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Samstag, 5. Mai 2018

ERSTE HILFE - Tipps für den Notfall in der Beck‘ sche!

Wenn es überraschend mal heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“

Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!
 
Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!

Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.

Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.

Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.

Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.

Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.

Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg!
 
 
 

Sonntag, 29. Januar 2017

Die Druckerei steht bestens da – zweitbestes Ergebnis der letzten 10 Jahre!

Einerseits Sonderzahlung für die Beschäftigten, andererseits Tarifflucht und „freiwillige“ Verzichte der Belegschaft!

Anlässlich einer Jahresauftaktveranstaltung im Nördlinger Klösterle informierte der Verleger Dr. Hans Dieter Beck, über den überaus guten Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres, bei dem das Unternehmen das zweitbeste Ergebnis der letzten 10 Jahre erreichte. Aufgrund dieser guten Geschäftsentwicklung der Druckerei kündigte der Verleger eine Sonderzahlung an.
Wegen der vielen Überstunden, Sonderschichten sowie auch Arbeiten an Wochenenden, soll diese Sonderzahlung in Höhe von 400 Euro eine kleine Anerkennung für die überdurchschnittliche Leistung der Beschäftigten in den vergangen Monaten sein.

Im Januar 2017 wird verkündet, dass 2016 das zweitbeste Geschäftsjahr der letzten 10 Jahre war, jedoch nur wenige Monate vorher wurde den Beschäftigten der Buchbinderei erzählt, dass massive Einkommensverluste notwendig sind, um die Buchbinderei im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. Das Gespenst weiterer Werkverträge und Personalabbau ging um!

Die einschneidensten Verzichte der Beschäftigten am Standort Nördlingen::
  • Unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit von 3,75 Std pro Woche
  • Reduzierung der Jahresleistung um 35 Prozent
  • Reduzierung des Urlaubsgeldes um 20%
  • Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter

Einmalzahlung statt prozentualer Entgelterhöhung?

Die letzte Entgelterhöhung für den Bereich der Druckerei gab es am 01.11.2015, unterschiedlich nach Beschäftigungsgruppen in Höhe von 2,5 Prozent, 2,0 Prozent sowie 0,9 Prozent (Inflationsausgleich).
Die Beschäftigten der Buchbinderei erhalten ab 01.01.2017 eine Entgelterhöhung von 3 Prozent, allerdings wurden ab 01.11.2016 die Stundenlöhne um 10,8 Prozent abgesenkt.

Auf der letzten Betriebsversammlung im Dezember 2016 hielt der damalige Interimsleiter der Druckerei, Herr Zoller, eine allgemeine Entgelterhöhung für 2017 in Höhe von 2 Prozent für denkbar. Eine Entgeltanpassung in dieser Höhe wäre bereits in der Planung für 2017 eingestellt.
Er wolle jedoch diesbezüglich einer Entscheidung des neuen (ab Januar 2017) Druckereileiters, Herrn Matthiesen, nicht vorgreifen.

Es ist also nunmehr Herrn Matthiesens Sache, eine allgemeine prozentuale Entgelterhöhung betrieblich umzusetzen.

Man darf gespannt sein!
 
 
 
 

Sonntag, 6. November 2016

ERSTE HILFE - für den Notfall in der Beck'sche!



Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden:


Krank ist krank - auch wenn man beim Chef zum Personalgespräch erscheinen soll. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.


Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 2. November 2016 - 10 AZR 596/15

Der Kläger war bei der Beklagten zunächst als Krankenpfleger und zuletzt - nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit - befristet bis zum 31. Dezember 2013 als medizinischer Dokumentationsassistent eingesetzt. Von Ende November 2013 bis Mitte Februar 2014 war der Kläger erneut arbeitsunfähig krank. Die Beklagte lud ihn mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 „zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“ zu einem Personalgespräch am 6. Januar 2014 ein. Der Kläger sagte unter Hinweis auf seine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit ab. Die Beklagte übersandte ihm eine neuerliche Einladung für den 11. Februar 2014, die mit dem Hinweis verbunden war, der Kläger habe gesundheitliche Hinderungsgründe durch Vorlage eines speziellen ärztlichen Attests nachzuweisen. Auch an diesem Termin nahm der Kläger unter Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit nicht teil. Daraufhin mahnte ihn die Beklagte mit Schreiben vom 18. Februar 2014 ab.

