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Donnerstag, 2. Januar 2014

Verweigerung der vollen Jubiläumsprämie für Teile der Belegschaft möglicherweise rechtswidrig!


Jubiläumszahlung 250 Jahre C.H. Beck
Ver.di bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz an

Bekanntlich wurde die Höhe der Jubiläumszahlung (nur 800 € statt 1500 €) anlässlich des 250-jährigen „Beck-Jubiläums“ davon abhängig gemacht, ob die Beschäftigten Ergänzungsverträge und/oder Zukunftssicherungspakete unterschrieben haben. Dies ist ein einmaliger Vorgang im gesamten Beck-Konzern.

Diese Jubiläumszahlung hat nach unserer Ansicht nichts mit Ergänzungsverträgen oder Zukunftssicherungspaketen zu tun. Dies kann kein sachgerechtes Kriterium bezüglich der Höhe einer Jubiläumszahlung sein.

Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er zwar frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund von allgemeinen begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechter zu stellen als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage.

Stellt der Arbeitgeber sachfremd Arbeitnehmer schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB verstößt und Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
(So das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 5. August 2009
- 10 AZR 666/08 –)

§ 612a
Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Es besteht wohl kein Zweifel, dass diejenigen Arbeitnehmer, die im Mai 2011 die Unterzeichnung der Zusatzverträge abgelehnt bzw. im Nachhinein erfolgreich gegen die Gültigkeit dieser Verträge geklagt haben, in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
Die vorgenommene Gruppenbildung in Unterzeichner und Nicht-unterzeichner der Zusatzverträge ist daher im vorliegenden Fall einer Jubiläumszahlung willkürlich und sachlich ungerechtfertigt.

Daneben kommt hinsichtlich dieser Gruppenbildung aus unserer Sicht auch ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB in Betracht.

Damit die Strategie des Arbeitgebers, die Belegschaft dauerhaft zu spalten und die Nichtunterzeichner der Zusatzverträge immer wieder zu diskriminieren, künftig durchkreuzt wird, ist es wichtig, dass möglichst viele/alle betroffenen Arbeitnehmer das Rechtschutzangebot von ver.di annehmen. Die entsprechenden Briefe mit den Vollmachten sind unterwegs, damit der vorenthaltene Differenzbetrag aus der Jubiläumszahlung geltend gemacht werden kann! 


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!


Donnerstag, 28. Juni 2012

Erklärung des Betriebsrates zur Wiederherstellung der Tarifbindung in der Druckerei C.H. Beck

Vor einem Jahr wurden den Mitarbeiter der Druckerei C.H. Beck durch den Verleger Dr. Hans Dieter Beck erklärt, dass die Wettbewerbssituation der Druckerei grundlegende Maßnahmen erfordert, wie z. B. die Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich und Reduzierungen beim Einkommen. Deswegen streifte der Verleger im ersten Schritt die Tarifbindung des Tarifvertrages der Druckindustrie ab. Im Gegenzug sicherte Dr. Hans Dieter Beck der Belegschaft zu, dass er mit maßgeblichen Investitionen für die „Zukunftssicherung der Druckerei C.H. Beck“ seinen Beitrag leisten will.

Ein Jahr ohne Tarifbindung, verbunden mit Einkommensverlusten und unbezahlter Arbeitszeit ist vergangen. Die Aufbruchstimmung in eine sichere „Zukunft der Druckerei“ ist längst der Enttäuschung gewichen. Die versprochenen Investitionen sind mit Ausnahme der Investition einer Digitaldruckmaschine (die zwingend erforderlich war) ausgeblieben. Der angekündigte Aufschwung, was die Auftragssituation und Ertragslage der Druckerei betrifft, ist nicht eingetroffen.

Erheblicher Frust innerhalb der Belegschaft ist zu erkennen. Die Kolleginnen und Kollegen müssen durch fehlendes Personal immer mehr Arbeiten übernehmen. Diese erhöhte Mehrleistung wird „honoriert“ durch schlechtere Bezahlung. Zwischenzeitlich haben wir im gewerblichen Bereich drei Lohngruppen für die gleichen Tätigkeiten. Gleichzeitig erhalten Führungskräfte Erfolgsprämien – bezahlt aus den Verzichten der übrigen Beschäftigten!

