26.11.2013 noch offen:

Ab wann bzw. ab welchem Zeitpunkt gelten die tariflichen Ausschlussfristen (8 Wochen für gewerbl. Arbeitnehmer bzw. 3 Monate für Angestellte). Das heißt: ab welchem Zeitpunkt stehen den Klägern die geltend gemachten Ansprüche zu?

Ein womöglich entscheidender Gesichtspunkt in diesem Verfahren ist der § 242 BGB – Treu und Glauben.

Dieser Paragraf wird seitens der Juristin der Verbandes Druck und Medien Bayern in den Schriftsätzen argumentativ gegen die klagenden Kolleginnen und Kollegen verwendet. In dem Kammertermin wurde aber deutlich, dass dieser § 242 BGB durchaus auch für die Arbeitgeberseite zu einer Retourkutsche werden bzw. zugunsten der Klägerinnen und Kläger Anwendung finden kann, denn die Berufung des Arbeitgebers auf die tariflichen Ausschlussfristen könnte gegen Treu und Glauben verstoßen.

Zum Ende des Kammertermins schlug der Vorsitzende Richter den Beteiligten einen Vergleich vor, der sinngemäß lautet:

Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen. Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.

Die Klägerinnen und Kläger und die Beklage (Arbeitgeber) müssen nun entscheiden, ob sie den Vergleichsvorschlag annehmen wollen.

Nicht vergessen:

Am Dienstag, 3. Dezember 2013 findet die Betriebsversammlung statt!

Mittwoch, 27. November 2013

Tarifkommission beschließt Lohnforderung für die Druckindustrie!

5,5 Prozent mehr Lohn!
 
Die Löhne und Ausbildungsvergütungen in der Druckindustrie sollen um 5,5 Prozent steigen. Dies beschloss die Tarifkommission für die gewerblichen Beschäftigten bei ihrer Klausurtagung in Kassel als Forderung für die bevorstehende Tarifrunde. Der Tarifausschuss für die Angestellten bestätigte diese Forderung als Empfehlung an die Landes-Tarifkommissionen.
 
„Die Beschäftigten in der Druckindustrie bringen volle Leistung; sie müssen daher in dieser Tarifrunde endlich auch an der allgemeinen Lohnentwicklung teilhaben“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
 
Die Preise für Lebensmittel, Wohnung und Verkehr steigen für alle Beschäftigten in Deutschland gleichermaßen. Deshalb, so Werneke weiter, hätten die Beschäftigten der Branche allen Grund, für eine angemessene Lohnerhöhung zu kämpfen.
 
In der Diskussion der Tarifkommissionsmitglieder stand die Kritik an der Lohnentwicklung in der Druckindustrie im Vordergrund, die im Vergleich zu anderen Branchen deutlich zurückbleibt. Deshalb stimmten die Vertreter aus den Betrieben für eine Lohnforderung im Rahmen dessen, was auch in anderen Industriezweigen von den Beschäftigten gefordert wird.
 
Die Tarifverhandlungen beginnen im Januar 2014.
Nicht vergessen!
Am Dienstag, 3. Dezember findet die nächste Betriebsversammlung statt!
 

Mittwoch, 20. November 2013

Sonderzahlung der Geschäftsleitung beschäftigt Arbeitsgericht!

Arbeitsgericht Augsburg folgt dem Antrag des Betriebsrats und setzt Einigungsstelle ein.


Nach der Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck aus dem Arbeitgeberverband, den abgepressten Zusatzverträgen aus dem Jahr 2011 und den erheblichen Verzichten der Beschäftigten, kündigte die Geschäftsleitung auf der Mitarbeiterversammlung am 10. Juli 2013 an, dass alle Mitarbeiter, die einen Ergänzungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben haben, wegen der guten wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr eine Sonderzahlung erhalten würden. Bereits im August wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 500 Euro geleistet. Diese Ankündigung fiel „rein zufällig“ mit dem Scheitern der Haustarifverhandlungen durch die Geschäfts- und Unternehmensleitung zusammen. Es darf vermutet werden, dass die Sonderzahlung auch und vor allem den Zweck hatte, die Beschäftigten von Protestaktionen bei den Jubiläumsfeierlichkeiten abzuhalten.
Der Betriebsrat vertrat mit seinem Antrag beim Arbeitsgericht Augsburg die Auffassung, dass ihm bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ein zwingendes bzw. weitergehendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung einer freiwilligen Entgeltleistung zusteht.
Die Geschäftsleitung vertrat die Auffassung, dass dem Betriebsrat kein zwingendes Mitbestimmungsrecht zusteht.

