Montag, 31. Dezember 2012

Einen guten Rutsch ins Jahr 2013!

Geschäftsleitung und Unternehmensführung in München setzen offenbar auch im Jahr 2013 auf Konfrontation statt auf Dialog!

Zieht man ein Fazit über die kurz vor Weihnachten von Dr. Beck und der Geschäftsleitung durchgeführten Mitarbeiterversammlungen, stehen uns in 2013 durchaus bewegte und turbulente Zeiten bevor.

Ein neuer Betriebsleiter/Geschäftsführer tritt seinen Posten an und die Druckerei C. H. Beck in Nördlingen feiert ihr 250-jähriges Bestehen.

Wir gehen mit den abgepressten Zusatzverträgen in das Jubiläumsjahr der Druckerei, die auf sehr verwerfliche Weise und dubiose Umstände zustande gekommen sind und einer gerichtlichen Prüfung auch nicht standgehalten haben (wir berichteten darüber).

Kommen deshalb in 2013 neue Zusatzverträge zu den Zusatzverträgen?

Wir brauchen keine Zusatzverträge!    
                    
Wir brauchen und wollen in 2013 - dem Jubiläumsjahr der Druckerei - wieder tarifliche Regelungen für den Standort in Nördlingen!

Engagierte und hochqualifizierte Beschäftigte haben dies verdient! 
 
Wir machen weiter!

Dieser Blog lebt solange, solange Ungerechtigkeit und Tarifflucht in Nördlingen existieren und solange es engagierte Kolleginnen und Kollegen gibt, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen!

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2013.

Montag, 24. Dezember 2012

Warnstreik und Protestkundgebung vor dem C.H. Beck Verlag in München am 17.12.2012! (Teil 2)

Tarifforderung, Weihnachtsgeschenke- und Grüße konnten nicht persönlich an Dr. Beck überbracht werden!

 

Die Kolleginnen und Kollegen vor dem Beck Verlag machten sehr deutlich, dass, wenn die Arbeitgeberseite nicht ernsthaft in Verhandlungen um eine Tarifbindung eintritt und diese dann die Zusatzverträge ablöst, weitere Aktionen und Warnstreiks folgen werden. Steigerungen sind jederzeit möglich, was auch dementsprechenden Applaus fand.




Während der ganzen eineinhalbstündigen Kundgebung ließen sich weder Herr Dr. HD Beck, noch ein Herr Saßninck sehen. Auch die aus Nördlingen angereiste Führungsriege der Druckerei (H. Höhn und diverse Bereichsleiter mit ihren Stellvertretern) versteckten sich hinter Fenstervorhängen. Die Fenster waren allerdings weit geöffnet, damit ihnen auch nichts von den Kundgebungsreden entging. Da werden ihnen ganz schön die Ohren geklungen haben.


Gegen Ende der Kundgebung wollte eine vierköpfige Delegation der Kundgebungsteilnehmer die mitgebrachten Geschenke (Unterschriftslisten der KollegInnen, ein Exemplar des Tarifvertrages, eine Flasche Rieser Tropfen -  falls der Aktionstag Herrn Dr. Beck zu sehr auf den Magen geschlagen war - und zwei Schokoladenweihnachtsmänner) an Herrn Dr. HD Beck übergeben und baten höflich darum, vorgelassen zu werden. Leider wurde diese Bitte abgelehnt, so dass die Forderung nach einem Tarifvertrag, sowie die Geschenke und Grüße an Herrn Dr. Beck nur einen Abteilungsleiter zur Übermittlung übergeben werden konnten.


Erfreulich war, dass auch einige Verlagsmitarbeiter das Gespräch mit den aus Nördlingen angereisten KollegInnen suchten, obwohl Herr Saßninck in einer Rundmail an die Mitarbeiter empfohlen hatte, sich nicht auf Diskussionen mit Kundgebungsteilnehmern einzulassen. Es gab seitens Münchner Kolleginnen Verständnis für die Aktion und Solidaritätsbekundungen für die Beschäftigten der Druckerei.


Fazit des Warnstreiks und Aktionstages:

Es kann nicht sein, dass im Jahr 2013 eine Traditionsdruckerei wie C.H. Beck in Nördlingen ihr 250-jähriges Jubiläum feiert und gleichzeitig sich die Beschäftigten in einem tarif- und rechtlosen Zustand befinden. Beides passt nicht zusammen.


Mit diesem ersten Aktionstag war allen Teilnehmern klar, dass wir uns dies nicht gefallen lassen und dies auch nicht weiter akzeptieren werden.


Fotos: Werner Bachmeier

Freitag, 21. Dezember 2012

Recht so - Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18.12.2012!

Angefochtene Zusatzverträge in der Druckerei C.H. Beck sind unwirksam!

Das Arbeitsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 18.12.2012 festgestellt, dass den Klagen der Kollegen und ver.di-Mitglieder stattgegeben wird und die Zusatzverträge zum Arbeitsvertrag unwirksam sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Berufung ist möglich.

Im Kammertermin am 29.11.2012 machte das Gericht deutlich, dass entsprechend den Vorgaben des Zusatzvertrages, die Zustimmungsquote von 70% nicht erreicht wurde.
Der Versuch einer gütlichen Einigung - auf Vorschlag des Gerichts - wurde von der Arbeitgeberseite abgelehnt!

Zur Erinnerung!

Es geht um folgende Verzichte und zusätzliche Belastungen der "C.H. Beck-Beschäftigten:

·         Kürzung der Jahresleistung auf 60% (95%)
·         Kürzung des Urlaubsgeldes auf 30% (50%)
·         3,75 Std. unbezahlte Arbeit/Woche
·         Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter
·         Reduzierung der Schichtzuschläge aufgrund des reduzierten Stundenlohnes
·         Streichung der Essenmarken  (pro Anwesenheitstag 1 Euro)
·         Streichung der bezahlten Freizeit an Hl. Abend und Sylvester


Allen ver.di-Mitgliedern wird ver.di zur Durchsetzung ihrer Forderungen Rechtsberatung und Rechtsschutz zukommen lassen!





Mittwoch, 19. Dezember 2012

Warnstreik und Protestkundgebung vor dem C.H. Beck Verlag in München! (Teil 1)

Nördlinger Beschäftigte protestieren gegen Tarifflucht und abgepresste Zusatzverträge – Mut und Zusammengehörigkeitsgefühl sind spürbar gestiegen!



Mit 3 Bussen waren die Nördlinger Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am 17.12.2012 nach München unterwegs, um gegen die Tarifflucht ihres Arbeitgebers vor dem Beck Verlag in München zu demonstrieren. Bei hervorragender Stimmung und gestärktem Selbstbewusstsein machten sie lautstark deutlich, dass Tarifverträge wieder der Normalfall sein müssen.


