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Mittwoch, 13. November 2019

Wirtschaftspolitik aktuell

Gute Arbeit statt Schikane!

Das Bundesverfassungsgericht hat extreme und existenzbedrohende Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erklärt. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Aber: Bis zu 30 Prozent der Leistungen dürfen auch in Zukunft gestrichen werden – etwa, wenn Erwerbslose sich weigern, „zumutbare“ Arbeit anzunehmen. Am Hartz-IV-System ändert das Urteil damit wenig.

Auch weiterhin wird mit Sanktionsdrohungen Druck und Angst erzeugt. Auch weiterhin werden Erwerbslose gezwungen, jede angebotene Arbeit anzunehmen. Denn so gut wie jeder Job gilt als „zumutbar“ – auch Arbeit weit unter dem Qualifikationsniveau der Betroffenen und weit unter Tarif bezahlt.


Der Staat macht sich auf diese Weise zum Förderer von Niedriglöhnen, sozialer Unsicherheit und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Er macht sich zum Komplizen der besonders unanständigen Arbeitgeber. Der gesetzliche Mindestlohn ändert daran nichts, auch wenn das oft behauptet wird.
ver.di sagt: Das soziokulturelle Existenzminimum, das Menschen zum Leben in unserer Gesellschaft brauchen, muss für alle gewährleistet werden. Dazu müssen die Regelsätze korrekt ermittelt und daher erhöht werden. Und es muss ein Recht geben, schlechte Arbeit abzulehnen. Übrigens auch für Unter-25-Jährige, die das Hartz-IV-System derzeit noch schärfer sanktioniert als Ältere. Wer ernsthaft an Guter Arbeit interessiert ist, der schafft Sanktionen ab

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 
 

Donnerstag, 12. Juli 2018

Soziale Spaltung immer krasser!

Die preisbereinigten verfügbaren Einkommen des reichsten Zehntels der Haushalte in Deutschland sind 1991 bis 2015 um ein Drittel gestiegen. Die der ärmsten 20 Prozent sind dagegen gesunken. Der Anteil der von Armut Bedrohten stieg von elf auf 16 Prozent. Besonders stark stieg das Armutsrisiko für Mieterinnen und Mieter – auf fast 30 Prozent. Wohnungseigentümer hingegen sind nur zu fünf Prozent bedroht. Das ergab eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Dabei unterschätzen die üblichen veröffentlichten Daten die Einkommensungleichheit stark. Denn die wirklich Reichen kommen darin gar nicht vor. In einer anderen Untersuchung hat das DIW 2016 deshalb zusätzlich die Einkommensteuerstatistik herangezogen.


Soziale Spaltung immer krasser
Nicht entnommene sowie in Steueroasen versteckte Gewinne und Wertsteigerungen sind auch hier nicht enthalten. Dennoch sind die Zahlen krass: Das reichste Tausendstel erzielte 2015 ein Bruttoeinkommen von über 140.000 Euro im Monat. Davon waren über 117.000 Euro Gewinne und Kapitaleinkommen. Diese sind in den letzten Jahrzehnten besonders stark gestiegen.

Wer die soziale Spaltung wirklich bekämpfen will, muss gegen die zunehmende Konzentration des Eigentums an großen Unternehmen und Vermögen vorgehen. Mindestens erforderlich sind dazu eine kräftige Vermögensteuer und eine hohe Erbschaftsteuer auf diese Multimillionenvermögen.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de


18_13 Einkommensverteilung.pdf

 Und nicht vergessen: Am Donnerstag, 19. Juli ist Betriebsversammlung!

 

Montag, 20. November 2017

Die Politik ist gefordert!

Mit oder ohne Tarifvertrag?


Seit zwei Jahrzehnten schwindet die Reichweite von Tarifverträgen. Das, was ver.di, IG Metall und Co. aushandeln, kommt heute nur noch bei drei von fünf Beschäftigten an. Seit 2001 ist die Zahl der Beschäftigten mit Tarifschutz um fast 1,3 Mio. Menschen zurückgegangen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Beschäftigten ohne Tarifvertrag um 4,3 Mio. Personen.

Weniger Tarifschutz bedeutet:
weniger Lohn, 
längere Arbeitszeiten, 
unsichere Jobs, 
weniger Urlaub und 
weniger Entwicklungschancen. 
Zudem wachsen ohne Tarifverträge die Einkommensunterschiede.

Politik kann Tarifverträge stärken. Dafür müssen prekäre Jobs eingedämmt werden. Zudem müssen Tarifverträge verbindlicher gemacht werden – sie sollten künftig so lange kollektiv nachwirken, bis ein neuer Tarifvertrag an ihre Stelle tritt. Ferner muss es einfacher werden, Tarifverträge als allgemeinverbindlich zu erklären. Dann können sich Arbeitgeber ihnen nicht mehr entziehen.

Quelle: www.wipo.verdi.de