Mittwoch, 31. August 2016

Kommt mit nach München am 17. September – Aufruf zu bundesweiten Großdemonstrationen!


STOP
CETA
TTIP

 
CETA und TTIP, die Abkommen der EU mit Kanada und den USA, drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.
Im Herbst geht diese Auseinandersetzung in die heiße Phase: EU und USA drücken aufs Tempo und wollen TTIP bis zum Jahresende fertig verhandeln.

CETA ist bereits fertig verhandelt.
EU-Kommission und Bundesregierung wollen, dass das Abkommen beim EU-Kanada-Gipfel im Oktober offiziell unterzeichnet wird. Zuvor müssen sowohl der EU-Ministerrat als auch die Bundesregierung entscheiden, ob sie CETA stoppen. CETA dient als Blaupause für TTIP. Schon mit CETA könnten Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern.

Kurz vor diesen Entscheidungen tragen wir unseren Protest gegen CETA und TTIP auf die Straße!
Getragen von einem breiten Bündnis demonstrieren wir mit weit über hunderttausend Menschen am Samstag,
den 17. September in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Damit fordern wir auch die Landesregierungen auf, im Bundesrat CETA und TTIP nicht zuzustimmen.

Wir sind Teil einer transnationalen Bewegung:
Auf beiden Seiten des Atlantiks streiten wir zusammen mit unseren Freund/innen und Partner/innen in Kanada und USA gegen Abkommen, die vor allem mächtigen wirtschaftlichen Interessengruppen dienen und somit das Ungleichgewicht zwischen Gemeinwohl- und Wirtschaftsinteressen festschreiben.

Hier wie dort treten wir für eine gerechte Handels- und Investitionspolitik ein,
die auf hohen ökologischen und sozialen Standards beruht und nachhaltige Entwicklung in allen Ländern fördert. Sie muss insbesondere Demokratie und Rechtsstaat fördern sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten, Ländern und Kommunen für die Zukunft sichern, nationale wie internationale Standards zum Schutz von Mensch, Umwelt und guter Arbeit stärken sowie die Entwicklung einer gerechten Weltwirtschaftsordnung fördern.

Wir brauchen soziale und ökologische Leitplanken für die Globalisierung.
Doch CETA und TTIP gehen in die falsche Richtung: Der „Wert“ des Freihandels wird über die Werte ökologischer und sozialer Regeln gestellt. Sonderklagerechte für Investor/innen gefährden demokratische Handlungsfreiheiten.

CETA, TTIP und das Dienstleistungsabkommen TiSA
setzen öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen und Daseinsvorsorge, kulturelle Vielfalt und Bildungsangebote unter Druck. Sie ziehen die falschen Lehren aus der Finanzkrise, stärken transnationale Konzerne und schwächen kleine und mittelständische Unternehmen, auch in der Landwirtschaft.
CETA und TTIP grenzen die Länder des globalen Südens aus, statt zur Lösung globaler Probleme wie Hunger, Klimawandel und Verteilungsungerechtigkeit beizutragen.

 
 
Busabfahrtszeiten und Anmeldung:
 

Abfahrtsort
Name, Vorname
Gewerkschaft
Handynummer
E-Mail
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 

Bus 1: 
Dillingen, Bahnhof ab:  8:30 Uhr
Günzburg, Busbahnhof am Bahnhof Günzburg ab:  9:10 Uhr
bei Bedarf, falls viele Anmeldungen – über Augsburg, Plärrer ab 10:00 Uhr

Bus 2:
Augsburg, Plärrer  ab 10:00 Uhr

Bus 3:
Nördlingen, Kaiserwiese ab 8:45 Uhr
Donauwörth, Parkplatz Schwabenhalle ab 9:30 Uhr
bei Bedarf, falls viele Anmeldungen – über Augsburg, Plärrer  ab 10:00 Uhr

Rückfahrt voraussichtlich bis spätestens 16:00 Uhr

Anmeldung bitte per Fax: 0821-27954-54 oder per Mail an: andrea.braun@verdi.de
Wir benötigen folgende Angaben:  Abfahrtsort, Name, Vorname, Gewerkschaft, Handynummer und e-mail  (Bitte e-mailadresse und Handynummer leserlich eintragen).

Für ver.di Mitglieder und deren Angehörigen ist die Busfahrt kostenlos!
 
 
 
 
 

Mittwoch, 24. August 2016

Gut geschützt im Sozialrecht!

Für ver.di-Mitglieder „All Inklusive“

Die DGB Rechtsschutz GmbH bietet seinen Gewerkschaftsmitgliedern eine umfassende Kompetenz in sozialrechtlichen Fragen.

