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Samstag, 9. Juli 2016

So versuchen Arbeitgeber engagierte Betriebsräte loszuwerden…

m.appl in Wemding kündigt Betriebsratsvorsitzenden!

Die Geschäftsführung der m.appl in Wemding (Teil der Firmengruppe Appl) kündigte dem Betriebsratsvorsitzenden M. Kaag am 2. Juni 2016 außerordentlich fristlos das Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig wurde dem Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot durch den Betriebsleiter erteilt.

Der Arbeitnehmer und Betriebsratsvorsitzende hat eine Betriebszugehörigkeit von 28 Jahren und ist seit 2006 Betriebsrat und Betriebsratsvorsitzender. In all den Jahren hat der Kollege keinerlei Abmahnung für je ein Fehlverhalten erhalten. Das Kündigungsschreiben enthält auch keinerlei Gründe für die Kündigung. Das Betriebsratsgremium wurde im Rahmen der Betriebsverfassung nicht wie vorgeschrieben beteiligt. Das erteilte Hausverbot hinsichtlich der Betriebsratstätigkeit  wurde am 7. Juni wieder zurückgenommen.

Hintergrund dieser außerordentlichen fristlosen Kündigung ist wohl der im Jahr 2014 entstandenen Konflikt um die einseitige Streichung des Urlaubsgeldes und der Jahresleitung (Weihnachtsgeld) durch die Geschäftsführung bei Appl in Wemding.

Eine erste Maßnahme der Geschäftsführung war, dass allen Beschäftigten, die die Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht haben, Aufhebungsverträge und Abfindungen angeboten wurden, um so das Unternehmen zu verlassen oder als Alternative, die neuen und schlechteren Arbeitsverträge zu unterschreiben.
Sieben Beschäftigten – darunter auch der Betriebsratsvorsitzende - wollten die Frage vor dem Arbeitsgericht klären lassen, ob diese einseitige Streichung der Sonderzahlungen korrekt sei.

Streichung der Jahresleistung in 2014 und des Urlaubsgeldes bei Appl in Wemding waren nicht rechtens!
In mehreren Urteilen hat dann das Arbeitsgericht in Donauwörth entschieden, dass die einseitigen Streichungen des Urlaubsgeldes und der Jahresleitung nicht rechtens waren.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte im Wesentlichen die Urteile in erster Instanz und gab so den Klägern recht. In der Kammerverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht sah sich der Vorsitzende Richter, aufgrund des Verhaltens des Geschäftsführers der m.appl GmbH & Co. KG veranlasst, die Sitzung zu unterbrechen. Der Vorsitzende Richter machte gegenüber dem Geschäftsführer unmissverständlich deutlich, dass er im Rahmen der mündlichen Verhandlung keinerlei Ausspruch von Drohungen duldet.

Laufende Betriebsratswahl und Kündigung fallen zusammen!
Wohl auch nicht rein zufällig ist, dass die Kündigung zum Zeitpunkt der derzeit laufenden Betriebsratsneuwahlen ausgesprochen wurde. Der Gekündigte ist Mitglied des Wahlvorstandes und Kandidat für den neuen Betriebsrat. Vom Betriebsratsgremium wurde er am 1. Juli 2016 einstimmig als Betriebsratsvorsitzender wiedergewählt.

Arbeitgeber nimmt Kündigung zurück!
Der ursprünglich für den 5. Juli 2016 anberaumte Termin am Arbeitsgericht in Donauwörth findet nicht statt. Der Arbeitgeber hat mit Schriftsatz vom 4. Juli 2016 die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zurückgenommen.
 
Ein toller Erfolg für die gute Zusammenarbeit
zwischen Beschäftigten, Betriebsrat und ver.di!
 
 

Donnerstag, 27. August 2015

C.H. Beck weiter auf Expansionskurs!


C.H. Beck Verlag kauft DIKE!

 
Der C.H. Beck Verlag erwirbt in der Schweiz den DIKE Verlag AG und auch die DIKE Zeitschriften AG.

Weitere Informationen hierzu unter:



 
 

Donnerstag, 28. August 2014

Pressemitteilung ver.di: Die Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei bei C.H. Beck in Nördlingen wird eingestellt.


Prekäre Beschäftigung bei C.H. Beck weiter auf dem Vormarsch. Tarifflucht, Zusatzverträge, Leiharbeit  und jetzt die deutliche Ausweitung der Werkvertragsvergabe!


