Samstag, 31. Dezember 2016

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!


 
Ein bisschen mehr Friede und weniger Streit,
Ein bisschen mehr Güte und weniger Neid,
Ein bisschen mehr Liebe und weniger Hass,
Ein bisschen mehr Wahrheit - das wäre doch was!
Statt so viel Unrast ein bisschen mehr Ruh',
Statt immer nur Ich ein bisschen mehr Du,
Statt Angst und Hemmung ein bisschen mehr Mut
Und Kraft zum Handeln - das wäre gut!
Kein Trübsal und Dunkel, ein bisschen mehr Licht,
Kein quälend Verlangen, ein bisschen Verzicht,
Und viel mehr Blumen, solange es geht,
Nicht erst auf Gräbern - da blüh'n sie zu spät!

                                                                                                                                   Peter Rosegger

 
Wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,
 
 mehr Erfolg als Enttäuschung und
 
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!
 
Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2017!
 
 
Wir lesen uns wieder ...
 
Das Team der Blog-Redaktion!
 
 

Freitag, 23. Dezember 2016

Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce


Die Heilige Nacht
So war der Herr Jesus geboren
im Stall bei der kalten Nacht.
Die Armen, die haben gefroren,
den Reichen war’s warm gemacht.
 
Sein Vater ist Schreiner gewesen,
die Mutter war eine Magd,
Sie haben kein Geld besessen,
sie haben sich wohl geplagt.
 
Kein Wirt hat ins Haus sie genommen;
sie waren von Herzen froh,
dass sie noch in Stall sind gekommen.
Sie legten das Kind auf Stroh.
Die Engel, die haben gesungen,
dass wohl ein Wunder geschehn.
Da kamen die Hirten gesprungen
und haben es angesehn.
 
Die Hirten, die will es erbarmen,
wie elend das Kindlein sei.
Es ist eine G’schicht für die Armen,
kein Reicher war nicht dabei.
Ludwig Thoma (1867 – 1921)
 
Wir wünschen Euch ein frohes Weihnachtsfest,
ein paar Tage Gemütlichkeit zum Ausruhen und Genießen,
und zum Kräfte sammeln für das neue Jahr 2017.
 
Eure Blog Redaktion
 

Dienstag, 20. Dezember 2016

Beschäftigte von Engelhardt Etikett erneut im Warnstreik!

 

Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten bei Engelhardt Etikett in Nördlingen erneut zum Warnstreik aufgerufen. Vor der 3. Verhandlungsrunde der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen in der Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie legen die Beschäftigten Nördlingen die Arbeit erneut für eine Stunde nieder.

Ver.di fordert für die Beschäftigten dieser Branche Einkommenserhöhungen bzw. eine Anhebung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 5 % für eine Laufzeit von 12 Monaten.

In der zweiten Verhandlungsrunde legten die Arbeitgeber der Branche folgendes Angebot vor:

·         Keine Erhöhung in 2016 bzw. zwei Nullmonate für November und Dezember 2016

·         Ab Januar 2017 eine Erhöhung von 1,3 Prozent

 
Wertschätzung für die Beschäftigten sieht anders aus!
 
Die ver.di Verhandlungskommission hat dieses Angebot als unzureichend zurückgewiesen. Die Beschäftigten in der Papierverarbeitung leisten gute Arbeit. Sie zeigen vollen Einsatz unter einer Zunahme von Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck. Das Arbeitgeberangebot von 1,3 Prozent ist miserabel und in keinster Weise wertschätzend.
Wer gute Arbeit leistet und vollen Einsatz zeigt, verdient eine angemessene Lohn- und Gehaltserhöhung. Es gibt im Vergleich mit anderen Branchen keinen Grund dafür die Beschäftigten in der Papierverarbeitung beim Lohn abzuhängen.

Die Verhandlungen werden am 21. Dezember 2016 fortgesetzt.
 
 

Dienstag, 13. Dezember 2016

Rente: Reicht nicht!

Die Bundesregierung hat Renten-Reformen angekündigt. So sollen die Renten in Ost und West angeglichen werden. Auch wenn es sich noch bis 2025 hinzieht, wird es dann endlich ein einheitliches Rentensystem geben.

Verbesserungen soll es bei Erwerbsminderungsrenten geben. Die Verschlechterungen der 2000er Jahre machen sie aber nicht wett. Zudem gelten sie nur für künftige RentnerInnen.

