Sonntag, 29. Dezember 2013

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!

 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,

mehr Erfolg als Enttäuschung und
 
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!


Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2014.

 
Wir lesen uns wieder…

 
Eure Blog-Redaktion!

Sonntag, 22. Dezember 2013

Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce!


 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 wieder einmal ist es nun so weit,
die Hektik des Jahres gipfelt in der wundersamen Weihnachtszeit.
Genieße die Stille, erfreue Dich an leuchtenden Gesichtern.
Bestaune die Tanne mit den Kugeln und Lichtern.
Lebe die Tage ausgelassen und heiter -
schon bald geht die Hektik des Alltags weiter.
 
Frohe Weihnachten und erholsame Weihnachtsfeiertage!

Eure Blog-Redaktion!

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Journalisten und Verlagsangestellte im Streik!

Druckerei C.H.Beck im Jubiläumsjahr weiterhin im tariflosen Zustand – Arbeitsbedingungen verschlechtert!


Redakteure, Redakteurinnen, Volontärinnen, Volontäre und Verlagsangestellte wehren sich gegen massive Verschlechterung ihrer Tarifverträge!
Bester Stimmung schon bei Ankunft am Münchner Hauptbahnhof

Mehr als 600 Redakteurinnen und Redakteure von bayerischen und baden-württembergischen Tageszeitungen sowie bayerische Verlagsangestellte sind heute in Streik getreten. „Von diesem gemeinsamen Streik wird ein kraftvoller Impuls für unsere anstehenden Verhandlungen ausgehen“, erklärte der Bundesvorsitzende der Deutschen Journalisten Union (dju) in ver.di, Ulrich Janßen. Zu den Streiks hatten die beiden Gewerkschaften ver.di und Bayerischer / Deutscher Journalistenverband gemeinsam aufgerufen. Der Streik wird noch bis Mittwoch, 6 Uhr morgens, andauern.


„Unsere Gehaltsforderung von 5,5 Prozent ist angemessen und berechtigt“, erklärte Janßen. Der Verlegerverband verlangt stattdessen als Vorleistungen erhebliche Verzichte und Abstriche. „So was ein ‚Angebot‘ zu nennen ist frech“, so Janßen, und von einem von den Verlegern so betitelten „Tarifwerk Zukunft“ könne nicht einmal in Ansätzen die Rede sein.



„Wir Journalisten und Angestellte haben Lust auf ein gutes Produkt und leisten dafür mit Herzblut gute Arbeit. Aber dafür wollen wir auch fair bezahlt werden“, erklärte Janßen. Dafür werde man bei den anstehenden Verhandlungen mit ebendiesem Herzblut und journalistischem Mut kämpfen.

 


Aus folgenden Redaktionen waren Journalistinnen und Journalisten beteiligt:
 
Bayern:
Süddeutsche Zeitung, Nürnberger Nachrichten, Nürnberger Zeitung, Augsburger Allgemeine, Allgäuer Zeitung, Oberbayerisches Volksblatt, Neuer Tag Weiden, Amberger Zeitung, Münchner Merkur, Erdinger Anzeiger, TZ, Main-Echo Aschaffenburg, Fränkische Landeszeitung




Baden-Württemberg:
Heilbronner Stimme, Ludwigsburger Kreiszeitung, Leonberger Kreiszeitung, Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten, Südwestpresse Ulm/Göppingen, NWZ Göppingen, Nürtinger Zeitung, Reutlinger General-Anzeiger, Schwäbisches Tagblatt Tübingen, Mannheimer Morgen, Zollern-Alb-Kurier, Esslinger Zeitung, Hohenloher Tagblatt

 


Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren!

Montag, 16. Dezember 2013

Weihnachten steht vor der Tür – Wir auch!


Beck’sche Beschäftigte verlieren ihren Tarifvertrag durch abgepresste Zusatzverträge! Diktat der Geschäftsleitung statt Tarifvertrag!

Amazon Beschäftigte streiken für einen Tarifvertrag – 24 Stunden im Streik!