Völlig überraschend wurden die Beschäftigten der Buchbinderei und der Betriebsrat von C.H. Beck in Nördlingen vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Geschäftsleitung hat die Entscheidung getroffen, die Produktionsbereiche Sammelheftung und Adressierung als Werkvertrag an ein externes Unternehmen zu vergeben. Die entsprechenden Maschinen werden an dieses Unternehmen vermietet. Der komplette Bereich der Fachzeitschriften des C.H. Beck Verlages wird künftig nicht mehr von der hauseigenen Druckerei in der Buchbinderei fertiggestellt. 

Als Grund gibt die Geschäftsleitung an, dass diese Bereiche in den letzten Jahren wohl nicht mehr kostendeckend betrieben werden konnten. Weitere Informationen erhielten die betroffenen Beschäftigten nicht.

In einer ersten Informationsversammlung des Betriebsrats am 25.08. 2014, wurde diese Entscheidung der Geschäftsleitung, die Endproduktion der Zeitschriften in Nördlingen einzustellen, mit den zehn betroffenen Beschäftigten diskutiert. Kritisiert wurde, dass weder dem Betriebsrat noch den betroffenen Arbeitnehmern nachvollziehbare Zahlen bzw. Argumente über die wirtschaftliche Situation bzw. Rentabilität der Zeitschriftenproduktion vorgelegt wurden. So wird den betroffenen Beschäftigten auch von der Bereichsleitung bestätigt, dass die Laufleistung bzw. die Produktivität an den Maschinen sich ständig verbessert. So bleiben offene Fragen, warum die Zeitschriftenproduktion jetzt eingestellt werden soll.

Was wurde seitens der Bereichs- und Geschäftsleitung unternommen, um die Zeitschriftenproduktion mit den Beschäftigten der Beck’sche weiterhin zu ermöglichen?

Warum wurden mit dem Auftraggeber, dem Verlag C.H. Beck, keine kostendeckenden Preise für diese wichtige Produktion vereinbart?

Laut Geschäfts- und Bereichsleitung müssen sich die Mitarbeiter an der Sammelheftung und Adressierung keine Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen. Bleibt abzuwarten, wie diese Angebote der Geschäftsleitung aussehen; Skepsis ist angebracht.

Tarifflucht, Zusatzverträge, Leiharbeit und nun die Ausweitung der prekären Beschäftigung sowie die befürchtete und die mögliche Ausgliederung von einzelnen Abteilungen sind ein Stil des Managements, den viele Kolleginnen und Kollegen wohl so nicht erwartet haben, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Weitere Informationen auch unter: www.chbeck-verdi.blogspot.com

Sonntag, 3. November 2013

Wer ist der Elefant im Porzellanladen?

Der Brief an die Bischöfe ist kein Zeichen von Agressivität ...


Zu dem Kommentar “Elefant im Porzellanladen” und dem Artikel „Kampf und Kirche“ in den Rieser Nachrichten vom Mittwoch, 16. Oktober 2013, wurde nachfolgender Leserbrief am 28. Oktober in den Rieser Nachrichten veröffentlicht.