Der angekündigte Besuch der „lieben Nördlinger Mitarbeiter“ hatte in München offensichtlich zu Panikreaktionen bei Dr. Beck und der Unternehmensleitung geführt. Wie sonst ist es zu erklären, dass die Tore verschlossen waren und von eilends - vermutlich von engagierten Securityleuten - bewacht wurden. Was ging da in den Köpfen der Verantwortlichen in München vor? Glaubte man tatsächlich, dass die „Rieser Landeier mit Mistgabeln und Dreschflegeln“ über Dr. HD Beck, seine nibelungentreue Führungsriege oder gar über die Verlagsbeschäftigten  herfallen würden? Da hat man sich ganz schön lächerlich gemacht!

 

Deutliche Vorwürfe richtete der ver.di-Sekretär Rudi Kleiber an die Nördlinger Geschäftsleitung und die Unternehmensleitung in München.  Wenige Tage vor dem Aktionstag wurde versucht, die Beschäftigten wieder einmal zu verunsichern und zu spalten. Der Vorwurf, dass ver.di Tarifverhandlungen ablehnt, ist absoluter Quatsch. Seit 18 Monaten, rund 75 Wochen oder rund 550 Tagen versucht ver.di mit der Arbeitgeberseite zu verhandeln. Selbst auf der Betriebsversammlung am 13. Dezember 2012 forderte der stellv. Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke die Unternehmensleitung auf, mit akzeptablen Angeboten und ohne Vorbedingungen in die Tarifverhandlungen einzusteigen. Wenn ein Arbeitgeber 550 Tage ohne Verhandlungsangebot an die Arbeitnehmerseite verstreichen lässt, muss er sich nicht wundern, dass die Beschäftigten weiteren Versprechungen keinen Glauben mehr schenken.
 
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Als Ungeheuerlichkeit wird auch empfunden, dass von der Münchener Geschäftsleitung in einem Rundbrief an die Münchner Verlagsbeschäftigten nur über „die Abweichung von einigen allgemeinen Tarifbedingungen“ gesprochen wird.

Es geht um folgende Verzichte und zusätzliche Belastungen:

  • Kürzung der Jahresleistung auf 60% (95%)
  • Kürzung des Urlaubsgeldes auf 30% (50%)
  • 3,75 Std. unbezahlte Arbeit/Woche
  • Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter
  • Reduzierung der Schichtzuschläge aufgrund des reduzierten Stundenlohnes
  • Streichung der Essenmarken  (pro Anwesenheitstag 1 Euro)
  • Streichung der bezahlten Freizeit an Hl. Abend und Silvester.


Was ist von einer Nördlinger Geschäftsleitung zu halten, die einer der bedeutendsten juristischen Druckereien in Deutschland vorsteht, und einen Warnstreik mit Kundgebung vor dem Beck Verlag, zur Durchsetzung von Tarifverträgen, einer Kaffeefahrt gleichsetzt. Wer so verächtlich über Gewerkschaften, Arbeitnehmerinnen und Arbeiter und Tarifverträge urteilt, muss sich nicht wundern, wenn hier zunehmend Vertrauen und Glaubwürdigkeit verspielt werden.


Ein weiteres Problem sind die den Beschäftigten durch die Nördlinger Geschäftsleitung abgepressten Zusatzverträge. Mit einem erheblichen Maß an Einschüchterung und Drohpotential wurde den Beschäftigten die Unterschrift unter diese Verträge abgerungen. Das selbst gesteckte Ziel der Unternehmensführung, eine Zustimmungsquote von 70 Prozent am 31.05.2011 zu erreichen, wurde unter sehr merkwürdigen und dubiosen Vorgängen „erreicht“. Erst nach Anrufung und Klärung durch das Arbeitsgericht wurde festgestellt, dass die 70-Prozent-Quote nicht erreicht wurde und somit die Verträge ungültig sind. Kritisiert wurde, dass es hier auf Arbeitgeberseite keinerlei Unrechtsbewusstsein gibt.

Teil 2 des Aktionstages und der Kundgebung folgen in einem weiteren Post!!

Fotos: Werner Bachmeier

Interessante Links:

Donnerstag, 13. Dezember 2012

Warnstreik und Aktionstag bei der Nördlinger Druckerei C.H. Beck!

Die Beschäftigten wehren sich gegen Tarifflucht und eine Vierklassengesellschaft am Standort  Nördlingen!


Der seit 18 Monaten tariflose Zustand und die Spaltung der Beschäftigten in eine "Vierklassengesellschaft" in der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen ist so nicht mehr hinnehmbar. Ver.di hat den Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen über die Beendigung des tariflosen Zustandes aufgefordert. 18 Monate tarifloser Zustand und Rechtlosigkeit sind genug!

Deshalb hat ver.di die Beschäftigten für Montag, 17. Dezember zu einem 24-stündigen Warnstreik aufgerufen. Die im Mai 2011 den Beschäftigten abgepressten Zusatzverträge müssen wieder durch tarifvertragliche Regelungen ersetzt werden!


Zur Durchsetzung der Forderung der Anerkennung der geltenden Tarifvertäge der Druckindustrie und eines Tarifvertrages zur Altersteilzeit, ruft ver.di die Beschäftigten am Standort Nördlingen zum Warnstreik auf!


Wir besuchen Dr. Beck in München!

Die Nördlinger Kolleginnen und Kollegen "machen mit Ihrem Besuch in München deutlich", dass sie hinter den Forderungen Drucktarif und einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit stehen und gegen Rechtlosigkeit, Tarifflucht und eine "Vierklassengesellschaft" protestieren.

Abfahrt der Busse: Montag, 17.12.2012 um 9.30 Uhr (Parkplatz Kaiserwiese, Nördlingen).

Beginn der Kundgebung ca. 11.45 Uhr vor dem Verlagsgebäude in München, Wilhelmstraße 9.


Wir streiken, so läuft's!
  • Jeder darf streiken, auch Nichtgewerkschaftsmitglieder dürfen streiken und können mitfahren!
  • Niemand muss sich abmelden!
  • Nicht einstempeln!
  • Das Grundgesetz schützt die Streikenden!

Anmeldung erforderlich (sofern noch nicht geschehen) bei:
ver.di Augsburg bis Freitag 13 Uhr (Tel. 0821/27954-41 oder 40) oder ver.di FB 8 Nördlingen, sowie den bekannten ver.di Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.


Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer zufriedenen, hochmotivierten und engagierten Belegschaft gestalten und nicht gegen sie. Dazu gehören auch tarifvertragliche Regelungen und Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen!


