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Sonntag, 14. Juni 2020

C.H. Beck Intern vom 27. Mai 2020

Entgelterhöhungen 2020/2021 -  ja, aber…

Ganz offensichtlich fehlten den beiden Verfassern dieser Info „C.H. Beck Intern“  wichtige Informationen zum Tarifergebnis zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien. Man könnte auch sagen, die beiden Verfasser haben schlecht oder gar schlampig recherchiert.

Das Verhandlungsergebnis zwischen ver.di und den Bundesverband Druck und Medien – im Zeichen der Corona-Pandemie – sieht wie folgt aus:

  • Die tariflichen Entgelterhöhungen für Juni 2020 und Mai 2021 werden um 3 Monate verschoben.
  • Der Manteltarifvertrag der Druckindustrie wird ohne Abstriche bis zum 30. April 2022 verlängert!
  • Die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) bleibt bei 95 % eines Monatsentgeltes
  • Das tarifliche Urlaubsgeld bleibt bei 50 % eines Tagesverdien
  • Die 35-Stunden-Woche bleibt erhalten
  • Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung können die Entgelterhöhungen um weitere 5 Monate verschoben werden. Kommt eine solche freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, sind für diesen Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen!
  • Die Tarifvertragsparteien prüfen die Wiedereinführung der Altsteilzeit.

Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck steht zu der Zusage, die Entgelterhöhungen zum 01.07.2020 um 2 % und 01.07.2021 um 1,5% umzusetzen.

Die Geschäftsleitung in der Info vom 27.05.2020:
„Wir freuen uns, Ihnen hiermit Planungssicherheit geben zu können und danken für Ihre engagierte Mit- und Zusammenarbeit in dieser für uns alle durch die Corona-Krise geprägten ungewöhnlichen Zeit“.

Dabei entgeht den beiden Verfassern des Beck Intern wohl auch, dass diese beiden  Entgelterhöhungen erst nach mehreren Warnstreiks der Beschäftigten in 2019 durchgesetzt werden konnten!

Hinsichtlich der Leistungen aus dem Manteltarifvertrag Druck bleibt es nach dem Willen der Geschäftsleitung bei der deutlich abgesenkten Jahresleistung von 60 %, dem verringerten  Urlaubsgeld von 30 % und der verlängerten Wochenarbeitszeit auf 38,75 Stunden!

Es ist üblich, wenn Beschäftigte Verzichte in dieser Größenordnung leisten, als Gegenleistung dafür eine Beschäftigungssicherung erhalten. Diese wird den Beschäftigten bis heute von der Geschäftsleitung verweigert!

Hier ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten längst überfällig!
 
 

Sonntag, 7. Juni 2020

Die populärsten Irrtümer zum Thema "URLAUB"

1. „Alle Beschäftigten in Deutschland haben 6 Wochen Urlaub.“



Richtig ist, dass ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen meistens nur in tarifgebundenen Dienststellen und Betrieben besteht. Da sich tendenziell immer mehr Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen oder nie tarifgebunden waren, müssen viele Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zufriedengeben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich 4 Wochen Urlaub im Jahr (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) vor.
 
2. „Sechs Wochen tariflichen Urlaub gibt es schon seit 100 Jahren.“

Richtig ist, dass die erste tarifliche Urlaubsregelung in Höhe von 3 (!) Tagen von Brauereiarbeitern 1903 in Stuttgart erstritten wurde. Verbunden mit vielen Zwischenschritten hatte erst 1975 ca. die Hälfte der Beschäftigten Anspruch auf vier Wochen Tarifurlaub. Erst 1978/79 schafft die westdeutsche Eisen- und Stahlindustrie den Durchbruch in Sachen ‚6 Wochen Tarifurlaub‘.
 
3. „Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub“

Richtig ist, dass auch geringfügige Beschäftigungen reguläre Arbeitsverhältnisse sind. Damit steht den Beschäftigten also bezahlter Urlaub zu!
 
4. „Bildungsurlaub steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.“
 
Richtig ist, dass es in Bayern kein Bildungsfreistellungsgesetz (umgangssprachlich ‚Bildungsurlaub‘) gibt (das muss geändert werden!). Richtig ist aber auch, dass ver.di-Mitglieder trotzdem sehr günstig Bildungsurlaub machen können: Bei ver.di-Seminaren übernimmt die Gewerkschaft die Fahrt-, Seminar- und Unterkunftskosten.