Das Sozialrecht ist kein Rechtsgebiet, das nur Arbeitslose oder Rentner betrifft. Fragen der Krankenversicherung und der Berufskrankheiten nehmen an Bedeutung zu. Der Anteil sozialrechtlicher Fälle, bei denen die DGB Rechtsschutz GmbH aktiv wird, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Zunehmend sind die stärker werdende körperliche und auch psychische Belastung am Arbeitsplatz und der damit häufig verbundene Anstieg berufsbedingter Erkrankungen verantwortlich.

Gewerkschaftsmitglieder erhalten durch die DGB Rechtsschutz GmbH kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Dies umfasst bei sozialrechtlichen Problemen die Vertretung in sämtlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Sozialleitungsträgern und Grundsicherungsträgern, bis zur letzten Instanz.
 
Ein Stück mehr Gerechtigkeit
 
Dies sind die sozialrechtlichen Hauptthemen in der Arbeit der DGB Rechtsschutz GmbH:

Erwerbsminderungsrente
Autounfall, Herzinfarkt, Schlaganfall – auch für junge Arbeitnehmer kann sich plötzlich die Frage einer Erwerbsminderungsrente stellen.
 
Berufskrankheit
Wenn es Anhaltspunkte gibt, die berufliche Tätigkeit könnte eine dort nicht verzeichnete Krankheit ausgelöst haben, drohen langwierige Verfahren, bei denen sich Gutachten und Gegengutachten miteinander abwechseln.
 
Krankenversicherung
Den versicherten werden durch die Krankenkassen zunehmend Leistungen verweigert. So haben vor Sozialgerichten oder Streitigkeiten über die Gewährung oder die Höhe von Krankengeld oder über die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen zugenommen.
 
Rechte von Schwerbehinderten
Immer häufiger landen Streitigkeiten wegen der besonderen Rechte von Schwerbehinderten oder Ihnen Gleichgestellte darüber bei den Sozialgerichten.
 
Arbeitslosengeld
Auseinandersetzung mit der Arbeitsagentur haben häufig mit der Verhängung von Sperrzeiten oder Auflagen bei der Arbeitslosenmeldung zu tun. Fälle des Arbeitslosengeld II betreffen meistens die Bedarfsgemeinschaft, die Anrechnung von Vermögen und Streitigkeiten über den Wohnraum.
 
Rentenversicherung
Wichtige Arbeitsfelder der Juristen sind im Rentenversicherungsrecht unter anderem Widerspruchs- und Klageverfahren wegen Durchsetzung von Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen.
 
Pflegeversicherung
Ist der Pflegebedürftige richtig eingestuft? Solche Fragen landen nicht selten vor dem Sozialgericht. Hier erhalten Gewerkschaftsmitglieder kompetente Unterstützung durch die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH.

So geht’s!
 
Mit einem Bescheid der Renten-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung nicht einverstanden? Streit ums Arbeitslosengeld? So funktioniert der gewerkschaftliche Rechtsschutz:
  1. Erst zu ver.di
  2. dann zur DGB Rechtsschutz GmbH
  3. wenn’s sein muss: zum Gericht

 ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

 
 
 
 
 

Mittwoch, 17. August 2016

150 Jahre jung – Vom Buchdruckerverband zu ver.di!

Doppeljubiläum : 150 Jahre Buchdruckerverband - 15 Jahre ver.di "Gewerkschaftsbewegung Ausdruck von Freiheit und Solidarität"

Ein Doppeljubiläum feiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):
Gegründet im März 2001 besteht ver.di seit 15 Jahren, und ihre älteste Vorläuferorganisation, der Deutsche Buchdruckerverband, wurde vor 150 Jahren ins Leben gerufen.

Einblick in diese Geschichte

Zur Geschichte des Buchdruckerverbandes bis zur ver.di-Gründung http://150jahrejung.verdi.de  ist ein Portal freigeschaltet.

Vom 20. bis 22. Mai 1866 tagte in Leipzig der Erste Buchdruckertag. Wenige Jahre später hat der Buchdruckerverband 1873 den ersten zentralen Tarifvertrag in Deutschland erkämpft - nach wochenlangen Streiks und Aussperrungen. Ergebnisse waren: der Zehnstundentag, feste Satzpreise, ein Mindestlohn, Überstundenzulagen, vierzehntägige Kündigungsfrist - und eine Vereinbarung über Schiedsämter. "Das ist unsere Geschichte, auf die wir stolz sind und die ihresgleichen sucht. Der Buchdruckerverband hat die Grundlage für eine Tarifpartnerschaft gelegt, die bis heute entscheidend ist für die Gestaltung der Arbeits- und Einkommensbedingungen in unserem Land", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

