Donnerstag, 30. Mai 2019

Warnstreiks bringen Entgelterhöhungen im „OT-Betrieb C.H. Beck“!

 


Das ist euer Erfolg!

Die erfolgreichen vier Warnstreiks zwangen Verleger und Geschäftsleitung zum Nachdenken und Handeln. Geschlossenheit, Mut und Ausdauer der Kolleginnen und Kollegen brachten dann die überfälligen Entgelterhöhungen von durchschnittlich 2 % pro Jahr. Nur so ist es zu erklären, dass das tariflose Unternehmen C.H. Beck jetzt dieses Angebot vorgelegt hat und den Tarifabschluss der Druckindustrie – Entgelterhöhungen von 2,4 %, 2,0 % und 1,0% - zum Vorbild nimmt, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Mit einer Unterschriftenaktion fing alles an. Im Dezember 2018 machten die Beschäftigten der Nördlinger Geschäftsleitung deutlich, dass Entgelterhöhungen überfällig sind. Die letzte Entgelterhöhung gab es im Oktober 2017. Damals waren es je nach Arbeitsvertrag unterschiedliche Erhöhungen von 1,1 oder 2,0 Prozent. Nachdem diese Unterschriftenaktion auf taube Ohren stieß, legten die Beschäftigten am 22. März in einem 24-stündigen Warnstreik erstmals die Arbeit nieder. Drei weitere Warnstreiks, zuletzt am 13. Mai folgten. Dieser letzte Warnstreik brachte dann nach Ansicht der Kolleginnen und Kollegen den Durchbruch. Entgelterhöhungen im Durchschnitt von 2 Prozent.
Der kaufmännische Leiter der Druckerei Herr Zoller ist der Meinung, dass die jetzt angebotenen Lohnerhöhungen bei C.H. Beck über dem bundesweiten Tarifabschluss von ver.di in der Druckindustrie liegen. Das wäre schön und würde mich für die Beschäftigten freuen. Ist aber nicht so, so Rudi Kleiber. Der Branchendurchschnitt liegt bei 2,6 Prozent. Im Gegensatz zum Flächentarifvertrag der Druckindustrie werden bei C.H. Beck Sonderzahlungen weiterhin um bis zu 35% dauerhaft gekürzt. Eine Beschäftigungssicherung wird den Beschäftigten als Gegenleistung für die Verzichte bis heute verweigert.


Haustarif bei Lohn und Gehalt kein Cent an Mehrkosten!

Die Forderung der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag, also einer betrieblichen Regelung lehnt das Management ab. Würde man das aktuelle Lohnangebot in einen Haustarifvertrag z. B. 1:1 übernehmen, würde auf die Druckerei kein Cent an Mehrkosten zukommen. Warum also lehnt das Management so eine betriebliche Regelung bzw. einen Haustarifvertrag ab? Mit rationalen Gründen ist dies wohl kaum zu erklären. Will das Management keinen Verhandlungspartner auf Augenhöhe (oder fürchtet man sich sich so davor)?

Dreiklassengesellschaft „a la Beck“ im 21. Jahrhundert
Seit der Tarifflucht der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie im Jahr 2011 praktiziert die Druckerei eine Dreiklassengesellschaft bei Löhnen und Gehältern. So wird für die identisch gleiche Arbeit, z. B. zwei Druckern an einer Druckmaschine unterschiedliche Löhne bezahlt. Das gleiche gilt auch für Helferlöhne. Die Helferlöhne bei C.H. Beck beginnen bei 10,33 Euro, der Durchschnitt liegt bei ca. 13,45 Euro. Die Facharbeiterlöhne beginnen bei 16,21 Euro, der Durchschnitt liegt hier bei 18,45 Euro.

Es gibt noch viel zu tun für das Management. Anhebung der Niedriglohn- bzw. Helfergruppen und die Abschaffung der Dreiklassenklassen- gesellschaft sind nur ein Baustein für eine hochmotivierte und engagierte Belegschaft. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit, so Rudi Kleiber.

Wir sind es Wert! 
 
 
 

 

Samstag, 25. Mai 2019

ver.di aktuell

Streikrecht ist Grundrecht!


Die EU-Kommission versucht immer wieder, das Streikrecht zu beschneiden – genau wie der Europäische Gerichtshof. Und das, obwohl das Streikrecht gar nicht in EU-Zuständigkeit fällt. Ihre Begründung: Streiks mit grenzüberschreitenden Forderungen könnten den Binnenmarkt und die grenzüberschreitenden Freiheiten der Unternehmen einschränken.

Bisher haben Proteste des Europäischen Parlaments das Streikrecht weitgehend schützen können. Doch die EU-Kommission versucht weiter, es zu untergraben. Dabei verkennt sie völlig den Sinn und Zweck von Arbeitskämpfen:

Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind das Ergebnis guter Tarifverhandlungen. Damit Beschäftigte und ihre Gewerkschaften sie durchsetzen können, ist der Streik als Druckmittel unverzichtbar. Das Recht zu streiken wurde deshalb in langen Auseinandersetzungen errungen.