Recht und Grundgesetz stehen auf unserer Seite!

Also mitmachen und nicht abseits stehen! 

Mittwoch, 12. Dezember 2012

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen!

Nicht vergessen!

Morgen ist Betriebsversammlung!


Der Betriebsrat der Druckerei C.H. Beck lädt alle Beschäftigten zur Betriebsversammlung in den Saal von St. Salvator ein.

Beginn: 13 Uhr!

Themen sind u. a.:

  • Berichte des Betriebsrats und der Geschäftsleitung!

  • Aktuelle tarif- und sozialpolitische Themen, sowie die Tarifflucht und OT-Mitgliedschaft der Druckerei!         Frank Werneke, stellvertr. ver.di-Bundesvorsitzender, Berlin

  • Zusatzverträge, Unwirksamkeit und wie geht es weiter? Rudi Kleiber, ver.di Fachbereichssekretär, Augsburg


Kommt alle zur Beriebsversammlung und informiert Euch!

Sonntag, 9. Dezember 2012

Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Druckerei C.H. Beck muss Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zahlen!

Wieder einmal musste ein Arbeitnehmer sein Recht vor dem Arbeitsgericht suchen.
Der Kollege mit Schwerbehindertenstatus hatte sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben. Obwohl er die in der Stellenausschreibung aufgeführten Bewerbungskriterien erfüllte, wurde er von der überaus kompetenten Personalreferentin nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen, außerdem wurde die Schwerbehindertenvertretung nicht angehört, wie es das Gesetz vorschreibt (§ 95 Abs 2 SGB IX).

Damit waren auch nach Auffassung des Arbeitsgerichtes hinreichend Indizien dafür gegeben, dass der Kollege allein wegen seiner Schwerbehinderung aus dem Bewerberkreis ausgesondert wurde. Diese Indizien konnte der Arbeitgeber in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 29. November (es war wieder mal C.H. Beck-Tag beim Arbeitsgericht: in drei Verfahren war die Arbeitgeberin C.H. Beck an diesem Tag Beklagte) nicht entkräften.

Damit war gemäß § 15 Abs 2 AGG eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern fällig.

Um ein Urteil zu vermeiden akzeptierte der Arbeitgeber einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag, der dem Kollegen eine Entschädigung in Höhe von 5.500 Euro zusprach.

Samstag, 1. Dezember 2012

Aufbruchstimmung bei der ver.di-Mitgliederversammlung am 1. Dezember 2012!

Tarifverträge müssen in der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen wieder Anwendung finden!

Die sehr gut besuchte ver.di-Mitgliederversammlung fand unter dem Vorzeichen des Arbeitsgerichtsprozesses um die Zusatzverträge statt. Dort wurde festgestellt, dass die Zustimmungsquote von 70 Prozent nicht erreicht wurde!

Eine deutliche Wendung nahm das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Augsburg um die angefochtenen Zusatzverträge. Das Arbeitsgericht machte deutlich, dass eingegangene "Zusatzverträge ohne Datum und mündliche Zusagen" nicht den Anforderungen  einer Zustimmungsquote von 70 Prozent entsprechen. Diese Zusatzverträge wurden von der Geschäftsleitung mitgezählt.
Eine auf Vorschlag des Arbeitsgerichts angeregte gütliche Einigung mit den drei Kollegen (ohne Urteil durch das Gericht), wurde von der Arbeitgeberseite abgelehnt. Als ver.di  werden wir das Urteil des Arbeitsgerichts am 18. Dezember 2012 abwarten und dann die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen, damit unsere Kolleginnen und Kollegen ihre Ansprüche auch geltend machen können.
Allen ver.di-Mitgliedern werden wir bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Beratung und Rechtsschutz gewähren,  so ver.di-Sekretär Rudi Kleiber!

Drucktarif und Tarifvertrag zur Altersteilzeit stehen als Forderung - Sondierungsgespräch mit Geschäftsleitung ohne konkrete Zusagen!

Im Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und ver.di am 28. November 2012 machte die Arbeitgeberseite abermals deutlich, dass sie die Zusatzverträge und Verzichte der Beschäftigten als nach wie vor notwendig betrachtet. Seitens ver.di stellten wir klar, dass wir unsere Forderungen Drucktarif und eine tarifliche Regelung zur Altersteilzeit aufrecht erhalten. Ein unhaltbarer Zustand ist, dass sich aufgrund der Zusatzverträge am Standort Nördlingen eine "Vierklassengesellschaft" in der Druckerei etabliert hat. Dieser Zustand ist für den Betriebsrat, ver.di und für die Kolleginnen und Kollegen unerträglich und muss beseitigt werden. Es liegt nun an den Gesellschaftern in München, ob es Tarifverhandlungen geben wird. Allein die Zusage zu Tarifverhandlungen ist nicht ausreichend, es müssen auch die materiellen Inhalte passen. Einen Tarifvertrag auf Basis der Zusatzverträge wird es nicht geben, so ver.di-Sekretär Rudi Kleiber!

Aktionstag der Druckerei - Wir besuchen Dr. Beck in München!

Große Zustimmung fand die Initiative eines Aktionstages. Für den Drucktarif, einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit und gegen Tarifflucht, Rechtlosigkeit und eine Vierklassengesellschaft in der Druckerei C.H. Beck.
Wir wollen die Gesellschafter in München besuchen und ihnen näher bringen und deutlich machen, dass dieser tariflose Zustand in der Druckerei in Nördlingen so nicht weiter hingenommen wird. "Je mehr Kolleginnen und Kollegen sich diesem Besuch anschließen, desto besser". Eine hochqualifizerte und engagierte Belegschaft verdient mehr! Weitere Informationen "zum Aktionstag und zum Besuch in München" folgen!

Nuzen wir die Chance, dass alle Beschäftigten wieder mehr zusammenrücken und gemeinsam für Tarifverträge eintreten und streiten!


Tarifverträge schützen - Tarifverträge nützen.

Gemeinsam mit ver.di für tarifvertragliche Regelungen!

Donnerstag, 29. November 2012

E I L M E L D U N G !!!

Die Zustimmungsquote von 70 Prozent zu den
Zusatzverträgen war am 31.05.2011 bei C.H. Beck
in Nördlingen nicht erreicht!

 
Eine deutliche Wendung nahm das Verfahren der drei klagenden ver.di-Kollegen gegen die Zusatzverträge. Das Arbeitsgericht machte in der heutigen Verhandlung deutlich, dass entsprechend den Vorgaben des Zusatzvertrages, die Quote von 70 Prozent am 31.05.2011 nicht erreicht wurde.
 