Die Vorinstanzen haben der auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichteten Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten (Arbeitgeber)  hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers umfasst die Pflicht zur Teilnahme an einem vom Arbeitgeber während der Arbeitszeit im Betrieb angewiesenen Gespräch, dessen Gegenstand Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Arbeitsleistung ist, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht anderweitig festgelegt sind (§ 106 Satz 1 GewO) .

Da der erkrankte Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen muss, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen oder sonstige, mit seiner Hauptleistung unmittelbar zusammenhängende Nebenpflichten zu erfüllen. Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es dem Arbeitgeber allerdings nicht schlechthin untersagt, mit dem erkrankten Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten, um mit ihm im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber hierfür ein berechtigtes Interesse aufzeigt. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, hierzu auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, es sei denn, dies ist ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer ist dazu gesundheitlich in der Lage.

Nachdem die für die Unverzichtbarkeit des Erscheinens im Betrieb darlegungs- und beweispflichtige Beklagte solche Gründe nicht aufgezeigt hat, musste der Kläger der Anordnung der Beklagten (Arbeitgeber), im Betrieb zu einem Personalgespräch zu erscheinen, nicht nachkommen. Die Abmahnung ist daher zu Unrecht erfolgt, weshalb der Kläger ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen kann.


Weitere Infos unter:
http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-mitarbeiter-muessen-nicht-krank-zum-personalgespraech-a-1119325.html

Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 23.06.2009, 2 AZR 606/08

 
 
 
 
 
 
 

Samstag, 22. Oktober 2016

ERSTE HILFE - für den Notfall in der Beck‘ sche!



 
Wenn es überraschend mal heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“

  1. Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!
  2. Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!
  3. Nichts unterschreiben!
  4. Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.
  5. Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.
  6.  Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.
  7. Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.
  8. Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.
Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg!

 
 



Freitag, 30. September 2016

Kantine/Pausenraum ade!

  

Beschäftigte im Werk II verlieren ihren Aufenthalts- und Pausenraum!

In einer Art Hauruck-Aktion wurde der Betriebsrat und die Beschäftigten im Werk II vor vollendete Tatsachen gestellt. Den Beschäftigten wird der Pausenraum genommen, ohne dass den Beschäftigten und dem Betriebsrat eine vernünftige Alternative mit Details vorgelegt wird.

§ 90 Betriebsverfassungsgesetz (Auszug):
Der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Neu-, Umbauten- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehene Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, ……. so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können.

Die vorliegenden Informationen der Geschäftsleitung sind nach Ansicht des Betriebsrats in keinster Weise ausreichend, um sich ein ausführliches Bild über den neuen Pausenraum machen zu können.

So liegen z. B. keine ausreichenden Informationen bezüglich der Fertigstellung des neuen (Stelzen) Pausenraumes vor. Ebenso fehlen Informationen zur Einrichtung und Ausgestaltung des künftigen Pausenraumes. Widersprüchlich sind auch die Angaben zur Größe.

Bisheriger Aufenthalts- und Pausenraum:

 
 

Und so wird vermutlich der neue Aufenthalts- und Pausenraum aussehen:
 
 
 
Höchst unerfreulich ist, dass die Geschäftsleitung (wieder einmal) die betroffenen Beschäftigten nicht bereits im Vorfeld der Planungen in den Meinungsbildungs-prozess einbezogen hat. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass die Pläne der Geschäftsleitung bei den Beschäftigten im Werk II auf keinerlei Gegenliebe stoßen!
 
 
 
 

Sonntag, 7. August 2016

Ära des Druckereileiters endet nach bereits knapp 3 ½ Jahren.



Die Bilanz aus Arbeitnehmersicht: ernüchternd und enttäuschend!

