Mittwoch, 2. September 2020

Lastenausgleich: Die Reichen zahlen

Für einen Corona-Solidarfonds

 

Finanzwissenschaftler Professor Rudolf Hickel: Vermögensabgabe für Reiche / Ein zweiter Lastenausgleich wie 1952

Weitere Infos unter: http://verdi-drupa.de/2020/07/27/fuer-einen-corona-solidarfonds/

Interview: Friedrich Sieckmeier DRUCK+PAPIER 3.2020




Montag, 20. Juli 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Juli/August 2020


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue Ausgabe von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:

mit dem nachfolgenden Link erhaltet Ihr die neue Ausgabe unseres Newsletters ver.di Augsburg kompakt für Juli/August 2020.

Diesmal u.a. mit folgenden Themen:
In eigener Sache

Tarifrunde im öffentlichen Dienst – Der ver.di Bezirk Augsburg startet durch

Gemeinsame Sache für bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege

Konzeptlos – das Augsburger Druck- und Verlagshaus

Coronaprämie und Mitgliederumfrage bei der Deutschen Post AG bekommst du dein Recht?

Thema: Minijobs


Diese Ausgabe und weitere Informationen findet Ihr auch auf der Homepage: www.augsburg.verdi.de

Und dann noch…
 
 
 
 

Freitag, 3. Juli 2020

Verlagsförderung: Unterstützung muss an Bedingungen gebunden sein

Sicherlich auch für euch überraschend, gab es im Rahmend der Beratung des Nachtragshaushalts im Bundestag auch auf einmal einen Posten zur Verlagsförderung mit insgesamt 220 Mio. Euro Förderung über mehrere Jahre.

Dazu hat ver.di eine Pressemitteilung herausgebracht, die für die weitere Ausgestaltung der Förderrichtlinien, die jetzt ansteht, klare Orientierung der Zuwendung an Kriterien fordert. Kriterien die dazu führen, dass auch die Beschäftigten in Verlagen etwas davon haben, wenn Digitalisierung gefördert wird

„Wer von öffentlichen Geldern profitieren will, der muss auch die Einhaltung tariflicher Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung nachweisen“,
Pressemitteilung vom 02.07.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert klare Kriterien und Bedingungen für die Verteilung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen staatlichen Fördergelder für Verlage in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro. „Wer von öffentlichen Geldern profitieren will, der muss auch die Einhaltung tariflicher Standards, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung nachweisen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz am Donnerstag.

Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützungsgeldern müsse die Offenlegung der wirtschaftlichen Kennzahlen durch die Verlage sein. Die Förderung solle nach fairen Kriterien verteilt werden und dürfe nicht an der falschen Stelle landen. „Es darf nicht sein, dass Verlage, denen es verhältnismäßig gut geht, unter dem Deckmantel des Tendenzschutzes Gelder einstreichen, die andere viel dringender benötigen“, stellte Schmitz klar.

Größtmögliche Transparenz und Unabhängigkeit forderte er zudem hinsichtlich der zu bestimmenden Verteilstrukturen: „Um ihrem Auftrag der Kontrolle staatlicher Macht nachkommen zu können, müssen Medien auch frei von jeglicher staatlichen Einflussnahme arbeiten können.“ Dies gelte es bei der Verteilung der Bundesgelder zu berücksichtigen, mahnte Schmitz.

 
 
 

Freitag, 26. Juni 2020

Prekär und systemrelevant!

Wirtschaftspolitik aktuell 11 / 2020
 

Trotz erhöhtem Risiko, sich selbst anzustecken: Die Beschäftigten vieler Dienstleistungsbranchen hielten während der Corona-Einschränkungen den Laden am Laufen. Sie waren und sind unverzichtbar – sie sind „systemrelevant“.

Wie eine aktuelle Studie des DeZIM-Institus zeigt, haben viele von Ihnen einen Migrationshintergrund. Während der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund an allen Berufen etwa ein Viertel beträgt, liegt er bei Reinigungskräften bei fast der Hälfte, in der Altenpflege sowie bei Post- und Zustelldiensten bei etwa einem Drittel und bei Fahrer*innen im Straßenverkehr bei etwa 30 Prozent. Die Mehrheit von Ihnen ist im Ausland geboren und selbst nach Deutschland gekommen.


