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Sonntag, 14. Juni 2020

C.H. Beck Intern vom 27. Mai 2020

Entgelterhöhungen 2020/2021 -  ja, aber…

Ganz offensichtlich fehlten den beiden Verfassern dieser Info „C.H. Beck Intern“  wichtige Informationen zum Tarifergebnis zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien. Man könnte auch sagen, die beiden Verfasser haben schlecht oder gar schlampig recherchiert.

Das Verhandlungsergebnis zwischen ver.di und den Bundesverband Druck und Medien – im Zeichen der Corona-Pandemie – sieht wie folgt aus:

  • Die tariflichen Entgelterhöhungen für Juni 2020 und Mai 2021 werden um 3 Monate verschoben.
  • Der Manteltarifvertrag der Druckindustrie wird ohne Abstriche bis zum 30. April 2022 verlängert!
  • Die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) bleibt bei 95 % eines Monatsentgeltes
  • Das tarifliche Urlaubsgeld bleibt bei 50 % eines Tagesverdien
  • Die 35-Stunden-Woche bleibt erhalten
  • Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung können die Entgelterhöhungen um weitere 5 Monate verschoben werden. Kommt eine solche freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, sind für diesen Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen!
  • Die Tarifvertragsparteien prüfen die Wiedereinführung der Altsteilzeit.

Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck steht zu der Zusage, die Entgelterhöhungen zum 01.07.2020 um 2 % und 01.07.2021 um 1,5% umzusetzen.

Die Geschäftsleitung in der Info vom 27.05.2020:
„Wir freuen uns, Ihnen hiermit Planungssicherheit geben zu können und danken für Ihre engagierte Mit- und Zusammenarbeit in dieser für uns alle durch die Corona-Krise geprägten ungewöhnlichen Zeit“.

Dabei entgeht den beiden Verfassern des Beck Intern wohl auch, dass diese beiden  Entgelterhöhungen erst nach mehreren Warnstreiks der Beschäftigten in 2019 durchgesetzt werden konnten!

Hinsichtlich der Leistungen aus dem Manteltarifvertrag Druck bleibt es nach dem Willen der Geschäftsleitung bei der deutlich abgesenkten Jahresleistung von 60 %, dem verringerten  Urlaubsgeld von 30 % und der verlängerten Wochenarbeitszeit auf 38,75 Stunden!

Es ist üblich, wenn Beschäftigte Verzichte in dieser Größenordnung leisten, als Gegenleistung dafür eine Beschäftigungssicherung erhalten. Diese wird den Beschäftigten bis heute von der Geschäftsleitung verweigert!

Hier ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten längst überfällig!
 
 

Donnerstag, 2. Mai 2019

Beck aktuell

Haustarifvertrag und tarifliche Entgelterhöhungen jetzt!

Die Kolleginnen und Kollegen bei C.H. Beck in Nördlingen fordern einen Haustarifvertrag und tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen. Auf der Streikversammlung am 18. April haben dies die Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dass sie für den kompletten Standort Nördlingen der Druckerei C.H. Beck einen Haustarifvertrag, mit u. a. folgenden Themen fordern:

Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, sowie die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Die Forderungshöhe beträgt 5 Prozent.

Abschaffung der Dreiklassen- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehältern. Rückkehr zu den Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilungen wie sie für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011 und für die Papier-, Pappe und Kunststoffe verarb. Industrie vor dem 31.10.2016 bei C.H Beck bestand.

Aufforderung zu Haustarifverhandlungen
Im Auftrag der Kolleginnen und Kollegen fordern wir jetzt mit Schreiben vom 2. Mai die Geschäftsleitung auf, mit ver.di in Verhandlungen über diese tariflichen Forderungen für den kompletten Druckstandort Nördlingen einzutreten. Bereits mit Schreiben vom Dezember 2018 und Februar 2019 haben wir die GL aufgefordert, mit uns in Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen einzutreten. Dem ist die GL leider bis heute nicht nachgekommen. Deshalb auch die befristeten und eintägigen Warnstreiks bis einschließlich 18. April.

Nachdem die GL bereits bezüglich Lohn- und Gehaltserhöhungen an den Betriebsrat herangetreten ist, gehen wir davon aus und spricht eigentlich auch kein vernünftiger Grund dagegen, dass einer zügigen Gesprächsaufnahme nichts entgegensteht.  

In einem Schreiben ging der Brief an die Nördlinger GL auch an den Verleger und Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck. Wir appellieren an Dr. Beck,  die berechtigten Anliegen der Beschäftigten ernst zu nehmen und mit ver.di in Tarifgespräche einzutreten.

