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Freitag, 25. November 2016

Handelskonzern LIDL will Betriebsrat kündigen

Lidl lohnt sich? Nicht für Betriebsräte!

Der Handelskonzern LIDL geht radikal gegen demokratisch gewählte Betriebsräte vor. An dem Lagerstandort Graben bei Augsburg ist es der Gewerkschaft ver.di im Juli 2016 gelungen erfolgreich Betriebsratswahlen durchführen. Schnell wurde deutlich, dass die Firma Lidl nicht viel von Mitbestimmungs-rechten durch Betriebsräte hält. In kürzester Zeit musste der Betriebsrat grundlegende Rechte der Beschäftigten anwaltlich und arbeitsgerichtlich durchsetzten. Sehr zum Missfallen des Managements. Jetzt soll einem Betriebsratsmitglied fristlos gekündigt werden.

„Was bei Lidl in Graben zurzeit passiert, ist als Generalangriff auf Betriebsräte zu werten. Den Initiator der Betriebsratswahlen und gewähltes Betriebsratsmitglied will Lidl mit allen Mitteln loswerden. Angebliche, von Lidl unterstellte, geschäftsschädigende Äußerungen sollen für die fristlose Kündigung des Kollegen reichen. In Wirklichkeit möchte Lidl ein Exempel statuieren, um den Betriebsrat und die Belegschaft einzuschüchtern, “ erklärt Thomas Gürlebeck, zuständiger Handelssekretär, ver.di Augsburg. „Lidl lässt nach außen hin alle glauben, dass man kein Problem mit Gewerkschaften und Betriebsräten hat, tatsächlich entsteht jedoch der Eindruck, dass Demokratie und Mitbestimmung bei Lidl nach wie vor kein Platz haben“, so Gürlebeck weiter.

Nachdem das Betriebsratsgremium der fristlosen Kündigung die Zustimmung verweigerte, möchte Lidl sich die Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht Augsburg ersetzen lassen. „Unserer Auffassung nach, wird Lidl keinen Erfolg haben. Das sieht Lidl wohl selbst so, denn heute ging ein weiterer Antrag auf fristlose Kündigung des betroffenen Kollegen beim Betriebsrat ein. Dieses Vorgehen verurteilen wir auf das Schärfste. Anstatt mit Betriebsräten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, will Lidl diese aus dem Unternehmen entfernen, “ sagt Gürlebeck abschließend.

Am 28.11.2016 um 11 Uhr findet der erste Arbeitsgerichtstermin statt.
Von 10 Uhr bis 10:45 Uhr ruft die Gewerkschaft ver.di vor dem Arbeitsgericht Augsburg, Frohsinnstr. 2, zu einer Solidaritätskundgebung auf.

Sie haben dort die Möglichkeit mit den Betroffen zu sprechen.

Graben bei Augsburg, 24.11.2016.
Ansprechpartner:
Thomas Gürlebeck, ver.di Augsburg


Freitag, 13. Mai 2016

Nach Tarifflucht kommen weitere Werkverträge!


 
Werkverträgen und deren Folgen– ganz offensichtlich wollen Geschäfts- und Konzernleitung Menschen dritter Klasse!

Nur kurze Zeit nach der Kündigung des letzten Tarifvertrages bei C.H. Beck in Nördlingen forciert die Geschäfts- und auch mit großem Eifer die Abteilungsleitung der Buchbinderei, die weitere Vergabe von Werkverträgen und das Kosteneinsparungsprogramm, welches wohl mit massiven Einkommensverlusten der Beschäftigten verbunden ist.

 
 Werkverträge und deren Folgen...

Ausverkauf der Buchbinderei!
Gerade am Standort Nördlingen des C.H. Beck Konzerns spielen Werkverträge in der Druckerei C.H. Beck bzw. der Buchbinderei eine immer größere Rolle. Der Chef der Nördlinger Druckerei Dr. Kranert forciert die Vergabe von Werkverträgen in nie gekanntem Maße. Begonnen hatte alles mit der Vergabe von ein/zwei Falzmaschinen, dann folgten ein Kleinklebebinder und  dann die komplette Zeitschriften Produktion (Sammelhefter, Beilageneinsteckmaschine und Adressierung. Nun folgen die restlichen Falzmaschinen und die Fadenheftung.