Eingegangene Zusatzverträge nach dem 31.05.2011, Verträge ohne
Datum und mündliche Zusagen von Beschäftigten erfüllen nicht die
Voraussetzungen einer Zustimmungsquote von 70 Prozent.
 
Das Urteil des Arbeitsgerichts ergeht am 18. Dezember 2012.

 
Welche Folgen und Konsequenzen ergeben sich daraus für die Kolleginnen und Kollegen?

Weitere Information auch hierzu erhaltet ihr auf der Mitgliederversammlung für alle ver.di-Mitglieder am Samstag, 1. Dezember 2012 um 10 Uhr im Sportheim in Reimlingen!

Dienstag, 27. November 2012

Es war einmal ein Overhead...

Im Mai 2010 geschah das, was bis zu diesem Zeitpunkt bei der Druckerei C.H.Beck kaum vorstellbar war: 17 Kündigungen wurden ausgesprochen. Kündigungen bei denen die soziale Auswahl ignoriert wurde, bei denen weder das Alter der Mitarbeiter noch die Beschäftigungsjahre Berücksichtigung fanden. Eine schändliche Aktion! Nur zum Wohle der Firma, so wollte man allen Glauben machen. Der Overhead sie viel zu groß. Untersuchungen der Unternehmensberater hätten dies verdeutlicht.

Inzwischen sind über 2 Jahre vergangen. Ein erneuter Blick auf den Overhead lässt mich stutzen. Wurde im Mai 2010 die Stelle der Geschäftsleitungs-Assistentin noch als streichungswürdig,und entbehrbar erachtet, so leistet man sich jetzt wieder eine Assistenz-Stelle in der Geschäftsleitung. In der Abteilung EDV kündigte man einen Mitarbeiter im Mai 2010, um dann im März 2011 diese Stelle wieder zu besetzen. Die Abteilung Vekauf traf es besonders hart. Hier verloren gleich 3 Kolleginnen ihren Arbeitsplatz. Immerhin sind aktuell wieder die gleiche Anzahl von Mitarbeitern im Verkauf beschäftigt, wie vor den Kündigungen.
Die Liste der Abteilungen, in denen das gekündigte Personal wieder – wenn auch manchmal nur teilweise – aufgestockt wurde, könnte noch fortgesetzt werden. Allerdings gibt es auch Abteilungen, in denen kein Ersatz eingestellt wurde und nun die Mehrbelastung auf die verbleibenden Schultern verteilt wird.

Letztendlich ist erkennbar, dass die Kündigungsaktion im Mai 2010 die Vorbereitung auf den Ausstieg aus dem Tarifvertrag war. Die Schrecken waren verbreitet und die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes war präsenter denn je.

Man darf gespannt sein, wann der nächste Unternehmensberater auf die Idee kommt, den Overhead wieder zu verkleinern.

Donnerstag, 22. November 2012

Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg rechtskräftig!

ver.di-Mitglied erhält kräftige Nachzahlung!


Der Überleitungstarifvertrag hat auch für Versetzungen nach 2008 Bestand und Gültigkeit.
 

Die Arbeitgeberseite verzichtet auf das Rechtsmittel der Berufung beim Landesarbeitsgericht München. Somit erhält das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg Rechtskraft.
 

Um was ging es?

 
Der Kollege und ver.di-Mitglied war bis zum 31. Juli 2011 in der Abteilung Druckerei als Rotationshelfer  beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Drucktarif Anwendung. Zum 1. August 2011 wurde der Kollege in die Buchbinderei versetzt und gleichzeitig in den Tarifvertrag der Papierverarbeitung umgruppiert. Die Geschäftsleitung senkte den Stundenlohn des Kollegen um über 3,00 Euro pro Stunde ab.

Einkommensverlust von deutlich über 20 Prozent!

Die Einwände des Betriebsrats und ver.di, dass auch in 2011 der Überleitungstarifvertrag für den betroffenen Kollegen Anwendung findet, um die massiven Einkommensverluste von über 20 Prozent abzumildern, wurden von der Geschäftsleitung ignoriert.

Nach erfolgloser Geltendmachung bei der Geschäftsleitung beantragte der Kollege bei ver.di Rechtsschutz. Mit Unterstützung von ver.di und der DGB-Rechtsschutz GmbH wurde durch unsere Kollegin und Juristin Maria Wittgen Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht. Der Kollege begehrt mit seiner Klage, dass er dem Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrages vom 9. Juli 2008 unterliegt und somit ein gewisser Ausgleich des Verlustes aufgrund der Versetzung ausgeglichen werden muss.
 
Mit der rechtskräftigen Entscheidung ist nun entschieden, dass der Überleitungstarifvertrag vom 9. Juli 2008 auch für künftige Versetzungen in die Buchbinderei und den Versand Anwendung findet.
 
ver.di-Mitglieder sind gut geschützt in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

Dienstag, 13. November 2012

Weiterbildung nach Beck'sche Art - erläutert am Beispiel Satzbereich

Es ist zwar schon eine Weile her, sollte deswegen aber nicht in Vergessenheit geraten: Rufen wir uns also das Zauberwort Kompetenzscan in Erinnerung.

Im Frühjahr 2011 wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Satz vor die Wahl gestellt:
Entweder Teilnahme am sog. Kompetenzscan oder Ausschluss von Weiterbildungsprogrammen. Betroffen waren Kolleginnen und Kollegen mit einer Schriftsetzerausbildung und angelernte Kräfte, ausgenommen waren die Führungskräfte, Korrektoren und natürlich die Mediengestalter (weil fachlich auf dem Laufenden).
Grund der Aktion war so eine Art Ausbildungsbedarfsermittlung.

Motto: Wir machen uns fit für den Wettbewerb!

Ziel: Bei uns kann JEDER ALLES!

Die Idee stieß bei den Betroffenen auf wenig Gegenliebe, die meisten waren verunsichert und stellten die große Sinnfrage. Um der aufkommenden Panik Einhalt zu gebieten, wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Infoveranstaltung geladen. Abteilungsleitung und Geschäftsleitung erklärten Sinn und Zweck dieses Kompetenzscans (der Begriff war übrigens Anwärter auf das Beck'sche Unwort des Jahres, wurde allerdings dann vom Wort „Ergänzungsverträge“ auf Platz 2 verdrängt).

Anwesend waren auch Mitarbeiter der Firma Bayerndruck aus Ismaning, die sowohl die Durchführung des Tests als auch die darauffolgenden Schulungen übernahmen. Ihre Aufgabe war es, die Kollegen zu beruhigen, ihnen die Angst zu nehmen und ihnen klarzumachen, dass das die Chance schlechthin für jeden einzelnen wäre, nämlich die Chance, festzustellen, was er kann und was nicht.

