Montag, 30. März 2015

Erfolgreicher Streikauftakt bei Amazon Graben!




Ostern steht vor der Tür – wir auch!
 
Montag, 23.03.2014:
Kurz vor Ostern, legten die Beschäftigten in Graben ihre Arbeit nieder und setzen ihren Kampf um existenzsichernde Tarifverträge bei Amazon fort. Die Gewerkschaft ver.di zeigte sich erfreut über die tolle Beteiligung und den Mut der Streikenden. Die Streiks sollen in Graben bis Mittwoch fortgesetzt werden, dann wird in einer Streikversammlung über die Fortsetzung der Streiks in dieser Woche entschieden.

 
 
„Es ist schon beeindruckend, wie mutig und engagiert die Streikenden bei Amazon
diesen Arbeitskampf führen. Allen war klar, dass es ein langer Konflikt mit dem multinationalen Konzern werden würde, aber trotzdem verdient die Ausdauer Respekt
und Anerkennung“, so Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.


„Ostern steht vor der Tür und wir auch, das ist die Losung für unsere Streikaktionen
in dieser Woche. Amazon muss begreifen, dass es beim Kampf um gesunde und
existenzsichernde Arbeitsbedingungen solange keine Ruhe gibt, bis wir eine Mindestsicherung durch Tarifverträge erreicht haben“, ergänzte Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.
 


„Rund 450 Kolleginnen und Kollegen sind bei unserer Streikaktion über die Schichten des
ersten Tages dabei gewesen, das ist ein klares Signal an die Amazon Geschäftsführung“,
so Gürlebeck weiter.



Streik bei Amazon Graben wird bis Samstag fortgesetzt!

Graben bei Augsburg, 25.03.2015.
Trotz der morgendlichen Kälte haben die Streikenden in ihrer Streikversammlung mit eindeutigem Votum für die Verlängerung ihres Streiks bis Samstag beschlossen.

 
„Mit unserem Arbeitskampf wollen wir den Druck für existenzsichernde und gute Arbeitsbedingungen erhöhen. Deshalb ist es gut, dass die Beschäftigten den Druck, den sie tagtäglich von einigen Führungskräften erleben, nun mit ihrem Streik zurück geben“, so Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mut und Ausdauer der Streikenden bei Amazon!
 
„Die Streikenden bei Amazon kämpfen nicht nur für ihre Existenzsicherung. Sie kämpfen auch für viele tausende Beschäftigte im Einzelhandel, die durch den gnadenlosen
Verdrängungswettbewerb, der von Großkonzernen wie Amazon betrieben wird, mit ihren Arbeits- und Lebensbedingungen immer mehr unter die Räder kommen“, ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.


 
Warnstreik der Druckerei C.H. Beck 13. Mai 2013!

Frohe Ostern und schöne Osterfeiertage!

 

 

Montag, 23. März 2015

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe!




 Warnstreikauftakt Bayern:

Im Rahmen der Aufwertungskampagne für Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst hatte die Gewerkschaft ver.di am vergangenen Freitag Beschäftigte u.a. in den Kitas im Großraum München, in Nürnberg und Augsburg zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. „Unserem Aufruf sind mehr als 3.500 Beschäftigte gefolgt – das ist weit, weit mehr als wir geplant und erwartet hatten“, so Norbert Flach, stv. Landesbezirksleiter von ver.di Bayern.

 
 

In Nürnberg waren 118 der 145 Kitas betroffen, in Augsburg waren 22 der 30 Kitas geschlossen. Weit über 2.000 TeilnehmerInnen in der Streikversammlung in München – das ist ein starkes Signal an die Arbeitgeber“, erklärte Flach.
 

 
Die kommunalen Arbeitgeber wären nach seinen Worten gut beraten, sich bei der Fortsetzung der Tarifverhandlungen am kommenden Montag zu bewegen. Die Beschäftigten wollen die Eltern nicht über Gebühr strapazieren, „aber die Verantwortung für weitere Streiks liegt dann ganz eindeutig bei den Arbeitgebern“.


 
Mit der Teilnahme an diesen Warnstreiks machen die Beschäftigten  unmissverständlich deutlich, dass sie mit der Verhandlungsführung des kommunalen AG-Verbandes bzw. den Kommunen so nicht einverstanden sind.


Die Beschäftigten in allen Bereichen der Sozial- und Erziehungsdienste leisten wichtige, unverzichtbare und wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Selbst die kommunalen Arbeitgeber erkennen die Bedeutung  der vielen ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogenInnen, HeilpädagogenInnen, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung und viele mehr an, sehen aber keinen Grund für eine bessere Bezahlung.