Durch die Spaltung der Belegschaft ist der Betriebsfrieden erheblich gestört. Die Motivation der Mitarbeiter ist gesunken und der Krankensstand hat sich deutlich erhöht. Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich in ihrem Tun entwertet und nicht anerkannt. „Burnout“ ist ein ständiger Begleiter in dieser Entwicklung.
Demokratie und Wirtschaft erhalten den sozialen Frieden. Die Machtbalance im Betrieb muss wieder hergestellt werden, denn ohne diese ist kein Vertrauen möglich. Nicht im Preisvorteil haben wir eine Chance längerfristig am Markt zu bestehen, sondern im Qualitätswettbewerb. Qualität ist aber nur zu erreichen, wenn die Belegschaft entsprechend motiviert ist.

Tarifverträge haben in unserer Demokratie den sozialen Frieden gesichert. Tarifverträge garantieren fairen Wettbewerb und gleiche Bedingungen innerhalb der Belegschaften. Sie garantieren für die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben ein sicheres Einkommen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können.

Montag, 25. Juni 2012

Ein Jahr ohne Tarifbindung – Was hat uns das gekostet?

Ein Jahr ist vergangen, seit der Verleger Dr. Hans Dieter Beck in einem handstreichartigen Überfall unter dem Kommando seines Kriegshäuptlings Apenberg die Belegschaft der Druckerei ihrer tarifvertraglichen Rechte beraubt hat.


Was hat die Kolleginnen und Kollegen dieser Verlust der Tarifbindung eigentlich gekostet?




Rotationsdrucker (115 %) 

(Tariflohn 18,65 Euro; Lohn mit Ergänzungsvertrag 17,70 Euro = Berechnungsbeispiel; Lohn bei Eintritt nach dem 01.07.2011 16,91 Euro )

(1.) vorenthaltener Grundlohn ca. 2.727 Euro
(2.) entgangene Schichtzuschläge ca. 336 Euro
(3.) entgangene Überstundenzuschläge ca. 545 Euro
(4.) vorenthaltene tarifl. Jahresleistung ca.710 Euro
(5.) vorenthaltenes zusätzl. Urlaubsgeld ca. 568 Euro
(6.) entgangene Essensmarken 220 Euro
(7.) vorenthaltene tarifl. Einmalzahlung ca. 280 Euro

Das sind zusammen ca. 5.386 Euro!

Da die entscheidenden Verschlechterungen erst zum 01.10.2011 in Kraft traten, sind die Verluste im ersten Jahr nicht in vollem Umfang zum Tragen gekommen.

Für die nächsten 12 Monate kommen daher weitere ca. 1.664 Euro hinzu (macht also dann insgesamt über 7.000 Euro – Jahr für Jahr)!

Harmlose Verzichte!

In der Betriebsversammlung am 8. Juni 2011 sprach Herr Dr. Hans Dieter Beck von einem „harmlosen Verzicht von ungefähr 5%". Kommentar überflüssig!

Übrigens haben diese 7.000 Euro auch eine Rentenminderung von ca. 6,50 Euro/Monat zur Folge! Und das Jahr für Jahr! Dem Kollegen, der noch 20 Jahre zu arbeiten hat, fehlen dann rund 130 Euro Rente im Monat. Dies macht bei 10 Jahren Rentenbezug 15.600 Euro

7.000 Euro sind eine Menge Geld für einen Arbeitnehmer!
Damit kann man z.B. 2x mit der Familie Urlaub machen. Oder sich nach 5 Jahren ein Mittelklasseauto leisten. Stattdessen finanzieren 7-8 Arbeitnehmer den neuen Dienstwagen des (noch) Druckereileiters Höhn. 

