Freitag, 28. September 2012

RECHT SO!

Arbeitsgericht Augsburg bestätigt die Rechtsauffassung von ver.di und des Betriebsrats! 

Der Überleitungstarifvertrag hat auch für Versetzungen nach 2008 Bestand und Gültigkeit.

Der Kollege und ver.di-Mitglied war bis zum 31. Juli 2011 in der Abteilung Druckerei als Rotationshelfer  beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Drucktarif Anwendung. Zum 1. August 2011 wurde der Kollege in die Buchbinderei versetzt und gleichzeitig in den Tarifvertrag der Papierverarbeitung umgruppiert. Die Geschäftsleitung senkte den Stundenlohn des Kollegen um über 3,00 Euro pro Stunde ab.

Einkommensverlust von deutlich über 20 Prozent!

Die Einwände des Betriebsrats und ver.di, dass auch in 2011 der Überleitungstarifvertrag für den betroffenen Kollegen Anwendung findet, um die massiven Einkommensverluste von über 20 Prozent abzumildern, wurden von der Geschäftsleitung ignoriert.

Nach erfolgloser Geltendmachung bei der Geschäftsleitung beantragte der Kollege bei ver.di Rechtsschutz. Mit Unterstützung von ver.di und der DGB-Rechtsschutz GmbH wurde durch unsere Kollegin und Juristin Maria Wittgen Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht. Der Kollege begehrt mit seiner Klage, dass er dem Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrages vom 9. Juli 2008 unterliegt und somit ein gewisser Ausgleich des Verlustes aufgrund der Versetzung ausgeglichen werden muss.

Die Arbeitgeberseite vertritt die Auffassung, dass keinerlei Ausgleich zu gewähren ist und der Überleitungstarifvertrag für den Kollegen keine Anwendung findet.

Das Arbeitsgericht Augsburg hat nun entschieden, dass der Überleitungstarifvertrag vom 9. Juli 2008 Anwendung findet. Die Einkommensverluste sind nach Auffassung des Arbeitsgerichtes zu ca. zwei Drittel auszugleichen.

Bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht Augsburg die Entscheidung begründen wird und ob die Arbeitgeberseite Berufung einlegt.

Anzumerken ist, dass sich die Anfragen wegen Rechtsberatung und Klagen von Beschäftigten, seit der Tarifflucht häufen. Die Kolleginnen und Kollegen bzw. ver.di-Mitglieder nehmen verstärkt den Rechtsschutz in Anspruch, um ihre Rechte einzufordern.


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

Dienstag, 25. September 2012

Eine Frage tut sich auf...

Wer hat eigentlich die Ehrenbürgerschaft
für Dr. Hans Dieter Beck beschlossen???


Foto: Richard Lechner




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Sonntag, 23. September 2012

Schamrot mit Krücke




Schwere Schlagseite und schamrot: Becksche Gesetzesausgaben – 
hergestellt zu Dumpinglöhnen – in »edler Lederoptik« mit
»integrierter Stütze zum Ausklappen« (Originaltext C. H. Beck),
und »schon profitieren Sie vom optimalen Blickwinkel
auf die aktuelle Rechtslage«
PR-Foto: C.-H.-Beck

Sie sind dick und rot. Nein, es handelt sich weder um Tomaten noch um überernährte Linkspolitiker. Es sind vielmehr die Loseblatt-sammlungen des Verlags C. H. Beck gemeint, die deutsche Gesetze traditionell in fette rote Ordner im A5-Format packen.

Darin finden wir zum Beispiel den § 253 Strafgesetzbuch zum Straftatbestand Erpressung: »Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« 

Wahr ist: Es war nicht rechtswidrig, als Firmenchef Doktor Hans Dieter Beck 2007 die Beschäftigten seiner Buchbinderei vom Drucktarif in den um 20 Prozent schlechter ausgestatteten der Papierverarbeitung hinübernötigte. Die Drohung mit Arbeitsplatzverlust ist zwar ein »empfindliches Übel«, aber in unserem Land legal. Juristisch also keine Erpressung. 

Wahr ist: Es war nicht rechtswidrig, als es 2011 weiterging: kompletter Ausstieg aller Firmenteile aus dem Drucktarif, unbezahlte Erhöhung der Arbeitszeit um 3,75 Stunden, Reduzierung der Stundenlöhne und der Erschwerniszuschläge, Kürzungen der Jahresleistung und des Urlaubsgeldes, Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter, Streichung des Essensgeldzuschusses. Dadurch werden zwar den Vermögen der Genötigten Nachteile zugefügt, aber eben legal. Also auch keine Erpressung.