 
 
 
„Wir können weitere Arbeitsniederlegungen nicht ausschließen, wenn die Arbeitgeber weiterhin nur in hohlen Phrasen die Arbeit der Beschäftigten würdigen, aber die dringend notwendige Aufwertung hintertreiben“, so Flach. Wer die Leistungen der Sozial- und Erziehungsberufe Tag für Tag in Anspruch nehmen will, muss den Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten  dafür auch ein gerechtes und vernünftiges Einkommen bezahlen. 


Die Beschäftigten wollen die Eltern nicht über Gebühr strapazieren, „aber die Verantwortung für weitere Streiks liegt jetzt dann ganz eindeutig bei den Arbeitgebern“!
 
 
 

Mittwoch, 18. März 2015

Abteilungsversammlung Bubi und Versand!


Geschäftsleitung kommt Informationspflicht gegenüber Belegschaft und Betriebsrat ganz offensichtlich immer weniger nach…

Zu den folgenden Themen gab es Berichte, Infos aber auch Kritik durch den Betriebsrat und ver.di an dem Verhalten der Geschäftsleitung:

Wegfall der Zeitschriftenproduktion in Nördlingen

Nach der Entscheidung der Nördlinger GL in 2014, die Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei per Werkvertrag zu vergeben, folgt nun der Abzug der Zeitschriftenproduktion am Standort Nördlingen in 2015 für die Bereiche Verkauf, Bogen- und Rollendruck, Buchbinderei und Versand. Wo bleiben die Informationen der Geschäftsleitung (Bringschuld an den Betriebsrat), ob diese Maßnahme zu erheblichen Nachteilen für die Beschäftigten führen könnte. In Frage kommen z. B  Versetzungen, Um-/Abgruppierungen, Arbeitsplatzverlust, Leistungsverdichtung, usw. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat umfassend über die Folgen dieser Maßnahme zu unterrichten und es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Nachteile für die Arbeitnehmer auszugleichen oder zu mildern sind.

Ausbildung von Hilfskräften auf Facharbeiterstellen

Für den Betriebsrat ist dies im Prinzip eine gute Sache, sofern gewisse Spielregeln eingehalten werden und der Betriebsrat informiert und beteiligt wird. Dies geschah nicht, so der Betriebsrat. Grund für diese Maßnahmen ist auch die dramatische Personalsituation. Ver.di-Sekretär Rudi Kleiber hatte kein Verständnis dafür, dass es aktuell eine dramatische Personalsituation in der Bubi gibt. Gleichzeitig gibt es in der Buchbinderei insgesamt nur einen Azubi und Umschüler. In 2015 soll es in der Bubi keinen neuen Azubi geben!

Angesichts dieser  „Personalplanung“ muss man sich ernsthaft Sorgen um die Zukunft dieser Abteilung machen!

OT-Mitgliedschaft im Verband der Papierverarbeitung

Der bestehende und durch Warnstreiks verlängerte Haustarifvertrag läuft bis 31.12.2015. Kündbar ist dieser erstmals zum 30.06.2015 durch den Arbeitgeber. Durch die Kündigungsfrist von einem halben Jahr und der daraus folgenden zwingenden Tarifbindung ist eine vergleichbare Situation wie in der Druckerei 2012 so nicht gegeben. Sollte die Geschäftsleitung den bestehenden Haustarifvertrag kündigen, versprach Rudi Kleiber umgehend die Kolleginnen und Kollegen zu informieren, um die notwendigen Schritte einzuleiten. Keinerlei Verständnis zeigte der ver.di Sekretär für die Anrechnung der Lohnerhöhung von 2,4 Prozent auf übertarifliche Zulagen zum 01.12.2014.

Leiharbeit und Werkverträge

Die Geschäftsleitung beharrt weiter darauf, dass der Betriebsrat pauschal tausende von Stunden von Leiharbeit vorab genehmigt. Dieses Entgegenkommen gegenüber der Geschäftsleitung hatte der Betriebsrat bis Frühjahr 2014 akzeptiert – bei gleichzeitiger Verpflichtung der Geschäftsleitung bis zum 30.06.2014 keine weiteren Aggregate mit Werkverträgen auszulagern. Eine Folgevereinbarung vom April 2014 enthielt diese Schutz vor Werkverträgen nicht mehr. In der Folge wurden der Sammelhefter und die Adressierung per Werkvertrag vergeben. Weitere Maschinen in der Bubi sollen in 2015 ebenfalls per Werkvertrag folgen! Mittlerweile sieht auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, dass die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeit) nur noch vorübergehend erfolgt! Vor diesem Hintergrund muss der Betriebsrat prüfen, ob er tausende von Leiharbeitsstunden pauschal vorab genehmigt, wenn gleichzeitig die Werkvergabe von Maschinen weitergeht.

