Dienstag, 25. November 2014

Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Augsburg wegen Jubiläumszahlung





Kontroverse Diskussion beim Kammertermin des Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2014

Am Dienstag, 25. November 2014 fand vor dem Arbeitsgericht Augsburg in Donauwörth der Kammertermin zu zwei Musterklagen wegen der Jubiläumszahlung in der Druckerei C.H. Beck statt.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Dagegen hatten sich die benachteiligten Mitarbeiter mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht gewandt.

Die Kläger trugen vor, dass bei einer Jubiläumszuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Vordergrund stünde; eine Zuwendung in unterschiedlicher Höhe zum Zwecke des Ausgleichs der Nachteile durch unterschiedliche Arbeitsverträge wäre nicht sachgerecht. Hierin sei vielmehr eine rechtswidrige Maßregelung zu sehen.

Die Beklagtenseite berief sich auf die dem Betriebsrat mehr oder weniger abgezwungene Betriebsvereinbarung, in der diese unterschiedliche Höhe der Zuwendung „vereinbart“  wurde, und bekräftigte, dass mit dieser Handhabung der Ausgleich der von der Mehrheit der Belegschaft geleisteten Verzichte beabsichtigt war.

Auf die Nachfrage eines Klägers, warum dann nicht zwei Sonderzahlungen vorgenommen worden seien (eine einheitliche Jubiläumszuwendung an alle Mitarbeiter und eine eigene Sonderzahlung zum Zweck des Nachteilsausgleichs), konnte oder wollte die Beklagte, d.h. die Arbeitgeberseite, nicht Stellung nehmen.

Der Vorsitzende Richter ließ in seinen Ausführungen erkennen, dass nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend zu erkennen sei, dass bei der Zuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Mittelpunkt stand. Hierzu wäre auch in der Betriebsvereinbarung keine entsprechender Hinweis zu finden.
Zu dem Aspekt, dass der Betriebsrat beim Abschluss der Betriebsvereinbarung unter erheblichem Druck stand, merkte der Vorsitzende an, dass dies bei Vereinbarungen zu freiwilligen Sonderzahlungen des Arbeitgebers durchaus gang und gäbe wäre. Bei der Beurteilung, ob hier eine rechtswidrige Maßregelung der Kläger vorliege, sei nach der Rechtssprechung ein sehr strenger Maßstab anzulegen; im vorliegenden Fall gebe es hierfür wohl nicht genügend Anhaltspunkte.

Die Kammer setzte als Termin für eine Entscheidungverkündigung den 16.12.14 fest.

Zum Schluss regte der Vorsitzende an, ob es im Sinne des Betriebsfriedens nicht besser wäre, die Klage durch eine Aufstockung der Zuwendung  an die Kläger auf 1000 Euro beizulegen. Hierüber sollten die Betriebsparteien und die Kläger in der Zeit bis zur Urteilsverkündigung nachdenken. 


Donnerstag, 20. November 2014

250 Jahre C.H. Beck: Ungleichbehandlung und Maßregelung bei Jubiläumzahlung…



Kammertermin des Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2015, 11.00 Uhr in Donauwörth!

Das Arbeitsgericht Augsburg hat für zwei Musterklagen (7. Kammer) anlässlich der Jubiläumszahlung von C.H. Beck den Kammertermin auf Dienstag, 25. November 2014, 11.00 Uhr terminiert.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  entschieden, allen Mitarbeitern eine freiwillige Sonderzahlung zu gewähren.
Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei, einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Rolle rückwärts des Arbeitgebers:
Jubiläumszahlung oder Sonderzahlung für Zusatzverträge?

Durch diese Jubiläumszahlung – 250 Jahre C.H. Beck – wurde eindeutig nicht eine Kompensation etwaiger durch Änderungsverträge eingetretener Nachteile angestrebt, sondern vielmehr eine generelle Belohnung für alle Mitarbeiter anlässlich dieses für die Firmengeschichte so bedeutsamen Ereignisses gewährt. Nach dem Zweck dieser Jubiläumszahlung ist eine unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter gerade nicht gerechtfertigt.

Die Arbeitgeberseite versucht nun bei Gericht den Eindruck zu erwecken bzw. das Gericht davon zu überzeugen, dass es sich hier in erster Linie um eine Sonderzahlung handle, die darauf bedacht war, die „geleisteten Verzichte bzw. deren Nachteile auszugleichen“. Bestätigen sollen diese Argumentation vor Gericht nun der Leiter der Nördlinger Druckerei Dr. O. Kranert und die Personalreferentin Anneliese Zinke.

Das Arbeitsgericht hat nun zu entscheiden, ob es sich um eine Jubiläumszahlung der beiden Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck und Wolfgang Beck anlässlich des 250-jährigen Bestehens von C.H. Beck handelt oder um eine Sonderzahlung für abgeschlossene Zusatzverträge, wie die Anwälte der Nördlinger Geschäftsleitung argumentieren.





Samstag, 15. November 2014

Sterben in Raten des Satzes und des Standortes Bergerstraße?



 Schließung Korrektorat und Korrekturversand!

