Das
Landesarbeitsgericht (LAG) München hat nach einer weiteren zweistündigen
Verhandlung in zweiter und letzter Instanz auf die Beschwerde des Legoland-Betriebsrats
die Anträge der Arbeitgeberseite abgewiesen.
Das bedeutet: Die Zustimmung des
Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung von Nikolaus Lauter wurde nicht
erteilt. Damit hat das LAG den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg Kammer Neu-Ulm
abgeändert. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht hat das LAG nicht
zugelassen.
Damit
ist rechtskräftig, dass Nikolaus Lauter weiter Betriebsratsvorsitzender im
Legoland bleibt. Die gerichtliche Auseinandersetzung konnten unsere KollegInnen
bei Legoland nur dank der großartigen Unterstützung durch euch durchstehen.
Vielen Dank für die Solidarität!
Am
Ende der Verhandlung hat das LAG seinen Beschluss ausführlich und
nachvollziehbar begründet. Die Vorwürfe der Arbeitgeberseite erwiesen sich als
unbegründet.
Einzig
den Vorwurf der eigenmächtigen Urlaubsnahme hätte als Pflichtverstoß gewertet
werden können. Das LAG hat hier allenfalls den Ausspruch einer Abmahnung für
angemessen erachtet. Vor Entscheidungsverkündung hatte das LAG hatte eine vergleichsweise
Einigung angeregt. Das hatte die Arbeitgeberseite strikt abgelehnt.