Aus den Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts Augsburg (Auszüge):
Das Arbeitsgericht Augsburg ist der Auffassung, dass die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig ist. Der Arbeitgeber kann zwar frei über die Einführung einer freiwilligen Leistung (Sonderzahlung) entscheiden.

Werden jedoch freiwilligen Leistungen (Sonderzahlungen) durch den Arbeitgeber gewährt, unterliegen die Verteilungsgrundsätze der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Damit ist zumindest die Einigungsstelle hinsichtlich der Entscheidung über die Einführung der Sonderzahlung jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig.
Die Arbeitgeberseite hatte keine Argumente gegen die Einsetzung des vom Betriebsrat vorgeschlagenen Richters am Landesarbeitsgericht München als Vorsitzenden der Einigungsstelle. Die Anzahl der Beisitzer wurde auf jeweils 2 festgelegt.

Haben nicht alle Beschäftigten, so auch die der Buchbinderei und des Versands zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen...
Die spannende Frage die die Einigungsstelle u. a. zu klären hat, wird sein, ob alle Beschäftigten, die keinen Ergänzungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben haben (einschließlich der Beschäftigten der Buchbinderei, die einen solchen Vertrag wegen der Tarifbindung überhaupt nicht unterschrieben konnten!), nichts zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen haben – und somit von einer solchen Sonderzahlung zu Recht ausgeschlossen werden können!

Gegen diesen Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg ist bis zum 02.12.2013 das Rechtsmittel der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht München möglich.

Donnerstag, 7. November 2013

Versprechungen ohne Ende ... aber keine Taten!



Was bleibt von den Versprechungen der Geschäftsleitung nach den Jubiläumsfeierlichkeiten übrig?

Welche Entlastungen gibt es für ältere Arbeitnehmer?

Nachdem die Geschäftsleitung die Tarifgespräche mit ver.di abgebrochen und für gescheitert erklärt hat, meint man anscheinend, dass gewisse Zusagen der Geschäftsleitung an die Beschäftigten einfach ignoriert werden können. 
Ist dies der neue Stil der Führungskräfte?
Nein das ist natürlich nicht der neue, sondern immer noch der alte Führungsstil!

Im Beck Intern vom 24. Mai stand u. a.:

Entlastungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer

Beschäftigte mit Vollendung des 55. Lebensjahres können nur noch zu 5 Samstagsschichten herangezogen werden, ab dem 60. Lebensjahr nur noch zu 3 Samstagsschichten.
Die Zuschläge für Flexischichten werden auf 50% erhöht.


Was ist daraus geworden?

War das alles nur heiße Luft? Ja, das war es wohl…


Noch in der 7. Verhandlungsrunde war seitens der Geschäftsleitung zugesagt worden, eine Umfrage zu machen, wer Interesse hat an einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben, inklusive einer Altersteilzeitregelung.

Was ist passiert? Nichts…!

Ganz offensichtlich werden die Belastungen der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Geschäftsleitung und den Führungskräften nicht ernst genommen. Wer heute 30 oder 40 Jahre Schichtarbeit geleistet hat oder anderen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt ist, wird wohl kaum einigermaßen gesund und fit das Rentenalter von 67 Jahren erreichen. Nicht umsonst liegt der Krankenstand in der Druckerei weiterhin deutlich über dem Branchendurchschnitt.

Machen sich die Geschäftsleitung und ihre Führungskräfte darüber Gedanken, wie insbesondere ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z. B. über 60 jährige Arbeitnehmer an einer Rotation, einer Bogendruckmaschine oder an Anlagen der Weiterverarbeitung mit großer körperlicher Belastung) mit diesen Belastungen umgehen und fertig werden?

Ganz offensichtlich nicht….!

In ihrem Arbeitspapier vom 03.06.2013 hat die Geschäftsleitung allen Mitarbeitern der Bereiche Druck, Werkstatt, Satz/eMedien, kfm. Verwaltung/Vertrieb – bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung – den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bzw. eine Garantie des Arbeitsplatzes bis 31.12.2015 zugesagt.