Menschen mit Migrationshintergrund stecken überdurchschnittlich oft in schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsverhältnissen. Gerade Beschäftigte, die im Ausland geboren sind, erhalten oft nur einen Niedriglohn. Und ausgerechnet in systemrelevanten Berufen ist der Anteil der Niedriglohn-Beschäftigten besonders hoch.

„Applaus reicht nicht“ – das gilt deshalb auch hier: Wir brauchen gute und gesunderhaltende Arbeit für alle. Wir müssen prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückdrängen. Der Schutz durch Tarifverträge muss auch in den Systemrelevanten Berufen ebenso selbstverständlich werden wie eine gute Entlohnung, Mitbestimmung und Chancen zur Weiterqualifizierung.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Sonntag, 14. Juni 2020

C.H. Beck Intern vom 27. Mai 2020

Entgelterhöhungen 2020/2021 -  ja, aber…

Ganz offensichtlich fehlten den beiden Verfassern dieser Info „C.H. Beck Intern“  wichtige Informationen zum Tarifergebnis zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien. Man könnte auch sagen, die beiden Verfasser haben schlecht oder gar schlampig recherchiert.

Das Verhandlungsergebnis zwischen ver.di und den Bundesverband Druck und Medien – im Zeichen der Corona-Pandemie – sieht wie folgt aus:

  • Die tariflichen Entgelterhöhungen für Juni 2020 und Mai 2021 werden um 3 Monate verschoben.
  • Der Manteltarifvertrag der Druckindustrie wird ohne Abstriche bis zum 30. April 2022 verlängert!
  • Die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) bleibt bei 95 % eines Monatsentgeltes
  • Das tarifliche Urlaubsgeld bleibt bei 50 % eines Tagesverdien
  • Die 35-Stunden-Woche bleibt erhalten
  • Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung können die Entgelterhöhungen um weitere 5 Monate verschoben werden. Kommt eine solche freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, sind für diesen Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen!
  • Die Tarifvertragsparteien prüfen die Wiedereinführung der Altsteilzeit.

Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck steht zu der Zusage, die Entgelterhöhungen zum 01.07.2020 um 2 % und 01.07.2021 um 1,5% umzusetzen.

Die Geschäftsleitung in der Info vom 27.05.2020:
„Wir freuen uns, Ihnen hiermit Planungssicherheit geben zu können und danken für Ihre engagierte Mit- und Zusammenarbeit in dieser für uns alle durch die Corona-Krise geprägten ungewöhnlichen Zeit“.

Dabei entgeht den beiden Verfassern des Beck Intern wohl auch, dass diese beiden  Entgelterhöhungen erst nach mehreren Warnstreiks der Beschäftigten in 2019 durchgesetzt werden konnten!

Hinsichtlich der Leistungen aus dem Manteltarifvertrag Druck bleibt es nach dem Willen der Geschäftsleitung bei der deutlich abgesenkten Jahresleistung von 60 %, dem verringerten  Urlaubsgeld von 30 % und der verlängerten Wochenarbeitszeit auf 38,75 Stunden!

Es ist üblich, wenn Beschäftigte Verzichte in dieser Größenordnung leisten, als Gegenleistung dafür eine Beschäftigungssicherung erhalten. Diese wird den Beschäftigten bis heute von der Geschäftsleitung verweigert!

Hier ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten längst überfällig!
 
 

Sonntag, 7. Juni 2020

Die populärsten Irrtümer zum Thema "URLAUB"

1. „Alle Beschäftigten in Deutschland haben 6 Wochen Urlaub.“



Richtig ist, dass ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen meistens nur in tarifgebundenen Dienststellen und Betrieben besteht. Da sich tendenziell immer mehr Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen oder nie tarifgebunden waren, müssen viele Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zufriedengeben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich 4 Wochen Urlaub im Jahr (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) vor.
 
2. „Sechs Wochen tariflichen Urlaub gibt es schon seit 100 Jahren.“

Richtig ist, dass die erste tarifliche Urlaubsregelung in Höhe von 3 (!) Tagen von Brauereiarbeitern 1903 in Stuttgart erstritten wurde. Verbunden mit vielen Zwischenschritten hatte erst 1975 ca. die Hälfte der Beschäftigten Anspruch auf vier Wochen Tarifurlaub. Erst 1978/79 schafft die westdeutsche Eisen- und Stahlindustrie den Durchbruch in Sachen ‚6 Wochen Tarifurlaub‘.
 