 
5. „Wenn ich lange krank war, steht mir kein Urlaub mehr zu.“

Richtig ist, dass auch bei Langzeiterkrankungen der Urlaub nicht automatisch verfällt. Je nach Fall können dann noch tarifliche oder gesetzliche Urlaubsansprüche bestehen. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln.
 
Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern

 
 

Sonntag, 14. Juli 2019

Glückliche Urlaubszeit!

Ist der Urlaub schon geplant? Wo soll die Reise hingehen? 
Wenn alle ganz beseelt sind von dem Gedanken an den Sommerurlaub, nutzen wir Gewerkschafter/innen gerne die Gelegenheit den Leuten die Stimmung zu verderben und darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht vom Himmel gefallen ist.
Ganz im Gegenteil:
Er wurde von Gewerkschaften über viele Generationen hinweg hart erkämpft.
Foto: ver.di
Wer arbeitet braucht Erholung. Das liegt in der menschlichen Natur.
Und wie jedes Jahr freut man sich auf den Urlaub. Heute besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch von 24 Werktagen.


Darf es etwas mehr sein? Habt ihr bei C.H. Beck 30 Tage? 

Genau! Denn das verdankt ihr dem Tarifvertrag der Druckindustrie. Dort wurden die zusätzlichen Tage ausgehandelt.

Foto: ver.di
Ein kleiner Rückblick in die Historie: 
Die Industrialisierung zu Beginn der 19. Jahrhunderts war geprägt von 16 Stunden Arbeitstagen an 52 Wochen im Jahr. Ab 1848 begannen die Gewerkschaften für höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten zu kämpfen.

Arbeitgeber zeigten ich manchmal großzügig und "gewährten" verdienten Arbeitern schon mal 2-3 Tage Urlaub im Jahr. Jedoch völlig nach eigenem Gutdünken. Kein Arbeiter hatte irgendeinen Anspruch darauf oder konnte das einfordern.

Um das Jahr 1900 erstritten erstmals Brauereiarbeiter, Berliner Straßenbahner, Buchdrucker u.a. tariflich verankerte Ansprüche auf ein paar Tage bezahlten Urlaub.

Bis 1929 gelang es den Gewerkschaften dann in den Tarifverträgen verschiedenster Branchen einen Urlaubsanspruch festzuschreiben.

Nach 1945 zog schließlich der Gesetzgeber der Bundesrepublik nach und schrieb allgemeinverbindlich 2 Wochen Mindesturlaub fest.


Foto: ver.di
Bis 1975 konnten die Gewerkschaften über Tarifverträge für die Hälfte aller Beschäftigten in der Bundesrepublik 4 Wochen Urlaub durchzusetzen. Also das Doppelte vom damaligen gesetzlichen Mindestanspruch!

Daraufhin war auch der Gesetzgeber gezwungen noch einmal nachzubessern.
Seit 1995 gilt im Bundesurlaubsgesetz die gesetzliche Mindestregelung von 24 Tagen.

Und das Urlaubsgeld? Bekommt ihr bei C.H. Beck Urlaubsgeld? 
Auch das Urlaubsgeld ist nicht vom Himmel gefallen, sondern in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden. Erstmals wurde ein Urlaubsgeld übrigens 1966 in der Druckindustrie erstritten.

Foto: ver.di
Manchmal lohnt ein Blick auf die Geschichte
Und wer immer heute vermeidet in die Gewerkschaft einzutreten, weil man einen monatlichen Beitrag zahlen muss: Derjenige oder diejenige sollte beim Cocktail an der Strandbar gelegentlich drüber nachdenken, wie es heute mit einem erholsamen Urlaub aussähe, ohne das Engagement der Gewerkschaften.

Die Geschichte des Urlaubes ist nur einer von vielen

guten Gründen ver.di-Mitglied zu werden!


Montag, 13. Mai 2019

Beschäftigte der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen erneut im Warnstreik!

