Freitag, 26. Februar 2016

Betriebsversammlung C. H. Beck!

Ver.di übergibt GL neue Tarifverträge!

Im Rahmen der Betriebsversammlung am 25.02.2016 übergab ver.di-Sekretär Rudi Kleiber, im Auftrag der Beschäftigten der Buchbinderei und des Versandes dem Chef der Nördlinger Druckerei u. a. den nachstehenden neuen Tarifvertrag. Basis dieses Tarifvertrages ist der ausgehandelte Kompromiss (mit allen von der GL gewünschten Eckpunkten) zwischen Geschäfts- und Bereichsleitung und den Beschäftigten.

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Zur Sicherung von Unternehmen und Beschäftigung der Druckerei C.H. Beck oHG vereinbaren die Tarifvertragsparteien folgende Abweichungen von den bestehenden, bei der Druckerei C.H. Beck oHG anwendbaren, tariflichen Regelungen für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie.  
Anlass dieser abweichenden Vereinbarung zwischen den Tarifparteien ist die aktuell schwierige Markt- und Wettbewerbssituation, in der sich die Abteilung Buchbinderei im Unternehmen Druckerei C.H. Beck oHG befindet.

Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für alle ArbeitnehmerInnen des Bereiches Buchbinderei und Versand, mit Ausnahme der Jugendlichen unter 18 Jahren und soweit auch im Übrigen Tarifverträge auf deren Arbeitsverhältnisse Anwendung finden. Ausgenommen sind leitende Angestellte gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG.

Erhöhung des Arbeitszeitvolumens
Für die ArbeitnehmerInnen wird ab 01.04.2016 die tarifliche Arbeitszeit auf 37-Stunden pro Woche festgesetzt. Die bisherigen dafür bezahlten Freiwochen für die 35- bzw. 36-Stunden-Woche entfallen. Damit leisten die ArbeitnehmerInnen zwei Stunden unentgeltliche Mehrarbeit pro Woche. Anfallende Schicht- bzw. Erschwerniszuschläge werden auch auf die zwei unbezahlten Stunden geleistet.

Arbeitszeitregelung und Verteilung
Die bisherige regelmäßige betriebliche Arbeitszeit bleibt wie bisher bei 37-Stunden-Woche. Die bestehenden Schichtmodelle (Arbeitszeiten) bleiben so erhalten bis 31.12.2018. Eine Änderung dieser Arbeitszeitregelung ist ohne die Zustimmung des Betriebsrats nicht möglich. Die Nichtzustimmung des Betriebsrats kann durch die Einigungsstelle nicht ersetzt werden.

Vergütung
Die monatliche Vergütung erfolgt auf Basis der 35-Stunden-Woche bzw. der individuell vereinbarten Teilzeit. Die tariflichen Stundenlöhne werden nicht verändert bzw. bleiben gleich.
Die tariflichen Sonderzahlungen bleiben unverändert bzw. erfolgen auf Basis der 35-Stunden-Woche.

Beschäftigungssicherung
Betriebsbedingte Kündigungen sind im Rahmen der getroffenen Regelungen bis zum 31.12.2018 ausgeschlossen.
Der neue BOLERO-Klebebinder wird mit ArbeitnehmerInnen der Druckerei C.H. Beck oHG bzw. der Buchbinderei besetzt und nicht per Werkvertrag vergeben.

Beendigung des Tarifvertrages
Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.04.2016 in Kraft. Er ist  befristet bis zum 31.12.2018 und endet am 31.12.2018 ohne Nachwirkung zu entfalten.
Für den Fall, dass dieser Tarifvertrag aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen auf Einzelarbeitsverhältnisse keine Anwendung findet, hat ver.di ein außerordentliches Kündigungsrecht dieses Tarifvertrages.

Geschäftsleitung beendet die Betriebsversammlung mit einem Paukenschlag!