Was ist daraus geworden?

Schöne und salbungsvolle Worte auf Betriebsversammlungen oder Jubiläumsveranstaltungen werden auf Dauer nicht ausreichen.
Wann lassen Sie Taten folgen, Herr Dr. Kranert!

Sonntag, 3. November 2013

Wer ist der Elefant im Porzellanladen?

Der Brief an die Bischöfe ist kein Zeichen von Agressivität ...


Zu dem Kommentar “Elefant im Porzellanladen” und dem Artikel „Kampf und Kirche“ in den Rieser Nachrichten vom Mittwoch, 16. Oktober 2013, wurde nachfolgender Leserbrief am 28. Oktober in den Rieser Nachrichten veröffentlicht.


Der Schreiber des Kommentars hält ver.di zugute, dass man gleich sieht, woran man mit ver.di ist. Hier muss man dem Schreiber des Kommentars zustimmen, allerdings auch nur in diesem Punkt. Versöhnen statt spalten, ja auch dazu stehen wir. Seit 2 Jahren bemüht sich ver.di wieder um tarifliche Regelungen für die Druckerei C.H. Beck. Ursache war die Verabschiedung der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie, dies nennt man in der allgemeinen Umgangssprache – auch bei Juristen „Tarifflucht“. Und wie soll man es bezeichnen, wenn den Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck u. a. unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes gezwungen wurden, neue und deutlich schlechtere Zusatzverträge zu unterschreiben? Dies gleicht einer Erpressung, die Folge waren dann abgepresste Zusatzverträge. Das Landesarbeitsgericht München hat jetzt rechtskräftig entschieden, dass diese Zusatzverträge aus 2011 unwirksam sind.
Es ist auch das legitime Recht eines Betriebsrats und einer Gewerkschaft einen besonderen Kunden wie die kath. Kirche darauf aufmerksam zu machen, unter welchen Arbeitsbedingungen das Gotteslob hergestellt wird. Denn eine Säule der kath. Kirche ist die katholische Soziallehre. Diese geht vom Grundgedanken der „sozialen Ordnung” aus, der Solidarität, sowie den Sozialprinzipien des Gemeinwohls. Verkörpert werden diese u. a. durch die Organisationen wie der Katholischen Arbeitnehmerbewegung bzw. der Betriebsseelsorge. So ist also der Brief an die Bischöfe kein Zeichen von Agressivität wie der Kommentarschreiber unterstellt, sondern ein Appell und ein Signal, dass die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck mit Respekt und Würde behandelt werden, dies schließt insbesondere einen Tarifvertrag mit ein. So heißt es auch in der Enzyklika von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981: „Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“. Zutreffender kann man es nicht formulieren.
Wenn sich die Beschäftigten der Druckerei mit Unterschriften an die Gewerkschaft wenden, um von Demonstrationen abzusehen, dann ist dies ein legitimer Vorgang, auch und gerade in einer Gewerkschaft. Der Schreiber des Kommentars sollte sich aber auch die Frage nach Ursache dieses Sinneswandels stellen. In der Druckerei wurden wie auch immer, Gerüchte in die Welt gesetzt, wonach eine nicht unbeträchtliche Sonderzahlung zum Jubiläum nur gewährt würde, wenn die Beschäftigten auf Demonstrationen bzw. das im Grundgesetz verankerte Demonstrationsrecht verzichten.
Falsch ist im Artikel „Kampf und Kirche“ auch die Behauptung, dass die Geschäftsführung beim Arbeitsgericht Augsburg ein Beschlussverfahren gegen die Gewerkschaft eingeleitet hat, mit dem Ziel, derartige Äußerungen gegenüber Kunden (kath. Kirche) zu unterlassen. Nicht gegen die Gewerkschaft ver.di wurde ein Beschlussverfahren eingeleitet, sondern gegen den Betriebsrat, weil in dem von dem Betriebsrat und ver.di unterzeichneten Brief an die Bischöfe angeblich unzutreffende Behauptungen über Wochenendarbeit im Zusammenhang mit der Gotteslobproduktion aufgestellt worden wären.
Wer als Journalist ordentlich recherchiert und Hintergründe objektiver beleuchtet, muss sich nicht den Vorwurf nicht gefallen lassen, dass nicht ver.di oder Betriebsrat, sondern er selbst der Elefant im Porzellanladen ist…