Aufruf zum Warnstreik

zur Durchsetzung eines Haustarifvertrages

·         Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, inklusive der Ausbildungsvergütungen von 5 Prozent
 

·         Abschaffung unterschiedlicher Bezahlung für identische Tätigkeiten
 

·         Rückkehr zu den Gehaltsgruppeneinteilungen für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011, sowie für die Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wie vor dem 31.10.2016.
 

Die Gewerkschaft ver.di hat die die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am Standort Nördlingen am Montag, 13. Mai, 5:00 Uhr bis Dienstag, 14. Mai, 5:00 Uhr erneut zu einem befristeten 24-Stunden-Warnstreik aufgerufen.

Fehlende Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten!
Den Wunsch der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag und tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen lehnte die GL gegenüber den Beschäftigten und ver.di mit Schreiben vom 7. Mai erneut ab.
Stattdessen will man Regelungen auf betrieblicher Ebene anstreben, so die Geschäftsleitung. Mit Regelungen dieser Art, haben die Beschäftigten allerdings schon genügend negative Erfahrungen gemacht, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Zusagen des Arbeitgebers wurden nicht eingehalten!
So wurden Zusagen der GL aus dem Jahr 2013 „Zukunftssicherungspaket II“ bis heute nicht umgesetzt. Zugesagt wurden in 2013 u. a. tarifliche Lohnerhöhungen und Regelungen/Erleichterungen für Schichtarbeiter und ältere Arbeitnehmer. Aus all diesen Erfahrungen ist die Forderung nach einem Haustarifvertrag nachvollziehbar und legitim.

Mit diesem Warnstreik machen wir deutlich,
dass wir für einen Haustarifvertrag streiken!
 Anderslautende Behauptungen der Geschäftsleitung
entbehren jeglicher Grundlage!

 Nur Tarifverträge sind ein verlässlicher Partner!
 
WIR SIND ES WERT!
 

Donnerstag, 2. Mai 2019

Beck aktuell

Haustarifvertrag und tarifliche Entgelterhöhungen jetzt!

Die Kolleginnen und Kollegen bei C.H. Beck in Nördlingen fordern einen Haustarifvertrag und tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen. Auf der Streikversammlung am 18. April haben dies die Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dass sie für den kompletten Standort Nördlingen der Druckerei C.H. Beck einen Haustarifvertrag, mit u. a. folgenden Themen fordern:

Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, sowie die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Die Forderungshöhe beträgt 5 Prozent.

Abschaffung der Dreiklassen- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehältern. Rückkehr zu den Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilungen wie sie für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011 und für die Papier-, Pappe und Kunststoffe verarb. Industrie vor dem 31.10.2016 bei C.H Beck bestand.

Aufforderung zu Haustarifverhandlungen
Im Auftrag der Kolleginnen und Kollegen fordern wir jetzt mit Schreiben vom 2. Mai die Geschäftsleitung auf, mit ver.di in Verhandlungen über diese tariflichen Forderungen für den kompletten Druckstandort Nördlingen einzutreten. Bereits mit Schreiben vom Dezember 2018 und Februar 2019 haben wir die GL aufgefordert, mit uns in Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen einzutreten. Dem ist die GL leider bis heute nicht nachgekommen. Deshalb auch die befristeten und eintägigen Warnstreiks bis einschließlich 18. April.

Nachdem die GL bereits bezüglich Lohn- und Gehaltserhöhungen an den Betriebsrat herangetreten ist, gehen wir davon aus und spricht eigentlich auch kein vernünftiger Grund dagegen, dass einer zügigen Gesprächsaufnahme nichts entgegensteht.  

In einem Schreiben ging der Brief an die Nördlinger GL auch an den Verleger und Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck. Wir appellieren an Dr. Beck,  die berechtigten Anliegen der Beschäftigten ernst zu nehmen und mit ver.di in Tarifgespräche einzutreten.

Die Zukunft eines Unternehmens lässt sich nur mit einer zufriedenen, hochmotivierten und engagierten Belegschaft erfolgreich gestalten und nicht gegen sie. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Wir sind es Wert!
 

Mittwoch, 17. April 2019

Warnstreik C.H. Beck und Streikversammlung!

 

Beschäftigte bei der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen erneut im Warnstreik!