Die Zukunft eines Unternehmens lässt sich nur mit einer zufriedenen, hochmotivierten und engagierten Belegschaft erfolgreich gestalten und nicht gegen sie. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Wir sind es Wert!
 

Freitag, 12. April 2019

Beschäftigte wehren sich!

Kolleginnen und Kollegen bei der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen erneut im Warnstreik!

 
Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am Standort Nördlingen von Freitag, 12. April, 5:00 Uhr bis 13. April 2019, 5:00 Uhr erneut zu einem befristeten Warnstreik aufgerufen.

ver.di fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter von 5 Prozent
Nachdem sich seit 2016 alle Bereiche der Druckerei in einem tariflosen Zustand befinden, wurde die Nördlinger Geschäftsleitung durch ver.di aufgefordert, mit ver.di in Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für die gesamte Druckerei einzutreten. Der jetzige Zustand, einer völligen Abhängigkeit von nicht nachvollziehbaren Unternehmerentscheidungen, sind so nicht zufriedenstellend. Dies zeigt sich auch an einer von Beschäftigten initiierten Unterschriftenaktion der Beschäftigten am Druckstandort Nördlingen.

Arbeitgeber verweigert Tarifgespräche!
Die Geschäftsleitung verweigert bisher jegliche Gespräche über tarifliche Entgelterhöhungen mir ver.di. Deshalb der erneute Aufruf zu diesem Warnstreik, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber

Im Jahre 2016 erfolgte dann der komplette Ausstieg des Standortes aus der Tarifbindung. Maßgeblich verantwortlich war der damalige Chef der Nördlinger Druckerei, Dr. Oliver Kanert, der bereits von 2013 bis 2016 die Druckerei leitete und jetzt im Juni 2019 wieder als Chef nach Nördlingen zurückkehrt.

Die Folgen für die Beschäftigten sind u. a.:

·         Verlängerung der Arbeitszeit (unbezahlt) um 3,75 Std./Woche

·         Reduzierung der Jahresleistung von 95% auf 60%

·         Reduzierung des Urlaubsgeldes von 68% auf 30%,

sowie eine Drei- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehaltern. Für die gleiche Tätigkeit gibt es drei unterschiedliche Entgeltgruppen. Auch dies ein Ausfluss der Tarifflucht der Nördlinger Druckerei, so Rudi Kleiber.
 
 
§  Wir wollen tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen und keine Abhängigkeit von Unternehmerentscheidungen!

§  Keine Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung!
Nur Tarifverträge sind ein verlässlicher Partner!

Sonntag, 24. März 2019

Warnstreik und Aktionstag!

Beschäftigte der Druckerei C.H. Beck wehren sich und streiken in eindrucksvoller Weise gegen das Lohn- und Gehaltsdiktat!


 
Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am  Freitag, 22. März, 5:00 Uhr bis 23. März 2019, 11:00 Uhr zu einem befristeten Warnstreik aufgerufen.

In 2011 wurden große Bereiche der Druckerei C.H. Beck durch die Geschäftsleitung aus der Tarifbindung genommen.
Im Jahre 2016 erfolgte dann der komplette Ausstieg des Standortes aus der Tarifbindung. Seitdem befindet sich der gesamte Druckstandort in einer OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung).

Die Folgen für die Beschäftigten sind u. a.:

·         Verlängerung der Arbeitszeit (unbezahlt) um 3,75 Std./Woche

·         Reduzierung der Jahresleistung von 95% auf 60%

·         Reduzierung des Urlaubsgeldes von 68% auf 30%

·         Drei- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehaltern, für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Entlohnungen

·         Keine Tariferhöhungen entsprechend der Branche; Beschäftigte sind abhängig von nicht nachvollziehbaren und willkürlichen Unternehmerentscheidungen

ver.di fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter von 5 Prozent – Arbeitgeber verweigert Gespräche!
Nachdem sich seit 2016 alle Bereiche der Druckerei in einem tariflosen Zustand befinden, wurde die Nördlinger Geschäftsleitung durch ver.di aufgefordert, mit ver.di in Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für die gesamte Druckerei einzutreten. Der jetzige Zustand, einer völligen Abhängigkeit von nicht nachvollziehbaren Unternehmerentscheidungen, sind so nicht zufriedenstellend. Dies zeigt sich auch an einer von Beschäftigten initiierten Unterschriftenaktion der Beschäftigten am Druckstandort Nördlingen.
Umso unverständlicher und nicht nachvollziehbar ist deshalb die Reaktion der Nördlinger Geschäftsleitung, nicht einmal auf das Schreiben von ver.di zu antworten und somit Gespräche zu verweigern.
 