Rudi Kleiber
stellvertr. Geschäftsführer
ver.di Augsburg
Am Katzenstadel 34
86152 Augsburg

Anmerkung der Blogredaktion:
Wegen dieses Briefes an die Bischöfe, der in durchaus maßvollem Duktus gehalten war, veranstaltet die Geschäftsleitung der Druckerei ein mordsmäßiges Gedöns mit Schuldzuweisungen an ver.di und den Betriebsrat, dem sich nun auch noch die Rieser Nachrichten bzw. ihr Kommentator aus nicht nachvollziehbaren Gründen (Anzeigenkunde C.H. Beck?!) glaubten anschließen zu müssen.
Wegen der teilweise von Bistümern zurückgewiesenen Fehlproduktion des Gotteslobs, die für den Betrieb wohl einen Millionenschaden zur Folge hat, wird kein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen. 

Samstag, 26. Oktober 2013

Weltbild-Beschäftigte wehren sich und kämpfen für ihre Arbeitsplätze!




Ein WELTBILD verliert sein Gesicht…

    …und 140 Mitarbeiter ihre Existenzgrundlage!

 
Beschäftigte demonstrieren vor dem Bischofspalais in Augsburg.
 
Der komplette Kundenservice von Weltbild muss gehen. Für immer? Für immer! Die Geschäftsleitung hat beschlossen, den Kundenservice komplett outzusourcen. Damit werden rund 140 tariflich bezahlte Arbeitsplätze in Augsburg vernichtet.

 
 

Beschäftigte und Angehörige demonstrieren für den Erhalt der Arbeitsplätze.

Aktion in der Augsburger Fußgängerzone.
 
Nach dem zweiten Gespräch zwischen der Weltbild Geschäftsführung, dem Betriebsrat und ver.di kündigt sich eine stürmische Auseinandersetzung an. Ohne inhaltlich mit den Vertretern des Betriebsrats und der Gewerkschaft über Alternativen zum Outsourcing des Kundendienstes (CCC) verhandelt zu haben, lässt die Geschäftsleitung die Verhandlungen platzen. Nun versuchen Carel Halff und Dr. Martin Beer über den juristischen Weg ein schnelles Outsourcing ohne Rücksicht auf die Folgen für die Beschäftigten durchzusetzen.

  
Stop vor der Esprit Filiale. Hier wurde vor kurzem ein Betriebsrat gewählt.
Nun versucht man die Betriebsratswahl gerichtlich anzufechten.
 
Zeitdruck der Kapitalgeber führt zu Aktionismus

„Wir unterstützen Maßnahmen, die eine sinnvolle Reaktion auf die veränderten Bedingungen darstellen, so der Betriebsrat. Das überstürzte Outsourcing einer zentralen Abteilung ist aber sicher nicht die richtige Antwort. Hier geht es allein um Kostensenkungen bzw. Profitsicherung. Es ist für die Arbeitnehmervertreter nicht hinnehmbar, dass ohne Prüfung von Alternativen die Arbeitgeberseite nur über das Wie und nicht über das Ob der Maßnahme verhandeln will.

 
Vor der Residenz des Bischofs von Augsburg und einem der Gesellschafter von Weltbild.

Dass die Geschäftsführung jetzt juristisch gegen den Betriebsrat vorgeht, ist ein Novum in der über 20-jährigen Geschichte betrieblicher Mitbestimmung bei WELTBILD. Carel Halff und Dr. Martin Beer versuchen dabei den Eindruck zu erwecken, das sei im Sinne der Beschäftigten. Das ist ein Skandal!", sagt Timm Boßmann, der ver.di Betriebsgruppensprecher bei Weltbild. Boßmann weiter: „Es entsteht der Eindruck, dass die Geschäftsführung diesen Plan von Beginn an hatte. Erst so tun, als ob der Betriebsrat beteiligt wurde, und dann auf Wiedersehen. Nicht mit uns. Wir verkaufen unser KollegInnen nicht.“

  
Vor dem Bischofspalais. Die Tür blieb verschlossen.

