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Sonntag, 14. Juni 2020

C.H. Beck Intern vom 27. Mai 2020

Entgelterhöhungen 2020/2021 -  ja, aber…

Ganz offensichtlich fehlten den beiden Verfassern dieser Info „C.H. Beck Intern“  wichtige Informationen zum Tarifergebnis zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien. Man könnte auch sagen, die beiden Verfasser haben schlecht oder gar schlampig recherchiert.

Das Verhandlungsergebnis zwischen ver.di und den Bundesverband Druck und Medien – im Zeichen der Corona-Pandemie – sieht wie folgt aus:

  • Die tariflichen Entgelterhöhungen für Juni 2020 und Mai 2021 werden um 3 Monate verschoben.
  • Der Manteltarifvertrag der Druckindustrie wird ohne Abstriche bis zum 30. April 2022 verlängert!
  • Die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) bleibt bei 95 % eines Monatsentgeltes
  • Das tarifliche Urlaubsgeld bleibt bei 50 % eines Tagesverdien
  • Die 35-Stunden-Woche bleibt erhalten
  • Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung können die Entgelterhöhungen um weitere 5 Monate verschoben werden. Kommt eine solche freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, sind für diesen Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen!
  • Die Tarifvertragsparteien prüfen die Wiedereinführung der Altsteilzeit.

Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck steht zu der Zusage, die Entgelterhöhungen zum 01.07.2020 um 2 % und 01.07.2021 um 1,5% umzusetzen.

Die Geschäftsleitung in der Info vom 27.05.2020:
„Wir freuen uns, Ihnen hiermit Planungssicherheit geben zu können und danken für Ihre engagierte Mit- und Zusammenarbeit in dieser für uns alle durch die Corona-Krise geprägten ungewöhnlichen Zeit“.

Dabei entgeht den beiden Verfassern des Beck Intern wohl auch, dass diese beiden  Entgelterhöhungen erst nach mehreren Warnstreiks der Beschäftigten in 2019 durchgesetzt werden konnten!

Hinsichtlich der Leistungen aus dem Manteltarifvertrag Druck bleibt es nach dem Willen der Geschäftsleitung bei der deutlich abgesenkten Jahresleistung von 60 %, dem verringerten  Urlaubsgeld von 30 % und der verlängerten Wochenarbeitszeit auf 38,75 Stunden!

Es ist üblich, wenn Beschäftigte Verzichte in dieser Größenordnung leisten, als Gegenleistung dafür eine Beschäftigungssicherung erhalten. Diese wird den Beschäftigten bis heute von der Geschäftsleitung verweigert!

Hier ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten längst überfällig!
 
 

Dienstag, 15. Dezember 2015



C.H. Beck Intern und die seltsamen Ansichten einer Geschäftsleitung…

Im „C.H. Beck Intern“ behauptet die Geschäftsleitung, den zum 31.12.2015 gekündigten Überleitungstarifvertrag wieder mit demselben Inhalt und dem identischen Geltungsbereich in Kraft setzen zu wollen.

Auch in der 3. Verhandlungsrunde am 11.12.2015 erklärte der Chef der Nördlinger Druckerei, dass es derzeit nicht notwendig sei, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Woche unbezahlt zu verlängern und deshalb sei die GL bereit, den gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft zu setzen.

Tatsache ist, dass das überreichte und unterschriebene Papier der GL folgende Änderungen beinhaltet:

·         Entgegen der bisherigen tariflichen Regelung soll künftig nicht ver.di, sondern der Betriebsrat die Arbeitszeit unbezahlt verlängern können.
·         Der Ausschluss betriebsdedingter Kündigungen soll bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. bei einem Neuabschluss des Überleitungstarifvertrages nicht mehr gelten.
·         Entgegen der bisherigen Regelung soll der Überleitungstarifvertrag jederzeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden können (bisher 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Damit wäre ein zum 01.01.2016 geschlossene Tarifvertrag faktisch sofort wieder kündbar!

Man stelle sich vor, die Personalleitung legt einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag vor und erklärt, dass dieser 1:1 und identisch dem alten Arbeitsvertrag entspricht. Beim durchlesen merkt dann der betroffene Arbeitnehmer, dass der vorgelegte Vertrag doch Änderungen enthält. Was soll man davon halten…?

Auf der Abteilungsversammlung für Buchbinderei+Versand korrigierte die GL dann erstmals ihre Behauptung und sprach von der Inkraftsetzung von „wesentlichen Teilen“ des Überleitungstarifvertrages.

Die GL behauptet u. a., dass der von ver.di vorgelegte neue Tarifvertrag den Fortbestand der Buchbinderei gefährdet.

Tatsache ist, dass man sich bei allen Themen/Forderungen an den bisherigen betrieblichen Regelungen orientiert hat (Eingruppierungen, Facharbeiterschutz- und entlohnung und Maschinenbesetzung) - außer die den Themen Erschwerniszuschläge und Werkverträge. Die GL war in keiner der 3. Verhandlungsrunden bereit, über diese Themen mit uns ernsthaft in Verhandlungen zu treten. Warum weigert sich die GL, bisherige betriebliche Standards in der Buchbinderei in einem Tarifvertrag zu vereinbaren?

Die GL behauptet, dass selbst das unabhängige Gutachten einer gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser Maßnahme (3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche) bestätigt habe.

Tatsache ist,  dass im Gutachten keine Empfehlung dafür abgegeben wird, dass die Beschäftigten pro Woche 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten sollen.

Tatsache ist, dass die Druckerei nach wie vor schwarze Zahlen schreibt. Dies gilt auch für die Buchbinderei. Erst nach Abzug außergewöhnlich hoher Umlagen, rutscht die Buchbinderei ins Defizit.

Tarifvertrag zur Altersteilzeit - Arbeiten bis 63 plus X, 65, 66 oder 67 Jahren ist für die GL kein Thema!
Trotz steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, sowie Schicht- und Nachtarbeit, lehnt die GL tariflichen Regelungen für ältere Beschäftigte ab! Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit ist deshalb nicht abgehakt. Entscheiden werden dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.
Wie will eine Geschäftsleitung mit so einem hohen Altersanteil umgehen?
Keine Lösung kann sein, dass die GL vermehrt betriebsbedingte und krankheitsbedingte Kündigungsanhörungen gerade auch älterer Arbeitnehmer beim Betriebsrat einbringt!