Der Schreiber des Kommentars hält ver.di zugute, dass man gleich sieht, woran man mit ver.di ist. Hier muss man dem Schreiber des Kommentars zustimmen, allerdings auch nur in diesem Punkt. Versöhnen statt spalten, ja auch dazu stehen wir. Seit 2 Jahren bemüht sich ver.di wieder um tarifliche Regelungen für die Druckerei C.H. Beck. Ursache war die Verabschiedung der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie, dies nennt man in der allgemeinen Umgangssprache – auch bei Juristen „Tarifflucht“. Und wie soll man es bezeichnen, wenn den Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck u. a. unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes gezwungen wurden, neue und deutlich schlechtere Zusatzverträge zu unterschreiben? Dies gleicht einer Erpressung, die Folge waren dann abgepresste Zusatzverträge. Das Landesarbeitsgericht München hat jetzt rechtskräftig entschieden, dass diese Zusatzverträge aus 2011 unwirksam sind.
Es ist auch das legitime Recht eines Betriebsrats und einer Gewerkschaft einen besonderen Kunden wie die kath. Kirche darauf aufmerksam zu machen, unter welchen Arbeitsbedingungen das Gotteslob hergestellt wird. Denn eine Säule der kath. Kirche ist die katholische Soziallehre. Diese geht vom Grundgedanken der „sozialen Ordnung” aus, der Solidarität, sowie den Sozialprinzipien des Gemeinwohls. Verkörpert werden diese u. a. durch die Organisationen wie der Katholischen Arbeitnehmerbewegung bzw. der Betriebsseelsorge. So ist also der Brief an die Bischöfe kein Zeichen von Agressivität wie der Kommentarschreiber unterstellt, sondern ein Appell und ein Signal, dass die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck mit Respekt und Würde behandelt werden, dies schließt insbesondere einen Tarifvertrag mit ein. So heißt es auch in der Enzyklika von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981: „Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“. Zutreffender kann man es nicht formulieren.
Wenn sich die Beschäftigten der Druckerei mit Unterschriften an die Gewerkschaft wenden, um von Demonstrationen abzusehen, dann ist dies ein legitimer Vorgang, auch und gerade in einer Gewerkschaft. Der Schreiber des Kommentars sollte sich aber auch die Frage nach Ursache dieses Sinneswandels stellen. In der Druckerei wurden wie auch immer, Gerüchte in die Welt gesetzt, wonach eine nicht unbeträchtliche Sonderzahlung zum Jubiläum nur gewährt würde, wenn die Beschäftigten auf Demonstrationen bzw. das im Grundgesetz verankerte Demonstrationsrecht verzichten.
Falsch ist im Artikel „Kampf und Kirche“ auch die Behauptung, dass die Geschäftsführung beim Arbeitsgericht Augsburg ein Beschlussverfahren gegen die Gewerkschaft eingeleitet hat, mit dem Ziel, derartige Äußerungen gegenüber Kunden (kath. Kirche) zu unterlassen. Nicht gegen die Gewerkschaft ver.di wurde ein Beschlussverfahren eingeleitet, sondern gegen den Betriebsrat, weil in dem von dem Betriebsrat und ver.di unterzeichneten Brief an die Bischöfe angeblich unzutreffende Behauptungen über Wochenendarbeit im Zusammenhang mit der Gotteslobproduktion aufgestellt worden wären.
Wer als Journalist ordentlich recherchiert und Hintergründe objektiver beleuchtet, muss sich nicht den Vorwurf nicht gefallen lassen, dass nicht ver.di oder Betriebsrat, sondern er selbst der Elefant im Porzellanladen ist…

Rudi Kleiber
stellvertr. Geschäftsführer
ver.di Augsburg
Am Katzenstadel 34
86152 Augsburg

Anmerkung der Blogredaktion:
Wegen dieses Briefes an die Bischöfe, der in durchaus maßvollem Duktus gehalten war, veranstaltet die Geschäftsleitung der Druckerei ein mordsmäßiges Gedöns mit Schuldzuweisungen an ver.di und den Betriebsrat, dem sich nun auch noch die Rieser Nachrichten bzw. ihr Kommentator aus nicht nachvollziehbaren Gründen (Anzeigenkunde C.H. Beck?!) glaubten anschließen zu müssen.
Wegen der teilweise von Bistümern zurückgewiesenen Fehlproduktion des Gotteslobs, die für den Betrieb wohl einen Millionenschaden zur Folge hat, wird kein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen. 

Dienstag, 23. April 2013

Der neue Chef will gleiches Niveau für alle!


Auszug: Rieser Nachrichten vom 13. April 2013


Was soll der Maßstab für gleiches Niveau sein?

Zu dem Bericht der Rieser Nachrichten "Der neue Chef will gleiches Niveau für alle" vom 13. April 2013, wurde nachfolgender Leserbrief am 23. April 2013 in den Rieser Nachrichten veröffentlicht. 
 