Nach der Entscheidung der Geschäftsleitung, die Zeitschriftenproduktion am Standort in der Bergerstraße nicht mehr von der eigenen Stammbelegschaft produzieren zu lassen, sondern per Werkvertrag durch die Nördlinger Firma Ulrich, folgt nun der nächste Schritt. Die Geschäftsleitung schließt die Bereiche Korrektorat und Korrekturversand spätestens zum 31.08. 2015. Betroffen von der Schließung sind 6 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Wie heißt es u. a. in der Präambel aus dem Zusatzvertrag aus 2011:

„…und insbesondere die Zusammenlegung der Standorte an der Augsburger Straße voranzutreiben mit dem Ziel eines Baubeginns im Jahr 2012“.

Wie geht es weiter Satz?

Nach wie vor, gibt es von der Geschäfts- und Bereichsleitung keinerlei Personalplanung über die weitere Zukunft. Die Beschäftigten lässt man im Ungewissen. Bleibt abzuwarten, ob die Geschäftsleitung den betroffenen Beschäftigten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen anbietet.

So tauchen immer öfters die Fragen auf:

Ist die Bereichsleitung bzw. sind die Führungskräfte mit der künftigen Neuausrichtung des Satzes überfordert?

Wird durch die Bereichsleitung die Fremdvergabe oder Heimarbeit  (mit der der Schließung von Korrektorat und Korrekturversand) noch verstärkt?

Bleibt die Aussage des Nördlinger Betriebsleiters Dr. Kranert auf der letzten Abteilungsversammlung, dass es kein Ziel ist, im Satz Mitarbeiter abzubauen!

 
 

 

Montag, 10. November 2014

Verfassung des Freistaates Bayern!


Landesrecht Bayern!

 
„Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht,

ist als Körperverletzung

strafbar.“

Artikel 167 Abs. 2 der Bayerischen Landesverfassung

 
Recht so, denn die Bürger- und Menschenrechte müssen auch im Arbeitsleben geltend gemacht werden! Wie aber kann es dann geschehen, dass 45 Prozent der Beschäftigten in Deutschland der Meinung sind, dass sie unter ihren derzeitigen Arbeitsanforderungen nicht bis zur Rente durchhalten werden? *


* Ergebnis der bundesweiten Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit 2013. Den Report dazu gibt es unter:
 
 
Gemeinsam für Gute Arbeit!
 
 

Dienstag, 4. November 2014

Mut und Entschlossenheit bei den Streikenden für einen Tarifvertrag!



Warnstreik bei Amazon in Graben!

Graben bei Augsburg, 28.10.2014. Beim zweiten Streiktag der Amazon-Beschäftigten in Graben bei Augsburg zeichnen Mut und Entschlossenheit die morgendliche Streikkundgebung vor dem Haupttor aus. Einstimmig beschlossen die Streikteilnehmer, am Mittwoch, 29.10. nach München, um dort ihren Protest vor die Amazon-Zentrale zu tragen.

„Der Mut und die Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen ist einfach nur toll. Trotz des Drucks der Vorgesetzten und trotz der Angst um den Arbeitsplatz stehen sie geschlossen und solidarisch in der Kälte zusammen“, so Thomas Gürlebeck, ver.di-Streikleiter in Graben.



 
„Es wird Zeit, dass wir den Konflikt auch dorthin tragen, wo die Entscheider von Amazon in Deutschland sitzen“, ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern. 




„Wenn die Geschäftsführung das Weihnachtsgeschäft retten will, wird es Zeit, dass sie den berechtigten Forderungen der Beschäftigten nach existenzsichernden Tarifverträgen endlich nachkommen“, so Gürlebeck weiter.

 3 + 2 Streiktage = 5 Streiktage!

Protest vor der Amazon-Zentrale in München

Am dritten Streiktag beschlossen die streikenden Beschäftigten von Amazon aus Graben ihren  Streik um weitere zwei Tage, also bis Freitag auszuweiten.

 
 
 
 
Rund 150 Streikende aus Graben bei Augsburg besuchten am Mittwoch, an ihrem dritten Streiktag in Folge, die Amazon-Zentrale in München, um ihrem Protest für existenzsichernde Tarifverträge und mehr gute und gesunde Arbeit Nachdruck zu verleihen.

 




 

 
 




 

Stefanie Nutzenberger, ver.di Bundesfachbereichsleiterin Handel, gab Amazon eine letzte Chance, das Weihnachtsgeschäft zu retten.
 

 

„In Bayern weiß man: wer Höchstleistung bringen soll, braucht optimale Bedingungen und eine gute Versorgung. Unsere Kraftnahrung sind existenzsichernde Tarifverträge“, sagte Thomas Gürlebeck, ver.di-Streikleiter in Graben, in seiner Streikrede vor der Amazon-Zentrale.

 
 
Stefanie Nutzenberger erklärte vor den Streikenden: „Die Beschäftigten sind mutig und entschlossen bei ihrem Kampf um mehr gute und gesunde Arbeit. Amazon hat es jetzt in der Hand, endlich über existenzsichernde Tarifverträge zu verhandeln, wie sie in tausenden von Betrieben üblich sind. Ansonsten sind Streiks im Weihnachtsgeschäft unausweichlich.“
 
 

Respekt und Anerkennung den Amazon-Beschäftigten für ihren Kampf um einen Tarifvertrag!