Wahr ist: Durch völlig legal abgepresste Einzelverträge gibt es nun ein Lohndurcheinander mit der Folge der Belegschaftsspaltung. Das passt: Das Beck-Standardwerk »Verfassungs- und Verwaltungsgesetze« nennt man nach seinem Begründer auch den »Sartorius«. Das ist lateinisch und bedeutet »Flickschneider«. 

Wahr ist: Die Motivation der Belegschaft ist gesunken, der Krankenstand gestiegen. Durch die Tarifflucht von C. H. Beck kann das Unternehmen zu Dumpingpreisen anbieten und damit andere, tarifehrliche Druckereien und Verlage und deren Belegschaften schädigen. Alles nicht rechtswidrig.

Wahr ist: Durch die Tarifflucht von C. H. Beck verliert nach Berechnungen der ver.di-Betriebsgruppe beispielsweise ein Rotationsdrucker jährlich rund 7.000 Euro. Ein Rotationshelfer darf auf etwa 6.000 Euro verzichten und so geht es weiter. Firmenchef Doktor Beck spricht von einem »harmlosen Verzicht von etwa fünf Prozent«. Fünf Prozent von was? Von seinem Mehrgewinn? Jedenfalls ist das offenbar nicht rechtswidrig.

Unwahr ist, dass H. D. Beck sämtliche Beschäftigten entlassen und sie auf Basis von Einzelwerkverträgen bei vollem Lohnverzicht wieder einstellen möchte. Unwahr ist, dass dann jede und jeder im Winter Heizmaterial mitzubringen hat und im Sommer Fürst-Beckler-Eis – für die Führungsriege.

Wahr ist hingegen: Zum Jubiläum der Ausgaben gibt es die Beck-Gesetzesordner nun mit einem Aufsteller, einer Krücke. Damit sie nicht gleich tot umfallen. Und sie sind rot. Damit man die Schamröte nicht sieht.
 Hans Dölzer

Freitag, 21. September 2012

Nördlinger Kommunalpolitiker zur sozialen Schieflage vor Ort

Schreiben an den SPD Ortsvorsitzenden:
 


Anmerkung der Blog-Redaktion:
Dies ist ein Auszug eines Schreibens vom 11.09.2012, welches der Blog-Redaktion zugesendet wurde. Der Verfasser dieses Schreibens ist der Blog-Redation bekannt. Die Blog-Redaktion ist der Auffassung, dass dieses Schreiben auf Grund der Verantwortung der SPD Stadtratsfraktion, die der Ehrenbürgerschaft der Stadt Nördlingen des Dr. Hans Dieter Beck zugestimmt hat, hier ein Überdenken der Ehrenbürgerschaft erforderlich ist.


Dienstag, 18. September 2012

Gelungener Aktionstag in Nördlingen zu dem Tarifskandal in der Druckerei C.H. Beck

Betriebsrat und verdi gemeinsam auf dem Nördlinger Wochenmarkt


Gespräche mit Bürgern
Betriebsräte und verdi-Gewerkschafter setzten am Samstag, den 8.9.2012, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu der Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck erfolgreich fort. 
Genutzt wurde diesmal der samstägliche Nördlinger Stadtmarkt, um die Nördlinger Bevölkerung breit über
die Zustände bei der Beckschen zu informieren und für die zentrale Forderung Zurück zum Tarifvertrag  zu werben.



Gutes Wetter für die Aktion
Bestes Wetter begleitete die Aktion, die bei den Besuchern des Stadtmarktes und den zahlreichen Touristen regen Anklang fand. Bei der regen Verteilung der 4-seitigen Informationsblätter konnten die Kollegen viele Diskussionen mit interessierten Bürgern führen.
Einhellig stieß dabei der Umgang der Unternehmensleitung mit den Beschäftigten der Druckerei auf Unverständnis. Im Fokus der Kritik stand dabei die Person des Verlegers und Nördlinger Ehrenbürgers Dr. Hans Dieter Beck, der letztlich die Verantwortung für das Lohndumping und den Ruin der Unternehmenskultur in der Druckerei trägt.