Die letzten Chefs der Traditionsdruckerei C.H. Beck hatten im Durchschnitt rund 15 ½ Jahre die Leitung der Druckerei inne. Nach nur knapp 3 ½ Jahren als Druckerleiter verlässt Dr. Kranert die Druckerei C.H. Beck und wechselt zum direkten Wettbewerber CPI. Mit Schreiben vom 22.07.2016 wurde Dr. Kranert inzwischen von seiner Tätigkeit freigestellt.

Von der Unternehmensleitung beweihräuchert und mit jeder Menge Vorschusslorbeeren bedacht, trat der neue Druckereileiter im Frühjahr 2013 sein Amt an. In der örtlichen Presse wurde der ehemalige Bertelsmann-Manager im April 2013 als herzerfrischend offen im Wesen und bestimmt in seinen Aussagen bezeichnet. So gab er sich dann auch auf seiner ersten Betriebsversammlung 2013. Thema dieser Betriebsversammlung war u. a.  die Tarifflucht der Druckerei und die den Beschäftigten abgenötigten Zusatzverträge. Die Rechtmäßigkeit dieser Zusatzverträge wurde bereits im Dezember 2012 durch das Arbeitsgericht Augsburg gekippt und in der Folge dann auch vom Landesarbeitsgericht München.

Geschäftsleitung vergibt Chance und lässt Verhandlungen platzen!
Nach Zustimmung des Verlegers Dr. Hans Dieter Beck zu Tarifverhandlungen mit ver.di, setzten nicht wenige Beschäftigte Hoffnungen in den neuen Druckereileiter, die Chancen für einen Haustarifvertrag mit ver.di zu nutzen, einheitliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Betriebsfrieden wieder herzustellen.
In einem durchaus konstruktiven Spitzengespräch zwischen der Konzernleitung in München und ver.di, wurden Lösungswege erörtert und weitere Verhandlungen vereinbart. Aber bereits am 10. Juli ließ die Geschäftsleitung dann unvermittelt die Verhandlungen scheitern und setzte somit weiter auf Zusatzverträge und einzelvertragliche Regelungen. Ganz offensichtlich behielten hier die Scharfmacher auf Seiten der Konzernleitung die Oberhand!

Die Mutter aller Übel: Werkverträge
Begonnen hatte alles mit der Vergabe von einer Falzmaschine und einem Kleinklebebinder unter dem früheren Druckereileiter Hans Höhn.
Unter Dr. Kranert folgte dann die komplette Vergabe der Zeitschriftenproduktion (Sammelhefter, Beilageneinsteckmaschine und Adressierung) per Werkvertrag. In Folge die restlichen Falzmaschinen und Teile der Fadenheftung. Der Chef der Nördlinger Druckerei, Dr. Kranert, forcierte wie kein anderer Druckereileiter zuvor die Vergabe von Herzstücken der Produktion durch Werkverträge. Und immer deutlicher wurde, dass diese Werkverträge auch als entscheidendes Druckpotential gegenüber den Beschäftigten in der Buchbinderei dienen sollten!

Schleichender Personalabbau
Seit 2015 war auch erkennbar, dass Geschäfts- und Personalleitung im Personalabbau einen Schwerpunkt ihrer Arbeit sahen. Bisher haben schon 21 Beschäftigte aufgrund  personen- und verhaltensbedingter Kündigungen, die teilweise dann in Aufhebungsverträge umgeschönt wurden, ihren Arbeitsplatz verloren. Darunter viele MitarbeiterInnen mit Betriebszugehörigkeiten von 40 und mehr Jahren und einem Lebensalter von 55+ Jahren. Ganz offensichtlich hat man auch keinerlei Hemmungen, Beschäftigte die jahrzehntelang ihre Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit zu Markte getragen haben, hinauszuwerfen.

Kündigung der letzten Tarifverträge am Druckstandort Nördlingen
Inzwischen wurden die letzten in der Druckerei C.H.Beck geltenden Tarifverträge durch die Geschäftsleitung gekündigt (der Überleitungstarifvertrag zum 31.12.2015 und der Anerkennungstarifvertrag für Buchbinderei und Versand zum 31.10.2016).