Die Gewerkschaft ver.di sieht die Beschäftigten der Verlagsgruppe Weltbild in einem großen Konflikt angekommen. „Eine Sauerei, dass die Geschäftsleitung den betroffenen KollegInnen jegliche Zukunft im Unternehmen verweigert und es dann auf den zeitlichen Druck der Kapitalseite schiebt. Dann den Betriebsrat noch als Blockierer der Umstrukturierung darzustellen, ist an nichts mehr zu überbieten,“ kritisiert Thomas Gürlebeck von ver.di Augsburg scharf. „Dass das Bistum Augsburg nun Gelder zu Verfügung stellt, ist ja schön und Recht aber doch bitte nicht für Abfindungen und Personalabbau sondern für die Zukunft der Beschäftigten im Unternehmen und für das Unternehmen“.

 

 

Wir verhüllen hier uns Antlitz, weil Weltbild dein eigenes Gesicht verliert!

Weitere aktuelle Informationen unter:
www.weltbild-verdi.blogspot.de
 

Dienstag, 22. Oktober 2013

Erneute Watschen für Dr. Beck und die GL der Druckerei!



Das LAG München kommt zu dem Ergebnis:

Im Zusammenhang mit den Ergänzungsverträgen vom Mai 2011 hat der Arbeitgeber die Arbeit des Betriebsrates behindert!



Gegenstand des Rechtstreites waren die in den Ergänzungsverträgen enthaltene Verknüpfung von Entgelterhöhungen und Beschäftigungssicherung mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung über Flexible Arbeitszeit entsprechend den Vorstellungen der Geschäftsleitung.

Der Betriebsrat sah darin den Versuch, einen Keil zwischen Betriebsrat und Belegschaft zu treiben und durch ein solchermaßen erzwungenes Wohlverhalten eine sachgerechte Ausübung des Mitbestimmungsrechtes durch den Betriebsrat zu unterlaufen.

Der BR erhob daraufhin beim Arbeitsgericht Feststellungsklage, dass er in seiner Arbeit behindert worden war und beantragte, dass dem Arbeitgeber vom Gericht aufgegeben wird, dass er dies künftig bei Androhung eines Ordnungsgeldes zu unterlassen hat.

Das Arbeitsgericht Augsburg hatte die Anträge des Betriebsrates mangels Feststellungsinteresses und fehlender Wiederholungsgefahr zurückgewiesen.

Gegen dieses Urteil legte der Betriebsrat beim Landesarbeitsgericht erfolgreich Beschwerde ein.

Das LAG bejahte sowohl das Feststellungsinteresse des Betriebsrates als auch eine Wiederholungsgefahr.

Aus der Urteilsbegründung:

Der Arbeitgeber hat die Arbeit des Betriebsrates vorliegend dadurch unzulässig erschwert, dass sie den Beschäftigten vertraglich rechtliche Vorteile in Gestalt einer verbesserten Vergütung und eines zeitweiligen Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen unter der Bedingung versprochen hat, dass Betriebsvereinbarungen so gestaltet werden, dass sie ihren ausformulierten Wünschen gerecht werden.
Diese Verhaltensweise führt nämlich dazu, dass der Betriebsrat bei den Verhandlungen über die abzuschließenden Betriebsvereinbarungen stets der Argumentation ausgesetzt ist, mit seiner Position den Eintritt der in den Änderungsvereinbarungen enthaltenen Bedingungen zu vereiteln. Auch wenn er rechtlich nicht gehalten ist, dem Rechnung zu tragen, so wird er doch stets bedenken, dass die Mitarbeiter, die die Verträge unterschrieben haben, ihm das Unterbleiben des Bedingungseintritts zum Vorwurf machen werden. Er gerät damit unter einen besonderen Rechtfertigungsdruck, der seine im Rahmen höherrangigen Rechts bestehende Freiheit, Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG als gewählter Repräsentant der Arbeitnehmer im gleichberechtigten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber zu gestlten, einschränkt.
Es besteht auch die – erforderliche – Wiederholungsgefahr. … Im Übrigen hat sich der Arbeitgeber auch im vorliegenden Verfahren nicht von seiner Vorgehensweise distanziert, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, sie für rechtmäßig zu halten.

Im Ergebnis entsprach dann das LAG den Anträgen des Betriebsrates und gab dem Arbeitgeber auf, es zu unterlassen, den ArbeitnehmerInnen Ergänzungsverträge dieser Art anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 € angedroht.