Die Gewerkschaft ver.di ruft die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am Standort Nördlingen von Donnerstag, 18. April, 5:00 Uhr bis Freitag, 19. April, 5:00 Uhr erneut zu einem befristeten 24-Stunden-Warnstreik auf.

Arbeitgeber verweigert Tarifgespräche!
Die Geschäftsleitung verweigert bisher jegliche Gespräche mit ver.di. Deshalb der erneute Aufruf zu diesem 24-stündigen Warnstreik.

Die Gewerkschaft ver.di lädt deshalb ein zur
Streikversammlung am Donnerstag, 18. April, 12 Uhr!
Alte Schranne (1. Stock) Nördlingen, Bei den Kornschrannen 2,

Dabei geht es um u. a. um die tarifliche Entgeltforderung von 5 Prozent.
Diskutieren wollen wir aber auch mit den Beschäftigten das Thema Haustarifvertrag und die Folgen der Tarifflucht, bzw. die daraus entstandenen massiven Ungerechtigkeiten.

·         Drei- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehaltern. Für die gleiche Tätigkeit gibt es drei unterschiedliche Entgeltgruppen.

·         Unbezahlte Arbeitszeit

·         Jahressonderzahlungen – Jahresleistung/Urlaubsgeld

Im Jahre 2016 erfolgte dann der komplette Ausstieg des Standortes aus der Tarifbindung. Maßgeblich verantwortlich war der damalige Chef der Nördlinger Druckerei, Dr. Oliver Kanert, der bereits von 2013 bis 2016 die Druckerei leitete und jetzt im Juni 2019 wieder als Chef nach Nördlingen zurückkehrt.

Aktuelle Infos gibt es in der Streikversammlung am 18. April um 12 Uhr!
 
 
Frohe Ostern!

 
 
 

Samstag, 2. März 2019

Tarifinfo aktuell

So stellen sich die Druck-Arbeitgeber einen neuen Manteltarifvertrag (MTV) vor!

Mit der Kündigung des Manteltarifvertrages der Druckindustrie sollen die Arbeitsbedingungen massiv verschlechtert werden. Die Verhandlungen mit den Arbeitgebern zeigen, dass es mittlerweile um die Existenz des Drucktarifvertrages geht.

Es geht im Wesentlichen um folgende Forderungen:

Nebelkerze – Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrages für Altbeschäftigte
Der Unternehmerverband (bvdm) bietet an, den MTV für Altbeschäftigte wieder in Kraft zu setzen und will gleichzeitig über einen „MTV 2“ für Neubeschäftigte verhandeln.

Für diesen „MTV 2“ fordert der bvdm Öffnungsklauseln mit folgenden Inhalten, die aber auch für Altbeschäftigte gelten sollen. Das ist ein aus unserer Sicht ein durchschaubares Täuschungsmanöver!

Arbeitszeit:

Ø  Öffnungsklauseln die Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden mit oder ohne Lohnausgleich zu verlängern

Ø  Der Samstag wird Regelarbeitstag, unter Beibehaltung der 5-Tage-Woche

Schicht- und Erschwerniszuschläge:

Ø  Der Sonntagszuschlag von aktuell 115% soll an die Samstagszuschläge angepasst werden (bei Tagschicht 25%)

Ø  Für die Stunden von 24 Uhr bis zum Ende der Nachtarbeitszeit soll der Zuschlag von 52% auf 40 % gekürzt werden

Ø  Die zuschlagspflichtige Nachtarbeitszeit beginnt nicht wie bisher um 18 Uhr, sondern erst um 20 Uhr

Sonderzahlungen:

Ø  Urlaubsgeld und tarifliche Jahresleistung sollen gekürzt werden.

Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen der gesamten Druckbranche und weitere Branchen in unserem Zuständigkeitsbereich

Auch die Arbeitgeber in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie haben bereits angekündigt, dass sie im Mai Gespräche über die „Modernisierung
des Manteltarifvertrages“ mit ver.di führen wollen!
                                                                                                           

HIER GEHT’S UM DICH!
 
 

Mittwoch, 20. Februar 2019

Tarifrunde Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie

 
Unser Erfolg: 5,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt – Öffnungsklausel vom Tisch!