Angefangen hatte die Bewegung bereits in der Revolution 1848. Im Juni 1848 gründete sich die Deutsche-National-Buchdrucker-Vereinigung und forderte einen Tarifvertrag. Gleichzeitig kämpften und starben Buchdrucker auf den Barrikaden für Pressefreiheit, Demokratie und das Koalitionsrecht. Seitdem wurden die Gewerkschaften dreimal verboten: 1854 (Koalitionsverbot), 1878 (Sozialistengesetz), 1933 (Zerschlagung).
Danach hatten sie mehr Mitglieder als zuvor. "Die Gewerkschaftsbewegung ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Solidarität. Das zeigt die Geschichte. Allen Widerständen seitens der Arbeitgeber und Politik zum Trotz", erklärte Bsirske.

Der Buchdruckerverband ging nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen in der 1948 gegründeten Industriegewerkschaft Druck und Papier auf, die 1989 mit der DGB-Gewerkschaft Kunst zur ver.di-Gründungsorganisation IG Medien fusionierte.

 
 
 
 
 

Sonntag, 7. August 2016

Ära des Druckereileiters endet nach bereits knapp 3 ½ Jahren.



Die Bilanz aus Arbeitnehmersicht: ernüchternd und enttäuschend!

Die letzten Chefs der Traditionsdruckerei C.H. Beck hatten im Durchschnitt rund 15 ½ Jahre die Leitung der Druckerei inne. Nach nur knapp 3 ½ Jahren als Druckerleiter verlässt Dr. Kranert die Druckerei C.H. Beck und wechselt zum direkten Wettbewerber CPI. Mit Schreiben vom 22.07.2016 wurde Dr. Kranert inzwischen von seiner Tätigkeit freigestellt.

Von der Unternehmensleitung beweihräuchert und mit jeder Menge Vorschusslorbeeren bedacht, trat der neue Druckereileiter im Frühjahr 2013 sein Amt an. In der örtlichen Presse wurde der ehemalige Bertelsmann-Manager im April 2013 als herzerfrischend offen im Wesen und bestimmt in seinen Aussagen bezeichnet. So gab er sich dann auch auf seiner ersten Betriebsversammlung 2013. Thema dieser Betriebsversammlung war u. a.  die Tarifflucht der Druckerei und die den Beschäftigten abgenötigten Zusatzverträge. Die Rechtmäßigkeit dieser Zusatzverträge wurde bereits im Dezember 2012 durch das Arbeitsgericht Augsburg gekippt und in der Folge dann auch vom Landesarbeitsgericht München.

Geschäftsleitung vergibt Chance und lässt Verhandlungen platzen!
Nach Zustimmung des Verlegers Dr. Hans Dieter Beck zu Tarifverhandlungen mit ver.di, setzten nicht wenige Beschäftigte Hoffnungen in den neuen Druckereileiter, die Chancen für einen Haustarifvertrag mit ver.di zu nutzen, einheitliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Betriebsfrieden wieder herzustellen.
In einem durchaus konstruktiven Spitzengespräch zwischen der Konzernleitung in München und ver.di, wurden Lösungswege erörtert und weitere Verhandlungen vereinbart. Aber bereits am 10. Juli ließ die Geschäftsleitung dann unvermittelt die Verhandlungen scheitern und setzte somit weiter auf Zusatzverträge und einzelvertragliche Regelungen. Ganz offensichtlich behielten hier die Scharfmacher auf Seiten der Konzernleitung die Oberhand!

Die Mutter aller Übel: Werkverträge
Begonnen hatte alles mit der Vergabe von einer Falzmaschine und einem Kleinklebebinder unter dem früheren Druckereileiter Hans Höhn.
Unter Dr. Kranert folgte dann die komplette Vergabe der Zeitschriftenproduktion (Sammelhefter, Beilageneinsteckmaschine und Adressierung) per Werkvertrag. In Folge die restlichen Falzmaschinen und Teile der Fadenheftung. Der Chef der Nördlinger Druckerei, Dr. Kranert, forcierte wie kein anderer Druckereileiter zuvor die Vergabe von Herzstücken der Produktion durch Werkverträge. Und immer deutlicher wurde, dass diese Werkverträge auch als entscheidendes Druckpotential gegenüber den Beschäftigten in der Buchbinderei dienen sollten!

Schleichender Personalabbau
Seit 2015 war auch erkennbar, dass Geschäfts- und Personalleitung im Personalabbau einen Schwerpunkt ihrer Arbeit sahen. Bisher haben schon 21 Beschäftigte aufgrund  personen- und verhaltensbedingter Kündigungen, die teilweise dann in Aufhebungsverträge umgeschönt wurden, ihren Arbeitsplatz verloren. Darunter viele MitarbeiterInnen mit Betriebszugehörigkeiten von 40 und mehr Jahren und einem Lebensalter von 55+ Jahren. Ganz offensichtlich hat man auch keinerlei Hemmungen, Beschäftigte die jahrzehntelang ihre Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit zu Markte getragen haben, hinauszuwerfen.