 
Streikrecht ist Grundrecht

Und es muss weiter verteidigt werden. Ein Beispiel: Im Sommer 2018 versuchten vier Airlines, das Streikrecht der Fluglotsen mittels einer Beschwerde bei der EU-Kommission drastisch einzuschränken. Das Europäische Parlament hat diesen Vorstoß abgewendet. Doch es wird nicht der letzte Angriff auf das Streikrecht gewesen sein. Auch deswegen ist es wichtig, welche Parteien im Europaparlament künftig das Sagen haben!
 
 

Montag, 20. Mai 2019

Beck aktuell

Warnstreiks zeigen Wirkung  

 Verleger und Geschäftsleitung von Warnstreiks beeindruckt!

Die erfolgreichen Warnstreiks zwangen Verleger und Geschäftsleitung zum Nachdenken und Handeln. Geschlossenheit, Mut und Ausdauer der Kolleginnen und Kollegen haben ganz offensichtlich den Arbeitgeber richtig beeindruckt.
Nur so ist es zu erklären, dass das tariflose Unternehmen C.H. Beck jetzt dieses Angebot für den Standort Nördlingen vorlegt haben und sich hier weitgehend den Tarifabschluss der Druckindustrie zum Vorbild nimmt bzw. den Druckabschluss kopieren will.
 

       Das ist euer Erfolg!
 

Ø  Durch die erfolgreichen 4 Warnstreiks gibt es eine freiwillige Erhöhung von 2 Prozent (Durchschnitt für 12 Monate).  

 
Und das war‘ s dann…

 Wo will der Arbeitgeber keine verbindlichen Lösungen:

Ø  Haustarifvertrag

Ø  Abschaffung Dreiklassengesellschaft

 Faktencheck

Ø  Der Durchschnitt der tariflichen Erhöhungen in den Branchen liegt bei 2,6% (12 Monate).

Ø  Deutlich bessere Leistungen aus den Manteltarifverträgen als bei C.H. Beck                                                                                         

Wie geht’s weiter?

Wir fordern vom Arbeitgeber seinen blumigen

Worten und Versprechungen auch Taten folgen zu lassen:

Zusagen der Geschäftsleitung nicht umgesetzt!
Nach wie vor nicht umgesetzt und somit offen, sind die Zusagen der Geschäftsleitung aus der Mitteilung vom 10. Juli 2013. In der Information der Geschäftsleitung heißt es u. a.:

Für wen gilt das Zukunftssicherungspaket II?
„… Es gilt unmittelbar – also ohne weiteres Zutun von Ihnen – für diejenigen Mitarbeiter, die seit Mai 2011 eingestellt wurden, und für diejenigen Mitarbeiter, die Einzelarbeitsverträge unterschrieben haben“.

Ecklohn/Entgeltentwicklung
„Die künftigen Einkommenserhöhungen sollen jeweils zum 1. Januar erfolgen und prozentual den Flächentariferhöhungen der Lohn- und Gehaltstarifverträge für die Druckindustrie, die im jeweils abgelaufenen Kalenderjahr vereinbart wurden, entsprechen“.

Regelungen für ältere Arbeitnehmer
„Mitarbeiter können ab dem Kalenderjahr, in dem das 55. Lebensjahr vollenden, nur noch zu 5 Samstagsschichten verpflichtend herangezogen werden; ab dem 60. Lebensjahr sind dies nur noch 3.
Die Zuschläge für die Samstags-Flexi-Schichten werden auf 50 % angehoben.
Der Zuschlag kann auf Wunsch des Mitarbeiters in eine Zeitgutschrift auf dem Flexikonto umgewandelt werden. Hierfür streben wir eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat an“.

Freischichten
„Grundsätzlich sollen sämtliche Mitarbeiter, die im 3-Schichtsystem arbeiten, Frei-schichten analog den Regelungen im Manteltarifvertrag erhalten“.

Dr. Oliver Kranert          Ernst Zoller

Mitarbeiter sind das größte Kapital von C.H. Beck,
so der Tenor der Geschäftsleitung auf den Informationsversammlungen am 7. Mai 2019.
                                                                                              

Wir sind es wert! 
 

Montag, 13. Mai 2019

Beschäftigte der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen erneut im Warnstreik!

Aufruf zum Warnstreik

zur Durchsetzung eines Haustarifvertrages

·         Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, inklusive der Ausbildungsvergütungen von 5 Prozent
 

·         Abschaffung unterschiedlicher Bezahlung für identische Tätigkeiten
 

·         Rückkehr zu den Gehaltsgruppeneinteilungen für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011, sowie für die Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wie vor dem 31.10.2016.
 

Die Gewerkschaft ver.di hat die die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am Standort Nördlingen am Montag, 13. Mai, 5:00 Uhr bis Dienstag, 14. Mai, 5:00 Uhr erneut zu einem befristeten 24-Stunden-Warnstreik aufgerufen.