Betriebsrenten will Schwarz-Rot stärken – durch neue tarifliche Modelle und Förderung für Geringverdienende. Das kann dazu beitragen, den Trend sinkender Arbeitgeberbeteiligung an der Finanzierung der Betriebsrenten umzukehren. Es reicht aber nicht aus und nimmt Arbeitgeber nur unzureichend in die Pflicht.

Die gescheiterte Riester-Rente will die Regierung verstärkt fördern. Dieses Steuergeld wäre in der gesetzlichen Rente besser eingesetzt.

Wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht, soll private und betriebliche Renten teilweise behalten dürfen. Ausgerechnet bei der gesetzlichen Rente aber fehlt ein solcher Freibetrag.

ver.di-Fazit:
Die Bundesregierung plant Verbesserungen. Das sinkende Rentenniveau und die zunehmende Armut im Alter sowie bei Erwerbsminderung aber packt sie nicht wirklich an. Betriebliche und private Renten lösen diese Probleme nicht. An die entscheidende Stellschraube, die Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung, will die Koalition nicht ran.

Weitere Informationen findet Ihr auf der ver.di-Kampagnenseite www.rente-staerken.verdi.de und auf der DGB-Kampagnenseite www.-rente-muss-reichen.de
 
 
 

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Die neuen Filme – der ver.di TV-Newsletter


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier unser aktueller ver.di TV-Newsletter. Schickt / verteilt ihn gerne weiter.

Unsere aktuellen Videos:

Rente rauf!
"Wenn ich an die Rente denke, mache ich mir große Sorgen!", Testimonials zur Rentenkampagne
Kämpfen wir gemeinsam für einen Kurswechsel.
Stärken wir die gesetzliche Rente!
http://bit.ly/2gg5hjZ

Die Bewacherin
Überlange Schichten, eine 48-Stunden-Woche, arbeiten an Sonn- und Feiertagen: Angelika aus Bremerhaven kennt es nicht anders. Seit zehn Jahren arbeitet sie für ein Sicherheitsunternehmen und ist als Wachschutz im Hafen unterwegs. Meist nachts, und meist ganz allein.
http://bit.ly/2fZA1rE

Einmal Pommes mit Ausbildung
Fragt man Auszubildende, was sie eigentlich nervt an ihrer Ausbildung und Lebenssituation, können ganz schön viele Dinge zusammenkommen. Die ver.di Jugend in Nürnberg ist mit einer Pommes-Bude losgefahren und hat bei Gratis-Pommes gefragt, was den Auszubildenden fehlt. Kitaplätze und günstiger Wohnraum gehören dazu...
http://bit.ly/2h1Supq

Wie sicher ist Dein Job?
Wie sicher ist Dein Job? Machst Du Dir Sorgen? Was kann Jobs sicherer machen?
NOCH FRAGEN? ist eine monatlich erscheinende Straßenumfrage zu Themen, die uns alle bewegen. Du kannst bestimmen, welche Frage wir stellen. Schreib uns einfach! verdi.tv@verdi.de oder auf facebook.com/verdi.2.0
http://bit.ly/2gTLPcS

Diese und viele andere interessante Filme rund um das Thema Arbeit und Gewerkschaft gibt es in unserer Mediathek zu sehen:
https://www.verdi.de/verditv


Wir freuen uns über Verbreitung via Facebook, Twitter & Co. und über Anregungen und Hinweise auf interessante Aktionen und Themen.

Eure ver.di TV-Redaktion
ver.di Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin



Donnerstag, 1. Dezember 2016

Aktuelles und Interessantes aus dem „C.H. Beck Konzern“!



Wann kommt die Beck’sche zur Ruhe?
Gute Frage. Der momentane Geschäftsführer Ernst Zoller äußerte sich gegenüber den Rieser Nachrichten wie folgt: „Wir wollen Ruhe und Kontinuität in den Betrieb bringen.“
Das klingt wie ein Hohn. Im Jahre 2011 erfolgte die Tarifflucht aus den Tarifverträgen der Druckindustrie. Die Folge waren Zusatzverträge mit massiven Einkommensverlusten der Beschäftigten in den Bereichen Satz, Druck und Verwaltung.