Und da das ja eine Infoveranstaltung und keine Umfrage war, wurde der Test also durchgezogen. Ruck-zuck, so schnell konnte gar keiner gucken.
In dem Test wurden Fragen gestellt, wie sie auch in der Prüfung zum Mediengestalter auftauchen. Schön und gut, nur nützt es relativ wenig, wenn man im Beck'sche Alltag mit ein oder zwei Programmen arbeitet und die anderen fünf Programme nur vom Hörensagen kennt. Das Ergebnis war zwar nicht überraschend, aber für viele trotzdem niederschmetternd.

Der Scan erinnerte eher an eine „peinlichen Befragung“. Nein, keine Folter, zumindest nicht physisch, aber peinlich insofern, dass gute Arbeiter feststellen mussten, dass sie scheinbar keine Ahnung von ihrem Beruf haben.
Nun muss man erwähnen, dass die Befragten in vielen Fällen nur raten konnten, was der Interviewer eigentlich von ihnen wissen wollte, denn mit den Fachbegriffen konnten die armen Setzer nur sehr wenig anfangen, da diese in ihrem Arbeitsalltag keine Verwendung finden. Mit Umschreibungen klappte es gleich besser, aber eben nicht auf Anhieb und das wiederum gab natürlich keine volle Punktzahl. Dumm gelaufen!

Am Ende kam jedenfalls genau das raus, was sowohl die Mitarbeiter, als auch ihre Gruppenleiter bereits vorher wussten: jeder kann mit den Programmen umgehen, mit denen er arbeitet oder sich in seiner Freizeit beschäftigt. Das hätte man sicher auch über eine kleine Umfrage herausfinden können.

Was hat's also gebracht?
Der Firma Bayerndruck einen dicken, fetten Verdienst. Wieviel genau werden wir wohl nicht erfahren.
Der Beck'schen ein Loch im Geldbeutel – das hätte für viele Essensmarken gereicht.
Den betroffenen Mitarbeitern jede Menge Aufregung und Stress und auch schon einige Schulungen:
Schulung Nr. 1 – Grundlagenkurs für Druckinteressierte.
Ein gut geführter Rundgang durch die Druckerei hätte es auch getan.
Schulung Nr. 2 – Alle können jetzt das Bild einer Plastikente in ein Foto platzieren, falls sie es inzwischen nicht wieder vergessen haben.
Gezielte Schulung bei Bedarf wäre effektiver und kostengünstiger gewesen.

Weiterbildung ist eine feine Sache, das steht außer Frage, doch man sollte dabei nicht den Kosten-/Nutzenfaktor außer Acht lassen.

Mittlerweile gibt’s allerdings die ersten Abweichungen vom Plan: es werden nicht mehr alle Gescannten geschult. Für die kommende InDesign-Schulung stehen nun auch Auszubildende auf der Teilnehmerliste und für kurze Zeit war dort lustigerweise sogar der Name des stellvertretenden Abteilungsleiters zu lesen. Vielleicht ein Versehen? Egal!

Hauptsache, jeder kann alles (wenn auch nur theoretisch).
Koste es, was es wolle.
Geld ist schließlich genug da.
Wundersame Beck'sche Welt!


Freitag, 2. November 2012

Umstrukturierung im Bereich Satz - damit es niemandem langweilig wird!

Der Satz erlebte kürzlich mal wieder eine Umstrukturierung, d.h. Kolleginnen und Kollegen wurden von A nach B versetzt und neue Aufgabengebiete zugeteilt.
Auch mit der Verknüpfung der Abteilungen Satz/E-Medien kam man einen Schritt weiter, wobei sich dies in der Praxis momentan noch auf ein rein räumliches Näherbringen beschränkt.
Die beiden Abteilungsleiter arbeiten jedenfalls schon mal zusammen und teilen sich ein Büro.

Die Zeitschriftengruppe wurde mit der sog. Belletristikgruppe (mittlerweile umbenannt in Publikumsverlage) zusammengelegt und kämpft nun gemeinsam mit zwei Gruppenleitern um Wirtschaftlichkeit. Traurigerweise hinkt die Auftragslage bei den Publikumsverlagen seit Monaten den Erwartungen hinterher. Bleibt zu hoffen, dass sich das ändert, sonst gibt es schon bald das erste Umstrukturierungsupdate und die Schreibtischcontainer rollen wieder durch die Gänge.

Die Korrektoren sind wieder vereint (vor einigen Jahren fanden die Verantwortlichen, dass es eine brilliante Idee wäre, die Korrektoren auf verschiedene Gruppen aufzuteilen - trial and error ist ja bekanntlich in der Beck'schen die beliebteste Problemlösungsmethode), aber das ist ihnen vermutlich ziemlich wurscht, da sie seit geraumer Zeit mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben.
Es wird korrigiert und kontrolliert auf Teufel komm raus, doppelt und dreifach, gerne auch von Vorgesetzten und, wissentlich oder unwissentlich, auf Ansage schon mal gegenseitig. Schlimmer geht bekanntlich immer, in diesem Fall wohl eher nimmer!
Hier wurde ein weiterer Tiefpunkt in Sachen Mitarbeiterführung erreicht und was damit bezweckt werden soll, ist bislang noch unklar.

Die Gruppe Bücher/Loseblatt/Akzidenzen geht ebenfalls mit zwei Gruppenleitern an den Start und bekommt obendrein noch den stellvertretenden Abteilungsleiter Satz als Verstärkung zur Seite gestellt; ein „Zuckerl“ sozusagen.
Diese Dreingabe sorgt allerdings für Irritationen bei den Mitarbeitern und da man es bei uns im Haus mit den Eingruppierungen von Löhnen und Gehältern sehr genau nimmt, sollte dieser Punkt geklärt werden. Stellvertretender Abteilungsleiter oder Gruppenleiter?
Offiziell ist die Nr. 2 im Satz zuständig für das Projekt Satzautomat (also dann vielleicht doch eher Projektleiter?). Tatkräftige Unterstützung erhält er hierbei von der Sekretärin des Satzbüros, und an dieser Stelle kann man auch gleich deren Aufgabengebiet etwas genauer durchleuchten. Überraschenderweise fallen neben ihrer üblichen Büroarbeit nicht nur Satzarbeiten in ihren Tätigkeitsbereich, sondern auch die Ausbildung der Kollegen für die automatische Satzproduktion.