Großes Interesse für die Geschehnisse in der Druckerei


Papierbanner durch die Fußgängerzone
Auch das 60m lange Papierband mit den Forderungen an die Unternehmensleitung, das in der Fußgängerzone ausgerollt wurde fand große Beachtung. Die Aktion, die auch entsprechend in Presse und
Rundfunk Resonanz fand, war letztlich ein weiterer Meilenstein im Kampf der Belegschaft der Druckerei für anständige Arbeitsbedingungen und einen gerechten Lohn für gute Arbeit. Für diesen Kampf gab ein Mitbürger den Kolleginnen und Kollegen den zutreffenden Ratschlag:  
„Wenn ihr was erreichen wollt, dann genügt es nicht, mit Wattebäuschchen zu werfen, dann braucht es schon handfestere Argumente“




 

Donnerstag, 13. September 2012

Tarifabschluss - Tarifrunde Papierverarbeitung 2012!

Die Kolleginnen und Kollegen in der Buchbinderei und im Versand erhalten in den nächsten 24 Monaten eine tarifliche Lohnerhöhung von 6,1 Prozent.

 
- 3,1 % höhere Einkommen ab 1. November 2012

- 3,0 % zusätzlich ab 1. November 2013
- 24 Monate Laufzeit
- zusätzliche Anhebung der Azubivergütung


„Die Beschäftigten haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie für eine kräftige Lohnerhöhung notfalls auch streiken würden. Das hat die Arbeitgeber dazu bewogen, ihr erstes Angebot soweit nachzubessern, dass ein rascher Abschluss möglich wurde.“ So bewertete der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das erreichte Tarifergebnis.Die Verhandlungskommission bewertete den Abschluss ebenfalls positiv, da es gelang, die tabellenwirksamen Lohnerhöhungen auf insgesamt 6,1 % zu vereinbaren.

Der Manteltarifvertrag (95% Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld, 35-Stunden-Woche, Freischichten) gilt unverändert weiter!

Innerhalb der Erklärungsfrist (21.9.2012) wird nun die große Tarifkommission voraussichtlich am 18.9.2012 zusammentreten und das Tarifergebnis beraten. Die Verhandlungskommission hat die Annahme einstimmig empfohlen.

 Höheres Plus für Auszubildende
Im Tarifabschluss umgesetzt wurde darüber hinaus auch die ver.di-Forderung nach einer "Aufrundung" der Ausbildungsvergütungen.
Das bedeutet, dass die Auszubildenden eine höhere Tarifsteigerung haben – im Durchschnitt 6,8 Prozent.


Die Ausbildungsvergütungen und die gesamte prozentuale Erhöhung aus dem Tarifabschluss im Einzelnen:

Vergütung jetzt:       ab 01.11.2012        ab 01.11.2013        Erhöhung

1. Jahr: 752 Euro           780 Euro                   805 Euro                7,0%
2. Jahr: 820 Euro           850 Euro                   880 Euro                7,4%
3. Jahr: 887 Euro           915 Euro                   945 Euro                6,5%
4. Jahr: 954 Euro           985 Euro                1.015 Euro                6,4%

Nur Gewerkschaftsmitglieder haben rechtssicher Anspruch auf
Tariflöhne und -Gehälter!

Deshalb: Jetzt Mitglied bei ver.di werden! Auch als Azubi!

Tarifverträge schützen - Tarifverträge nützen!

Samstag, 8. September 2012

Ehrenbürger Beck – Ehre wem Ehre gebührt?

Foto: Richard Lechner
  Dr. Hans Dieter Beck, Verleger

  • Gesellschafter der Beck-Gruppe
  • Träger des Verdienstkreuzes 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland
  • Träger der Medaille „München leuchtet“
  • Ehrenpreis des Schwabinger Kunstpreises
  • Ehrenbürger der Stadt Nördlingen



 Ein honoriger Zeitgenosse „unser“ Dr. Beck. Das haben wir uns auch gedacht, denn er ist:

Eine Stütze dieser unserer Gesellschaft. Jawohl, denn das Verdienstkreuz 1. Klasse wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen.
Diese Leistungen hat er wohl erbracht, „unser“ Dr. Beck. Aber nicht alleine. Mitgemacht haben seine Vorväter und ihre Arbeiter und Angestellten. Mitgemacht haben auch die, die heute in seinen Verlagen arbeiten und wir, Drucker, Setzer, Buchbinder, Helfer und Sachbearbeiter in Nördlingen. Ohne uns – kein Verdienstkreuz!

