Im Rahmen der
Betriebsversammlung am 25.02.2016 übergab ver.di-Sekretär Rudi Kleiber, im
Auftrag der Beschäftigten der Buchbinderei und des Versandes dem Chef der
Nördlinger Druckerei u. a. den nachstehenden neuen Tarifvertrag. Basis dieses
Tarifvertrages ist der ausgehandelte Kompromiss (mit allen
von der GL gewünschten Eckpunkten) zwischen Geschäfts-
und Bereichsleitung und den Beschäftigten.
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
Zur Sicherung von Unternehmen
und Beschäftigung der Druckerei C.H. Beck oHG vereinbaren die
Tarifvertragsparteien folgende Abweichungen von den bestehenden, bei der Druckerei
C.H. Beck oHG anwendbaren, tariflichen Regelungen für die Papier, Pappe und
Kunststoffe verarbeitenden Industrie.
Anlass dieser abweichenden
Vereinbarung zwischen den Tarifparteien ist die aktuell schwierige Markt- und
Wettbewerbssituation, in der sich die Abteilung Buchbinderei im Unternehmen
Druckerei C.H. Beck oHG befindet.
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für
alle ArbeitnehmerInnen des Bereiches Buchbinderei und Versand, mit Ausnahme der
Jugendlichen unter 18 Jahren und soweit auch im Übrigen Tarifverträge auf deren
Arbeitsverhältnisse Anwendung finden. Ausgenommen sind leitende Angestellte
gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG.
Erhöhung
des Arbeitszeitvolumens
Für die ArbeitnehmerInnen wird
ab 01.04.2016 die tarifliche Arbeitszeit auf 37-Stunden pro Woche festgesetzt.
Die bisherigen dafür bezahlten Freiwochen für die 35- bzw. 36-Stunden-Woche
entfallen. Damit leisten die ArbeitnehmerInnen zwei Stunden unentgeltliche
Mehrarbeit pro Woche. Anfallende Schicht- bzw. Erschwerniszuschläge werden auch
auf die zwei unbezahlten Stunden geleistet.
Arbeitszeitregelung
und Verteilung
Die bisherige regelmäßige betriebliche
Arbeitszeit bleibt wie bisher bei 37-Stunden-Woche. Die bestehenden
Schichtmodelle (Arbeitszeiten) bleiben so erhalten bis 31.12.2018. Eine
Änderung dieser Arbeitszeitregelung ist ohne die Zustimmung des Betriebsrats
nicht möglich. Die Nichtzustimmung des Betriebsrats kann durch die
Einigungsstelle nicht ersetzt werden.
Vergütung
Die
monatliche Vergütung erfolgt auf Basis der 35-Stunden-Woche bzw. der
individuell vereinbarten Teilzeit. Die tariflichen Stundenlöhne werden nicht verändert
bzw. bleiben gleich. Die tariflichen Sonderzahlungen bleiben unverändert bzw. erfolgen auf Basis der 35-Stunden-Woche.
Beschäftigungssicherung
Betriebsbedingte Kündigungen sind im Rahmen der
getroffenen Regelungen bis zum 31.12.2018 ausgeschlossen. Der neue BOLERO-Klebebinder wird mit ArbeitnehmerInnen der Druckerei C.H. Beck oHG bzw. der Buchbinderei besetzt und nicht per Werkvertrag vergeben.
Beendigung des
Tarifvertrages
Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.04.2016 in Kraft.
Er ist befristet bis zum 31.12.2018 und
endet am 31.12.2018 ohne Nachwirkung zu entfalten. Für den Fall, dass dieser Tarifvertrag aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen auf Einzelarbeitsverhältnisse keine Anwendung findet, hat ver.di ein außerordentliches Kündigungsrecht dieses Tarifvertrages.
Geschäftsleitung beendet die Betriebsversammlung mit einem Paukenschlag!
Die Beschäftigten der Buchbinderei und des Versands waren bis Anfang dieser Woche der Auffassung, dass die ausgehandelten Eckpunkte in einem Tarifvertrag geregelt werden.
Entsprechend hatte sich auch Dr. Kranert geäußert:
Auszug aus den Rieser Nachrichten vom 10.02.2016:„Die Beschäftigten sollen ab dem 1. März – also in weniger als drei Wochen – 37 Stunden arbeiten. Betriebsbedingte Kündigungen sollen in einem neuen Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Damit haben wir einen Stand erreicht, der komfortabel ist“, meint der Geschäftsführer.
Warum diese Kehrtwende und was steckt dahinter?
Unverständlich
und beunruhigend ist, dass die Themen dieses Tarifvertrages nicht mehr sachlich
mit der Druckereileitung diskutiert werden können. Stattdessen fallen dann Drohbegriffe
wie: Arbeitsplätze, Arbeitsplatzverlust, Kündigungen…
Warum scheut
die Nördlinger Geschäftsleitung einen Tarifvertrag wie der Teufel das
Weihwasser?