Mit dem 1. November 2016 stieg dann die Geschäftsführung aus dem letzten Tarifvertrag für die Bereiche Buchbinderei und Versand aus. Die Folge waren dann ebenfalls Zusatz- bzw. Ergänzungsverträge, wieder verbunden mit massiven Einkommensverlusten für die Beschäftigten.

Solange die Geschäftsführung in Nördlingen und die Unternehmensführung in München weiterhin auf Tarifflucht, Werkverträge, Personalabbau und Einkommensverluste setzen, kann und wird keine Ruhe und Kontinuität geben. Es liegt also an dem Management in Nördlingen und München, ob wieder Ruhe einkehrt!
http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Wann-kommt-die-Beck-sche-zur-Ruhe-id39767417.html

Weitere Behinderung der Betriebsratsarbeit durch Arbeitsgericht festgestellt!
Mehrere Fälle von Behinderung der Betriebsratsarbeit durch die Nördlinger Geschäftsleitung beschäftigten das Arbeitsgericht Augsburg. In wesentlichen Punkten erreichte der Betriebsrat einen wichtigen Teilerfolg. Der Beschluss des Arbeitsgerichtes ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ebenso liegt die ausführliche Urteilsbegründung des Arbeitsgerichts noch nicht vor.
http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Beck-sche-Teilerfolg-fuer-Betriebsrat-id39811007.html?view=print

Nachfolge Dr. Hans Dieter Beck - Nachfolger mit Blick für den Medienwandel
Weitere Infos hierzu unter:
https://www.buchreport.de/2016/11/22/nachfolger-mit-blick-fuer-den-medienwandel/

Der Arbeitgeberverband kündigt den Manteltarifvertrag Buchhandel und Verlage in Bayern
Entgegen der Absprache vom Juni 2016 hat der Arbeitgeberverband überraschend den Manteltarifvertrag zum kommenden Mai gekündigt. Im Rahmen der letzten Entgelttarifverhandlungen hatte der Verband noch darauf bestanden, dass man mit der ver.di Tarifkommission ab Herbst 2016 Mantelgespräche im ungekündigten Zustand führen möchte, aber dies ist nun Geschichte! Dies bedeutet, dass ab 1. Juni 2017 der Manteltarifvertrag wieder offen ist!
Was auf dem Spiel steht seht ihr unter www.buch-mit-tv.info


Montag, 28. November 2016

Lidl beharrt auf außerordentlicher Kündigung des Initiators der Betriebsratswahl!


Gütetermin beim Arbeitsgericht Augsburg ohne Einigung.

Beim heutigen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Augsburg gab es keine gütliche Einigung. Lidl beharrt auf die außerordentliche Kündigung des Kollegen.

Bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts in 2017 wird der Kollege im Lidl Lager in Graben weiterbeschäftigt.

Kundgebung vor dem Arbeitsgericht in Augsburg.





Freitag, 25. November 2016

Handelskonzern LIDL will Betriebsrat kündigen

Lidl lohnt sich? Nicht für Betriebsräte!

Der Handelskonzern LIDL geht radikal gegen demokratisch gewählte Betriebsräte vor. An dem Lagerstandort Graben bei Augsburg ist es der Gewerkschaft ver.di im Juli 2016 gelungen erfolgreich Betriebsratswahlen durchführen. Schnell wurde deutlich, dass die Firma Lidl nicht viel von Mitbestimmungs-rechten durch Betriebsräte hält. In kürzester Zeit musste der Betriebsrat grundlegende Rechte der Beschäftigten anwaltlich und arbeitsgerichtlich durchsetzten. Sehr zum Missfallen des Managements. Jetzt soll einem Betriebsratsmitglied fristlos gekündigt werden.

„Was bei Lidl in Graben zurzeit passiert, ist als Generalangriff auf Betriebsräte zu werten. Den Initiator der Betriebsratswahlen und gewähltes Betriebsratsmitglied will Lidl mit allen Mitteln loswerden. Angebliche, von Lidl unterstellte, geschäftsschädigende Äußerungen sollen für die fristlose Kündigung des Kollegen reichen. In Wirklichkeit möchte Lidl ein Exempel statuieren, um den Betriebsrat und die Belegschaft einzuschüchtern, “ erklärt Thomas Gürlebeck, zuständiger Handelssekretär, ver.di Augsburg. „Lidl lässt nach außen hin alle glauben, dass man kein Problem mit Gewerkschaften und Betriebsräten hat, tatsächlich entsteht jedoch der Eindruck, dass Demokratie und Mitbestimmung bei Lidl nach wie vor kein Platz haben“, so Gürlebeck weiter.