Die fragwürdigen Methoden des Erfolgs –
wie der Weg für Ergänzungsverträge freigeräumt wurde
Mit massivem Druck auf die Beschäftigten, Arbeitsplatzängsten und der Drohung mit weiteren Werkverträgen haben Druckerei- und die Bereichsleitung der Buchbinderei  den Weg für die neuen Ergänzungsverträge „freigeräumt“.

  • 3,75 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche (rund 165 Std./Jahr)
  • Absenkung der Jahresleitung auf 70% bzw. 60%
  • Absenkung des Urlaubsgeldes auf 30%
In diesem Umfeld und dieser Atmosphäre konnte jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin in Bubi und Versand „eine freie Entscheidung über Annahme des Ergänzungsvertrages treffen“. Denn, so die Führungskräfte des Unternehmens und der Buchbinderei: es wurde ja zu keinem Zeitpunkt Druck auf die Beschäftigten ausgeübt.

Aber: auch die abgepressten Zusatz- oder Ergänzungsverträge stehen unter der Einschränkung des Tarifvertragsgesetzes
Trotz unterschriebener Ergänzungs- oder Zusatzverträge – dies gilt für den kompletten Standort der Druckerei - können die Beschäftigten jederzeit einen Tarifvertrag fordern.
Denn ein (besserer) Tarifvertrag hat rechtlichen Vorrang vor einem Einzel- oder einem Ergänzungsvertrag und würde somit Anwendung finden und die Verzichte des Ergänzungsvertrages außer Kraft setzen.
Auch das Streikrecht ist durch die Ergänzungsverträge in keinster Weise für die Beschäftigten eingeschränkt. Es liegt somit bei den Beschäftigten selbst, wie lange sich Arbeitsbedingungen behaupten können, die nur über Druck, Angst und Arbeitsplatzverlust durchgesetzt wurden. Auf ein Unrechtsbewusstsein der Führungskräfte wird man hier vergeblich warten!

Ergebnis:
Tarifloser Standort Nördlingen bedeutet:
kollektives Betteln ist angesagt (so das Bundesarbeitsgericht).

Auf der letzten Betriebsversammlung bezeichnete ver.di-Sekretär R. Kleiber dies als die einmalige und erbärmliche Bilanz von rund 3 ½ Jahren Tätigkeit von Dr. Kranert als Leiter der C. H. Beck’schen Druckerei in Nördlingen.
 
 
 
 
 

Sonntag, 17. April 2016

Personalabbau a la Beck II

Seit rund 20 Monaten findet in der Druckerei des Beck Konzerns in Nördlingen ein schleichender, aber stetiger Personalabbau statt. Dieser Prozess, den die Nördlinger Führung (vermutlich nach Vorgaben der Unternehmensleitung in München)  vorantreibt, ist wohl noch nicht beendet und geht somit weiter.

Die Varianten der Geschäfts- und Personalleitung nach denen hier vorgegangen wird sind: Aufhebungsvereinbarungen, ordentliche betriebsbedingte Kündigungen und (zunehmend!) personen-  bzw. verhaltensbedingte Kündigungen.

Personalabbau hat auch Gesichter…
 
 
58 Jahre
43 Jahre im Betrieb
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
57 Jahre
39 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
60 Jahre
44 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
50 Jahre
14 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
49 Jahre
22 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
45 Jahre
22 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
59 Jahre
45 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
57 Jahre
43 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
52 Jahre
21 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
61 Jahre
25 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
61 Jahre
25 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
53 Jahre
24 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abteilung Satz im Focus der Geschäftsleitung!
Klar und deutlich ist zu erkennen, dass im Bereich Satz Beschäftigte abgebaut werden sollen. Allein 7 ArbeitnehmerInnen mussten hier nach dem Willen der Nördlinger Führung ihren Arbeitsplatz aufgeben bzw. haben diesen verloren.
Die Nördlinger Geschäftsleitung hat auch keine Skrupel langjährige Beschäftigte krankheitsbedingt zu kündigen.

