Montag, 28. März 2016

Landesarbeitsgericht München bestätigt Kläger!

Streichung der Jahresleistung in 2014 bei Appl in Wemding war nicht rechtens!

Das Landesarbeitsgericht München bestätigte im Ergebnis das Urteil des Arbeits-gerichts Augsburg hinsichtlich der Streichung der Jahresleistung in 2014 bei Appl in Wemding.

Ende Juni 2014 wurden die Beschäftigten der Firmengruppe Appl in Wemding durch die Geschäftsführung in Kenntnis gesetzt, dass das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Jahresleistung) gestrichen werden soll. So sollen  die gewerblichen Arbeitnehmer auf das zusätzliche Urlaubsgeld von 50 Prozent und auf die Jahresleistung (Weihnachtsgeld) 80 Prozent eines Monatslohnes ab 2014 dauerhaft verzichten.

Sonderzahlungen einseitig gestrichen!
Nachdem die Beschäftigten sich weigerten, diese neue Regelung zu akzeptieren bzw. keine neuen Arbeitsverträge unterschrieben haben, wurde das Urlaubsgeld einseitig durch den Arbeitgeber gestrichen und nicht ausbezahlt. Mit Unterstützung von ver.di und des DGB-Rechtsschutzes haben dann Beschäftigte gegen die einseitige Streichung des Urlaubsgeldes Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht.
In Urteilen vom August 2015 hat das Arbeitsgericht in Donauwörth entschieden, dass die einseitige Streichung der Jahresleitung nicht rechtens war.

Das Landesarbeitsgericht geht in seiner Begründung vom 22. März 2016 davon aus, dass die Ansprüche auf der ursprünglichen Tarifbindung von der Oldenbourg Buchmanufaktur ausgehen. Mit dem Betriebsübergang in 2006 von Oldenbourg auf m.appl wurde der Tarifvertrag Bestandteil des Arbeitsvertrages.
Das Landesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass den Klägern somit eine Jahresleistung bzw. Weihnachtsgeld von 95% zugestanden hätte.

Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt

in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

 
Rechte durchsetzen -

Pluspunkte für ver.di-Mitglieder!
 
 

Donnerstag, 24. März 2016

Schöne und erholsame Osterfeiertage!


Happy Easter - Joyeuses Pâques - Pascua feliz - Buona Pasqua - Vrolijk Pasen - С Пасхой - Sretan Uskrs - Καλό Πάσχα - Šťastné Velikonoce - boldog húsvéti Ünnepeket - عيد فصح سعيد

Ein frohes Fest und viel Vergnügen
an lauter schönen Ostertagen!
Genießt die Zeit in vollen Zügen,
dass wollten wir Euch heute sagen.
Wir wünschen Euch schöne Ostern!

 
Wir lesen uns wieder…

 Eure Blog-Redaktion!
 
 
 

Freitag, 18. März 2016

Aufstehen und Flagge zeigen gegen Werkverträge und Leiharbeit!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen beenden!

Kundgebung am 9. April 2016 in München: 11 Uhr, Odeonsplatz

Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen nimmt immer mehr zu, in allen Branchen, ob Automobilhersteller, Schlachthöfe, am Bau, im Einzelhandel und in Krankenhäusern, in Druckbetrieben, in Schulen, und Verkehrsbetrieben.

So werden hunderttausende Kolleginnen und Kollegen schlechter bezahlt und schlechter behandelt als die Stammbelegschaft – und damit zum Lohndumping missbraucht.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD zugesagt: „Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern.“
Die CSU blockiert den Entwurf des Arbeitsministeriums zum Thema Werkverträge und Leiharbeit. Jetzt bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: NICHTS.

  • Weil die CSU den Koalitionsvertrag nicht erfüllen will.
  • Weil die CSU Zwei-Klassen-Belegschaften nicht verhindern will.
  • Weil die CSU Lohndumping nicht wirksam bekämpfen will.
  • Weil die CSU den Missbrauch von Werkverträgen nicht beenden will.
  • Weil die CSU gleiche Löhne für Leiharbeiter nach 9 Monaten verhindern will.
  • Weil die CSU erlauben will, dass Leiharbeiter als Streikbrecher missbraucht werden dürfen.
  • Weil Arbeitgeber und Wirtschaft Druck auf die CSU machen, um weiter Lohndumping  betreiben zu dürfen.
Wir brauchen ein wirksames Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen – JETZT!

Hier die Abfahrtszeiten und Orte:
Nördlingen, Kaiserwiese - 07:15 Uhr
Donauwörth, Parkplatz Schwabenhalle - 7:55 Uhr

Anmeldungen bitte rasch bei ver.di Augsburg: bz.augsburg@verdi.de oder dem Betriebsrat. Bitte gebt neben Eurem Namen bei der Anmeldung auch eine Erreichbarkeit (Telefon, Mail) an, damit man Euch in Notfällen z.B. über geänderte Abfahrtzeiten informieren kann. Die oben genannten Abfahrtzeiten sind ziemlich verbindlich und können sich vielleicht noch ein wenig ändern!