Gleiches Niveau für alle, will der neue Chef der Beck’sche. Eigentlich eine gute Sache, zumindest auf den ersten Blick. Will man dieses für die Beck’sche Beschäftigten haben, muss man sich korrekterweise natürlich die Frage stellen lassen, welches Niveau soll der Maßstab sein?
So gibt es für die Druckereibeschäftigten am Standort Nördlingen mindestens vier verschiedene Arbeitnehmergruppen mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen. Hinzukommen zwei weitere unterschiedliche Arbeitnehmergruppen und Entlohnungen in der Weiterverarbeitung und im Versand.
So gibt es bei den Arbeitszeiten eine Spannbreite von einer 35-Stunden-Woche bis zu einer 38,75 Stunden-Woche, bei 3,75 Stunden "unbezahlter Mehrarbeit". Welche Arbeitszeit soll nun hier der Maßstab für das gleiche Niveau sein?
So gibt es drei unterschiedliche Tarife für Schicht-, Nacht- und Erschwerniszulagen. Hier gibt es Unterschiede von bis zu 40 Prozent, bei gleicher Arbeit. Bei der Jahresleistung (Weihnachtsgeld) betragen die Unterschiede bis zu 35 Prozent. Was soll hier der Maßstab sein für gleiches Niveau für alle?
Erhebliche Unterschiede gibt es bei der Entlohnung für gleiche Arbeit und Tätigkeit bei allen Einstellungen ab Sommer 2011 gegenüber den Einstellungen vor der Tarifflucht im Frühjahr 2011. Auch hier muss man die Frage stellen, was soll hier Maßstabsein, für das gleiche Niveau für alle?
Eine Vereinheitlichung der betrieblichen Regelungen/Arbeitsbedingungen in der Druckerei auf Basis der seit Juni 2011 geltenden Zusatzverträge ist nicht nachvollziehbar und akzeptabel.
Wenn Ferienarbeiter in der Beck’sche über zwölf Euro in der Stunde verdienen, so hat dies wohl aufgrund der getroffenen Vereinbarungen zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat seine Richtigkeit. Die Druckerlöhne liegen in der Beck’sche nicht alle über 18 Euro. Auch hier liegt die Spannbreite der Entlohnung zwischen 17,03 Euro und 19,47 Euro. Auch hier muss die Frage erlaubt sein, welches Niveau soll für Drucker künftig gelten?
Dass der neue Geschäftsführer Dr. Kranert fest zu den Entscheidungen und den Zusatzverträgen der früheren Druckereileitung steht, ist zwar schade, muss aber wohl so sein. Tatsache ist aber auch, dass dieses Chaos an verschiedensten Arbeitsbedingungen erst durch die Tarifflucht und die den Beschäftigten abgepressten Zusatzverträgen entstanden ist. Gespräche mit ver.di wurden trotz mehrmaliger Angebote von der damaligen Druckereileitung ausgeschlagen. Die Zeche sollen wie immer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen!


Rudi Kleiber, Fachbereichssekretär
ver.di Augsburg


Anmerkung der Blog-Redaktion:

Man stelle sich vor, die Beck’sche flüchtet aus dem Drucktarif, den Beschäftigten werden unter Androhung des Verlust des Arbeitsplatzes Unterschriften zu neuen und schlechteren Arbeitsverträgen abgepresst und nun soll über diesen abgepressten Arbeitsverträgen "nur die Überschrift ausgewechselt werden". Aus Arbeitsvertrag wird ein Tarifvertrag und die Welt ist dann wieder in Ordnung!

Mittwoch, 13. Februar 2013

Pleiten, Pannen, Peinlichkeiten - Nachlese zum Neujahrsempfang der Stadt Nördlingen 2013!

“Näheres ist in der Beck’ schen Buchhandlung zu erfahren”

Zum 250. Jubiläum von der Druckerei und Verlag C. H. Beck




250 Jahre Geschichte, Tradition, Erfahrung und Wissen, fachliche Kompetenz, hochengagierte und motivierte Beschäftigte des Verlages in München, der Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, der Verlagsauslieferung in Nördlingen, der zahlreichen Buchhandlungen in Deutschland, der Verlage in Polen, Tschechien, Rumänien und der Druckerei in Nördlingen machten den Beck Konzern zu dem anerkannten und führenden Konzern.

Die Stadt Nördlingen stellte das 250 jährige Bestehen von Druckerei und Verlag C. H. Beck in den Mittelpunkt des Neujahrsempfangs 2013!



Vertreten war Druckerei und Verlag durch Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck nebst Gattin. Die Druckerei wurde vertreten durch die Herren der Geschäftsleitung Höhn und Zoller, sowie durch weitere diverse Führungskräfte.

Gesetzliche Arbeitnehmervertretung der Druckerei erhielt keine Einladung!

War es ein Versehen der Stadt Nördlingen oder was war der Grund dafür,  dass der Betriebsrat der Druckerei keine Einladung zum Neujahrsempfang der Stadt Nördlingen erhielt? Diese Frage wollte der Betriebsrat durch eine Anfrage beim Oberbürgermeister der Stadt Nördlingen aufklären. Mit Brief vom 16. Januar fragt der Betriebsrat beim Oberbürgermeister der Stadt Nördlingen an, "weshalb zu diesem Empfang die Arbeitnehmervertretung der Beck'sche nicht eingeladen wurde. Befürchtete man vielleicht seitens der Stadt Nördlingen, dass die Arbeitnehmervertretung bzw. der Betriebsrat als Störfaktor in der ganz Harmonie auftreten würde? Wir möchten unsere Enttäuschung über die ganze Angelegenheit klar zum Ausdruck bringen und erwarten Ihre rasche Antwort".