Nachdem das Betriebsratsgremium der fristlosen Kündigung die Zustimmung verweigerte, möchte Lidl sich die Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht Augsburg ersetzen lassen. „Unserer Auffassung nach, wird Lidl keinen Erfolg haben. Das sieht Lidl wohl selbst so, denn heute ging ein weiterer Antrag auf fristlose Kündigung des betroffenen Kollegen beim Betriebsrat ein. Dieses Vorgehen verurteilen wir auf das Schärfste. Anstatt mit Betriebsräten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, will Lidl diese aus dem Unternehmen entfernen, “ sagt Gürlebeck abschließend.

Am 28.11.2016 um 11 Uhr findet der erste Arbeitsgerichtstermin statt.
Von 10 Uhr bis 10:45 Uhr ruft die Gewerkschaft ver.di vor dem Arbeitsgericht Augsburg, Frohsinnstr. 2, zu einer Solidaritätskundgebung auf.

Sie haben dort die Möglichkeit mit den Betroffen zu sprechen.

Graben bei Augsburg, 24.11.2016.
Ansprechpartner:
Thomas Gürlebeck, ver.di Augsburg


Dienstag, 22. November 2016

Verleger Hans Dieter Beck leitet seine verlegerische Nachfolge ein!


Maximilian Schenk wird Nachfolger von Hans Dieter Beck!
 

Weitere aktuelle Informationen findet ihr in der in der Online-Ausgabe vom "Börsenblatt" unter:




Montag, 14. November 2016

RENTE MUSS FÜR EIN GUTES LEBEN REICHEN!

Quelle: Rentenversicherung in Zahlen 2016; Frankfurter Rundschau online;
Grafik: werkzwei Detmold

Die soziale Absicherung des Alters war einmal eine große Errungenschaft unseres Sozialstaats. Im 21. Jahrhundert droht dieser soziale Fortschritt unter die Räder zu kommen. Wer ein langes Arbeitsleben hinter sich hat, darf im Alter nicht arm und auf staatliche Hilfe angewiesen sein. Doch genau dies wird das Schicksal immer mehr Menschen - vor allem Frauen - sein, wenn die jetzige Rentenpolitik fortgeführt wird.

Deshalb fordert ver.di, deshalb fordern die Gewerkschaften und der DGB gemeinsam einen Kurswechsel bei der Alterssicherung: Der Sinkflug der Renten muss gestoppt, das gesetzliche Rentenniveau stabilisiert und wieder angehoben werden. Das Niveau der gesetzlichen Rente muss stabilisiert und wieder angehoben werden. Die Rente muss mindestens so hoch sein, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, nicht später zum Sozialamt müssen.

Wir brauchen einen Kurswechsel bei der gesetzlichen Rente.
Weitere aktuelle und interessante Informationen auf der ver.di-Kampagnenseite
www.rente-staerken.verdi.de und auf der DGB-Kampagnenseite www.rente-muss-reichen.de

Die Rente muss mindestens so hoch sein, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, nicht später zum Sozialamt müssen. Solche wirklichen Reformen würden auch künftig ein Altern in Würde ermöglichen“.

 
 

Sonntag, 6. November 2016

ERSTE HILFE - für den Notfall in der Beck'sche!



Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden:


Krank ist krank - auch wenn man beim Chef zum Personalgespräch erscheinen soll. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.


Ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.
Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 2. November 2016 - 10 AZR 596/15

Der Kläger war bei der Beklagten zunächst als Krankenpfleger und zuletzt - nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit - befristet bis zum 31. Dezember 2013 als medizinischer Dokumentationsassistent eingesetzt. Von Ende November 2013 bis Mitte Februar 2014 war der Kläger erneut arbeitsunfähig krank. Die Beklagte lud ihn mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 „zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“ zu einem Personalgespräch am 6. Januar 2014 ein. Der Kläger sagte unter Hinweis auf seine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit ab. Die Beklagte übersandte ihm eine neuerliche Einladung für den 11. Februar 2014, die mit dem Hinweis verbunden war, der Kläger habe gesundheitliche Hinderungsgründe durch Vorlage eines speziellen ärztlichen Attests nachzuweisen. Auch an diesem Termin nahm der Kläger unter Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit nicht teil. Daraufhin mahnte ihn die Beklagte mit Schreiben vom 18. Februar 2014 ab.