Die Abfahrt aus München erfolgt unmittelbar nach dem Ende der Kundgebung.

Gemeinsam gegen Werkverträge und Leiharbeit!
 
 

Mittwoch, 9. März 2016



Rechtsanwalt contra ver.di Blog!
Unser verdi-Blog: eine Erfolgsgeschichte!

Seit dem Start unseres C.H. Beck-ver.di Blog am 25. Juni 2012, haben wir mehr als 324280 Zugriffe bzw. Leser der Blog-Beiträge. Die Tarifflucht der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie und die daraus resultierenden, abgepressten, massiven Einkommensverluste waren ein Grund für die Einrichtung dieses Blogs.

Die Anzahl und die Inhalte der Kommentare zeigen, dass die Leserinnen und Leser dieses Blogs sich mit diesen Themen identifizieren und, dort wo es angebracht ist, die aktuellen Zustände bei C. H. Beck kritisieren. 
Führungskraft contra Beck-Blog! 

So wurde am 10. Februar 2016 ein Kommentar von einem User Anonym unter der Rubrik „Personalabbau a la Beck“ veröffentlicht.
Eine Führungskraft der mittleren Führungsebene schaltete daraufhin einen Rechtsanwalt ein. Die Formulierung in diesem Kommentar wäre eine herabsetzende Meinungsäußerung mit beleidigender Wertung. Die Führungskraft fühlte sich in ihrer persönlichen Ehre verletzt.
Wir haben uns deshalb entschlossen, den Kommentar zu entfernen.
Als Blogredaktion sind wir der Auffassung, dass jeder, entsprechend dem Grundgesetz das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. 
Das Gesetz sagt aber auch, dass ehrverletzende oder beleidigende Äußerungen nicht Inhalt eines Posts und/oder Kommentars sein dürfen.

Der Redaktion dieses Blogs geht es nicht darum, jahrelange Rechtsstreitigkeiten darüber zu führen, ob einzelne Worte, Halbsätze oder Passagen nun exakt einer höchstrichterlichen Rechtsprechung standhalten oder auch nicht.

Wir wollen für die Kolleginnen und Kollegen, für die Leserinnen und Lesern, aktuelle Themen schnell, lesbar und interessant aufbereiten und zur Verfügung stellen. Viele unserer Leserinnen und Leser nehmen das dankbar an und beteiligen sich selbst mit Kommentaren. Presserechtlich ist für diese Kommentare aber die Redaktion verantwortlich.

Sollte dies ein Versuch sein, diesen Blog "mundtot“ zu machen, so ist dieser Versuch gescheitert!
Dieser Blog lebt solange, solange Ungerechtigkeit und Tarifflucht in diesem Konzern existieren, und solange es engagierte Kolleginnen und Kollegen gibt, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen.
Wir machen weiter!


Freitag, 4. März 2016

Mindestlohn ein voller Erfolg!

Mehr als ein Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist klar: Der gesetzliche Mindestlohn nutzt Millionen Beschäftigten. Vor allem in den klassischen Niedriglohnbranchen sind die Verdienste kräftig gestiegen. Auch der Beschäftigung hat der Mindestlohn nicht geschadet – wie wir das von Anfang an vorhergesagt haben. Mit ihren Warnungen vor dem Jobkiller Mindestlohn haben sich die neoliberalen Ökonomen völlig blamiert.

Dienstleistungsberufe und Ostdeutsche profitieren am meisten. Im dritten Quartal 2015 sind die Bruttostundenlöhne von Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Westdeutschland um 1,7 Prozent gestiegen, in Ostdeutschland um 3,6 Prozent. Die stärksten Zuwächse erzielten ungelernte ostdeutsche Frauen mit 8,5 Prozent, bei Männern der gleichen Gruppe gab es ein Lohnplus von acht Prozent.

Im Oktober 2015 gab es republikweit 700.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mehr als ein Jahr zuvor. Dies ist ein Zuwachs von 2,3 Prozent. Gerade in einer Reihe klassischer Niedriglohnbranchen, die durch den Mindestlohn besonders hohe Lohnzuwächse erlebten, stieg die Beschäftigung überdurchschnittlich stark.

Einen Rückgang um etwa 200.000 Stellen gab es bei den Minijobs. Dies ist positiv, da ein Großteil davon in sozial versicherte Beschäftigung wechselte. Nur vier Prozent ehemaliger Minijobber meldeten sich arbeitslos.
Jetzt kommt es darauf an, den Mindestlohn ab 2017 kräftig zu erhöhen. Ernst zu nehmende Gegenargumente gibt es nicht.