Kündigung der letzten Tarifverträge am Druckstandort Nördlingen
Inzwischen wurden die letzten in der Druckerei C.H.Beck geltenden Tarifverträge durch die Geschäftsleitung gekündigt (der Überleitungstarifvertrag zum 31.12.2015 und der Anerkennungstarifvertrag für Buchbinderei und Versand zum 31.10.2016).

Die fragwürdigen Methoden des Erfolgs –
wie der Weg für Ergänzungsverträge freigeräumt wurde
Mit massivem Druck auf die Beschäftigten, Arbeitsplatzängsten und der Drohung mit weiteren Werkverträgen haben Druckerei- und die Bereichsleitung der Buchbinderei  den Weg für die neuen Ergänzungsverträge „freigeräumt“.

  • 3,75 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche (rund 165 Std./Jahr)
  • Absenkung der Jahresleitung auf 70% bzw. 60%
  • Absenkung des Urlaubsgeldes auf 30%
In diesem Umfeld und dieser Atmosphäre konnte jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin in Bubi und Versand „eine freie Entscheidung über Annahme des Ergänzungsvertrages treffen“. Denn, so die Führungskräfte des Unternehmens und der Buchbinderei: es wurde ja zu keinem Zeitpunkt Druck auf die Beschäftigten ausgeübt.

Aber: auch die abgepressten Zusatz- oder Ergänzungsverträge stehen unter der Einschränkung des Tarifvertragsgesetzes
Trotz unterschriebener Ergänzungs- oder Zusatzverträge – dies gilt für den kompletten Standort der Druckerei - können die Beschäftigten jederzeit einen Tarifvertrag fordern.
Denn ein (besserer) Tarifvertrag hat rechtlichen Vorrang vor einem Einzel- oder einem Ergänzungsvertrag und würde somit Anwendung finden und die Verzichte des Ergänzungsvertrages außer Kraft setzen.
Auch das Streikrecht ist durch die Ergänzungsverträge in keinster Weise für die Beschäftigten eingeschränkt. Es liegt somit bei den Beschäftigten selbst, wie lange sich Arbeitsbedingungen behaupten können, die nur über Druck, Angst und Arbeitsplatzverlust durchgesetzt wurden. Auf ein Unrechtsbewusstsein der Führungskräfte wird man hier vergeblich warten!

Ergebnis:
Tarifloser Standort Nördlingen bedeutet:
kollektives Betteln ist angesagt (so das Bundesarbeitsgericht).

Auf der letzten Betriebsversammlung bezeichnete ver.di-Sekretär R. Kleiber dies als die einmalige und erbärmliche Bilanz von rund 3 ½ Jahren Tätigkeit von Dr. Kranert als Leiter der C. H. Beck’schen Druckerei in Nördlingen.
 
 
 
 
 

Montag, 1. August 2016

DGB und DGB Rechtsschutz gehen gemeinsam gegen Betriebsratsbekämpfung vor!


STOP UNION BUSTING

„Gewerkschaften sprengen, bekämpfen, kaputtmachen“ – so lautet die wörtlich Übersetzung von „Union busting“. Das Thema hat sich in den vergangenen Jahren auch in Deutschland verankert. Die Impulse für dieses mittlerweile professionelle Geschäftsfeld für Anwälte und Berater kamen aus den USA. Dort sind solche Schritte, um die Arbeit von Betriebsräten und Gewerkschaften zu verhindern, seit Jahrzehnten gängige Praxis.

Das systematische und professionell geplante Vorgehen gegen gewerkschaftliche Interessensvertretungen ist in Deutschland noch recht neu. Die Be- oder Verhinderung von Betriebsratsarbeit dürfte es hierzulande eigentlich gar nicht geben: Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen klar geregelt und gesetzlich geschützt. Wer die Wahl oder die Arbeit eines Betriebsrats behindert oder stört, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Dennoch etablieren sich zunehmend Anwälte und Berater, die dieses „busting“ als Dienstleistung vorantreiben.

Als öffentlichkeitswirksame Kampagne stellen sich der DGB und die DGB Rechtsschutz GmbH nun mit STOP UNION BUSTING dagegen. Auf der Internetplattform und unter dem Hashtag #stopunionbustuing informieren sie über das Thema und geben konkrete Hilfestellungen für Betroffene. www.stopunionbusting.de