Ein Lohn- und Gehaltsdiktat, sowie ein  Drei- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehaltern, für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Entlohnungen zu bezahlen, sind nicht zukunftsweisend, insbesondere  für junge Menschen und Neueinstellungen.

  • Wir fordern tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen und keine Anhängigkeit von Unternehmerentscheidungen!
  • Keine Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung!
 
 
Nur Tarifverträge sind ein verlässlicher Partner!

 

Freitag, 22. März 2019

Beschäftigte bei der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen im Warnstreik!


Aufruf zum Warnstreik und Aktionstag!

Die Gewerkschaft ver.di ruft die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am Standort Nördlingen von Freitag, 22.03., 5:00 Uhr bis 23.03.2019, 11:00 Uhr zu einem befristeten Warnstreik auf.

In 2011 wurden große Bereiche der Druckerei C.H. Beck durch die Geschäftsleitung aus der Tarifbindung genommen. Im Jahre 2016 erfolgte dann der komplette Ausstieg des Standortes aus der Tarifbindung. Seitdem befindet sich der gesamte Druckstandort in einer OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung).

Die Folgen für die Beschäftigten sind u. a.:

·         Verlängerung der Arbeitszeit (unbezahlt) um 3,75 Std./Woche

·         Reduzierung der Jahresleistung von 95% auf 60%

·         Reduzierung des Urlaubsgeldes von 68% auf 30%

·         Drei- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehaltern, für gleiche Tätigkeiten unterschiedliche Entlohnungen

·         Keine Tariferhöhungen entsprechend der Branche; Beschäftigte sind abhängig von nicht nachvollziehbaren und willkürlichen Unternehmerentscheidungen

ver.di fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter von 5 Prozent – Arbeitgeber verweigert Gespräche!
 
Nachdem sich seit 2016 alle Bereiche der Druckerei in einem tariflosen Zustand befinden, wurde die Nördlinger Geschäftsleitung durch ver.di aufgefordert, mit ver.di in Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für die gesamte Druckerei einzutreten. Der jetzige Zustand, einer völligen Abhängigkeit von nicht nachvollziehbaren Unternehmerentscheidungen, sind so nicht zufriedenstellend. Dies zeigt sich auch an einer von Beschäftigten initiierten Unterschriftenaktion der Beschäftigten am Druckstandort Nördlingen.

Umso unverständlicher und nicht nachvollziehbar ist deshalb die Reaktion der Nördlinger Geschäftsleitung, nicht einmal auf das Schreiben von ver.di zu antworten und somit Gespräche zu verweigern.
 

Wir fordern tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen und keine Anhängigkeit von Unternehmerentscheidungen!

Keine Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung!

Nur Tarifverträge sind ein verlässlicher Partner!

 
 

Freitag, 11. Januar 2019

Auch Druckerei C.H. Beck verweigert Lohnverhandlungen!

 

 
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
 
Anfang Dezember hat ver.di Bayern auch die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck zu Lohnverhandlungen aufgerufen und für euch eine Erhöhung von 5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert. Dies gilt sowohl für die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer/innen als auch für die Gehälter der Angestellten und die Ausbildungsvergütungen.

Wir können euch heute mitteilen, dass euer Arbeitgeber keine Verhandlungen mit ver.di führen will, denn er hat auf die von uns gesetzte Rückmeldungsfrist am 4. Januar 2019 gar nicht reagiert bzw. geantwortet.

Durch die Verweigerung von Verhandlungen besteht keine Friedenspflicht mehr!
Somit können sowohl ver.di-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder von uns ab sofort zum Arbeitskampf aufgerufen werden.

Streikrecht ist Grundrecht!
Da das Streikrecht ein Grundrecht ist, steht es jedem Beschäftigten zu, sich durch die Teilnahme an einem Arbeitskampf für die Durchsetzung der Lohnforderung einzusetzen. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass nur Gewerkschaftsmitglieder im Fall eines Streiks Anspruch auf Streikgeld haben.

Wer mehr will,
       muss auch mehr werden,
             denn Tariffragen sind Machtfragen!

 
gez. Christa Hasenmaile                                                             
Landesfachbereichsleiterin Medien, Kunst und Industrie            
ver.di Bayern

 
Nahezu zeitlich mit ver.di Bayern fordern auch die Beschäftigten der Druckerei C. H. Beck eine Entgelterhöhung. Die Initiative dieser Unterschriftenaktion an die Geschäftsleitung gestartet haben die Beschäftigten aus dem Bereich Media.Solutions. Weitere Bereiche und der Betriebsrat haben sich ebenfalls der Forderung angeschlossen.
 