Ein Freund der Landeshauptstadt Münchens
, denn als solcher hat er die Medaille „München leuchtet – den Freunden Münchens“, die offizielle Ehrung für besondere Verdienste um die Stadt München erhalten.
Ein Freund Münchens ja, aber auch ein Freund seiner Arbeiter und Angestellten? Greift man seinen Freunden in die Tasche? Gehört es sich,  seine Freunde in der Nördlinger Druckerei zu erpressen oder erpressen zu lassen? Nimmt man seinen Freunden Geld, um es in die eigene Tasche zu stecken?

Ein Mann der Kultur und Kunst. Aber sicher, denn der Schwabinger Kunstpreis und gar noch sein Ehrenpreis wird nur verliehen an Institutionen und Persönlichkeiten, die in besonderer Weise kulturelle und/oder künstlerische Leistungen für Schwabing erbracht haben. Und immerhin steht der C. H. Beck Verlag quasi mitten in Schwabing.
Aber zur Kultur gehört auch der respektvolle Umgang mit seinen Arbeitern und Angestellten in Nördlingen. Wer seine Mitarbeiter aber erpresst, wer mit der Angst der Menschen um ihre Existenz spielt, lässt den Respekt vermissen und verliert auch unseren Respekt.

Ein ehrbarer Kaufmann und Ehrenbürger. Ja, aber ehrbare Kaufleute geben gutes Geld für gute Ware oder gutes Geld für gute Arbeit. Und Ehrenbürger unterlassen es auch andere Bürger zu bedrohen, in Angst zu versetzen und ihre Lebensbedingungen zu verschlechtern.

Aber „unser“ Dr. Beck steht auch in sozialer Verantwortung gegenüber uns. Und diese nimmt er derzeit nicht wahr. Wir werden ihm helfen wieder auf den rechten Weg zu kommen!

Freitag, 7. September 2012

Bürgerinfo für die Rieser Bürger

Haben Sie 7.000 Euro zu verschenken?
Vielleicht an Herrn Dr. Hans Dieter Beck?

Wir sagen: „NEIN“ !!!

7.000 Euro oder auch 5.000 Euro oder 3.000 Euro hat kein normal arbeitender Mensch zu verschenken. Keiner! Der Nördlinger Ehrenbürger Dr. Hans Dieter Beck hat dies aber von seiner Belegschaft verlangt. In einer Blitzaktion im Mai 2011 ließ er durch den Hamburger Unternehmensberater Michael Apenberg und die Nördlinger Geschäftsleitung der Beck‘schen die Belegschaft wissen, dass er die Tarife nicht mehr anerkennt, den Tarifschutz vernichtet und ab sofort alle Beschäftigte neue Arbeitsverträge zu veränderten, wesentlich schlechteren Bedingungen unterschreiben sollen.

„Wie ein Messer an der Kehle!“

In Versammlungen und Einzelgesprächen wurde den Kolleginnen und Kollegen damit gedroht, dass man sich von der Druckerei trennen und betriebsbedingte Kündigungen aussprechen würde, wenn sie die schlechteren Arbeitsverträge nicht unterzeichnen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Belegschaft gegeneinander ausgespielt, umgeht den Betriebsrat und nimmt Gesprächsangebote der Gewerkschaft nicht ernst.
Gleichzeitig wird weiterhin massiv Druck auf die Belegschaft ausgeübt. Mit Anrufen zuhause wurde auch auf Ehepartner Druck ausgeübt. „Es war“, sagt Hans F. „als würde einem das Messer an die Kehle gesetzt“. Viele hielten dem Druck nicht stand und unterzeichneten die Arbeitsverträge.

Kulturbruch durch Dr. Hans Dieter Beck!

Die Unternehmensleitung, an vorderster Stelle Gesellschafter und Ehrenbürger Dr. Hans Dieter Beck vollzog damit einen radikalen Bruch bisheriger Unternehmenskultur:
Anstatt Gespräch und Akzeptanz, nun Erpressung, Druck und, – ja, man muss es so sagen, der Griff in die Taschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Angriff auf ihre wöchentliche Arbeitszeit und ihr Verfügungsrecht über ihre Freizeit. Kurz vor ihrem 250jährigen Jubiläum vergeht sich die traditionsreiche und bisher verlässliche Beck‘sche an ihrer Belegschaft. Es ist eine Schande und eine Beleidigung für die Arbeitnehmer, die Jahre und Jahrzehnte dort ihre Haut und Arbeitskraft zu Markte getragen haben und den Reichtum der Familie Beck gemehrt haben.