 

Obwohl er dem gemeinsam mit den Beschäftigten ausgehandelten Kompromiss zu 100% entspricht, erklärte der Chef der Nördlinger Druckerei, Dr. Kranert, dass er diesen Tarifvertrag nicht unterschreiben werde.
Die Beschäftigten der Buchbinderei und des Versands waren bis Anfang dieser Woche der Auffassung, dass die ausgehandelten Eckpunkte in einem Tarifvertrag geregelt werden.

Entsprechend hatte sich auch Dr. Kranert geäußert:
Auszug aus den Rieser Nachrichten vom 10.02.2016:
„Die Beschäftigten sollen ab dem 1. März – also in weniger als drei Wochen – 37 Stunden arbeiten. Betriebsbedingte Kündigungen sollen in einem neuen Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Damit haben wir einen Stand erreicht, der komfortabel ist“, meint der Geschäftsführer.

Warum diese Kehrtwende und was steckt dahinter?


Unverständlich und beunruhigend ist, dass die Themen dieses Tarifvertrages nicht mehr sachlich mit der Druckereileitung diskutiert werden können. Stattdessen fallen dann   Drohbegriffe wie: Arbeitsplätze, Arbeitsplatzverlust, Kündigungen…

Warum scheut die Nördlinger Geschäftsleitung einen Tarifvertrag wie der Teufel das Weihwasser?


Montag, 22. Februar 2016

Mitarbeiterversammlung für die Beschäftigten aus Buchbinderei und Versand!


Geschäftsleitung legt Eckpunktepapier vor!

Erstmals nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die Geschäftsleitung im Juni 2015, machte die Geschäftsleitung nach mehr oder weniger 8 Monaten Blockade erste konkrete Vorschläge.

Nachdem ver.di das Scheitern der Tarifverhandlungen erklärt hatte, wurde der Geschäftsleitung ganz offensichtlich klar, dass ein tarifloser Zustand bezüglich des gekündigten Überleitungstarifvertrages kein befriedigender Zustand sein kann.

Folgende Eckpunkte legte die GL den Beschäftigten in der heutigen Mitarbeiterversammlung vor:

Der gekündigte Überleitungstarifvertrag soll wieder „1:1“ in Kraft gesetzt werden, mit einer Standard- bzw. Tarifarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche.

Die Arbeitszeit soll befristet bis zum 31.12.2018 auf 37 Stunden (2 Stunden unbezahlt) pro Woche erhöht werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind für diesen Zeitraum ausgeschlossen.

Die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit bleibt wie bisher bei 37 Stunden pro Woche. Die bisher zum Ausgleich gewährten Freiwochen entfallen.

Die bestehenden Schichtmodelle bleiben erhalten.

Die bestehenden Stundenlöhne werden nicht verändert.

Tarifliche Einmalzahlungen bleiben in der Höhe unverändert.

Der Monatslohn bleibt für alle Mitarbeiter auf Basis der 35 Std./Wo. gleich; Monatslohn und tarifliche Einmalzahlungen verringern sich geringfügig für Beschäftigte, die derzeit 36 Std./Wo arbeiten.

Für die geleisteten unbezahlten 2 Mehrstunden pro Woche werden jedoch die entsprechenden Zuschläge bezahlt.

Betrieb des neuen Bolero-Klebebinders erfolgt mit eigenen Beschäftigten; keine Vergabe in Werkvertrag

Dann kam die Geschäftsleitung wieder einmal mit einer Rolle rückwärts!

Entgegen den bisherigen Zusagen der Geschäftsleitung, sowohl gegenüber den Beschäftigten, gegenüber der Verhandlungskommission und ver.di, sowie gegenüber den Rieser Nachrichten bzw. der Öffentlichkeit, sollen diese Eckpunkte und die Beschäftigungssicherung nun doch nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, sondern in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

Im Gegenzug erwartet die GL jedoch, dass ver.di den gekündigten Überleitungstarifvertrag in abgeänderter Form wieder in Kraft setzt und die GL jederzeitig die Option hat, die Tarifverträge kurzfristig zu kündigen.