3. „Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub“

Richtig ist, dass auch geringfügige Beschäftigungen reguläre Arbeitsverhältnisse sind. Damit steht den Beschäftigten also bezahlter Urlaub zu!
 
4. „Bildungsurlaub steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.“
 
Richtig ist, dass es in Bayern kein Bildungsfreistellungsgesetz (umgangssprachlich ‚Bildungsurlaub‘) gibt (das muss geändert werden!). Richtig ist aber auch, dass ver.di-Mitglieder trotzdem sehr günstig Bildungsurlaub machen können: Bei ver.di-Seminaren übernimmt die Gewerkschaft die Fahrt-, Seminar- und Unterkunftskosten.

 
5. „Wenn ich lange krank war, steht mir kein Urlaub mehr zu.“

Richtig ist, dass auch bei Langzeiterkrankungen der Urlaub nicht automatisch verfällt. Je nach Fall können dann noch tarifliche oder gesetzliche Urlaubsansprüche bestehen. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln.
 
Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern

 
 

Samstag, 23. Mai 2020

Rettungsschirm aufspannen!

Corona bringt Städte und Gemeinden in Not. Die Ausgaben für kommunale Krankenhäuser, soziale Dienste und Sozialleistungen steigen. ÖPNV, Stadtwerke, Kultureinrichtungen und Wohnungsbaugesellschaften verlieren durch den Stillstand des öffentlichen Lebens Einnahmen.

Die schwere Wirtschaftskrise führt zu Umsatzeinbrüchen bei Restaurants, Hotels, Einzelhandel und Industrie. Beschäftigte in Kurzarbeit müssen auf Lohn verzichten. Die jüngste Steuerschätzung rechnet bei den kommunalen Steuereinnahmen mit einem Minus von rund 12 Milliarden Euro. Bis 2024 drohen den Städten und Gemeinden 46 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen. Viele hoch verschuldete Kommunen könnten so ihre Handlungsfähigkeit verlieren. Es drohen Kürzungen bei Daseinsvorsorge und Investitionen. In den Kommunen wird ein Großteil der öffentlichen Investitionen getätigt. Wenn dort der Rotstift angesetzt wird, dann kostet das Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt.

Deswegen müssen die krisenbedingten Mehrausgaben und Steuerausfälle durch den Bund und die Länder aufgefangen werden. Finanzminister Scholz will die Gewerbesteuerverluste pauschal ausgleichen, überschuldeten Kommunen die Altschulden erlassen und die ostdeutschen Kommunen entlasten. Das ist gut so. Jetzt müssen aber auch die Bundesländer die Nothilfe mittragen – und CDU/CSU ihre ideologisch
motivierte Blockade endlich aufgeben!

Weitere Informationen unter:  

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de




Sonntag, 10. Mai 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Mai/Juni 2020

 
 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue Ausgabe von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:

Trotz Corona – Beschäftigungssicherung und Lohnerhöhungen durchgesetzt

1. Mai 2020 ganz anders

Tarifvertrag zur Kurzarbeit bei Smurfit Kappa

Befristete Änderung des BetrVG für Beschlüsse des Betriebsrats

Betriebliche Mitbestimmung – jetzt wichtiger denn je

Gewerkschaftssekretär Rudi Kleiber verabschiedet sich


Diese Ausgabe und weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen und bleibt gesund

ver.di Bezirk Augsburg


Mittwoch, 29. April 2020

„Solidarisch ist man nicht alleine!“ – Gewerkschaften feiern Tag der Arbeit im Netz

Silke Klos-Pöllinger: „Wir müssen jetzt mehr denn je für unsere Rechte streiten, uns einmischen und weiterhin solidarisch agieren!“

Angesichts der Corona-Pandemie können in diesem Jahr erstmals seit der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Jahr 1949 keine öffentlichen Maikundgebungen stattfinden. Dies trifft natürlich auch Augsburg. Hier waren - wie in den vergangenen Jahren - am 1. Mai ein Demonstrationszug vom Gewerkschaftshaus Am Katzenstadel zum Rathausplatz sowie eine Kundgebung mit dem Bezirksleiter der IG Metall Bayern Johann Horn mit anschließendem Kulturprogramm geplant.  Nun aber ist der DGB gezwungen, neue Wege zu gehen: Unter dem Motto „Solidarisch ist man nicht alleine!“ findet der Tag der Arbeit 2020 vor allem im Netz statt.