Es ist nicht überzogen zu sagen, dass der Druckereileiter hier den Ausverkauf der Buchbinderei betreibt.
Personalabbau, Abgruppierungen, massive Einkommensverluste!      
Kaum ist der Tarifvertrag für die Buchbinderei und den Versand gekündigt, laufen nach Informationen aus der Belegschaft schon die ersten Personalgespräche. Ganz offen spricht man von einem Stellenabbau von bis zu 5 Beschäftigten. „Großzügige Alternativen“ der Personal- und Abteilungsleitung sind Änderungskündigungen bzw. neue Arbeitsverträge mit massiven Einkommensverlusten. Man spricht hier von rund 700 Euro brutto pro Monat. Eine weitere Alternative wäre, so das großzügige Angebot der Personal- und Abteilungsleitung, das Arbeitsverhältnis bei C.H. Beck zu beenden und ein neues Arbeitsverhältnis  bei der Werkvertragsfirma zu beginnen. Mit Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat dies alles sicherlich nichts zu tun!

Und was meint dazu Dr. Kranert: "Wir und die Mitarbeiter sollten jetzt erst mal entspannt sein"... http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Tarifstreit-bei-Beck-sche-geht-weiter-id37742782.html

Das Ganze erinnert sehr an das Jahr 2011, als die damalige Geschäftsleitung mit der Druckerei in eine OT-Mitgliedschaft wechselte und somit aus den Tarifverträgen ausstieg. Die Beschäftigten wurden aufgefordert die neuen Zusatzverträge, verbunden mit ebenfalls massiven Einkommensverlusten zu unterschreiben. Die Drohung von Arbeitsplatzverlusten war auch damals ein durchaus gängiges Instrument.    
Noch ist der gekündigte Tarifvertrag bis zum 31.10.2016 in der zwingenden Nachwirkung. Doch wenn die Nördlinger Druckereileitung schon jetzt keinerlei Skrupel hat, so mit den (teilweise langjährigen) Beschäftigten umzugehen, was passiert dann erst ab 1. November 2016. All dies, in einem der anerkanntesten Verlage (Konzern) für Rechtsliteratur!


 
 
„Wiedemann“ Tarifvertragsgesetz:

Es ist unstreitig, dass eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung (Gewerkschaft) stets vorliegt, wenn diese den Abschluss von Tarifverträgen kampfweise erzwingen will und hierzu aufgrund ihrer Organisationsstärke auch in der Lage ist.
 
Ist ein Tarifvertrag wirksam gekündigt (beendet durch OT-Mitgliedschaft des Arbeitgebers), so ist ein Arbeitskampf für einen neuen Tarifvertrag (eventuell auch mit dem gleichen Inhalt) zulässig.

Aber es muss ein Streikaufruf durch ver.di erfolgen!

Ein solcher Streikaufruf ist jederzeit möglich, wenn die Belegschaft ihre Streikbereitschaft signalisiert!

Nur Zusammenhalt und Geschlossenheit

sichern Tarifverträge!
 
 

Sonntag, 17. April 2016

Personalabbau a la Beck II

Seit rund 20 Monaten findet in der Druckerei des Beck Konzerns in Nördlingen ein schleichender, aber stetiger Personalabbau statt. Dieser Prozess, den die Nördlinger Führung (vermutlich nach Vorgaben der Unternehmensleitung in München)  vorantreibt, ist wohl noch nicht beendet und geht somit weiter.

Die Varianten der Geschäfts- und Personalleitung nach denen hier vorgegangen wird sind: Aufhebungsvereinbarungen, ordentliche betriebsbedingte Kündigungen und (zunehmend!) personen-  bzw. verhaltensbedingte Kündigungen.