Brief des Oberbürgermeisters bringt Aufklärung!

Auszug aus dem Brief des Oberbürgermeisters vom 23.01.2013: 

"Nachdem Herr Sponsel sich mit seinem Vortrag mit der Geschichte des Hauses C. H. Beck beschäftigt, hat die Stadt Nördlingen der Geschäftsleitung des Hauses C.H. Beck zunächst angeboten, 10 bis 15 leitende Mitarbeiter von C. H. Beck zum Empfang einzuladen. Die Geschäftsleitung des Hauses C. H. Beck hat der Stadt im Gegenzug vorgeschlagen, ihr 10 bis 15 Blanko-Einladungen zur Weitergabe an Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Diesem Wunsch ist die Stadtverwaltung nachgekommen. Auf die konkrete Auswahl der Gäste des Hauses C. H. Beck hat die Stadt selbst keinen Einfluss genommen. Selbstverständlich hätten von Seiten der Stadt Nördlingen keine Einwände gegen eine Berücksichtigung des Betriebsrats vorgelegen. Ich bedauere, sehr geehrter Herr Kneifel, dass es zu diesen Irritationen gekommen ist".


Die Verantwortung für die Nichteinladung des Betriebsrates liegt bei der Geschäftsleitung der Druckerei!

Als Betriebsrat empfinden wir es als einen einmaligen Vorgang, dass anlässlich eines Festvortrages zum 250 jährigen Bestehen der Druckerei und Verlages C. H. Beck die demokratisch gewählte Arbeitnehmervertretung durch die Geschäftsleitung bewusst ausgeschlossen wurde.
Nach welchen Kriterien jedoch weitere Beschäftigte für den Neujahrsempfang der Stadt Nördlingen ausgewählt wurden, hat sich bisher noch nicht erschlossen (z. B. Sekretärinnen, Mitglieder der von der Arbeitgeberseite eingesetzten sogen. Verhandlungskommission, usw.)

Dieses Verhalten zeigt ganz offenbar, welchen Stellenwert und Wertschätzung der Betriebsrat bzw. die gewählte Arbeitnehmervertretung, in den Augen der Geschäftsleitung hat!



Sonntag, 23. September 2012

Schamrot mit Krücke




Schwere Schlagseite und schamrot: Becksche Gesetzesausgaben – 
hergestellt zu Dumpinglöhnen – in »edler Lederoptik« mit
»integrierter Stütze zum Ausklappen« (Originaltext C. H. Beck),
und »schon profitieren Sie vom optimalen Blickwinkel
auf die aktuelle Rechtslage«
PR-Foto: C.-H.-Beck

Sie sind dick und rot. Nein, es handelt sich weder um Tomaten noch um überernährte Linkspolitiker. Es sind vielmehr die Loseblatt-sammlungen des Verlags C. H. Beck gemeint, die deutsche Gesetze traditionell in fette rote Ordner im A5-Format packen.

Darin finden wir zum Beispiel den § 253 Strafgesetzbuch zum Straftatbestand Erpressung: »Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« 

Wahr ist: Es war nicht rechtswidrig, als Firmenchef Doktor Hans Dieter Beck 2007 die Beschäftigten seiner Buchbinderei vom Drucktarif in den um 20 Prozent schlechter ausgestatteten der Papierverarbeitung hinübernötigte. Die Drohung mit Arbeitsplatzverlust ist zwar ein »empfindliches Übel«, aber in unserem Land legal. Juristisch also keine Erpressung. 

Wahr ist: Es war nicht rechtswidrig, als es 2011 weiterging: kompletter Ausstieg aller Firmenteile aus dem Drucktarif, unbezahlte Erhöhung der Arbeitszeit um 3,75 Stunden, Reduzierung der Stundenlöhne und der Erschwerniszuschläge, Kürzungen der Jahresleistung und des Urlaubsgeldes, Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter, Streichung des Essensgeldzuschusses. Dadurch werden zwar den Vermögen der Genötigten Nachteile zugefügt, aber eben legal. Also auch keine Erpressung.

Wahr ist: Durch völlig legal abgepresste Einzelverträge gibt es nun ein Lohndurcheinander mit der Folge der Belegschaftsspaltung. Das passt: Das Beck-Standardwerk »Verfassungs- und Verwaltungsgesetze« nennt man nach seinem Begründer auch den »Sartorius«. Das ist lateinisch und bedeutet »Flickschneider«. 