Hierzu Silke Klos Pöllinger, die Augsburger DGB-Kreisvorsitzende: „Natürlich wären wir auch in diesem Jahr gerne gemeinsam auf die Straße gegangen. Aber die Gesundheit hat Vorrang. Hierzu wollen wir unseren Teil beitragen. Das diesjährige Mai-Motto könnte nicht passender sein. Der Begriff ‚Solidarität‘ ist in Zeiten von Corona allgegenwärtig. Solidarität muss aber auch mit Leben gefüllt werden. Viele Menschen fürchten gerade um ihre Existenz. Gleichzeitig werden unter dem Deckmantel der Pandemie soziale Errungenschaften angegriffen, etwa durch die vorübergehende Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Solidarität. Daher müssen wir jetzt mehr denn je für unsere Rechte streiten, uns einmischen und weiterhin solidarisch agieren. Hierfür ist der 1. Mai unverzichtbar – wenn auch in diesem Jahr in veränderter Form.“

Livestream und bayernweite Aktionen!
So startet am 1. Mai ab 11 Uhr ein Livestream auf der Website des DGB (www.dgb.de/erstermai) mit Live-Acts von Künstler*innen, mit Talks und Interviews sowie mit Solidaritätsbotschaften aus ganz Deutschland. Außerdem werden bayernweit zahlreiche Aktionen in den sozialen Medien wie Facebook oder Instagram stattfinden: „Die bayerischen DGB-Regionen haben ein buntes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt, so auch unsere Region Schwaben mit dem DGB-Kreisverband Augsburg. Viele Mairednerinnen und Mairedner haben Videobotschaften geschickt, es wird kreative Fotoaktionen und weitere spannende Formate geben. So wird es uns auch in diesem Jahr gelingen, unsere Forderungen deutlich zu machen“, betont Silke Klos-Pöllinger.


 
Dass die Forderungen der Gewerkschaften nach wie vor Gehör finden, zeige sich Klos-Pöllinger zufolge in den neuen Beschlüssen der Großen Koalition zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: „Die aktuelle Krise hat massive Auswirkungen auf Beschäftigte. Hunderttausende sind mittlerweile in Kurzarbeit – für die meisten von ihnen dürften 60 bzw. 67 Prozent des vorherigen Nettolohns nicht zum Leben reichen. Daher begrüßen wir grundsätzlich die beschlossene Anhebung des Kurzarbeitergeldes für die Beschäftigten, deren Arbeitszeit aktuell um mindestens 50 Prozent reduziert ist.“ Problematisch sieht Klos-Pöllinger allerdings, dass die Erhöhungen erst ab dem 4. (70/77 Prozent) bzw. dem 7. Monat (80/87 Prozent) vorgesehen sind: „Vor allem Niedrigverdienende können nicht so lange auf die dringend benötigte Unterstützung warten. Hier wäre eine sofortige Erhöhung auf 80 Prozent angebracht. Sonst bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Und Unternehmen sind jetzt mehr denn je gefragt, Kurzarbeitergeld aufzustocken!“

 Ausschließlich positiv sieht Silke Klos-Pöllinger dagegen die aktuelle Debatte um die sogenannten „Helden des Alltags“ aus den systemrelevanten Berufen: „Was die Gewerkschaften schon lange fordern, scheint nun einen breiten Konsens in der Gesellschaft zu finden. Menschen, die etwa in Pflegeberufen oder im Handel tätig sind, müssen endlich angemessen bezahlt werden. Von Applaus allein kann niemand seine Miete bezahlen“, so Klos-Pöllinger abschließend.

Silke Klos-Pöllinger
Regionsgeschäftsführerin
Vorsitzende des DGB Kreisverband Augsburg


Donnerstag, 9. April 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – April 2020


 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue Ausgabe von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:
  • Corona – Das Leben geht weiter
  • Ver.di Jugend Stammtisch
  • Manteltarifvertrag Druck im Schraubstock
  • Verleger fordern staatliche Zuschüsse
  • Neue Gesichter bei ver.di Augsburg

Diese Ausgabe und weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de












Freitag, 3. April 2020

Wirtschaftspolituk aktuell

Kurzarbeitergeld aufstocken!