Personalabbau hat auch Gesichter…
 
 
58 Jahre
43 Jahre im Betrieb
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
57 Jahre
39 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
60 Jahre
44 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
50 Jahre
14 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
49 Jahre
22 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
45 Jahre
22 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
59 Jahre
45 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
57 Jahre
43 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
52 Jahre
21 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
61 Jahre
25 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
61 Jahre
25 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
53 Jahre
24 Jahre im Betrieb
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abteilung Satz im Focus der Geschäftsleitung!
Klar und deutlich ist zu erkennen, dass im Bereich Satz Beschäftigte abgebaut werden sollen. Allein 7 ArbeitnehmerInnen mussten hier nach dem Willen der Nördlinger Führung ihren Arbeitsplatz aufgeben bzw. haben diesen verloren.
Die Nördlinger Geschäftsleitung hat auch keine Skrupel langjährige Beschäftigte krankheitsbedingt zu kündigen.

Auch langjährige Beschäftigung und Alter schützen nicht vor Kündigung!
Unter den 12 Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind allein 6 Beschäftigte die 55 Jahre und älter sind. Auch bei Betriebszugehörigkeiten von über 40 Jahren scheut sich die Geschäftsleitung nicht, solch langjährige Mitarbeiter zu kündigen.

Wer hier also in Jahrzehnten für das wirtschaftliche Gedeihen des Betriebes seine Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit verschlissen hat, wird ohne Hemmungen hinausgeworfen.

Tarifvertragliche und altersgerechte Regelungen sind für die Geschäftsleitung ein Tabu, Kündigungen bzw. Personalabbau von langjährigen Beschäftigten jedoch nicht!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.

Kündigungen sind ja auch leichter auszusprechen (und billiger!), als ernsthaft über tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit zu sprechen!

 

 

Dienstag, 2. Februar 2016

Personalabbau a la Beck…


 
Seit gut eineinhalb Jahren ist in der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen ein Personalabbau zu beobachten. Auf den ersten Blick vielleicht gar unspektakulär. Besser gesagt: ein schleichender, aber stetiger Prozess, den die Geschäftsleitung hier vorantreibt.

Aufhebungsvereinbarungen, ordentliche betriebsbedingte Kündigungen und (zunehmend!) personen-  bzw. verhaltensbedingte Kündigungen.

Abteilung Satz im Fokus der Geschäftsleitung!

Klar und deutlich ist zu erkennen, dass im Bereich Satz Beschäftigte abgebaut werden sollen. Allein 8 ArbeitnehmerInnen mussten hier nach dem Willen der Nördlinger Führung ihren Arbeitsplatz aufgeben bzw. haben diesen verloren.

Die Nördlinger Geschäftsleitung hat auch keine Skrupel langjährige Beschäftigte krankheitsbedingt zu kündigen. Ob die Führungskräfte der Druckerei vor Ausspruch solcher krankheitsbedingter Kündigungen alle Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung, z. B. an einem anderen Arbeitsplatz ausgelotet haben, darf bezweifelt werden. Inwieweit sich belastende Arbeitsbedingungen negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter ausgewirkt haben, interessiert offensichtlich auch niemanden.

Langjährige Beschäftigung und Alter schützen nicht vor Kündigung!

Unter den 11 Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind allein 6 Beschäftigte die 55 Jahre und älter sind. Auch bei Betriebszugehörigkeiten von über 40 Jahren scheut sich die Geschäftsleitung nicht, solch langjährige Mitarbeiter zu kündigen. Wer hier also in Jahrzehnten für das wirtschaftliche Gedeihen des Betriebes seine Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit verschlissen hat, wird ohne Hemmungen hinausgeworfen.

Der Mohr hat scheine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.

Ein solch rücksichtsloser Umgang mit den Mitarbeitern wäre noch vor 15 oder 20 Jahren undenkbar gewesen!

Altersgerechte Regelungen statt Kündigungen!
Trotz ständig steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, u.a.
  • durch längere Arbeitszeiten,
  • durch Schicht- und Nachtarbeit,
  • durch häufige Überstunden,
  • durch schlechte klimatische Raumverhältnisse,
  • durch schwere körperliche Arbeit,
  • durch teilweise (aus Kostengründen!) fehlende technische Einrichtungen zur Entlastung der Mitarbeiter (wie z.B. fehlende Hebebühnen am „neuen“ Trendbinder),
  • durch immer mehr Arbeitshetze und Leistungsdruck,
  • durch immer mehr Produktion mit immer weniger Personal,
lehnt die GL hartnäckig tarifliche Regelungen für ältere Beschäftigte ab!



Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit muss deshalb für den Standort Nördlingen ein Thema bleiben!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.

Ganz offensichtlich gehen hier die Führungskräfte auf Tauchstation und ignorieren dieses Thema.

Kündigungen sind ja auch leichter auszusprechen (und billiger!), als ernsthaft über tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit zu sprechen!

 

 

Dienstag, 15. Dezember 2015



C.H. Beck Intern und die seltsamen Ansichten einer Geschäftsleitung…

Im „C.H. Beck Intern“ behauptet die Geschäftsleitung, den zum 31.12.2015 gekündigten Überleitungstarifvertrag wieder mit demselben Inhalt und dem identischen Geltungsbereich in Kraft setzen zu wollen.

Auch in der 3. Verhandlungsrunde am 11.12.2015 erklärte der Chef der Nördlinger Druckerei, dass es derzeit nicht notwendig sei, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Woche unbezahlt zu verlängern und deshalb sei die GL bereit, den gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft zu setzen.

Tatsache ist, dass das überreichte und unterschriebene Papier der GL folgende Änderungen beinhaltet:

·         Entgegen der bisherigen tariflichen Regelung soll künftig nicht ver.di, sondern der Betriebsrat die Arbeitszeit unbezahlt verlängern können.
·         Der Ausschluss betriebsdedingter Kündigungen soll bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. bei einem Neuabschluss des Überleitungstarifvertrages nicht mehr gelten.
·         Entgegen der bisherigen Regelung soll der Überleitungstarifvertrag jederzeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden können (bisher 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Damit wäre ein zum 01.01.2016 geschlossene Tarifvertrag faktisch sofort wieder kündbar!

Man stelle sich vor, die Personalleitung legt einem Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag vor und erklärt, dass dieser 1:1 und identisch dem alten Arbeitsvertrag entspricht. Beim durchlesen merkt dann der betroffene Arbeitnehmer, dass der vorgelegte Vertrag doch Änderungen enthält. Was soll man davon halten…?

Auf der Abteilungsversammlung für Buchbinderei+Versand korrigierte die GL dann erstmals ihre Behauptung und sprach von der Inkraftsetzung von „wesentlichen Teilen“ des Überleitungstarifvertrages.

Die GL behauptet u. a., dass der von ver.di vorgelegte neue Tarifvertrag den Fortbestand der Buchbinderei gefährdet.

Tatsache ist, dass man sich bei allen Themen/Forderungen an den bisherigen betrieblichen Regelungen orientiert hat (Eingruppierungen, Facharbeiterschutz- und entlohnung und Maschinenbesetzung) - außer die den Themen Erschwerniszuschläge und Werkverträge. Die GL war in keiner der 3. Verhandlungsrunden bereit, über diese Themen mit uns ernsthaft in Verhandlungen zu treten. Warum weigert sich die GL, bisherige betriebliche Standards in der Buchbinderei in einem Tarifvertrag zu vereinbaren?

Die GL behauptet, dass selbst das unabhängige Gutachten einer gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung die wirtschaftliche Notwendigkeit dieser Maßnahme (3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche) bestätigt habe.

Tatsache ist,  dass im Gutachten keine Empfehlung dafür abgegeben wird, dass die Beschäftigten pro Woche 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten sollen.

Tatsache ist, dass die Druckerei nach wie vor schwarze Zahlen schreibt. Dies gilt auch für die Buchbinderei. Erst nach Abzug außergewöhnlich hoher Umlagen, rutscht die Buchbinderei ins Defizit.

Tarifvertrag zur Altersteilzeit - Arbeiten bis 63 plus X, 65, 66 oder 67 Jahren ist für die GL kein Thema!
Trotz steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, sowie Schicht- und Nachtarbeit, lehnt die GL tariflichen Regelungen für ältere Beschäftigte ab! Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit ist deshalb nicht abgehakt. Entscheiden werden dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.
Wie will eine Geschäftsleitung mit so einem hohen Altersanteil umgehen?
Keine Lösung kann sein, dass die GL vermehrt betriebsbedingte und krankheitsbedingte Kündigungsanhörungen gerade auch älterer Arbeitnehmer beim Betriebsrat einbringt!