Die spannende Frage ist: 
Reicht dieser erneute Denkzettel aus, dass sich die GL künftig an Recht und Gesetz hält und sich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bemüht?!





Donnerstag, 17. Oktober 2013

Weltbild-Beschäftigte zeigen Flagge und wehren sich!



Mit diesem Transparent und mehreren tausend Flugblättern sind ver.di-Vertrauensleute und Betriebsräte/innen nach Frankfurt gereist, um auf die Situation von WELTBILD aufmerksam zu machen. Von  links nachs rechts: Sara de Santi, Tim Miller, Helene Vollrath, Dolores Sailer, Timm Boßmann, Manuela Natterer.
 
"Bischöfe tragen gesellschaftspolitische
Verantwortung für das Kulturgut Buch."
 
Eine Abordnung der WELTBILD-Belegschaft demonstrierte vor der Frankfurter Buchmesse. Die Verlagsangestellten waren extra aus Augsburg angereist, um beim Branchenereignis des Jahres auf die besondere Verantwortung der katholischen Bischöfe für das Kulturgut Buch aufmerksam zu machen.

"Für den herstellenden Buchhandel wäre der Zusammenbruch von WELTBILD eine Katastrophe" (Börsenblatt).

Der Chefredakteur des Börsenblatts des deutschen Buchhandels hatte kürzlich auf die enge Verquickung innerhalb der Branche aufmerksam gemacht: "Viele Verlagsmanager machen sich bereits ernste Sorgen darum, dass die Buchhandelsfläche unter eine notwendige Mindestgröße fällt." Wenn WELTBILD stürzt, könnten etliche Verlage ins Taumeln geraten. Chefredakteur Torsten Casimir weiter: "Wäre WELTBILD eine Bank, wäre die Firma zweifellos 'systemrelevant' und gehörte gerettet."

 
Die deutschen Verlage brauchen WELTBILD,
WELTBILD braucht die katholische Kirche.
  

In der Augsburger WELTBILD-Zentrale bangen 2.300 Verlags-Kolleginnen und Kollegen um ihre Arbeitsplätze. In den Filialen von WELTBILDplus, Jokers und Hugendubel sind weitere 4.500 Buchhändlerinnen und Buchhändler durch Schließungen bedroht. Sie alle hoffen jetzt auf Unterstützung durch die Eigentümer: WELTBILD gehört zu 100% der katholischen Kirche.

Derzeit befindet sich das Verlagsunternehmen in einer Krise. Der Umbau vom klassischen Versandhandel zum digitalen Unternehmen droht auf der Zielgeraden zu scheitern. "Bis alle Hebel greifen, brauchen wir ein bisschen Zeit und Geld zur Überbrückung", wünscht sich deshalb Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz.

Immerhin hätten die Bischöfe über Jahrzehnte gut an WELTBILD verdient, erinnerte ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann in Frankfurt. "Jetzt hat die Kirche nicht nur eine moralische Verpflichtung sondern trägt auch gesellschaftspolitisch Verantwortung: Wie es im deutschen Buchhandel weiter geht, hängt nicht zuletzt an dem klaren Bekenntnis der Bischöfe zum Kulturgut Buch."

Samstag, 12. Oktober 2013

Produktion des Gotteslob und die Tarifflucht der Druckerei sind weiterhin Gesprächsstoff!


250 Jahre C.H. Beck:

 

Dünnes Papier und dicker Ärger!





Nach dem Ende der Jubiläumsfeierlichkeiten steht weiterer Ärger an. Die Nördlinger Geschäftsleitung hat ein Beschlussverfahren gegen den eigenen Betriebsrat des Hauses eingeleitet. Wir informierten im Post vom 6. Oktober 2013.

Hohe Wellen schlagen die Themen Gotteslob und Tarifflucht auch bei der kath. Kirche. Im Informationsdienst der Katholischen Kirche (Herausgeber KNA Katholische Nachrichten-Agentur) stand in der Ausgabe Nr. 35 folgender interessanter Artikel:

Dünnes Papier und dicker Ärger


Ausführliche Informationen hierzu im nachfolgenden Link:

 

Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den
Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet".     
Johannes Paul II. in seiner Sozialbotschaft Laborem Exercens, 1981

Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!