Die Coronakrise hat die deutsche Wirtschaft fest in ihrer Hand. Um die Folgen für Betroffene abzumildern hat die Bundesregierung weitreichende Hilfspakete mit hunderte Milliarden Euro Krediten und Soforthilfen geschnürt. Ein Kernpunkt sind Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Doch Arbeitgeber werden stärker entlastet als Beschäftigte. Während Unternehmen von den Kosten für Lohn und Sozialbeiträgen zu 100 Prozent befreit werden, müssen sich die Beschäftigten mit 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) ihres Nettolohns zufriedengeben.
Ein Einkommensverlust von 40 Prozent wird für viele Beschäftigte mit mittleren und niedrigen Einkommen zur existentiellen Bedrohung werden. Beispielsweise bekommt eine alleinerziehende Verkäuferin im Einzelhandel mit einem Kind und einem Monatseinkommen von brutto 1.890 Euro ein Kurzarbeitergeld von 939 Euro.


Kinderlose mit 1.800 Euro brutto müssen mit 781 Euro auskommen. Für viele wird Aufstocken mit Hartz IV unausweichlich sein.

Nicht nur Unternehmen müssen vor der Krise gerettet werden, auch die Beschäftigten müssen geschützt werden. Daher fordern wir: Das Kurzarbeitergeld muss auf 90 Prozent aufgestockt werden! Wo es keine tariflichen Regelungen gibt, muss es gesetzlich geregelt werden. Im öffentlichen Dienst hat ver.di jetzt eine wegweisende Vereinbarung erzielt: Für untere und mittlere Einkommen gibt es 95 Prozent des pauschalierten Netto, darüber noch 90 Prozent.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
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Donnerstag, 26. März 2020

Aktuelles zur Corona-Pandemie

Was Beschäftigte wissen müssen


Angesichts der weiter zunehmenden Corona-Fälle und der flächendeckenden Schließung von Kindertagesstätten, Schulen, Restaurants, Geschäften etc. stellen sich zahlreiche Fragen für Unternehmen, Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen, So stehen z.B. Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland vor akuten Betreuungsproblemen und potenziell auch vor Einkommensunsicherheiten. Ungewiss ist z.B auch die Situation derjenigen Beschäftigten, deren Betriebe vor den behördlich angeordneten Schließungen erfasst sind, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Kindergärten, Schulen, Universitäten, Kultur- und Sporteinrichtungen, Gaststätten, im Handel und der Unterhaltungsindustrie beschäftigt sind. Die existierenden gesetzlichen Regelungen sind nur bedingt geeignet, angemessene Lösungen bereit zu stellen; sie sind auf ein derart flächendeckendes Ereignis nicht ausgerichtet. Es bedarf in einigen Punkten daher dringend flächendeckender politischer Lösungen. Die unterstehenden Ausführungen bieten eine grobe Orientierung zu im Kontext Corona auftretenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Weiter geht’s hier:

 
 
 
 

 

Freitag, 13. März 2020

Wirtschaftspolitik ver.di aktuell

Fachkräftemangel hausgemacht

In Deutschland gibt es keinen flächendeckenden Fachkräftemangel. In einigen Berufen fehlt aber bundesweit qualifiziertes Personal. Besonders betroffen sind technische Berufe, Bauberufe sowie Gesundheits- und Pflegeberufe und Berufe in Bildung und Erziehung. Die Alterung der Gesellschaft verschärft das Problem.

Doch warum gibt es überhaupt diesen Personalmangel? Aufschluss darüber gibt eine Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach verdienen Beschäftigte in Berufen mit Fachkräfteengpässen oft unterdurchschnittlich. Am schlechtesten werden medizinische Fußpfleger*innen bezahlt, ein „Frauenberuf“. Sie erhalten im Mittel nur 1.826 Euro brutto im Monat. Fleischverarbeiter*innen bekommen nur 2.123 Euro. Insgesamt wird jeder zweite Beruf mit Fachkräfteengpass unterdurchschnittlich entlohnt. 
Auch im öffentlichen Dienst können immer mehr Stellen nicht besetzt werden, weil für qualifiziertes Personal die freie Wirtschaft finanziell oft attraktiver ist. Hier wird bis 2030 eine Lücke von über 800.000 Stellen prognostiziert.
Der Fachkräftemangel ist also hausgemacht! Die Menschen sind nicht bereit, einen anspruchs- und verantwortungsvollen Beruf zu erlernen, der schlecht bezahlt wird. Die Lösung: Höhere Ausbildungsvergütungen, bessere Löhne, mehr Tarifbindung, bessere Arbeitszeiten, gesunde Arbeitsbedingungen und mehr Urlaub.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
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Montag, 9. März 2020

Wirtschaftspolitik ver.di aktuell

Schwerer Steuerdiebstahl! 