 

Der Konflikt um existenzsichernde Tarifverträge beim größten Versandhändler in Deutschland Amazon bekommt eine neue Qualität. Mehrere hundert ver.di Mitglieder streiken und streiten seit Monaten für Tarifverträge, gesunde Arbeitsbedingungen und respektvolle Behandlung. Heute werden erstmals die Beschäftigten des Amazon Standortes in Graben bei Augsburg in den Streik gerufen.

 
„Die Beschäftigten bei Amazon leisten hervorragende Arbeit, die vor Weihnachten in
Höchstleistungen ausartet. Da ist es nur Recht und Billig, dass ein Konzern seinen
Mitarbeitern Verbindlichkeit und Sicherheit durch Tarifbindung und angemessene
Bezahlung bietet“, so Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.
 
 
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Bayern hatte Ende November die
Geschäftsführung des Versandhandelszentrums in Graben zu Tarifverhandlungen
über Tarifbindung zu den existenzsichernden Tarifverträgen im Einzelhandel aufgefordert.
Dies lehnte die Unternehmensleitung postwendend ab.

 
„Die Unternehmensleitung Amazon diktiert momentan einseitig die Löhne, überwacht
die Beschäftigten und setzt sie gesundheitsschädlichem Leistungsdruck aus.
Die Geschäftsführung irrt, wenn sie glauben, dass Kunden und Beschäftigte dies auf
Dauer akzeptieren!

 

 Herzlichen Glückwunsch den Kolleginnen und Kollegen bei Amazon in Graben zu diesem ersten 24-stündigen Warnstreik!

Samstag, 7. Dezember 2013

Wie beurteilen die Arbeitsgerichte die Vorgänge und das Verhalten der Geschäftsleitung!

4:0 für Belegschaft und Betriebsrat!

Verfahren waren auch Gegenstand der Betriebsversammlung vom 3. Dezember 2013.

Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juli 2013:

Ergänzungsverträge bzw. das Lohnkürzungspaket der Geschäftsleitung sind für die Kläger unwirksam!
Das Landesarbeitsgericht München hat die Berufung der Beklagten (Arbeitgeber) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18. Dezember 2012, auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Auszüge aus der Begründung des Landesarbeitsgerichts:

Die Berufung der Beklagten (Arbeitgeber) ist unbegründet.
Das Arbeitsgericht Augsburg hat im Ergebnis zutreffend und überzeugend begründet entschieden, dass der Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag der Parteien nicht wirksam zustande gekommen ist, weil die im Zusatzvertrag eindeutig und zwingend festgelegte aufschiebende Bedingung hierfür – Vorliegen eines Zustimmungsquorums von 70 Prozent der Arbeitnehmer bis zu einem klar fixierten Stichtag – nicht eingetreten war.

Das Landesarbeitsgericht entschied zugunsten der drei klagenden Kollegen!


Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2013:
Im Zusammenhang mit den Ergänzungsverträgen vom Mai 2011 hat der Arbeitgeber die Arbeit des Betriebsrates behindert!

Aus dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts München:

Der Arbeitgeber hat die Arbeit des Betriebsrates vorliegend dadurch unzulässig erschwert, dass sie den Beschäftigten vertraglich rechtliche Vorteile in Gestalt einer verbesserten Vergütung und eines zeitweiligen Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen unter der Bedingung versprochen hat, dass Betriebsvereinbarungen so gestaltet werden, dass sie ihren ausformulierten Wünschen gerecht werden.

Diese Verhaltensweise führt nämlich dazu, dass der Betriebsrat bei den Verhandlungen über die abzuschließenden Betriebsvereinbarungen stets der Argumentation ausgesetzt ist, mit seiner Position den Eintritt der in den Änderungsvereinbarungen enthaltenen Bedingungen zu vereiteln. Er gerät damit unter einen besonderen Rechtfertigungsdruck, der seine im Rahmen höherrangigen Rechts bestehende Freiheit, Angelegenheiten nach § 87 Abs. 1 BetrVG als gewählter Repräsentant der Arbeitnehmer im gleichberechtigten Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber zu gestalten, einschränkt.
 