In einer anschließenden Abstimmung/Wertung machten die Beschäftigten deutlich, dass sie bereit sind, die Eckpunkte zu akzeptieren, sie wollen dies jedoch in Form eines Tarifvertrages mit ver.di!


 



Dienstag, 16. Februar 2016

Leiharbeit und Werkverträge - zwei Straßenköter


                                                                        Illustration: Thomas Klefisch
 
Warum eigentlich werden reiche Russen oder reiche Ukrainer in unseren Medien stets als finstere Oligarchen bezeichnet, deutsche Reichenclans wie die Piechs, Quandts und Schaefflers hingegen als ehrliche Unternehmer? Schließlich betrieben die Reichen aller Länder gemeinsam dieses eine globale System, das ihnen erlaubt, unendlich viel Geld anzuhäufen und den geringst möglichen Preis für Arbeitskraft zu bezahlen.
Denn darum geht’s: Die einen lassen ihr Geld für sich arbeiten. Die anderen arbeiten genau für dieses Geld. Und je weniger Geld Letztere verdienen, desto mehr Leute können Erstere für ihr Geld arbeiten lassen.

Werkverträge sind dazu ein tolles Werkzeug, denn sie machen aus Arbeitnehmern vielfach selbst Unternehmer. Wer als sein eigener Unternehmer unterwegs ist, muss auch selbst entscheiden, wie viel er in seine Bildung, Gesundheit und Altersversorgung „investiert“. So werden Errungenschaften, die einst von Gewerkschaften erkämpft wurden, einfach outgesourct, weil der Arbeitnehmer via Werkvertrag nun sein eigener Arbeitgeber wird – nur ohne Profit. Immer mehr Menschen müssen immer härter zu immer schlechteren Bedingungen arbeiten, um die Reichen immer reicher zu machen.

Werkverträge und Leiharbeit sind wie zwei Straßenköder, die sich kläffend an den Extrementen beschnüffeln und dabei dauernd im Kreis im Kreis drehen: zu nichts gut und irgendwie obszön.
Im Grundgesetz steht: „ Eigentum verpflichtet“. Zu was? – Zu nichts!

Während früher der Besitzer von Sklaven wenigstens noch eine Rundum-Grundversorgung leisten musste, entledigt sich der moderne Kapitalist selbst noch dieser Pflicht – via Werkvertrag.
Egal, ob Oligarch oder deutscher Reichenclan: In Werkverträgen etwas Positives zu sehen – da kann man auch in ein Cello pinkeln und warten, dass Musik daraus wird. Robert Griess

Robert Griess ist polit. Kabarettist und tritt u. a. am 12/12.03.2016 in der Münchner Lach- und Schießgesellschaft auf. Weitere Infos unter: www.robertgriess.de
 
 

Mittwoch, 10. Februar 2016

Verleger kündigen Manteltarifvertrag für Verlage und Buchhandlungen in Bayern!


Auch Beschäftigte des C.H. Beck Verlages in München betroffen…

Der Arbeitgeberverband für Verlage und Buchhandlungen in Bayern hat zum 31.03.2016 den Manteltarifvertrag gekündigt. Mit dieser Kündigung werden ab 1. April 2016 die wichtigsten Arbeitsbedingungen dieser Branche zur Disposition gestellt.
 
Insbesondere geht es um:
  • 37,5 Stunden-Woche
  • Zusätzliche Leistungen von 150% (zusätzliche Sonderzahlungen in Höhe von 1,5 Monatseinkommen pro Jahr)
  • 30 Tage Urlaub
  • Besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer über 52 Jahre und langjähriger Beschäftigung

Der Manteltarifvertrag des Buchhandels und der Verlage in Bayern ist ab  1. April 2016 in der Nachwirkung.

Welche Strategie fahren die Verleger in Bayern?
Wie verhält sich die Unternehmensleitung in München?

Negativbeispiel C.H. Beck!
Negative Erfahrungen für die Beschäftigten gibt es diesbezüglich bereits im Beck-Konzern. Als Folge der Kündigung des Manteltarifvertrages der Druckindustrie im Frühjahr 2011 nutzten die Unternehmensleitung in München und die Nördlinger Geschäftsleitung die Gunst der Stunde und nötigten die Beschäftigten dazu, (verschlechternde) Zusatzvereinbarungen zu ihren Arbeitsverträgen zu unterschreiben.

Die Folgen waren u. a.:
  • unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit um 3,75 Std. auf 38,75 Stunden/Woche
  • Absenkung der Jahresleistung auf 60 Prozent statt 95 Prozent.
  • Absenkung des zusätzlichen Urlaubgeldes auf 30 Prozent statt 50 Prozent.
  • Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter.
  • Streichung von betrieblichen Regelungen wie Essensgeld, freien Tage an Hl. Abend und Sylvester, sowie zusätzlicher Zuschläge für Samstagsarbeit.

Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!
 
 

Dienstag, 2. Februar 2016

Personalabbau a la Beck…


 
Seit gut eineinhalb Jahren ist in der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen ein Personalabbau zu beobachten. Auf den ersten Blick vielleicht gar unspektakulär. Besser gesagt: ein schleichender, aber stetiger Prozess, den die Geschäftsleitung hier vorantreibt.

Aufhebungsvereinbarungen, ordentliche betriebsbedingte Kündigungen und (zunehmend!) personen-  bzw. verhaltensbedingte Kündigungen.

Abteilung Satz im Fokus der Geschäftsleitung!

Klar und deutlich ist zu erkennen, dass im Bereich Satz Beschäftigte abgebaut werden sollen. Allein 8 ArbeitnehmerInnen mussten hier nach dem Willen der Nördlinger Führung ihren Arbeitsplatz aufgeben bzw. haben diesen verloren.

Die Nördlinger Geschäftsleitung hat auch keine Skrupel langjährige Beschäftigte krankheitsbedingt zu kündigen. Ob die Führungskräfte der Druckerei vor Ausspruch solcher krankheitsbedingter Kündigungen alle Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung, z. B. an einem anderen Arbeitsplatz ausgelotet haben, darf bezweifelt werden. Inwieweit sich belastende Arbeitsbedingungen negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter ausgewirkt haben, interessiert offensichtlich auch niemanden.

Langjährige Beschäftigung und Alter schützen nicht vor Kündigung!

Unter den 11 Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind allein 6 Beschäftigte die 55 Jahre und älter sind. Auch bei Betriebszugehörigkeiten von über 40 Jahren scheut sich die Geschäftsleitung nicht, solch langjährige Mitarbeiter zu kündigen. Wer hier also in Jahrzehnten für das wirtschaftliche Gedeihen des Betriebes seine Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit verschlissen hat, wird ohne Hemmungen hinausgeworfen.

Der Mohr hat scheine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.

Ein solch rücksichtsloser Umgang mit den Mitarbeitern wäre noch vor 15 oder 20 Jahren undenkbar gewesen!

Altersgerechte Regelungen statt Kündigungen!
Trotz ständig steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, u.a.
  • durch längere Arbeitszeiten,
  • durch Schicht- und Nachtarbeit,
  • durch häufige Überstunden,
  • durch schlechte klimatische Raumverhältnisse,
  • durch schwere körperliche Arbeit,
  • durch teilweise (aus Kostengründen!) fehlende technische Einrichtungen zur Entlastung der Mitarbeiter (wie z.B. fehlende Hebebühnen am „neuen“ Trendbinder),
  • durch immer mehr Arbeitshetze und Leistungsdruck,
  • durch immer mehr Produktion mit immer weniger Personal,
lehnt die GL hartnäckig tarifliche Regelungen für ältere Beschäftigte ab!



Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit muss deshalb für den Standort Nördlingen ein Thema bleiben!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.

Ganz offensichtlich gehen hier die Führungskräfte auf Tauchstation und ignorieren dieses Thema.

Kündigungen sind ja auch leichter auszusprechen (und billiger!), als ernsthaft über tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit zu sprechen!