Rotationshelfer (95 %)
(Tariflohn 15,41Euro; Lohn mit Ergänzungsvertrag 14,62 Euro = Berechnungsbeispiel; Lohn bei Eintritt nach dem 01.07.2011 13,97 Euro )

(1.) vorenthaltener Grundlohn ca. 2.253 Euro
(2.) entgangene Schichtzuschläge ca. 279 Euro
(3.) entgangene Überstundenzuschläge ca. 451 Euro
(4.) vorenthaltene tarifl. Jahresleistung ca. 587 Euro
(5.) vorenthaltenes zusätzl. Urlaubsgeld ca. 469 Euro
(6.) entgangene Essensmarken 220 Euro
(7.) vorenthaltene tarifl. Einmalzahlung ca. 280 Euro

Das sind zusammen ca. 4.539 Euro!

Für die nächsten 12 Monate kommen daher weitere ca. 1.470 Euro dazu, ergibt also über 6.000 Euro Verlust – Jahr für Jahr!

Angestellte(r) in Gehaltsgruppe 3/3 (z.B. Sachbearbeiter/in für Routinearbeiten)
(Tariflohn 19,52 Euro; Lohn mit Ergänzungsvertrag 18,52 Euro = Berechnungsbeispiel; Lohn bei Eintritt nach dem 01.07.2011 18,01 Euro )

(1.) vorenthaltener Grundlohn ca. 2.855 Euro
(2.) entgangene Überstundenzuschläge ca. 631 Euro
(3.) vorenthaltene tarifl. Jahresleistung ca. 743 Euro
(4.) vorenthaltenes zusätzl. Urlaubsgeld ca. 594 Euro
(5.) entgangene Essensmarken 220 Euro
(6.) vorenthaltene tarifl. Einmalzahlung ca. 280 Euro

Das sind zusammen ca. 5.323 Euro!

Für die nächsten 12 Monate kommen daher weitere ca. 1.780 Euro dazu, ergibt also über 7.000 Euro Verlust – Jahr für Jahr!

Bei Mediengestaltern, die ebenfalls in G3/3 eingruppiert sind, macht es wegen der anderen Arbeitszeit etwa 6,5 % weniger aus (dafür haben sie eine zusätzliche Einbuße durch die Arbeitszeitverkürzung). 

Für Beschäftigte, die nach dem 01.07.2011 eingestellt wurden, ist der Verlust ca. 4,5 % höher. 

Aber auch für die KollegInnen, welche die den Beschäftigten abgepressten Schandverträge nicht unterschrieben haben, bedeutet dies einen Einkommensverlust. Im Jahr 2011 entging ihnen die tarifliche Einmalzahlung von 280 Euro. Hinzu kommt nun auch noch die tarifliche Lohnerhöhung von 2 % ab August 2012. Das bedeutet eine Einbuße von 673 € (Grundlohn) + 54 € (tarifl. Jahresl.) + 37 € (Urlaubsgeld) = 764 € pro Jahr.

Da steckt die Verlegerfamilie Beck einen gewaltigen Haufen Geld in ihre Taschen und ganz nebenbei gibt es für die Führungskräfte der Druckerei aus den geleisteten Verzichten noch Bonuszahlungen!

Als größere Investition gab es gerade mal bis heute eine neue Digitaldruckmaschine (ca. 600.000 – 700.000 Euro). Keine große Zukunftsinvestition, sondern nur eine unvermeidbare Ersatzinvestition für die marode alte Druckmaschine um die Verlagsproduktion sicher zu stellen.

Im Übrigen: Investitionen sind Unternehmersache, die lässt sich ein ehrbarer Kaufmann nicht von der Belegschaft bezahlen! Dafür hätte man in den zahllosen fetten Jahren, in denen man 2, 3, 4 oder noch mehr Millionen Gewinn im Jahr gemacht hat, Rücklagen bilden können.

Egal wie viel auch immer der Verlust der Tarifbindung die KollegInnen gekostet hat:

Ein Jahr ohne Tarifbindung – Das ist ein Jahr zuviel!