Fehlende Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten!
Den Wunsch der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag und tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen lehnte die GL gegenüber den Beschäftigten und ver.di mit Schreiben vom 7. Mai erneut ab.
Stattdessen will man Regelungen auf betrieblicher Ebene anstreben, so die Geschäftsleitung. Mit Regelungen dieser Art, haben die Beschäftigten allerdings schon genügend negative Erfahrungen gemacht, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Zusagen des Arbeitgebers wurden nicht eingehalten!
So wurden Zusagen der GL aus dem Jahr 2013 „Zukunftssicherungspaket II“ bis heute nicht umgesetzt. Zugesagt wurden in 2013 u. a. tarifliche Lohnerhöhungen und Regelungen/Erleichterungen für Schichtarbeiter und ältere Arbeitnehmer. Aus all diesen Erfahrungen ist die Forderung nach einem Haustarifvertrag nachvollziehbar und legitim.

Mit diesem Warnstreik machen wir deutlich,
dass wir für einen Haustarifvertrag streiken!
 Anderslautende Behauptungen der Geschäftsleitung
entbehren jeglicher Grundlage!

 Nur Tarifverträge sind ein verlässlicher Partner!
 
WIR SIND ES WERT!
 

Mittwoch, 8. Mai 2019

Beck aktuell

 

Fehlende Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten!

Den Wunsch der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag und tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen lehnt die GL gegenüber ver.di mit Schreiben vom 7. Mai erneut ab.
Auch auf den kurzfristig einberufenen Mitarbeiterversammlungen durch die GL, machte diese deutlich, dass sie dem Wunsch der Beschäftigten nach verlässlichen und damit tariflichen Regelungen nicht nachkommen will. Stattdessen will man Regelungen auf betrieblicher Ebene anstreben, so die GL.
Mit Regelungen dieser Art, haben wir schon genügend negative Erfahrungen gemacht, so der Tenor der Kolleginnen und Kollegen. Sowohl Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat oder auch einzelvertragliche Zusagen bieten nicht die Rechtssicherheit eines Haustarifvertrages.

Bereits Zusagen der GL aus dem Jahr 2013 „Zukunftssicherungspaket II“ wurden bis heute nicht umgesetzt. Aus all diesen Erfahrungen ist der Wunsch und die Forderung nach einem Haustarifvertrag nachvollziehbar und legitim.
 
 

Die Zukunft eines Unternehmens lässt sich nur mit einer zufriedenen, hochmotivierten und engagierten Belegschaft erfolgreich gestalten und nicht gegen sie. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Deshalb:
Haustarifvertrag und tarifliche Entgelterhöhungen jetzt!
Die Kolleginnen und Kollegen bei C.H. Beck in Nördlingen fordern einen Haustarifvertrag und tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen.
 

·         Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, inklusive der Ausbildungsvergütungen von 5 Prozent
 

·         Abschaffung unterschiedlicher Bezahlung für identische Tätigkeiten
 

·         Rückkehr zu den Gehaltsgruppeneinteilungen für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011, sowie für die Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wie vor dem 31.10.2016.
                                                                                             
Wir sind es wert!  
 

Donnerstag, 2. Mai 2019

Beck aktuell

Haustarifvertrag und tarifliche Entgelterhöhungen jetzt!

Die Kolleginnen und Kollegen bei C.H. Beck in Nördlingen fordern einen Haustarifvertrag und tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen. Auf der Streikversammlung am 18. April haben dies die Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dass sie für den kompletten Standort Nördlingen der Druckerei C.H. Beck einen Haustarifvertrag, mit u. a. folgenden Themen fordern:

Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, sowie die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Die Forderungshöhe beträgt 5 Prozent.

Abschaffung der Dreiklassen- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehältern. Rückkehr zu den Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilungen wie sie für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011 und für die Papier-, Pappe und Kunststoffe verarb. Industrie vor dem 31.10.2016 bei C.H Beck bestand.

Aufforderung zu Haustarifverhandlungen
Im Auftrag der Kolleginnen und Kollegen fordern wir jetzt mit Schreiben vom 2. Mai die Geschäftsleitung auf, mit ver.di in Verhandlungen über diese tariflichen Forderungen für den kompletten Druckstandort Nördlingen einzutreten. Bereits mit Schreiben vom Dezember 2018 und Februar 2019 haben wir die GL aufgefordert, mit uns in Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen einzutreten. Dem ist die GL leider bis heute nicht nachgekommen. Deshalb auch die befristeten und eintägigen Warnstreiks bis einschließlich 18. April.

Nachdem die GL bereits bezüglich Lohn- und Gehaltserhöhungen an den Betriebsrat herangetreten ist, gehen wir davon aus und spricht eigentlich auch kein vernünftiger Grund dagegen, dass einer zügigen Gesprächsaufnahme nichts entgegensteht.  

In einem Schreiben ging der Brief an die Nördlinger GL auch an den Verleger und Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck. Wir appellieren an Dr. Beck,  die berechtigten Anliegen der Beschäftigten ernst zu nehmen und mit ver.di in Tarifgespräche einzutreten.

Die Zukunft eines Unternehmens lässt sich nur mit einer zufriedenen, hochmotivierten und engagierten Belegschaft erfolgreich gestalten und nicht gegen sie. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Wir sind es Wert!