Am 20. Februar konnte in der fünften Verhandlungsrunde für die Beschäftigten in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie ein Tarifergebnis erzielt werden.

Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen ordentlich und die von der Arbeitgeberseite geforderte Öffnungsklausel zur Verschiebung der Tarifsteigerungen wurde komplett verhindert.

Am späten Abend konnte folgendes Tarifergebnis erreicht werden:
  • Erhöhung der Löhne und Gehälter zum 1. März 2019 um 2,8%
  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um weitere 2,7% zum 1. März 2020
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 90 Euro brutto monatlich zum 1.  März 2019
bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2021.

Dieses Ergebnis konnte nur durch die überaus gute Warnstreikbeteiligung durchgesetzt werden. Dank dafür den Kolleginnen und Kollegen!

Ausführliche Infos unter: www.augsburg.verdi.de

 
 
 

Samstag, 9. Februar 2019

Tarifrunde Druckindustrie:



 
 
 
 
Sie meckern, schimpfen, drohen und toben…

Aktuelle Informationen zum bundesweiten Tarifkonflikt der Druckindustrie und der Regionalisierung Bayern unter:


 
 

 

Dienstag, 29. Januar 2019

Tarifrunde und Warnstreiks in der Druckindustrie!

Wir in Bayern wollen endlich tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen!

Wir in Bayern wollen die Wiederinkraftsetzung des Manteltarifvertrages!

Seit Mitte September 2018 verhandelt ver.di mit den Bundesverband Druck und Medien über Lohn- und Gehaltserhöhungen für die Beschäftigten in der Druckindustrie. Die Arbeitgeber machen einen Lohn- und Gehaltsabschluss allerdings davon abhängig, dass ver.di massive Verschlechterungen im von den Arbeitgebern gekündigten Manteltarifvertrag vereinbart.

·         Erschwernis- und Schichtzuschläge sollen abgesenkt werden

·         die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich verlängert

·         tarifliche Sonderzahlungen gekürzt werden.

·         betriebliche Öffnungsklauseln sollen für Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen         für Neueingestellte und Altbeschäftigte Anwendung finden.

Kolleginnen und Kollegen des Augsburger Druck- und Verlagshaus am 25.01.2019. 
Wertschätzung für die Beschäftigten sieht anders aus!
Die Tarifkommission der Druckindustrie hat deshalb beschlossen, den Weg der Regionalisierung der Tarifverhandlungen zu gehen. Deshalb hat ver.di die regionalen Arbeitgeberverbände der Druckindustrie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zu Tarifgesprächen über die Wiederinkraftsetzung der gekündigten Manteltarifverträge sowie Entgelterhöhungen aufgefordert.

Auch die OT-Betriebe in Bayern - wie die Druckerei C.H. Beck - wurden zu Lohnverhandlungen aufgefordert. Keine Antwort ist auch eine Antwort!

Kolleginnen und Kollegen der Mediengruppe Mayer & Söhne in Aichach am 29.01.2019.
 
 
 
 

Freitag, 11. Januar 2019

Auch Druckerei C.H. Beck verweigert Lohnverhandlungen!

 

 
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
 
Anfang Dezember hat ver.di Bayern auch die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck zu Lohnverhandlungen aufgerufen und für euch eine Erhöhung von 5 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert. Dies gilt sowohl für die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer/innen als auch für die Gehälter der Angestellten und die Ausbildungsvergütungen.

Wir können euch heute mitteilen, dass euer Arbeitgeber keine Verhandlungen mit ver.di führen will, denn er hat auf die von uns gesetzte Rückmeldungsfrist am 4. Januar 2019 gar nicht reagiert bzw. geantwortet.

Durch die Verweigerung von Verhandlungen besteht keine Friedenspflicht mehr!
Somit können sowohl ver.di-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder von uns ab sofort zum Arbeitskampf aufgerufen werden.

Streikrecht ist Grundrecht!
Da das Streikrecht ein Grundrecht ist, steht es jedem Beschäftigten zu, sich durch die Teilnahme an einem Arbeitskampf für die Durchsetzung der Lohnforderung einzusetzen. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass nur Gewerkschaftsmitglieder im Fall eines Streiks Anspruch auf Streikgeld haben.