Die Kritik einer solchen Vorgehensweise gilt, um das klarzustellen, ausschließlich der Abteilungsleitung, denn diese Art der Organisation ist mehr als fragwürdig, schließlich wäre es naheliegend, eine Setzerin/Mediengestalterin bzw. einen Setzer/Mediengestalter mit der Einarbeitung in ein neues Satzprojekt zu betrauen.

Verkehrte Welt? Könnte man meinen, aber fragen wir einfach die, die sich damit auskennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, berichtet doch mal von Euren Erfahrungen aus dem ganz normalen Beck'sche Alltag.

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Es tut sich was - hoffentlich?

Sondierungsgespräch zwischen Geschäftsleitung und ver.di!

Zwischen der Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen und ver.di findet nach 18 Monaten tariflosem Zustand, am 28. November 2012 ein Sondierungsgespräch statt. Darauf einigten sich nun beide Seiten.

Thema dieses Gesprächs ist eine Rückkehr zu den tariflichen Regelungen der Druckindustrie und ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit.

Für ver.di garantieren nur tarifliche Regelungen Rechtssicherheit für alle und sind ein Maßstab für eine zufriedene und engagierte Belegschaft. Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer hochmotivierten Belegschaft gestalten und nicht gegen sie.

Bitte vormerken:
Am 1. Dezember 2012 findet für alle „ver.di-Mitglieder" der Druckerei C.H. Beck eine Mitgliederversammlung statt.

Montag, 29. Oktober 2012

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

Auch die vorgeschlagenen Verhandlungstermine für Ende November finden keine Zustimmung!

Arbeitgeber hält an seiner Taktik fest – verzögern, Zeit schinden und die Beschäftigten im Unklaren lassen!

Unglaublich aber wahr. Auch für die vorgeschlagenen Verhandlungstermine für Ende November 2012 gab es von der Geschäftsleitung kein klares Ja, dass diese Termine zustande kommen.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Brief an die Geschäftsleitung vom 16.10.2012:

Sehr geehrter Herr Höhn,
wir bedauern sehr, dass keiner der von uns vorgeschlagenen Verhandlungstermine (19., 22. oder 25.10.2012) von Ihnen wahrgenommen wird.Als Tarifpartner sollten wir aber auch gegenüber den Beschäftigten der Druckerei den Eindruck vermeiden, dass man die anstehenden Tarifgespräche ohne Nennung von konkreten Verhandlungsterminen zeitlich strecken oder gar verzögern will. Dies wäre sicherlich nicht im Interesse der Beschäftigten der Druckerei und würde auch kein Verständnis bei der Belegschaft finden.

Deshalb bieten wir Ihnen langfristig und planbar folgende Verhandlungstermine an:
Freitag, 23.11., Dienstag, 27.11. und Mittwoch, 28.11. 2012 an.Teilen Sie uns bitte bis zum 25.10.2012 mit, welche der genannten Verhandlungstermine Ihrerseits zugesagt werden.

Mit der Bitte um Bestätigung bzw. Rücksprache verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Rudi Kleiber
Fachbereichssekretär



Auf dieses Schreiben erfolgte bis 29. Oktober 2012 keine Antwort durch die Geschäftsleitung!

Die Fakten sind:

Die am 4. Oktober 2012 vorgeschlagenen Verhandlungstermine für:

19. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!
22. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!
25. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!


Die am 17. Oktober 2012 vorgeschlagenen Verhandlungstermine für:
23. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!
27. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!
28. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!


Durch so ein Verhalten kann nur der Eindruck entstehen, dass die „Zusage zu Tarifverhandlungen ein taktisches Verhalten der Arbeitgeberseite ist. Der Verdacht liegt sehr nahe bzw. besteht durchaus, dass überhaupt nicht daran gedacht ist, die Themen Tarifverträge der Druckindustrie und Regelungen zur Altersteilzeit ernsthaft mit ver.di zu verhandeln.


Sind die Verhandlungen somit schon vor einer ersten Verhandlungsrunde gescheitert?

Wie anders soll man das Verhalten der Geschäftsleitung bzw.- der Arbeitgeberseite werten …


Ganz offensichtlich muss man davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Verantwortlichen und Führungskräfte bei C.H. Beck weiterhin nicht auf Dialog, sondern auf Konfrontation setzen.

Oder mit anderen Worten:
Tarifliche Regelungen, Rechtssicherheit für alle, eine zufriedene, engagierte und hochmotivierte Belegschaft sind für die Führungskräfte des Unternehmens anscheinend Begriffe, die keinerlei Stellenwert mehr besitzen!

Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer hochmotivierten Belegschaft gestalten und nicht gegen sie. Das haben anscheinend einige der Herren immer noch nicht begriffen!

Sonntag, 21. Oktober 2012

Die vorgelegten Beweise der Arbeitgeberseite reichten dem Arbeitsgericht beim letzten Gerichtstermin nicht aus!

Wurde das Quorum von 70 Prozent für die abgepressten Zusatzverträge am 31.05.2011 tatsächlich erreicht?

Nach wie vor nicht entschieden sind die anhängigen Klagen von 3 Kollegen, hinsichtlich der Anfechtung der Zusatzverträge aus dem Jahr 2011.

Auch beim Kammertermin am 2. August 2012 konnte die Frage nicht geklärt werden, ob laut Ziffer 11 des Zusatzvertrages 70 Prozent derjenigen Mitarbeiter, die eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 24.05.2011" erhalten haben, diese bis zum 31.05.2011 (Eingang) unterzeichnet an die Geschäftsleitung/ Personalleitung zurückgegeben haben.

Laut Schriftsatz der Beklagten (Arbeitgeber) wurden 239 Arbeitsverträge an die Beschäftigten ausgegeben. Am 31.05.2011, 10 Uhr war eine Zustimmungsquote von 69,87 % erreicht.
Herr Höhn erklärte dann den Bereichs- bzw. Abteilungsleitern, dass die Quote erfüllt ist. Herr Höhn hatte selbst noch den Vertrag des Abteilungsleiters der Buchbinderei Reinhold Lechner auf dem Tisch liegen, der diesen auch am 31.05.2011 bei ihm abgegeben hatte, sodass am 31.05.2011 168 unterschriebene Verträge nachweislich zurückgereicht wurden.

Am 31.05.2011 sind neben der Gesamtzahl von 168 Verträgen und der damit vorliegenden Quote von 70,3 % noch weitere Verträge fristgerecht unterschrieben zugereicht worden, die jedoch nicht mehr im Einzelnen gezählt und erfasst worden sind, da diese für die Erreichung der Quote nicht mehr erforderlich waren (Auszug aus dem Schriftsatz der Arbeitgeberseite vom 3. Juli 2012).