Es ist das größte Wirtschaftsverbrechen dieser Republik. Eine Finanzmafia aus Bankern, Fondsverwaltern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten prellte den Staat mit Steuertricks um mehr als 30 Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt für Bildung, Gesundheit und Soziales.

Der Verbrecherring machte jahrelang so genannte Cum-Ex-Geschäfte. Sie handelten Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Die Banken verkauften vor dem Dividendenstichtag Aktien, die sie nicht besaßen. Nach Dividendenzahlung kaufte die Bank jene Aktien, die sie dem Käufer zugesagt hatte. Der Käufer, ebenfalls ein Finanzdienstleister, erhielt die Aktien erst einige Tage später gutgeschrieben. Solche Leerverkäufe sind legal. Dividenden sind steuerpflichtig. Finanzinstitute können sich diese Steuer zurückerstatten lassen. Dafür brauchen sie einen Steuerbescheid ihrer Depotbank. Zunächst bekam der ursprüngliche Aktienbesitzer diese Steuerbescheinigung. Dann stellte die Depotbank des Käufers einen zweiten Bescheid aus, obwohl er keine Steuer gezahlt hatte. Die Beteiligten ließen sich die einmal gezahlte Steuer mehrmals erstatten. Die Beute teilten sie untereinander auf.

Die kriminellen Geschäfte hätten ohne staatliche Beihilfe nicht funktioniert. Minister, Staatssekretäre, Fachbeamte und Aufseher ignorierten frühzeitige Hinweise. Jetzt muss der Rechtsstaat durchgreifen. Das gestohlene Geld muss mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
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Freitag, 28. Februar 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – März 2020

 
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue Ausgabe von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:

- Bedeutung von Tarifverträgen für alle

- Stadt Augsburg zu Verhandlungen aufgefordert

- Warnstreiks bei Barmer erfolgreich

- Unser Druck wirkt - Pflegemindestlohn

- Interessante Veranstaltungen in Augsburg

- Für ver.di Mitglieder „All inklusive“

https://augsburg.verdi.de/++file++5e552f2265d58eaef023d95d/download/verdi-kompakt-2020-03.pdf

 Viel Spaß beim Lesen!
Diese Ausgabe und weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg




Freitag, 21. Februar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell

Altschulden-Problem lösen!


Finanzminister Olaf Scholz möchte das Problem kommunaler Altschulden endlich angehen. Damit greift er eine langjährige ver.di-Forderung auf: Überschuldete Kommunen müssen finanziell wieder handlungsfähig werden. Denn um Zinsen und Tilgung finanzieren zu können, stellen sie viel zu oft benötigtes Personal nicht ein, unterlassen sie notwendige Investitionen und bauen sie öffentliche Dienstleistungen ab. Dies gefährdet die soziale Teilhabe vor Ort und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.

In Kommunen mit besonders hohen Schulden leben etwa zehn Millionen Menschen. Betroffen sind Städte, Gemeinden und Kreise vor allem in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die Gründe für ihre finanzielle Misere sind insbesondere eine unzureichende Finanzausstattung, hohe Arbeitslosigkeit und ein wirtschaftlicher Strukturwandel.