Wieder einmal bewahrheitet sich, dass tariflose Unternehmen willkürlich entscheiden, ob es überhaupt Lohn- und Gehaltserhöhungen gibt und wenn ja, in welcher Höhe.

Nur mit Tarif, gibt es kein kollektives betteln!
 

Mittwoch, 9. August 2017

Entgeltrunde 2017 für die Beck’sche nach Gutsherrenart…


Die Druckerei steht bestens da – wo bleiben die Entgelterhöhungen?

Nach dem Ausstieg aus den Tarifverträgen aus der Druckindustrie im April 2011 ist das so eine Sache mit den Entgelterhöhungen in der Beck’sche. Als Tarifverträge in dem Traditionsunternehmen noch kein Fremdwort waren (für die GL ein Unwort), gab es die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Erhöhungen in der Regel jährlich. Insbesondere für Gewerkschaftsmitglieder bestand ein Rechtsanspruch. Diese Zeiten gehören aber aktuell der Vergangenheit an. Leidtragende dieses tariflosen Zustandes sind die Beschäftigten, aber auch der Betriebsrat.
Die letzte Erhöhung gab es für die Druckerei am 01.11.2015. Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2016 kündigte der damalige Interims-Druckereileiter Herr Zoller noch an, dass es Entgelterhöhungen für 2017 geben soll. Man wolle allerdings dem neuen Druckereileiter nicht vorgreifen, so Herr Zoller. Herr Matthiesen als neuer Chef ist mittlerweile nun schon seit Januar 2017 Druckereileiter.

Statt Tarifanspruch ist nun kollektives Betteln angesagt!
Die Geschäftsleitung entscheidet nun allein, ob es überhaupt eine Entgelterhöhung gibt, wann und in welcher Höhe! Man könnte auch sagen, Beck’sche Entgelterhöhungen gibt es nach Gutsherrenart.

Mitbestimmung und Betriebsrat?
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Entgeltfragen, also Lohnerhöhungen mitzubestimmen. Das bedeutet,  Arbeitgeber und Betriebsrat haben in Gesprächen einen tragfähigen Kompromiss für die Beschäftigten zu finden.
Das ist die gesetzliche Vorgabe! Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle, so der gesetzliche vorgesehene Weg.

Und wie läuft es in der Beck’sche?
Dem Betriebsrat wird eine ausformulierte und unterschriebene Betriebsvereinbarung von der GL vorgelegt. Diskussionen sind möglich, aber überflüssig -  Änderungswünsche kann sich der Betriesrat in der Regel sparen.
Nach dem Motto: Wenn der Betriebsrat die vorgelegte Betriebsvereinbarung so nicht akzeptiert, dann gibt es eben keine Entgelterhöhungen für die Beschäftigten! Schuld ist natürlich: der ewige Störenfried Betriebsrat! So wird ein erheblicher Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, das Mitbestimmungsverfahren mehr oder weniger ignoriert und der Arbeitgeber macht unter der Belegschaft massive Stimmung gegen die gesetzliche Interessenvertretung.
Das versteht man im Haus C.H. Beck unter vertauensvoller Zusammenarbeit der Betriebsparteien, so sieht gelebte Mitbestimmung im Hause C.H. Beck aus, dem Unternehmen mit über 250jähriger Tradition und Geschichte.

Behinderung der Betriebsratsarbeit – Beck’sche ein Wiederholungstäter…
Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass diese gelebte Praxis der „Mitbestimmung“ eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt. In der Beck’sche ist diese Art der Behinderung des Betriebsrats kein Einzelfall, sondern trauriger Alltag.
Bereits das Arbeitsgericht Augsburg und das Landesarbeitsgericht München (Beck Blog / Post vom 10.02.2017 und 07.12.2013) haben rechtskräftig in durchaus vergleichbaren Verfahren entschieden, dass das Verhalten der Geschäftsleitung gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt und geeignet ist, die Belegschaft in die Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat einzubeziehen.

Wie viele Gerichtsurteile braucht die Nördlinger Geschäftsleitung eigentlich noch, um einzusehen, dass man so mit dem gesetzlichen Betriebsverfassungsorgan Betriebsrat nicht umgehen kann.
Oder kommt die Einsicht erst dann, wenn ein Ordnungsgeld vollstreckt wird?

Gute Löhne und Gehälter!
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!