Wahr ist: Die Motivation der Belegschaft ist gesunken, der Krankenstand gestiegen. Durch die Tarifflucht von C. H. Beck kann das Unternehmen zu Dumpingpreisen anbieten und damit andere, tarifehrliche Druckereien und Verlage und deren Belegschaften schädigen. Alles nicht rechtswidrig.

Wahr ist: Durch die Tarifflucht von C. H. Beck verliert nach Berechnungen der ver.di-Betriebsgruppe beispielsweise ein Rotationsdrucker jährlich rund 7.000 Euro. Ein Rotationshelfer darf auf etwa 6.000 Euro verzichten und so geht es weiter. Firmenchef Doktor Beck spricht von einem »harmlosen Verzicht von etwa fünf Prozent«. Fünf Prozent von was? Von seinem Mehrgewinn? Jedenfalls ist das offenbar nicht rechtswidrig.

Unwahr ist, dass H. D. Beck sämtliche Beschäftigten entlassen und sie auf Basis von Einzelwerkverträgen bei vollem Lohnverzicht wieder einstellen möchte. Unwahr ist, dass dann jede und jeder im Winter Heizmaterial mitzubringen hat und im Sommer Fürst-Beckler-Eis – für die Führungsriege.

Wahr ist hingegen: Zum Jubiläum der Ausgaben gibt es die Beck-Gesetzesordner nun mit einem Aufsteller, einer Krücke. Damit sie nicht gleich tot umfallen. Und sie sind rot. Damit man die Schamröte nicht sieht.
 Hans Dölzer

Dienstag, 18. September 2012

Gelungener Aktionstag in Nördlingen zu dem Tarifskandal in der Druckerei C.H. Beck

Betriebsrat und verdi gemeinsam auf dem Nördlinger Wochenmarkt


Gespräche mit Bürgern
Betriebsräte und verdi-Gewerkschafter setzten am Samstag, den 8.9.2012, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu der Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck erfolgreich fort. 
Genutzt wurde diesmal der samstägliche Nördlinger Stadtmarkt, um die Nördlinger Bevölkerung breit über
die Zustände bei der Beckschen zu informieren und für die zentrale Forderung Zurück zum Tarifvertrag  zu werben.



Gutes Wetter für die Aktion
Bestes Wetter begleitete die Aktion, die bei den Besuchern des Stadtmarktes und den zahlreichen Touristen regen Anklang fand. Bei der regen Verteilung der 4-seitigen Informationsblätter konnten die Kollegen viele Diskussionen mit interessierten Bürgern führen.
Einhellig stieß dabei der Umgang der Unternehmensleitung mit den Beschäftigten der Druckerei auf Unverständnis. Im Fokus der Kritik stand dabei die Person des Verlegers und Nördlinger Ehrenbürgers Dr. Hans Dieter Beck, der letztlich die Verantwortung für das Lohndumping und den Ruin der Unternehmenskultur in der Druckerei trägt.


Großes Interesse für die Geschehnisse in der Druckerei


Papierbanner durch die Fußgängerzone
Auch das 60m lange Papierband mit den Forderungen an die Unternehmensleitung, das in der Fußgängerzone ausgerollt wurde fand große Beachtung. Die Aktion, die auch entsprechend in Presse und
Rundfunk Resonanz fand, war letztlich ein weiterer Meilenstein im Kampf der Belegschaft der Druckerei für anständige Arbeitsbedingungen und einen gerechten Lohn für gute Arbeit. Für diesen Kampf gab ein Mitbürger den Kolleginnen und Kollegen den zutreffenden Ratschlag:  
„Wenn ihr was erreichen wollt, dann genügt es nicht, mit Wattebäuschchen zu werfen, dann braucht es schon handfestere Argumente“




 

Mittwoch, 18. Juli 2012

Jammern auf hohem Niveau!

Die Nerven der Geschäftsleitung liegen ganz offensichtlich blank. Jetzt versucht die Geschäftsleitung auch über die Presse sich zu rechtfertigen. Sie behaupten jetzt medial, dass keine Zahlungen geflossen sind. Aus gut informierten Kreisen, sowie aus der letzten Betriebsversammlung wissen wir, dass es solche Zahlungen gegeben hat. Siehe hierzu die Pressemeldung!

Pressemeldung rt1

Wir meinen, zurück zur Tarifbindung Druck, dann erspart sich die Geschäftsleitung solche peinliche Auftritte und Diskussionen im Betrieb!