Vor diesem Hintergrund kann eine Altschulden-Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder nur ein erster, wenn auch wichtiger Schritt sein. Dem müssen eine allgemeine Verbesserung der Finanzausstattung insbesondere der strukturell finanzschwachen Kommunen, ein Ausbau regionaler Strukturpolitik sowie eine Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge folgen. Manche aber wollen nicht einmal diesen ersten Schritt gehen: Einige Bundesländer, die FDP und Teile von CDU/CSU blockieren. Es wäre fatal, würden sie sich durchsetzen.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
20_03 Kommunalfinanzen.pdf



Donnerstag, 13. Februar 2020

Die Angriffe abwehren


UNION BUSTING - Wenn Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb beim Einsatz für Beschäftigte behindert werden, sind Solidarität und Unterstützung durch ver.di besonders wichtig

Von Heike Langenberg

Immer wieder erreichen uns Berichte darüber, wie Arbeitgeber versuchen, engagierte Kolleg*innen an ihrem Einsatz für die Rechte der Beschäftigten zu hindern, quer durch alle Branchen, quer durch die Republik. So hatte Aytekin Erayabakan unlängst wieder einmal ­einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Augsburg. Tagtäglich ist er im Lidl-­Zentrallager Graben Angriffen seitens der Geschäftsführung ausgesetzt, seine Vorgesetzten können offenbar nicht damit umgehen, dass er eine der treibenden Kräfte für die erste Betriebsratswahl dort gewesen ist, und wollen ihn deshalb loswerden. Mehrfach hat die Geschäftsführung versucht, ihm zu kündigen. Jetzt versucht sie es erneut. Aber Aytekin Erayabakan erlebt auch viel ­Solidarität und Unterstützung bundesweit, ob persönlich, im Internet oder bei den Verhandlungen. Und er sagt, das gebe ihm viel Kraft im täglichen Kampf.

Grobe Behinderung
Unterstützung benötigen auch die Kolle­g*innen des Callcenters Kikxxl. In Dortmund störten Führungskräfte eine Veranstaltung, bei der ver.di über Betriebs- ratswahlen informierte. ­Eine „grobe Behinderung unserer Gewerkschaftsarbeit“, nennt ver.di-Sekretär Matthias Baumann solches Auftreten.

In Bochum war drei Wochen zuvor drei Mitarbeiter*innen des Callcenters gekündigt worden, die dem Arbeitgeber die Einladung für die Wahlversammlung zur Einleitung einer Betriebsratswahl übergeben hatten. Dagegen hat ver.di bereits Klage eingereicht, ein Wahlvorstand ist seit zwei Wochen im Amt. Auch in München musste ver.di die Gerichte bemühen, damit die Beschäftigten der dortigen Filiale der Textilkette Massimo Dutti einen Betriebsrat wählen können. Es war zu massiven Einschüchterungsversuchen und Schikanen gekommen, eine gekündigte Kollegin erhält Rechtsbeistand von ver.di vor Gericht.

Die Vorgänge führen auch strafrechtlich zu einem Nachspiel, da Urkunden gefälscht wurden und offizielle Erklärungen der Gewerkschaft verschwunden sind. „Im Textilhandel scheint man sich gerade im Wettbewerb um den Titel des härtesten Arbeitgebers zu befinden“, so Felix Bußmann, ver.di-Verantwort­licher für die Betriebsratswahl. Massimo Dutti gehört wie Zara zur spanischen Inditex-Gruppe.

Über das Medizin-Logistikunternehmen trans-o-flex (t-o-f) hat ver.di publik bereits im Frühjahr berichtet. Damals wurde der südhessische Standort Knall auf Fall geschlossen. Jetzt soll in Nordhessen die Betriebsratsvorsitzende Yvonne Langner aus dem Betrieb geklagt werden. Sie soll vor Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt und so dem Arbeitgeber geschadet haben. ver.di hält die Vorwürfe gegen Langner für absurd und den geschilderten Sachverhalt für konstruiert.

Das Vorgehen ist nicht neu: Engagierte Betriebsrät*innen sind dem trans-o-flex Konzern ein Dorn im Auge. Wer nicht kuscht, wird fertiggemacht, ist zu hören. Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Ständig drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Lohn wird einbehalten, Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Das Betriebsratsbüro taugt allenfalls als Besenkammer. Das alles nimmt Yvonne Langner hin. Seit 15 Jahren arbeitet sie bei trans-o-flex. „Vor Problemen wegzulaufen, ist nicht mein Ding. Bevor ich mich aufrege, versuche ich lieber, es zu ändern“, sagt die 43-Jährige.


