Samstag, 25. Januar 2014

Betriebsratswahlen 2014: Persönlichkeitswahl oder Listenwahl?

BETRIEBSRAT WÄHLEN UND MITBESTIMMEN

„Wir brauchen Dich“

Menschen mit Erfahrungen in der Interessensvertretung – etwa in Vereinen, politischen Parteien oder z. B. als Elternbeiratsvorsitzender, also jemand mit sozialer Kompetenz, sollte jedem Betriebsratsgremium willkommen sein.

Im März 2014 wählen Sie einen neuen Betriebsrat, der mit echten Mitbestimmungsrechten ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten hat. Viele neugewählte Betriebsräte haben festgestellt, dass sich das Verhalten mancher Kritiker an der Betriebsratsarbeit ändert, wenn diese selbst in der Verantwortung stehen.

Rollenverständnis der Betriebsratsmitglieder – Betriebsrat ist die Interessenvertretung für die Beschäftigten!

Auch das eigene Rollenverständnis werden insbesondere die neuen Betriebsratsmitglieder hinterfragen, wenn sie selbst erfahren, wie es ist, zwischen den Stühlen zu sitzen, da es nicht immer möglich ist, es jedem Mitarbeiter zu jeder Zeit Recht zu machen.

Und eine weitere Erfahrung ist für neue Betriebsratsmitglieder von Bedeutung:

Auch gegenüber dem Arbeitgeber muss Konfliktbereitschaft gegeben sein. Das ist für viele eine neue Erfahrung. Schnell merkt man, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine starke und gute Vertretung im Betrieb brauchen. Nur so ist einigermaßen das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber – und Arbeitnehmerinteressen gewahrt.

Der Betrieb in dem wir arbeiten, ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Wir Beschäftigte zeigen großen Einsatz und viel Engagement. Deswegen ist die Mitbestimmung auch unser legitimes und gutes Recht, das es gilt notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Vorteile in jeder Lage!

In Betrieben mit Betriebsrat und einer verankerten Gewerkschaft im Betrieb gibt es nachweislich höhere Löhne, Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen, als in vergleichbaren Betrieben. Über Betriebsrat und die vertretene Gewerkschaft bringen Beschäftigte ihre Ideen ein.

DEINE WAHL

MITDENKEN - MITBESTIMMEN - MITMACHEN!

Betriebsrat: engagierte und kompetente Interessensvertretung

Donnerstag, 16. Januar 2014

Wird die Persönlichkeitswahl bei der anstehenden Betriebsratswahl in der Beck'sche durch Listenwahl abgelöst?

Wer steckt dahinter?

Was bedeutet dies für die Beschäftigten?
 
Bisher gab es in der Druckerei C.H. Beck bei den stattfindenden Betriebsratswahlen immer eine Persönlichkeitswahl, das heißt, die Beschäftigten konnten die Kandidatinnen und Kandidaten wählen, denen sie am meisten zutrauten, die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten und die man im Betriebsrat haben will. Es gab also nur eine Liste von Kandidaten.

Wie man in der Beck’sche nun hört, gibt es wohl Beschäftigte, die dies so nicht mehr haben wollen. Bei der nächsten Betriebsratswahl im März soll es vermutlich erstmals mehr als eine Kandidatenliste geben. Dies ist legitim, hat aber aus Sicht der Beschäftigten einen erheblichen Nachteil:

Es gibt keine Persönlichkeitswahl mehr!

Werden mehrere Vorschlagslisten (Kandidatenlisten) eingereicht, können die Beschäftigten nur eine Stimme vergeben. Mit dieser einen Stimme wählt man nicht mehr einzelne Kandidaten, sondern eine Liste mit den entsprechenden Kandidaten.

Eine echte Persönlichkeitswahl, bei der man die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die man für besonders geeignet hält, ankreuzen bzw. wählen kann, ist dann nicht mehr möglich!

Wollen Geschäftsleitung und Führungskräfte über die Verhinderung einer Persönlichkeitswahl mehr Einfluss auf den Betriebsrat haben?

Wer eine Listenwahl jetzt favorisiert, verhindert eine Persönlichkeitswahl des neuen Betriebsrats und schränkt somit die Wahlmöglichkeiten der Beschäftigten ein!


DEINE WAHL – DEINE STIMME:


MITMACHEN * MITDENKEN * MITBESTIMMEN

Samstag, 11. Januar 2014

Kirche lässt Weltbild fallen!


Insolvenz für Weltbild-Beschäftigte bedroht Existenzen!
 
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet die Entscheidung der Eigentümer der Verlagsgruppe Weltbild, die bereits zugesagten finanziellen Mittel für die Umstrukturierung zu streichen und damit die Insolvenz des Unternehmens zu verursachen als menschliche und existenzielle Tragödie.
 