Der Marktführer greift seinen Beschäftigten in die Tasche!

Allen Kolleginnen und Kollegen ist klar, dass sie lange unter verhältnismäßig guten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen arbeiten konnten. Allen ist klar, dass dies in anderen Betrieben nicht immer der Fall war und ist. Aber der Beck-Konzern ist die Nummer Eins der juristischen Verlage in Deutschland und nicht irgendwer. Beck ist auch im Online-Geschäft sehr erfolgreich und nach eigenen Aussagen von Hans Dieter Beck werden etwaige Verlust im Printbereich mit Gewinnen aus dem neuen Geschäft locker ausgeglichen. Im April 2012 sagte er in einem Interview  in BuchMarkt:

„Durch unsere Aufstellung … und der immerhin beachtlichen Größe unserer Beck-Gruppe – sie verfügt ja auch über eine große Druckerei und eine beachtliche Zahl an Buchhandlungen... müsste es uns in jedem Fall gelingen, uns auf dem deutschen Markt zu behaupten.“


Dazu passt auch die Aussage von Dr. Hans Dieter Beck auf der Mitarbeiterversammlung der Druckerei am 04. Juli 2012: “Geld ist genügend da“.

Aber die Marktbehauptung soll offensichtlich nicht auf der Verlegerkunst von Beck und der Kompetenz seiner Manager beruhen, sondern auf Kosten und zu Lasten seiner Beschäftigten erfolgen. Dagegen wehren wir uns jetzt, da der erste Schock über das Verhalten unseres Arbeitgebers überwunden ist.

Wir haben nichts als unsere Arbeitskraft!

Jeder, der den Unterhalt für seine Familie durch eigene Hände Arbeit verdienen muss, weiß, dass trotz schwäbischer Sparsamkeit, die Reichtümer nicht in den Himmel wachsen. Jeder weiß, dass wir und unsere Familien auf ein auskömmliches Einkommen ange-wiesen sind. Wer Löhne und Gehälter kürzt oder Arbeitszeit ohne Bezahlung verlängert, der vermindert den Wert unserer Arbeitskraft. Der geht uns nicht nur finanziell ans Eingemachte, sondern er geht uns auch und vor allem an unsere Würde. Das haben Dr. Hans Dieter Beck und seine Handlanger getan. Sie haben von uns   5 Stunden unbezahlte Ar-beit pro Woche gefordert, tarifliche und außertarifliche Leistungen gestrichen:

Beispiel: Rotationsdrucker

Unbezahlte Arbeit                2.727 Euro
Unbezahlte Zuschläge          881 Euro
Weniger Jahresleistung        710 Euro
Kein Urlaubsgeld                 568 Euro
Keine tarifl. Einmalzahlung   280 Euro 
Gesamt                               5.386 Euro

Da die entscheidenden Verschlechter-ungen erst zum 1. Oktober 2011 in Kraft traten, sind die Einbußen in diesem ersten Jahr nicht in vollem Umfang zum Tragen gekommen. Für die nächsten 12 Monate kommen daher weitere 1.664 Euro dazu.
Das macht einen Verlust für einen Rotationsdrucker von 7.931 Euro pro Jahr / 661 Euro pro Monat.

Lohn- und Gehaltsraub ist auch Rentenraub!

Damit nicht genug! Diese, durch den Arbeitgeber Beck abgepressten Einkommensverluste haben auch eine Rentenminderung von 6,50 Euro pro Monat zur Folge. Und das Jahr für Jahr. Den Kolleginnen und Kollegen, die noch 20 Jahre zu arbeiten haben, fehlen dann ca. 130 Euro Rente pro Monat. Bei einem angenommenen Rentenbezug von 10 Jahren sind das ca. 15.600 Euro, die nach einem langen Arbeitsleben fehlen. In einer Betriebsversammlung im Juni letzten Jahres sprach Dr. Hans Dieter Beck von einem „harmlosen Verzicht von 5 %“. Er und seine Berater können anscheinend nicht rechnen, denn danach müsste ein Drucker 140.000 Euro im Jahr verdienen. Aber vielleicht zeigt diese Aussage auch schon, wie weit sich Dr. Hans Dieter Beck, seine Berater und seine Führungskräfte von der Realität der Menschen in seinem  Unternehmen, die an seinem Wohlstand und seinem Ruf mitgeschaffen haben, schon entfernt hat.