4.000 Unterschriften
Vor dem Verwaltungsgericht München hat jüngst der Dienststellenleiter der Sparkasse Regen-Viechtach zwei Verfahren verloren. Er wollte die Personalratsvorsitzende aus dem Gremium ausschließen lassen und sich die Zustimmung zu deren außerordentlicher Kündigung ­einholen. ver.di hat die Kollegin unter anderem mit 4.000 gesammelten Unterschriften unterstützt. Die Sicherheitsfirma Kötter hat Ende Oktober versucht, den hauptamtlichen ver.di-Kollegen Özay Tarim mit einer Unterlassungserklärung mundtot zu machen. Er hatte die Arbeitsbedingungen des Sicherheitsdienstleisters am Düsseldorfer Flughafen kritisiert.

Leider hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Immer wieder werden engagierten Gewerkschafter*innen Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich für ihre Kolleg*innen und ihren Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes stark machen. Aber die hier aufgeführten Fälle zeigen, wie wichtig die Unterstützung einer starken Gemeinschaft wie ver.di ist – rechtlich wie solidarisch.



Montag, 3. Februar 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Januar/Februar 2020

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:

Für ver.di-Mitglieder „All inklusive“
Augsburg Zulage – Übergabe der Unterschriften
Das ändert sich in 2020

Bedarfsgerechte Personalausstattung in Krankenhäusern

Seminare, Senioren aktiv und viele News mehr…


Viel Spaß beim Lesen!
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Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg


Mittwoch, 22. Januar 2020

Entlastung für Betriebsrenter*innen

 

Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten
Mit den Aktivitäten zur Grundrente wurde eine jahrelange Forderung von ver.di endlich umgesetzt: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), das zum 1.1.2020 in Kraft trat, wird ein Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten eingeführt.

Zum 1.1.2004 wurde zum Ärgernis der Betriebsrentner*innen in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten erhoben und damit die Aufwendungen ohne Vertrauensschutz verdoppelt. Das konnte nun korrigiert werden.
Die Entlastungen belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Für rund 60 % der betroffenen Betriebsrentner*innen bedeutet dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags
leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 % der Rentner*innen mit einer Betriebsrente profitieren von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet.

Was ändert sich?
Bisher galt bei Betriebsrenten (technisch: Versorgungsbezüge) eine Freigrenze von 1/20 der Bezugsgröße. Sie ist eine dynamische Größe und beträgt im Jahr 2020 159,25 €. Das bedeutete: Wenn die Betriebsrente(n) darunter blieben, mussten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Lagen sie darüber, hätten die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen.

Diese Freigrenze wird nun zum 1.1.2020 um einen Freibetrag ergänzt. Bleiben die Versorgungsbezüge unter der Grenze, die sich jährlich ändert, sind nach wie vor keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Weitere ausführliche Informationen unter:

 
 

Freitag, 17. Januar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell 01/2020

Mindestlohn rauf auf 12 Euro!

Seit fünf Jahren gibt es jetzt den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit Jahresanfang 2020 beträgt er 9,35 Euro die Stunde. Im Vorfeld hatten Unternehmerverbände und Neoliberale Horrorgeschichten verbreitet, über eine Million Arbeitsplätze könnten durch den Mindestlohn verloren gehen. Die wirkliche Entwicklung hat sie total blamiert: etwa zehn Prozent mehr Geld für Niedriglohnbeschäftigte und keinerlei negative Beschäftigungseffekte. Lediglich wurden etwa 100.000 Minijobs durch reguläre Jobs ersetzt, was positiv ist.

Allerdings gibt es für Langzeitarbeitslose und Jugendliche immer noch Ausnahmen. Diese müssen abgeschafft werden. Und der Mindestlohn wird in viel zu vielen Fällen missachtet und umgangen. Sonderzahlungen oder Zuschläge werden angerechnet oder die Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst und bezahlt. Die Kontrollen sind viel zu lasch und zu wenige. Es fehlen hier mindestens 3000 Stellen.
 

Vor allem aber ist der Mindestlohn erheblich zu niedrig. Mit weniger als der Hälfte des mittleren Lohns schneidet er auch im internationalen Vergleich schlecht ab, in Frankreich beträgt er über 60 Prozent. Wer Mindestlohn bekommt, liegt immer noch deutlich im Niedriglohnbereich. Das sind in Deutschland fast ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse, einer der höchsten Anteile in Europa. ver.di fordert, dass der Mindestlohn bis spätestens zur nächsten Bundestagswahl auf mindestens 12 Euro erhöht wird!

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
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