Die Vorinstanzen haben der auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gerichteten Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten (Arbeitgeber)  hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers umfasst die Pflicht zur Teilnahme an einem vom Arbeitgeber während der Arbeitszeit im Betrieb angewiesenen Gespräch, dessen Gegenstand Inhalt, Ort und Zeit der zu erbringenden Arbeitsleistung ist, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht anderweitig festgelegt sind (§ 106 Satz 1 GewO) .

Da der erkrankte Arbeitnehmer während der Arbeitsunfähigkeit seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen muss, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen oder sonstige, mit seiner Hauptleistung unmittelbar zusammenhängende Nebenpflichten zu erfüllen. Während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist es dem Arbeitgeber allerdings nicht schlechthin untersagt, mit dem erkrankten Arbeitnehmer in einem zeitlich angemessenen Umfang in Kontakt zu treten, um mit ihm im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen die Möglichkeiten der weiteren Beschäftigung nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit zu erörtern. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber hierfür ein berechtigtes Interesse aufzeigt. Der arbeitsunfähige Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, hierzu auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, es sei denn, dies ist ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer ist dazu gesundheitlich in der Lage.

Nachdem die für die Unverzichtbarkeit des Erscheinens im Betrieb darlegungs- und beweispflichtige Beklagte solche Gründe nicht aufgezeigt hat, musste der Kläger der Anordnung der Beklagten (Arbeitgeber), im Betrieb zu einem Personalgespräch zu erscheinen, nicht nachkommen. Die Abmahnung ist daher zu Unrecht erfolgt, weshalb der Kläger ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen kann.


Weitere Infos unter:
http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-mitarbeiter-muessen-nicht-krank-zum-personalgespraech-a-1119325.html

Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 23.06.2009, 2 AZR 606/08

 
 
 
 
 
 
 

Sonntag, 30. Oktober 2016

253 Jahre C.H. Beck – Tarifvertrag Good Bye

Traurig, beschämend – aber leider eine wahre Geschichte!

Gut 5 Jahre nach der ersten Tarifflucht (und massiven Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen) der Druckerei in den Abteilungen Verwaltung, Satz und Druck und drei Jahre nach dem großartigen 250- jährigen Verlagsjubiläum, haben die Unternehmensleitung in München, sowie die Geschäfts- und Bereichsleitung der Buchbinderei in Nördlingen erneut allen Grund zum Feiern. Zum 1. November verliert der Druckstandort bzw. verlieren die Beschäftigten in Nördlingen ihren letzten noch gültigen Tarifvertrag. Das heißt: die Beschäftigten bezahlen einmal mehr die Kosten der Feier in der Chefetage.

Deshalb bedankte sich verständlicherweise der Interims-Chef der Druckerei, Ernst Zoller auf der letzten Mitarbeiterversammlung bei allen Beschäftigten, die die Ergänzungsverträge unterschrieben haben. Es sei eine gute und richtige Entscheidung gewesen, zur Sicherung der Arbeitsplätze. Auch die Kunden der Druckerei wüssten die Verzichte der Mitarbeiter zu schätzen, so Ernst Zoller.

Die „gute und richtige Entscheidung“ zum 01.11.2016 lautet u. a. wie folgt:
  • 3,75 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche, verbunden mit einer Absenkung der Stundenlöhne um 10,8% (gleichbedeutend mit einer entsprechenden Reduzierung der Erschwerniszuschläge)
  • Reduzierung des Urlaubsgeldes um 20%
  • Reduzierung des Weihnachtsgeldes um 25% in 2016, um 35% ab 2017

Mit Druck, dem Schüren von Ängsten um die Arbeitsplätze, Kündigungen und dem Gespenst weiterer Werkverträge haben die Geschäfts- und Bereichsleitung den Boden für die Unterzeichnung der neuen Ergänzungsverträge bereitet.
Übereinstimmend bestätigten die Beschäftigten, dass in den Gruppen- und Einzelgesprächen immer wieder die sattsam bekannten Schlagworte wie: „Arbeitsplätze, Arbeitsplatzabbau und Werkverträge“ ins Spiel gebracht wurden und in den darauf folgenden Diskussionen die Runde machten. Auch die zahlreichen Kündigungen der letzten Monate taten ihr Übriges.