Wer mehr will,
       muss auch mehr werden,
             denn Tariffragen sind Machtfragen!

 
gez. Christa Hasenmaile                                                             
Landesfachbereichsleiterin Medien, Kunst und Industrie            
ver.di Bayern

 
Nahezu zeitlich mit ver.di Bayern fordern auch die Beschäftigten der Druckerei C. H. Beck eine Entgelterhöhung. Die Initiative dieser Unterschriftenaktion an die Geschäftsleitung gestartet haben die Beschäftigten aus dem Bereich Media.Solutions. Weitere Bereiche und der Betriebsrat haben sich ebenfalls der Forderung angeschlossen.
 

Wieder einmal bewahrheitet sich, dass tariflose Unternehmen willkürlich entscheiden, ob es überhaupt Lohn- und Gehaltserhöhungen gibt und wenn ja, in welcher Höhe.

Nur mit Tarif, gibt es kein kollektives betteln!
 

Montag, 3. Dezember 2018

Gute Arbeit und guter Journalismus brauchen existenzsichernde Tarifverträge und Wertschätzung!


Weitersagen!
„Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt“
 Europäische Sozialcharta Artikel 5

 
Gute Arbeit und guter Journalismus brauchen existenzsichernde Tarifverträge und Wertschätzung!

 

Wieder einmal mehr hat sich Presse-Druck und Verlag, dort wo die Augsburger Allgemeine gedruckt wird, aus der Tarifbindung gestohlen. Diesmal traf es die Druckerei.  Und die Beschäftigten stellen sich nun die bange Frage, wer vom „Augsburger Weg“, wie die Arbeitgeberseite ihre Flucht aus den Tarifverträgen nennt, als nächstes getroffen wird.
Diese erneute Tarifflucht ist zu verurteilen und es gibt keinerlei nachvollziehbaren Gründe für diese Tarifflucht.

§  Presse Druck und Verlag steht finanziell bestens da.

§  Die Augsburger Allgemeine ist die Nummer 2, gemessen an der Auflage in Bayern

§  Fasst man Augsburger Allgemeine und Allgäuer Zeitung zusammen, ist sie die Nummer 1

§  Unberücksichtigt bleiben hier die Beteiligungen an der Main Post in Aschaffenburg, dem Südkurier in Konstanz, sowie weiteren Medienunternehmen in Augsburg und Deutschland

 
Postkartenaktion gegen Tarifflucht und für Tarifverträge!

Der ver.di Bezirk Augsburg hat diese Postkartenaktion gestartet, um deutlich zu machen, dass dieser „Augsburger Weg der Tarifflucht“, zu korrigieren ist!
 

 
Die Postkarten können per Mail bei ver.di, Fachbereich 8 in Augsburg angefordert werden: rudi.kleiber@verdi.de. Diese können dann bei der nächsten ver.di-Geschäfts-stelle bzw. in Augsburg abgegeben werden. Ihr könnt diese auch betrieblich sammeln und z. B. über eure Betriebsräte bei uns abgeben.
Wir senden diese dann an die Geschäftsführung von Presse-Druck weiter.
 

 So darf ein Medienkonzern nicht mit seinen Beschäftigten umgehen!
 
 
 

Sonntag, 7. Oktober 2018

Eine Umkehr ist dringend nötig


Die Tarifbindung stärken - die Löhne erhöhen

Seit langem kritisieren die Gewerkschaften die zu niedrigen Löhne in Deutsch­land. Lange Zeit standen sie damit weitgehend alleine. Schließlich war es politische Strategie, über den Ausbau von Niedriglöhnen die Wettbe­werbsfähigkeit zu steigern. 2005 hatte der damalige Kanzler Schröder sich sogar gebrüstet, dass er „einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut habe, den es in Europa gibt“.
Leider gibt es den immer noch – nur würde heute wohl kaum jemand mehr damit prahlen. Zu offensichtlich ist, dass er heute gerade das Problem ist – für Deutschland wie für Europa. Letztes Jahr hatte sogar der Internationale Währungsfonds (IWF) von Deutschland neben mehr Investitionen vor allem höhere Löhne gefordert. In einer aktuellen Studie weist nun auch das renommierte Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) detailliert auf die negativen Auswirkungen der deutschen Lohnentwicklung hin – national wie europäisch.