Ungeklärte Fragen und „Ungereimtheiten" bleiben…

Am Kammertermin am 2. August 2012 erklärte Herr Höhn gegenüber dem Gericht, dass die Quote von 70 % am 31.05.2012 um 10 Uhr erreicht wurde. Daraufhin meldete er dies Herrn Dr. Beck nach München. Am 1. Juni 2011 erfolgte dann der Aushang an die Beschäftigten.

Widersprüchlich ist dazu der Artikel in den Rieser Nachrichten vom 1. Juni 2011 (Auszug):

Beck’sche: Viele akzeptieren Einzelverträge

„Die Geschäftsführung der Nördlinger Druckerei C.H. Beck zeigte sich gestern Nachmittag zuversichtlich, dass bald mindestens 70 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen haben. Gestern sei man an diese Quote, so Geschäftsführer Höhn, noch nicht ganz herangekommen, doch sei dies nur noch eine Frage weniger Tage".

Gegenüber dem Arbeitsgericht erklärte Herr Höhn, er schließt aus, dass er am 31.05.2011 mit den Rieser Nachrichten gesprochen habe, weil das Zustimmungsquorum bereits am 31.05.2011 vormittags erfüllt war.

Warum sollte die Redaktion der Rieser Nachrichten Dinge behaupten und wiedergeben, die so nicht gesagt wurden?


Der Vorsitzende Richter befragte dann Herrn Höhn, warum der Bereichsleiter Lechner einen Zusatzvertrag bekommen habe. Dieser unterliege doch den Tarifverträgen der Papierverarbeitung und nicht denen der Druckindustrie. 
Alle Führungskräfte haben diesen Vertrag vorgelegt bekommen, deshalb auch Herr Lechner, so Herr Höhn gegenüber dem Gericht.

Die Juristin der 3 klageführenden Kollegen stellte dann Herrn Höhn die Frage, wenn der Bereichsleiter der Buchbinderei bei der Zustimmungsquote hinzugezählt wurde, hat dann der Bereichsleiter der Buchbinderei dann noch einen Einzelarbeitsvertrag der Druckindustrie?
Diese Frage ließ das Gericht nicht zu und meinte, dass dies nichts mit der Sache zu tun hat!

Aus unserer Sicht ist diese Frage schon wichtig:
Unterliegt der Bereichsleiter der Buchbinderei den Tarifverträgen der Papierverarbeitung, zählt er nicht zur Quote. So wäre der Bereichsleiter der Buchbinderei zweimal zur Kasse gebeten worden. Einmal beim Wechsel von der Druckindustrie in die Papierverarbeitung und ein weiteres Mal bei den Zusatzverträgen.

Vertrauensbruch der Führungskräfte?

Unterliegt der Bereichsleiter der Buchbinderei aber nach wie vor den Tarifverträgen der Druckindustrie – diese Frage wurde vom Gericht nicht zugelassen und ist somit nicht geklärt – wäre dies ein ungeheuerlich Vorgang und Vertrauensbruch der Führungskräfte gegenüber allen Beschäftigten der Buchbinderei und der ganzen Belegschaft. Eine ganze Abteilung wechselt in einen rund 20 Prozent schlechteren Tarifvertrag und der Bereichsleiter behält noch „seinen Drucktarif". Kann und darf das sein?

Der Gerichtstermin und die Zeugeneinvernahme von Herrn Höhn am 2. August 2012, konnte somit nicht den Beweis erbringen, dass am 31.05.2011 die Zustimmungsquote von 70 % erreicht wurde.

Die Arbeitgeberseite wurde vom Arbeitsgericht aufgefordert, substantiiert (fundiert begründen) dass die Voraussetzungen der Ziffer 11 des Einzelarbeitsvertrages am 31.05.2011 vorlagen bzw. die Zustimmungsquote von 70 % erreicht wurde.


Der nächste Gerichtstermin wurde für den 29. November 2012 terminiert. Über den weiteren Verlauf werden wir Euch informieren!

Dienstag, 16. Oktober 2012

Auf der Suche nach Verhandlungsterminen!

Arbeitgeber sagt Tarifgespräche zu oder vielleicht doch nicht?


Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen bestätigte in einem Schreiben an ver.di, dass sie bereit ist, die geforderten Tarifverträge Druckindustrie und Altersteilzeit mit ver.di eingehend zu erörtern.
Aufgrund der angespannten Terminsituation bei Aufträgen und Investitionen, kann die Geschäftsleitung die von ver.di vorgeschlagenen Verhandlungstermine nicht wahrnehmen.

In Auszügen, der Brief der Geschäftsleitung an ver.di:

Wir können Ihnen versichern, dass wir selbstverständlich bereit sind, mit Ihnen diese Themen eingehend zu erörtern, sehen aber leider keine Möglichkeit, diese bis zu einem der von Ihnen vorgeschlagenen Termine (19., 22. oder 25. Oktober) zu realisieren.

Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir die von Ihnen vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen können, versichern Ihnen aber, dass wir uns, sobald uns diese Angelegenheit wieder etwas Luft lässt, zeitnah bei Ihnen melden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Druckerei C.H. Beck Nördlingen

ppa. Höhn
 

Chance oder Verzögerungstaktik?

Als ver.di bedauern wir sehr, dass keiner der 3 angebotenen Verhandlungstermine auf der Arbeitgeberseite machbar ist. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Geschäftsleitung den ernsten Willen hat, mit ver.di in Gespräche um tarifvertragliche Regelungen einzutreten. Kritisch anzumerken ist allerdings, dass die Geschäftsleitung keinerlei Gesprächstermine vorgeschlagen hat.

Sollte dies allerdings lediglich der Versuch sein, die Belegschaft und ver.di mit Versprechungen ruhig zu stellen, um die Gespräche dann doch scheitern zu lassen, ist dies wie eine schallende Ohrfeige für die Beschäftigten zu werten.

Die Beck’sche in Nördlingen ist gewachsen und hat über Jahrzehnte hinweg gutes Geld mit einer fachlich hochqualifizierten Belegschaft erwirtschaftet.

Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer hochmotivierten Belegschaft gestalten. Das geht nur mit Tarifschutz!

Deshalb werden wir der Geschäftsleitung für November weitere Verhandlungstermine vorschlagen.

Eine weitere Absage der vorgeschlagenen Termine muss dann als ein Zeichen dafür gewertet werden, dass die Arbeitgeberseite es wohl doch nicht so ernst nimmt mit den angebotenen Tarifgesprächen!

Sonntag, 7. Oktober 2012

Jetz geht's los - Aufforderung zu Tarifverhandlungen!


Anerkennung der Tarifverträge der Druckindustrie und tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit !


Auch 16 Monate nach der Tarifflucht sorgen die unter Druck abgepressten Zusatzverträge unvermindert für Unruhe und Missstimmung in der Belegschaft.
Die Beschäftigten wurden im Mai 2011 mit Hilfe des Unternehmensberaters Apenberg handstreichartig über den Tisch gezogen, so die Meinung der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.
           
Die Beck’sche in Nördlingen ist gewachsen und hat über Jahrzehnte hinweg gutes Geld mit einer fachlich hochqualifizierten  und motivierten Belegschaft erwirtschaftet.
Dieser wirtschaftliche Erfolg wurde durch die Geltung von Tarifverträgen nicht beeinträchtigt.
Im Gegenteil: die dadurch abgesicherten Arbeitsbedingungen und Einkommen der Beschäftigten waren die Basis für Arbeitszufriedenheit und Motivation der Belegschaft. Dieses Erfolgsmodell muss auch in Zukunft möglich sein.

ver.di schlägt Arbeitgeber Brücke!

ver.di schlägt jetzt die Brücke in Richtung Arbeitgeber und will in Verhandlungen diesen tariflosen Zustand beenden. Nur tarifliche Regelungen garantieren dauerhaften betrieblichen Frieden, Zufriedenheit der Belegschaft und Rechtssicherheit für alle. Diese Merkmale garantieren dann auch eine motivierte und engagierte Belegschaft für dieses Unternehmen!

Mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 hat ver.di die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck zu Tarifverhandlungen aufgefordert.

Nachfolgend auszugsweise der Brief an die Geschäftsleitung:


Sehr geehrter Herr Höhn,
sehr geehrter Herr Zoller,

zum 29. April 2011 ist die Druckerei C.H. Beck in Nördlingen in eine OT-Mitgliedschaft gewechselt. Mit den Zusatzverträgen bzw. den darin enthaltenen Verzichten haben sie sich aus der Tarifbindung der Druckindustrie gelöst.

Die Diskussionen auf den Betriebsversammlungen, die tägliche Praxis im Betrieb und auch die Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen zeigen, dass dieser tariflose Zustand so nicht akzeptiert werden kann.

Wir fordern Sie daher auf, mit ver.di über folgende Themen zu verhandeln: 

1.     Anerkennung der Tarifverträge der Druckindustrie.

2.     Abschluss eines Firmentarifvertrages zur Alterszeit.
Der Rahmen für diesen Firmentarifvertrages sollen u. a. die Regelungen des zum 31.12.2009 beendeten Flächentarifvertrages „Tarifvertrag zur Altersteilzeit für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie“ vom 1. August 2000 mit nachfolgenden Änderungen sein:

Anspruch auf Altersteilzeit:
Mindestens 55-jährige Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen, die in den letzten 5 Jahren vor Antritt der Altersteilzeit im Unternehmen ständig beschäftigt waren erhalten einen Anspruch auf bis zu 10 Jahre verblockter Altersteilzeit.

Aufstockungszahlungen:
Für die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer / die
Arbeitnehmerin auf die Altersteilzeit nach § 2 dieses Tarifvertrages einen Aufstockungsbetrag auf das Altersteilzeitentgelt nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) Altersteilzeitgesetz auf mindestens 90 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts, das der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin ohne Eintritt in die Altersteilzeit erzielt hätte (Nettoarbeitsentgelt).

Der Arbeitgeber entrichtet für den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin in verblockte Altersteilzeit zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 100%.

Teilen Sie uns bitte bis zum 16.10.2012 mit, ob Sie bereit sind, mit uns in Verhandlungen einzutreten und einen der nachfolgend genannten Verhandlungstermine wahrnehmen.
Freitag, 19. Oktober, Montag, 22. Oktober, 14 Uhr oder Donnerstag, 25. Oktober, 14 Uhr.

Mit der Bitte um Bestätigung bzw. Rücksprache verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rudi Kleiber
Fachbereichssekretär


Nun muss die Geschäftsleitung und Arbeitgeberseite Farbe bekennen, ob sie „diese Brücke mit bauen will“ und mit ver.di über tarifliche Regelungen verhandelt oder ob sie weiterhin den Weg der Konfrontation gehen und im dauerhaften Unfrieden mit den eigenen Beschäftigten leben will.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Recht so - Kündigung des Betriebratsvorsitzenden nicht rechtens!

  
Arbeitsgericht Augsburg weißt Antrag auf Kündigung des Betriebsrats zurück!


Ein toller Erfolg für den von der Kündigung bedrohten Betriebsratsvorsitzeden der Landbäckerei Ihle.

Was ist passiert?
Auf einem Computer im Betriebsratsbüro der Landbäckerei Ihle im Produktionsbetrieb im schwäbischen Friedberg wurde ohne Wissen des Betriebsrats durch den Dienstleister Netz 16 Software installiert, die heimlich Screenshots vom Bildschirm erstellt hat.

Damit wurde nach Meinung der Gewerkschaft NGG massiv gegen das Recht auf vertrauliche und geschützte Betriebsratsarbeit verstoßen. Die Gewerkschaft NGG hat Strafanzeige gestellt und das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eingeschaltet.

Nach der Überwachung wurde ein Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden eingeleitet. Das Betriebsratsgremium hat der Kündigung nicht zugestimmt. Ihle will sich die Zustimmung nun vom Gericht ersetzen lassen.

Das Arbeitsgericht Augsburg hat heute am 4. Oktober 2012 entschieden:

„Der Antrag der Landbäckerei Ihle auf Ersetzung der Zustimmung nach
§ 103 Abs. 2 BetrVG zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligten  wird zurückgewiesen.“

Das Arbeitsgericht Augsburg hat damit die angestrebte Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Landbäckerei Ihle gestoppt. Die Landbäckerei Ihle hatte sich die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur angestrebten Kündigung ersetzen lassen wollen. Das Arbeitsgericht wies das Ansinnen zurück.

Die Bäckerei hatte für die Verdachtskündigung Erkenntnisse vorgetragen, die durch heimliche Bildschirmfotografien eines Betriebsratsrechners gewonnen wurden.

Das Arbeitsgericht hielt die Art und Weise der Überwachung nicht für verhältnismäßig und damit für rechtswidrig.

„Wir hoffen, dass die Geschäftsleitung das Kündigungsverfahren jetzt endgültig einstellt“, kommentiert Tim Lubecki von der NGG. „Betriebsrat und Gewerkschaft NGG sind bereit für vertrauensvolle Zusammenarbeit.“


Ein toller Erfolg für den Betriebsratsvorsitzenden und auch wichtig für all die anderen Betriebsratsgremien!