Realitätsverlust oder Wirklichkeit?
Gegenüber der Presse bestreitet Interims-Geschäftsführer Ernst Zoller die Vorwürfe und äußerst sich wie folgt: „Es war die freie Entscheidung der Mittarbeiter, ob sie den Vertrag unterschreiben“. „Dabei wurde kein Druck ausgeübt“.

Da redet sich einer die Welt schön!

Weitere Informationen unter:
http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Es-rumort-weiter-bei-C-H-Beck-id39429207.html?view=print

Keinerlei Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten!                                                       Ganz offensichtlich ist dies der neue Führungsstil, der im Beck Konzern Einzug gehalten hat. Der Mensch zählt wenig bis nichts, Kapital und Rendite sind alles! Die Konzernleitung in München sieht all dem tatenlos zu, ja ist vermutlich die treibende Kraft dahinter.

Ergänzungsverträge - Werkvertragsvergabe – weiterer Personalabbau!
Dass rund 80 Prozent der Beschäftigten von Buchbinderei und Versand die Ergänzungsverträge unterschrieben haben, hat auch damit zu tun, dass die Hoffnung der Beschäftigten groß war, dass damit mal Schluss mit der Arbeitsplatzvernichtung durch weitere Werkverträge ist.

Weit gefehlt! Die Warenannahme im Versand (Bergerstraße) soll künftig auch per Werkvertrag vergeben werden. Zwei langjährig Beschäftigte im Alter zwischen 56 und 61 Jahren und Betriebszugehörigkeiten von 35 und mehr Jahren stehen auf der „Roten Liste“ der Geschäftsleitung und haben nun die Wahl, ihre letzten Arbeitsjahre als Buchbindereihelfer im Schichtdienst zu verbringen oder die Kündigung zu erhalten. Rein zufällig, haben diese beiden Beschäftigten die massiven Verschlechterungen bzw. Ergänzungsverträge nicht unterschrieben.
Ein Trauerspiel, eine wahre Geschichte – traurig und beschämend!
 
 
 
 

Mittwoch, 26. Oktober 2016

Eigentümer der Dehner Garten Center beschließen Spaltung des Unternehmens!



ver.di und Gesamtbetriebsrat fordern weitgehende Sicherheiten für die Beschäftigten

Rain am Lech, 25.10.2016.
Im August 2016 informierte die Dehner Geschäftsführung den Gesamtbetriebsrat, dass die Eigentümer die Spaltung des Unternehmens beschlossen haben. Die Spaltung muss noch in diesem Jahr vollzogen werden. Der Dehner Gesamtbetriebsrat und ver.di fordern nun von den Eigentümern weitreichende Absicherung für die Beschäftigten sowie rechtssichere Garantien für die bestehenden Betriebsratsstrukturen.

Nach zwei Verhandlungsrunden, die letzte fand am 24.10.2016 statt, zeichnet sich für die Arbeitnehmervertreter ein enttäuschendes Bild ab. Auf kaum eine Forderung, die im Rahmen der Spaltung von ver.di und dem Gesamtbetriebsrat gestellt wurden, will die Geschäftsführung eingehen.
„Für uns geht es darum, für die über 4000 Kolleginnen und Kollegen größtmögliche Sicherheit für die Zukunft herzustellen. Unter anderem fordern wir für die Zukunft, den Ausschluss weiterer Abspaltungen sowie ein Verbot von Ausgliederungen bzw. Fremdvergabe einzelner Geschäftsbereiche, wie z.B. den Logistikbereich in Rain am Lech.

Die Geschäftsführung lehnt es bisher ab, eine umfassende Haftung der neuen Dehner Holding für die zukünftig abgespaltenen Gesellschaften zu vereinbaren. Mit der Spaltung werden die Beschäftigten faktisch schlechter gestellt, als es heute der Fall ist.“ erklärt Thomas Gürlebeck, zuständiger ver.di Sekretär aus Augsburg.

„Wir hoffen, dass die Geschäftsführung und die Eigentümer sich ihrer großen Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen doch noch bewusst werden. Wir haben als Beschäftigte maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen, daher verdienen wir weitgehende Sicherheiten für die Zukunft in der neuen Struktur. Es ist doch wirklich nicht zu viel verlangt, heute schon auszuschließen, dass wir morgen noch schlechter gestellt werden können, “ heißt es aus den Reihen des Gesamtbetriebsrats.