Kameraüberwachung und Datenschutz

Die Kameras in der Bubi wurden installiert, ohne der Betriebsrat (wieder einmal) vorab zu informieren und eine mitbestimmungsrechtlich erforderliche Vereinbarung mit ihm zu treffen. Der Betriebsrat hat der Geschäftsleitung inzwischen eine bereits vom Betriebsrat unterschriebene Betriebsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Bislang wurde die Betriebsvereinbarung von der Geschäftsleitung nicht unterschrieben. Warum nicht? Nach dem Aushang der Bereichsleitung werden nur die Produktionsbänder überwacht, also keine Mitarbeiter! Wenn dies so zutrifft, gibt es also für die GL keinerlei Gründe, die Vereinbarung zum Schutze der Arbeitnehmer nicht zu unterzeichnen! 

Rechte der Gewerkschaften - Betriebsverfassungsgesetz

Das Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb dient der Unterstützung von BR und ArbN durch Beratung. Es ist Ausdruck der Verbundenheit bei der gemeinsamen Interessensvertretung. Der Arbeitgeber kann die Teilnahme von Vertretern der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften grundsätzlich nicht widersprechen oder sie verhindern. Für die Gewerkschaftsvertreter ist die Teilnahme an der Betriebs- und Abt.-Versammlungen eine eigenständige gesetzliche Aufgabe. Selbst der BR kann die Teilnahme eines Gewerkschaftsbeauftragten nicht verhindern. Der BR hat der Gewerkschaft Zeitpunkt und Tagesordnung der Betriebs- und Abt.-Versammlungen rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen.

 
 

Sonntag, 15. März 2015

Abteilungsversammlung Buchbinderei und Versand!


Der Betriebsrat lädt ein!
 

Am Dienstag, 17. März um 13 Uhr findet für die Bereiche Buchbinderei und Versand die nächste Abteilungsversammlung statt.

Es geht u. a. um folgende Themen:

L Vergabe der eigenen Verlags-Fachzeitschriften
L Leiharbeit
L Werkverträge
L Kameraüberwachung in der Bubi
L OT-Mitgliedschaft und wie sicher sind die Haustarifverträge


Sonntag, 8. März 2015

Beschäftigungsanspruch auch bei Nachtdienstuntauglichkeit!


 
Bundesarbeitsgericht bejaht Anspruch auf Beschäftigung auch ohne Nachtschichten!

Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

Wird die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber mit dieser Einschränkung angeboten, handelt es sich um ein ordnungsgemäßes Angebot gegenüber dem Arbeitgeber nach dem BGB.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2014

Bedeutung für die Praxis

Schichtarbeit und damit auch Nachtschicht greift in der Deutschen Wirtschaft immer mehr um sich.

Das Bedenkliche in diesem Fall ist das Handeln des Arbeitgebers. Nach Jahrzehnten anstandsloser Beschäftigung tritt dann eine gesundheitliche Einschränkung ein. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, wer nur eingeschränkt (nicht mehr nachts) arbeiten kann, der soll (nach Hause) gehen, im wahrsten Sinne des Wortes.

Nach dem vorliegenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht damit die Rechte der Schichtarbeiter/Innen deutlich gestärkt. Dieses Urteil hat eine „wegweisende Wirkung“ für alle Schichtarbeiter und nicht nur in der Krankenpflege, so eine Sprecherin des BAG.

Wenn, wie im vorliegenden Fall, Gesundheitsprobleme eine Arbeit nachts unmöglich machen, so ist der Beschäftigte nicht arbeitsunfähig. Es ist dann Sache des Arbeitgebers die Arbeit so einzuteilen, dass der/die Betroffene tagsüber beschäftigt wird.

Natürlich müssen auch die Besonderheiten des Falles gesehen werden:

Die Arbeitnehmerin war seit ca. 30 Jahren beschäftigt, das Krankenhaus hat ca. 2.000 Beschäftigte. Und die Klägerin hat insofern alles richtig gemacht, als dass sie sich nicht durch Briefe ihrer Vorgesetzten einschüchtern lies, die ihr einreden wollten, sie sei krank. Sie bot ordnungsgemäß ihre Arbeitskraft (schriftlich) an und verwies darauf, dass sie (außer nachts) weiterhin voll arbeitsfähig sei.