Auch langjährige Beschäftigung und Alter schützen nicht vor Kündigung!
Unter den 12 Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind allein 6 Beschäftigte die 55 Jahre und älter sind. Auch bei Betriebszugehörigkeiten von über 40 Jahren scheut sich die Geschäftsleitung nicht, solch langjährige Mitarbeiter zu kündigen.

Wer hier also in Jahrzehnten für das wirtschaftliche Gedeihen des Betriebes seine Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit verschlissen hat, wird ohne Hemmungen hinausgeworfen.

Tarifvertragliche und altersgerechte Regelungen sind für die Geschäftsleitung ein Tabu, Kündigungen bzw. Personalabbau von langjährigen Beschäftigten jedoch nicht!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.

Kündigungen sind ja auch leichter auszusprechen (und billiger!), als ernsthaft über tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit zu sprechen!

 

 

Dienstag, 2. Februar 2016

Personalabbau a la Beck…


 
Seit gut eineinhalb Jahren ist in der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen ein Personalabbau zu beobachten. Auf den ersten Blick vielleicht gar unspektakulär. Besser gesagt: ein schleichender, aber stetiger Prozess, den die Geschäftsleitung hier vorantreibt.

Aufhebungsvereinbarungen, ordentliche betriebsbedingte Kündigungen und (zunehmend!) personen-  bzw. verhaltensbedingte Kündigungen.

Abteilung Satz im Fokus der Geschäftsleitung!

Klar und deutlich ist zu erkennen, dass im Bereich Satz Beschäftigte abgebaut werden sollen. Allein 8 ArbeitnehmerInnen mussten hier nach dem Willen der Nördlinger Führung ihren Arbeitsplatz aufgeben bzw. haben diesen verloren.

Die Nördlinger Geschäftsleitung hat auch keine Skrupel langjährige Beschäftigte krankheitsbedingt zu kündigen. Ob die Führungskräfte der Druckerei vor Ausspruch solcher krankheitsbedingter Kündigungen alle Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung, z. B. an einem anderen Arbeitsplatz ausgelotet haben, darf bezweifelt werden. Inwieweit sich belastende Arbeitsbedingungen negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter ausgewirkt haben, interessiert offensichtlich auch niemanden.

Langjährige Beschäftigung und Alter schützen nicht vor Kündigung!

Unter den 11 Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind allein 6 Beschäftigte die 55 Jahre und älter sind. Auch bei Betriebszugehörigkeiten von über 40 Jahren scheut sich die Geschäftsleitung nicht, solch langjährige Mitarbeiter zu kündigen. Wer hier also in Jahrzehnten für das wirtschaftliche Gedeihen des Betriebes seine Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit verschlissen hat, wird ohne Hemmungen hinausgeworfen.

Der Mohr hat scheine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.

Ein solch rücksichtsloser Umgang mit den Mitarbeitern wäre noch vor 15 oder 20 Jahren undenkbar gewesen!

Altersgerechte Regelungen statt Kündigungen!
Trotz ständig steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, u.a.
  • durch längere Arbeitszeiten,
  • durch Schicht- und Nachtarbeit,
  • durch häufige Überstunden,
  • durch schlechte klimatische Raumverhältnisse,
  • durch schwere körperliche Arbeit,
  • durch teilweise (aus Kostengründen!) fehlende technische Einrichtungen zur Entlastung der Mitarbeiter (wie z.B. fehlende Hebebühnen am „neuen“ Trendbinder),
  • durch immer mehr Arbeitshetze und Leistungsdruck,
  • durch immer mehr Produktion mit immer weniger Personal,
lehnt die GL hartnäckig tarifliche Regelungen für ältere Beschäftigte ab!



Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit muss deshalb für den Standort Nördlingen ein Thema bleiben!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.

Ganz offensichtlich gehen hier die Führungskräfte auf Tauchstation und ignorieren dieses Thema.

Kündigungen sind ja auch leichter auszusprechen (und billiger!), als ernsthaft über tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit zu sprechen!