Es besteht auch die – erforderliche – Wiederholungsgefahr. … Im Übrigen hat sich der Arbeitgeber auch im vorliegenden Verfahren nicht von seiner Vorgehensweise distanziert, sondern vielmehr zum Ausdruck gebracht, sie für rechtmäßig zu halten.

Das Landesarbeitsgericht entsprach dann den Anträgen des Betriebsrates und gab dem Arbeitgeber auf, es zu unterlassen, den ArbeitnehmerInnen Ergänzungsverträge dieser Art anzubieten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro angedroht.

 
Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 8. November 2013:
Sonderzahlung der Geschäftsleitung beschäftigt Arbeitsgericht!
Arbeitsgericht Augsburg folgt dem Antrag des Betriebsrats und setzt Einigungsstelle ein.

Aus den Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts Augsburg (Auszüge):

Der Arbeitgeber kann zwar frei über die Einführung einer freiwilligen Leistung (Sonderzahlung) entscheiden.

Werden jedoch freiwilligen Leistungen (Sonderzahlungen) durch den Arbeitgeber gewährt, unterliegen die Verteilungsgrundsätze der Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Damit ist zumindest die Einigungsstelle hinsichtlich der Entscheidung über die Einführung der Sonderzahlung jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig. Die Arbeitgeberseite hatte keine Argumente gegen die Einsetzung des vom Betriebsrat vorgeschlagenen Richters am Landesarbeitsgericht München als Vorsitzenden der Einigungsstelle. Die Anzahl der Beisitzer wurde auf jeweils 2 festgelegt.
Die spannende Frage die die Einigungsstelle u. a. zu klären hat, wird sein, ob alle Beschäftigten, die keinen Ergänzungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben haben (einschließlich der Beschäftigten der Buchbinderei, die einen solchen Vertrag wegen der Tarifbindung überhaupt nicht unterschrieben konnten!), nichts zum wirtschaftlichen Erfolg beigetragen haben – und somit von einer solchen Sonderzahlung zu Recht ausgeschlossen werden können!

Das Arbeitsgericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Betriebsrats.
Sollte die Einigungsstelle zu dem Ergebnis kommen, dass die Verteilungsgrundsätze so nicht in Ordnung waren und weitere Arbeitnehmer, in welcher Form auch immer, auch zu berücksichtigen sind, so wird Dr. Beck nochmals den Geldsäckel wohl aufmachen müssen. Denn von den an einen Teil der Belegschaft gezahlten Beträgen kann er aus rechtlichen Gründen nichts zurückfordern.


Termin beim Arbeitsgerichts Augsburg am 26. November 2013:
Arbeitsgericht macht deutlich, dass weitere Ergänzungsverträge unwirksam und deswegen nachträgliche Vergütungsansprüche gegeben sind! 

Der Vorsitzende Richter machte beim Gerichtstermin am 26. November deutlich, dass er nach 3 rechtskräftigen Urteilen die weiteren anhängigen Klagen zugunsten der Klägerinnen und Kläger (Beschäftigten) entscheiden wird. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Das Gericht sieht auch kein widersprüchliches Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darin, dass diese die Geltendmachungen und Klagen erst nach dem obsiegenden Urteil von drei Kollegen vom Dezember 2012 eingereicht haben.

Das Arbeitsgericht wird wohl auch weitere Ergänzungsverträge für unwirksam erklären!
 

Denken die Nördlinger Geschäftsleitung, die Unternehmensleitung in München und die Führungskräfte mal darüber nach, ob sie vielleicht das eine oder andere falsch gemacht haben? Gibt es hier ein gewisses Einsehen?

Oder ist man bei C.H. Beck – dem führenden juristischen Verlag, gerade auch im Arbeitsrecht - der Meinung, wir haben alles richtig gemacht.  Dann werden weitere Eigentore folgen…