„Unsere Erwartung ist, dass sich die Eigentümer von Dehner klar zu den Beschäftigten bekennen und die Geschäftsführer anweisen, zukunftssichernde Vereinbarungen für die Beschäftigten und die Betriebsräte im Unternehmen zu schließen“ so Gürlebeck abschließend.

Weitere Informationen finden Sie unter http://dehner-verdi.blogspot.de
 
Ansprechpartner:
Thomas Gürlebeck, ver.di Augsburg 0171 / 480 88 82


Samstag, 22. Oktober 2016

ERSTE HILFE - für den Notfall in der Beck‘ sche!



 
Wenn es überraschend mal heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“

  1. Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!
  2. Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!
  3. Nichts unterschreiben!
  4. Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.
  5. Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.
  6.  Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.
  7. Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.
  8. Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.
Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg!

 
 



Sonntag, 16. Oktober 2016

Neu auf ver.di TV!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier unser aktueller ver.di TV-Newsletter.

Unsere aktuellen Videos:

Prekäre Arbeit ist ein Verbrechen
Mit ihrer Aktion „Prekär im Leben – Arm im Alter“ haben Ende September Beschäftigte aus dem gesamten Bundesgebiet in Potsdam Menschen darauf aufmerksam gemacht, dass besonders prekäre Arbeit direkt in die Altersarmut führt. Die Aktion, Teil der ver.di-BundesarbeiterInnentage, hat ein erstes Zeichen gesetzt und gezeigt, dass sich viel zu wenig Menschen mit dem Thema Rente und Alterssicherung beschäftigen.
http://bit.ly/2cFHlss

Flüchtlinge: Muss sich die Gesellschaft verändern?
Hat sich Ihr Leben durch die Flüchtlinge verändert? Kennen Sie gelungene Beispiele für Integration? Muss sich die deutsche Gesellschaft verändern?
Unsere monatliche Straßenumfrage "... noch Fragen?" zu Themen, die uns alle bewegen.
http://bit.ly/2dwkCvX

Aldi macht Angst
Mit Drohungen bekämpft das Aldi-Management Betriebsräte und bereitet alles vor, um aus der Tarifbindung aussteigen zu können.
http://bit.ly/1PJqJaf

Diese und viele andere interessante Filme rund um das Thema Arbeit und Gewerkschaft gibt es in unserer Mediathek zu sehen:
https://www.verdi.de/verditv

Wir freuen uns über Verbreitung via Facebook, Twitter & Co. und über Anregungen und Hinweise auf interessante Aktionen und Themen.
Auch für Auftragsproduktionen könnt ihr uns gern ansprechen.

Eure ver.di TV-Redaktion
ver.di Bundesverwaltung
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin


 
 

Mittwoch, 12. Oktober 2016

Die gesetzliche Rente stärken!


 
Unser Land wird immer reicher. Die Rentnerinnen und Rentner bekommen aber immer weniger vom Kuchen. Ihre Kaufkraft ist gesunken. Wenn das so weiter geht, droht ein Teil der älteren Generation sozial abzustürzen.

Der Grund: Die Leistungskürzungen in der Rente der letzten 20 Jahre schlagen immer stärker durch. Das Rentenniveau, also die Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttoentgelt, lag vor 15 Jahren noch bei rund 53 Prozent. 2015 betrug es nur noch 47,6 Prozent.

Neue Daten der Bundesregierung zeigen: Wenn jetzt nicht gehandelt wird, dann fällt das Rentenniveau bis 2030 auf 44 Prozent und bis 2045 auf 41,6 Prozent. Danach geht es weiter bergab! Die Folgen dieser Entwicklung werden dramatisch sein. Schon heute reicht die gesetzliche Rente häufig nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Immer mehr Menschen droht Armut im Alter, selbst wenn sie ein Leben lang gearbeitet haben.

Wir brauchen einen Kurswechsel!
Die Rente muss zukünftig wieder ein gutes Leben im Alter ermöglichen und Armut vermeiden. Das ist wichtiger als eine „Beitragssatzstabilität“, von der vor allem die Arbeitgeber profitieren. Denn für die Beschäftigten ist private Vorsorge auf eigene Kosten teurer. Deshalb fordert ver.di: Das Niveau der gesetzlichen Rente muss stabilisiert und wieder erhöht werden. Besondere Verbesserungen müssen für Niedrigverdienende und Erwerbsgeminderte kommen!