Und die Anderen?

Und es trifft jeden, der der üblen Erpressung vom vergangenen Jahr nicht standgehalten hat.  Jeden, der aus Angst um seine Familie und aus Angst um die Zukunft seiner Kinder diesen abgepressten und verschlechterten Arbeitsvertrag unterschrieben hat. So trifft es einen Rotationshelfer mit 6.009 Euro pro Jahr / 501 Euro pro Monat. Eine Angestellte trifft es mit 7.186 Euro pro Jahr / 599 Euro pro Monat.

Wir wurden überrumpelt,
aber wir lassen uns das nicht mehr bieten!


Es geht uns nicht um Mitleid. Es geht einzig und allein um die Frage, ob sich Beschäftigte, wie wir, in der Beck’sche diese Dinge gefallen lassen müssen. Ob es in diesem Land so ist, dass die Unternehmer uns ohne jegliche Rücksicht in die Tasche greifen dürfen, wann immer sie es wollen. Und ob sie unsere Arbeitskraft im Handstreich entwerten dürfen oder nicht. Die Becksche ist nicht das einzige Unternehmen, das sich mit dieser Praxis hervortut. Und die sogenannten Unternehmensberater streunen überall in den Betrieben des Landes herum und empfehlen meistens nur eines: Ein Betrieb kann saniert werden, in dem man die Personalkosten senkt. Wir waren im letzten Jahr überrascht und haben uns überrumpeln lassen. Aber wir können und werden uns das nicht länger bieten lassen!

Auftrag erfüllt: Boni für die Chefs!

Wir werden uns das nicht mehr bieten lassen, weil sich in diesem Frühjahr herausgestellt hat, dass nach erfülltem Auftrag, die Belegschaft einzuschüchtern und auszuplündern, einíge der Führungskräfte Extrazahlungen für ihre „Leistungen“ erhalten haben. Inzwischen wurde das zwar dementiert. Aber dementieren kommt offensichtlich von Demenz. Da wissen einige nicht mehr, was sie Wochen zuvor noch öffentlich verkündet haben. Aber wir vergessen solche Aussagen nicht!

Bei unseren Buchbindern fing die Erpressung an!

Wir wissen heute, dass wir unserem Arbeitgeber und auch Herrn Dr. Hans Dieter Beck als Person zu lange und zu viel vertraut haben. Das müssen wir uns wohl auch mit selber ankreiden. Denn die erste Erpressung fing schon im Jahr 2008 an. Da tat man so, als ob Bücher ohne Buchbinder zu produzieren sind. Die Druckereileitung hat damals mit der gesellschaftsrechtlichen Abtrennung der Buchbinderei gedroht, wenn wir es nicht  zulassen, dass die dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen aus dem Drucktarif, in den im Vergleich dazu für den Arbeitgeber wesentlich günstigeren Tarif für die Papierverarbeitung wechseln. Wir haben das damals hingenommen, weil wir dafür weiterhin eine einheitliche Belegschaft bleiben konnten. Aus heutiger Sicht war diese damalige Einigung die Einladung zur jetzigen Tarifflucht. Aus heutiger Sicht hätten wir für den Drucktarif für alle kämpfen sollen. Jetzt ist es soweit.

Drucktarif für alle! Basta!

Wir, die Beschäftigten der Beck’schen stellen keine unerfüllbaren und schon gar keine unverschämten Forderungen. Wir fordern für alle die Mindestbedingungen für Druckereien und Buchproduzenten. Und diese Mindestbedingungen stehen in den Tarifverträgen für die Druckindustrie. Wir wollen ein Ende der Erpressungen durch den Arbeitgeber. Ein Ende der Drohungen mit Schließung der Druckerei und Kündigungen. Wenn die Gesellschafter sich entscheiden, die Nördlinger Druckerei zu schließen, werden sie dies tun, ohne uns vorher zu fragen.

Wir wollen weiterhin in der Druckerei C.H. Beck Nördlingen zu fairen Bedingungen ohne Angst und Demotivation unserer Arbeit nachgehen. Wir leisten gute Arbeit und sind hochqualifizierte Beschäftigte des Beck Konzerns. Ohne unsere Arbeit wäre der Beck Konzern und die Gebrüder Beck, sowie deren Kinder und Enkel, nicht das was sie heute sind. Diese unsere Arbeit ist einen fairen Lohn und anständige Arbeitsbedingungen wert.