Eigentümer stehlen sich aus der Verantwortung

„Diese Entscheidung der Eigentümer zeigt mehr als deutlich, dass sich die Kirche der Verantwortung gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen bei Weltbild nicht bewusst ist, oder den drohenden Arbeitsplatzverlust in einem zukunftsfähigen Unternehmen billigend in Kauf nimmt, und das nur weil man nicht mehr investieren will,“ sagte Thomas Gürlebeck, ver.di Sekretär für den Handel in Augsburg. „Jahrelang fette Gewinne abschöpfen und sich so die Prunkbauten mitfinanzieren lassen und dann, wenn die Belegschaft Hilfe braucht, zugesagte Gelder wieder streichen. Widerlicher geht es eigentlich nicht. Die Kirche praktiziert Kapitalismus in Reinkultur“, so Gürlebeck weiter.

Die Gewerkschaft geht davon aus, dass die Kirche als Eigentümer sich über die Streichung der notwendigen Mittel für den Umbau des Unternehmens aus der Verantwortung stehlen will und sehenden Auges die Belegschaft in eine ungewisse Zukunft schickt. „Wir werden es nicht zulassen, dass die Bischöfe sich so aus der Verantwortung stehlen. Jetzt, wo man diesen Weg gewählt hat, müssen die Bischöfe Geld für die Beschäftigten bereitstellen, um deren Zukunft und Existenzen zu sichern“, so Gürlebeck.

Weltbild ist zukunfts- und überlebensfähig

Ver.di wird zusammen mit dem Betriebsrat für den Erhalt des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze mit allen Mitteln kämpfen. „Unser Unternehmen ist zukunftsfähig, davon waren wir immer überzeugt und sind es immer noch“, sagt Peter Fitz, Betriebsratsvorsitzender der Weltbild Verlags GmbH. „Dass die Bischöfe nun unser überlebensfähiges Unternehmen derart abstoßen will, ist unglaublich und skandalös“, so Fitz abschließend.

Ver.di wird das weitere Verfahren in der Insolvenz – in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat – begleiten und im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zur Sicherung der Arbeitsplätze auch in den zuständigen Gremien mitwirken. Darüber hinaus werde ver.di die Beschäftigten so rasch wie möglich über die möglichen Folgen des Insolvenzverfahrens und die weiteren Schritte informieren.

Weitere Informationen zu Weltbild unter: www.weltbild-verdi.de

Donnerstag, 2. Januar 2014

Verweigerung der vollen Jubiläumsprämie für Teile der Belegschaft möglicherweise rechtswidrig!


Jubiläumszahlung 250 Jahre C.H. Beck
Ver.di bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz an

Bekanntlich wurde die Höhe der Jubiläumszahlung (nur 800 € statt 1500 €) anlässlich des 250-jährigen „Beck-Jubiläums“ davon abhängig gemacht, ob die Beschäftigten Ergänzungsverträge und/oder Zukunftssicherungspakete unterschrieben haben. Dies ist ein einmaliger Vorgang im gesamten Beck-Konzern.

Diese Jubiläumszahlung hat nach unserer Ansicht nichts mit Ergänzungsverträgen oder Zukunftssicherungspaketen zu tun. Dies kann kein sachgerechtes Kriterium bezüglich der Höhe einer Jubiläumszahlung sein.

Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er zwar frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund von allgemeinen begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechter zu stellen als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage.

Stellt der Arbeitgeber sachfremd Arbeitnehmer schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB verstößt und Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
(So das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 5. August 2009
- 10 AZR 666/08 –)

§ 612a
Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Es besteht wohl kein Zweifel, dass diejenigen Arbeitnehmer, die im Mai 2011 die Unterzeichnung der Zusatzverträge abgelehnt bzw. im Nachhinein erfolgreich gegen die Gültigkeit dieser Verträge geklagt haben, in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
Die vorgenommene Gruppenbildung in Unterzeichner und Nicht-unterzeichner der Zusatzverträge ist daher im vorliegenden Fall einer Jubiläumszahlung willkürlich und sachlich ungerechtfertigt.

Daneben kommt hinsichtlich dieser Gruppenbildung aus unserer Sicht auch ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB in Betracht.

Damit die Strategie des Arbeitgebers, die Belegschaft dauerhaft zu spalten und die Nichtunterzeichner der Zusatzverträge immer wieder zu diskriminieren, künftig durchkreuzt wird, ist es wichtig, dass möglichst viele/alle betroffenen Arbeitnehmer das Rechtschutzangebot von ver.di annehmen. Die entsprechenden Briefe mit den Vollmachten sind unterwegs, damit der vorenthaltene Differenzbetrag aus der Jubiläumszahlung geltend gemacht werden kann! 


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!