Dienstag, 29. April 2014

Gerechtigkeit siegt - Nikolaus Lauter bleibt Betriebsratsvorsitzender bei Legoland!


Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat nach einer weiteren zweistündigen Verhandlung in zweiter und letzter Instanz auf die Beschwerde des Legoland-Betriebsrats die Anträge der Arbeitgeberseite abgewiesen.

Das bedeutet: Die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung von Nikolaus Lauter wurde nicht erteilt. Damit hat das LAG den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg Kammer Neu-Ulm abgeändert. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht hat das LAG nicht zugelassen.

Damit ist rechtskräftig, dass Nikolaus Lauter weiter Betriebsratsvorsitzender im Legoland bleibt. Die gerichtliche Auseinandersetzung konnten unsere KollegInnen bei Legoland nur dank der großartigen Unterstützung durch euch durchstehen. Vielen Dank für die Solidarität!

Am Ende der Verhandlung hat das LAG seinen Beschluss ausführlich und nachvollziehbar begründet. Die Vorwürfe der Arbeitgeberseite erwiesen sich als unbegründet.

Einzig den Vorwurf der eigenmächtigen Urlaubsnahme hätte als Pflichtverstoß gewertet werden können. Das LAG hat hier allenfalls den Ausspruch einer Abmahnung für angemessen erachtet. Vor Entscheidungsverkündung hatte das LAG hatte eine vergleichsweise Einigung angeregt. Das hatte die Arbeitgeberseite strikt abgelehnt.
 
 

Donnerstag, 24. April 2014

Satire - Umstrukturierungen – Neues Personal…


Umstrukturierungsmaßnahmen in der Süßwaren-Firma. Die Abteilungsleitung wird durch eine Militärdiktatur ersetzt.
 

Sehen Sie sich dieses Video von MSN an:


http://video.de.msn.com/?mkt=de-de&vid=8f3620c8-e555-433a-853b-765f8ed6e8a0&from=email&src=v5:share:email:


Mittwoch, 16. April 2014

Unternehmensleitung in München greift den Vorschlag des Arbeitsgerichts auf und gibt Zustimmung für gerichtlichen Vergleich!


Nach drei rechtskräftigen Urteilen um die Zusatzverträge bei der Druckerei C.H. Beck, die zugunsten der Kläger (Beschäftigten) entschieden wurden, werden wohl auch die weiteren anhängigen Verfahren zu Gunsten der Klägerinnen und Kläger entschieden, so das Arbeitsgericht. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Strittig ist zwischen den Klägern und der Beklagten nach wie vor, ab welchem Zeitpunkt den Kolleginnen und Kollegen die geltend gemachten Ansprüche zustehen. 

Der Vorsitzende Richter schlug den Beteiligten einen gerichtlichen Vergleich vor, der sinngemäß lautet:
Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen. Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.

Auf Basis dieses Vorschlags werden nun die Juristen (Kläger und Beklagtenseite) die Zahlen bzw. Forderungen austauschen und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Dieser Vergleichsvorschlag geht dann den Kolleginnen und Kollegen zu und Bedarf deren Zustimmung.

Bei Annahme des Vergleichs würden weitere jahrelange Gerichtsverfahren –möglicherweise bis in die 3. Instanz – vermieden werden. 

Donnerstag, 10. April 2014

Und schon wieder ein Unternehmensberater in der Druckerei C.H. Beck…

Reicht der Tarifwechsel in die Papierverarbeitung nicht mehr aus?

Diesmal ist die Buchbinderei im Visier eines Unternehmensberaters. Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, dass dieser Einsatz des Unternehmensberaters Michael Köhnlein von der Steinbeis Media Publishing & Management GmbH aus Altusried im Allgäu direkt von ganz oben aus der Münchner Zentrale kommt.

Auch hier sollen wohl nach dem Satz und den e-Medien alle Bereiche der Buchbinderei durchleuchtet werden.

Was kann verbessert werden?

Was kann noch mehr optimiert werden?

Gibt es weitere Investitionen?

Die Buchbinderei Beschäftigten haben da aber eine andere Sichtweise der Dinge:
  • Wir haben ein personelles Problem der Unterbesetzung
  • Erfahrene Mitarbeiter müssen gehen – Ersatz mit befristeten Verträgen – Nach Einarbeitung,  auslaufen der Befristungen
  • Wir haben organisatorische Probleme mit zwei Standorten (Alt und Neubau)
  • Büros „auf Stelzen“ sind keine Alternative für eine Zusammenlegung der beiden Standorte
Die Beschäftigten der Buchbinderei wurden in keinster Weise in diesen Prozess mit eingebunden. Warum nicht?

Nach dem Drucktarif kamen die Tarifverträge der Papierverarbeitung. Dann kamen Leiharbeit, und Abrufkräfte. Mittlerweile haben auch Werkverträge Einzug gehalten. Mehrere Maschinen sind jetzt bereits mit Werkverträgen besetzt. Befristungen laufen aus bzw. werden nicht in ein normales und unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Stattdessen werden neue befristete Mitarbeiter eingestellt.

 Ist dies die neue Personalpolitik im Hause Beck?

Was kommt als nächstes auf die Kolleginnen und Kollegen zu?

Donnerstag, 3. April 2014

Unternehmensberatung wieder einmal in der Druckerei C.H. Beck!

Neuausrichtung der Bereiche Satz und e-Medien!

Wieder einmal ist in der Druckerei C.H. Beck ein Unternehmensberater tätig, diesmal für die Bereiche Satz und e-Medien. Auf einer Mitarbeiterversammlung wurden die Beschäftigten darüber informiert, dass die SDZeCOM GmbH & Co. KG – namentlich der Geschäftsführer Franz Schwarz – die Aufgabe hat, alle Programme und Produkte „zu durchleuchten“.

Ganz offensichtlich sind die Nördlinger Geschäftsleitung wie auch die Unternehmensleitung in München unzufrieden mit der Positionierung der Bereiche Satz und e-Medien. Wurde dies von den verantwortlichen Führungskräften verschlafen?

Was kommt nach Tarifflucht und Zusatzverträgen?

Die Beschäftigten im Satz und in den e-Medien sind verunsichert. Es stellen sich viele Fragen für die Beschäftigten:

·         Welchen Auftrag hat die Unternehmensberatung? Welche Ziele?
·         Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele?
·         Warum holte man sich einen Unternehmensberater ins Haus, der selbst eine eigene Firma hat.
·         Warum holt man sich eine Unternehmensberatung bzw. ein Unternehmen ins Haus, das möglicherweise in Konkurrenz zu uns steht? Gibt es hier eine Konkurrenzsituation zu SDZeCOM?
·         Wie werden – auch personelle – Maßnahmen zur Erreichung der erarbeiteten Ergebnisse umgesetzt?
·         Kommt nach Tarifflucht und Zusatzverträgen nun die Ausgliederung der Bereiche Satz und e-Medien in ein eigenes Unternehmen? Ist dies der erste Schritt?

Die Frage muss erlaubt sein, ob unsere Führungskräfte im Satz und den e-Medien in der Lage sind, das Know How dieser Bereiche und der Beschäftigten am Markt für die Zukunft zu platzieren.

Wird auch überprüft, ob wir in diesen Bereichen nicht eine aufgeblähte mittlere Führungsebene und den damit verbunden Gehaltskosten haben. „Haben wir also zu viele Häuptlinge und zu wenig Indianer“?

Wann werden die Beschäftigten im Satz und den e-Medien mehr wissen?

Vielleicht stellt sich aber dann die Frage:
Wann kommt der nächste Unternehmensberater in die Druckerei C.H. Beck?