In Folge der „Agenda 2010“ mit abgesenkten Lohnnebenkosten, liberalisierter Leiharbeit, Minijobs und vor allem „Hartz IV“ waren die Löhne und Arbeitsbedingungen in den 2000 er Jahren massiv unter Druck gesetzt worden. Aufgrund der so organisierten Billigkonkur­renz auf dem Arbeitsmarkt gelang es den Gewerkschaften seinerzeit kaum mehr, ausreichende Lohnerhöhungen durchzu­setzen. Vom wirtschaftlichen Wachstum profitierten in jener Zeit vor allem die Gewinne. Die Lohnquote, die die Verteilung zwischen Gewinnen und Arbeitseinkommen anzeigt, sank bis 2007 auf ein historisches Tief. Seitdem hat sie sich wieder erholt. Gewerkschaften konnten bessere Lohnabschlüsse durchsetzen, und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2015 gab einen zusätzlichen Schub.

Deutlich steigende Löhne sind Voraussetzung für eine bessere Entwicklung in Deutschland wie insgesamt in Europa.
Dennoch liegt die Lohnquote immer noch deutlich unter dem langfristigen Niveau. Wäre dieses bereits wieder erreicht, hätten die Arbeitnehmer/innen allein 2017 durchschnittlich 2.000 Euro mehr im Geldbeutel gehabt. Allerdings haben sich die Tariflöhne immer noch deutlich besser entwickelt als die gesamten Bruttolöhne und so die Lohnentwicklung insge­samt stabilisiert. Das Problem ist jedoch, dass noch so gute Tarifabschlüsse nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten erreichen. Die andere Hälfte ist nicht mehr tarifgebunden. Da zahlen die Arbeitgeber, was sie wollen – und das ist weit weniger als der Tariflohn. Eine Ursache für die stark rückläufige Tarifbindung ist der gesunkene Organisations­grad der Beschäftigten, woran das Vordringen prekärer Arbeit einen maßgeblichen Anteil hat. Hinzu kommen massive Erosionserschei­nungen auf der Arbeitgeberseite. Um Billiglohnstrategien fahren zu können, treten Arbeitgeber vermehrt aus ihren Verbänden aus oder wechseln in eine Mitglied­schaft ohne Tarif. Tarifverträge gelten dann nicht mehr für sie.

In der Konsequenz hat Deutschland permanent an Wettbewerbs­fähigkeit gewonnen. Zu der traditionell hohen Qualität deutscher Produkte kamen die niedrigen Lohnkosten hinzu, deren Entwicklung lange Zeit deutlich hinter der anderer europäischer Länder zurück­blieb. Die Kehrseite: Eine schwache Lohnentwicklung hat auch eine schwache Nachfrage zur Folge. Importe konnten mit dem boomen­den Export nicht mithalten. Immer höhere Exportüberschüsse führten zu zunehmendem Verdruss anderer Länder. Inzwischen bieten sie auch dem amerikanischen Präsidenten Trump Munition für seine „America first“-Manie. Denn die mit Schulden verbundenen Exportdefizite vieler unserer Handelspartner sind in der Tat Folge der extremen deutschen Exportausrichtung. Deutlich steigende Löhne sind damit Voraussetzung für eine bessere Entwicklung in Deut­schland wie insgesamt in Europa: Der Niedriglohnsektor würde kleiner, die Binnennachfrage gestärkt und steigende Importe würden zu mehr Mit- statt Gegeneinander in Europa führen.

Gute Tarifabschlüsse und eine Stärkung der Tarifbindung haben daher für ver.di oberste Priorität. Zur Unterstützung brauchen wir eine klare Abkehr von der „Agenda 2010“-Politik, damit gute und gut bezahlte Arbeit gestärkt wird. Kurzfristig würde dazu eine wirksame Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen beitragen. Etwa indem gemeinsam von den Tarif­parteien eingebrachte Anträge im paritätisch besetzten Tarifaus­schuss nur mit Mehrheit abgelehnt werden könnten. So würde eine Blockadehaltung der Arbeitgeber verhindert. Ein Tarifvertrag wäre dann auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs verbindlich. Wir wären einen großen Schritt weiter!