Freitag, 26. Juni 2020

Prekär und systemrelevant!

Wirtschaftspolitik aktuell 11 / 2020
 

Trotz erhöhtem Risiko, sich selbst anzustecken: Die Beschäftigten vieler Dienstleistungsbranchen hielten während der Corona-Einschränkungen den Laden am Laufen. Sie waren und sind unverzichtbar – sie sind „systemrelevant“.

Wie eine aktuelle Studie des DeZIM-Institus zeigt, haben viele von Ihnen einen Migrationshintergrund. Während der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund an allen Berufen etwa ein Viertel beträgt, liegt er bei Reinigungskräften bei fast der Hälfte, in der Altenpflege sowie bei Post- und Zustelldiensten bei etwa einem Drittel und bei Fahrer*innen im Straßenverkehr bei etwa 30 Prozent. Die Mehrheit von Ihnen ist im Ausland geboren und selbst nach Deutschland gekommen.


Menschen mit Migrationshintergrund stecken überdurchschnittlich oft in schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsverhältnissen. Gerade Beschäftigte, die im Ausland geboren sind, erhalten oft nur einen Niedriglohn. Und ausgerechnet in systemrelevanten Berufen ist der Anteil der Niedriglohn-Beschäftigten besonders hoch.

„Applaus reicht nicht“ – das gilt deshalb auch hier: Wir brauchen gute und gesunderhaltende Arbeit für alle. Wir müssen prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückdrängen. Der Schutz durch Tarifverträge muss auch in den Systemrelevanten Berufen ebenso selbstverständlich werden wie eine gute Entlohnung, Mitbestimmung und Chancen zur Weiterqualifizierung.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Sonntag, 14. Juni 2020

C.H. Beck Intern vom 27. Mai 2020

Entgelterhöhungen 2020/2021 -  ja, aber…

Ganz offensichtlich fehlten den beiden Verfassern dieser Info „C.H. Beck Intern“  wichtige Informationen zum Tarifergebnis zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien. Man könnte auch sagen, die beiden Verfasser haben schlecht oder gar schlampig recherchiert.

Das Verhandlungsergebnis zwischen ver.di und den Bundesverband Druck und Medien – im Zeichen der Corona-Pandemie – sieht wie folgt aus:

  • Die tariflichen Entgelterhöhungen für Juni 2020 und Mai 2021 werden um 3 Monate verschoben.
  • Der Manteltarifvertrag der Druckindustrie wird ohne Abstriche bis zum 30. April 2022 verlängert!
  • Die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) bleibt bei 95 % eines Monatsentgeltes
  • Das tarifliche Urlaubsgeld bleibt bei 50 % eines Tagesverdien
  • Die 35-Stunden-Woche bleibt erhalten
  • Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung können die Entgelterhöhungen um weitere 5 Monate verschoben werden. Kommt eine solche freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, sind für diesen Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen!
  • Die Tarifvertragsparteien prüfen die Wiedereinführung der Altsteilzeit.

Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck steht zu der Zusage, die Entgelterhöhungen zum 01.07.2020 um 2 % und 01.07.2021 um 1,5% umzusetzen.

Die Geschäftsleitung in der Info vom 27.05.2020:
„Wir freuen uns, Ihnen hiermit Planungssicherheit geben zu können und danken für Ihre engagierte Mit- und Zusammenarbeit in dieser für uns alle durch die Corona-Krise geprägten ungewöhnlichen Zeit“.

Dabei entgeht den beiden Verfassern des Beck Intern wohl auch, dass diese beiden  Entgelterhöhungen erst nach mehreren Warnstreiks der Beschäftigten in 2019 durchgesetzt werden konnten!

Hinsichtlich der Leistungen aus dem Manteltarifvertrag Druck bleibt es nach dem Willen der Geschäftsleitung bei der deutlich abgesenkten Jahresleistung von 60 %, dem verringerten  Urlaubsgeld von 30 % und der verlängerten Wochenarbeitszeit auf 38,75 Stunden!

Es ist üblich, wenn Beschäftigte Verzichte in dieser Größenordnung leisten, als Gegenleistung dafür eine Beschäftigungssicherung erhalten. Diese wird den Beschäftigten bis heute von der Geschäftsleitung verweigert!

Hier ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten längst überfällig!
 
 

Sonntag, 7. Juni 2020

Die populärsten Irrtümer zum Thema "URLAUB"

1. „Alle Beschäftigten in Deutschland haben 6 Wochen Urlaub.“



Richtig ist, dass ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen meistens nur in tarifgebundenen Dienststellen und Betrieben besteht. Da sich tendenziell immer mehr Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen oder nie tarifgebunden waren, müssen viele Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zufriedengeben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich 4 Wochen Urlaub im Jahr (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) vor.
 
2. „Sechs Wochen tariflichen Urlaub gibt es schon seit 100 Jahren.“

Richtig ist, dass die erste tarifliche Urlaubsregelung in Höhe von 3 (!) Tagen von Brauereiarbeitern 1903 in Stuttgart erstritten wurde. Verbunden mit vielen Zwischenschritten hatte erst 1975 ca. die Hälfte der Beschäftigten Anspruch auf vier Wochen Tarifurlaub. Erst 1978/79 schafft die westdeutsche Eisen- und Stahlindustrie den Durchbruch in Sachen ‚6 Wochen Tarifurlaub‘.
 
3. „Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub“

Richtig ist, dass auch geringfügige Beschäftigungen reguläre Arbeitsverhältnisse sind. Damit steht den Beschäftigten also bezahlter Urlaub zu!
 
4. „Bildungsurlaub steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.“
 
Richtig ist, dass es in Bayern kein Bildungsfreistellungsgesetz (umgangssprachlich ‚Bildungsurlaub‘) gibt (das muss geändert werden!). Richtig ist aber auch, dass ver.di-Mitglieder trotzdem sehr günstig Bildungsurlaub machen können: Bei ver.di-Seminaren übernimmt die Gewerkschaft die Fahrt-, Seminar- und Unterkunftskosten.

 
5. „Wenn ich lange krank war, steht mir kein Urlaub mehr zu.“

Richtig ist, dass auch bei Langzeiterkrankungen der Urlaub nicht automatisch verfällt. Je nach Fall können dann noch tarifliche oder gesetzliche Urlaubsansprüche bestehen. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln.
 
Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern