Samstag, 24. Februar 2018

Abmahnungen – ein Dauerthema auf Betriebsversammlungen!

Nicht auf die leichte Schulter nehmen! 
Es klingt manchmal recht harmlos, eine Abmahnung. Doch es ist eine ernste Angelegenheit. In der Regel bereitet der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vor. So war das Thema Abmahnung auch wieder ein (Dauer) Thema auf der Betriebsversammlung am 20. Februar 2018.
Funktion und Inhalt der Abmahnung
Wirksam kann eine Abmahnung nur werden, wenn eine klare Beanstandung eines Fehlverhaltens erfolgt. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügen keine pauschalen Formulierungen.

Abmahnungsgegenstände
Kurz formuliert, kann alles zum Gegenstand einer Abmahnung werden, worauf eine verhaltensbedingte Kündigung gestützt werden kann.
Beispiele für Abmahnungsgründe:
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Unpünktlichkeit bei Arbeitsbeginn/-ende
  • Verspätete Anzeige einer Erkrankung
  • Schlecht- oder Minderleistung
Form der Abmahnung
Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der späteren Beweisbarkeit ist für den Arbeitgeber die Schriftform vorteilhafter, denn er trägt die Beweislast.

Dauer der Wirkung und des Verbleibs in der Personalakte
Es gibt keine festen Zeiten für die Wirkungsdauer einer Abmahnung. Als Richtschnur kann ein Verwertungsverbot und Entfernungsanspruch aus der Personalakte nach Ablauf von zwei Jahren angesehen werden; maßgeblich sind jedoch stets die Einzelumstände des Einzelfalls.

Reaktionsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung
Für von einer Abmahnung betroffene Arbeitnehmer bestehen mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Gegendarstellung
Mit einer Gegendarstellung können Arbeitnehmer/innen der Abmahnung in der Personalakte eine eigene Stellungnahme beifügen. Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen, unabhängig davon, ob der mit deren Inhalt einverstanden ist.

Klage
Wenn die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Ziel führen, bleibt ggf. nur noch die Klage beim Arbeitsgericht. Vor einer Klage sollten aber die Gesamtumstände bedacht werden, ob es wirklich ratsam ist, gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen.

Alle VER.DI-MITGLIEDER sollten sich in jedem Fall vor Einreichung einer Klage rechtlich beraten lassen. Jede Rechtsberatung bei Erhalt einer Abmahnung und ggf. auch die Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist für alle ver.di-Mitglieder kostenlos.
VERDI.-MITGLIEDER sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!
 
 
 
 

Freitag, 16. Februar 2018

Wir sind es wert!

Es ist wieder soweit: Eine Tarifrunde im öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen steht an. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind gut, die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte steigen. Für 2018 werden Steuer-Mehreinnahmen von 30 Mrd. Euro bzw. vier Prozent erwartet. Es gibt also genug Spielraum, um auch die etwa 2,3 Millionen Beschäftigten an der guten ökonomischen Lage zu beteiligen.

Das ist dringend notwendig. Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst leisten eine gute und wichtige Arbeit für uns alle. Das muss sich auch in ihrem Geldbeutel zeigen! Trotz zuletzt guter Erfolge in den Tarifrunden herrscht noch immer ein Entgelt-Rückstand gegenüber anderen Branchen. Seit dem Jahr 2000 sind die Tariflöhne und -gehälter insgesamt um 45 Prozent gestiegen. In der Metallindustrie sogar um 52 Prozent. Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen betrug das Plus nur 40 Prozent.

Diese Entgelt-Lücke hat unmittelbare Konsequenzen. Öffentliche Arbeitgeber finden vielerorts nicht mehr das benötigte Personal. In Bauämtern, Kitas, Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderswo bleiben Stellen unbesetzt. Stress und Zusatzbelastungen für die Beschäftigten sind die Folge. Und für Bürgerinnen und Bürger drohen sich Dienstleistungen zu verschlechtern, dringend benötigte Investitionen unterbleiben.

Auch deshalb brauchen wir kräftige Entgeltsteigerungen im öffentlichen Dienst!
 
 

Und nicht vergessen:

Am Dienstag ist Betriebsversammlung!
 



 

Freitag, 9. Februar 2018

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Februar 2018


 
 
 
 
 
 
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
die neue Ausgabe von ver.di Augsburg ist u. a. mit folgenden Themen online geschaltet:

·         2018 – Jahr des Mitglieds

·         Tarifverhandlungen bei Schoder Druck

·         Drucktarif bei Mayer & Söhne gesichert

·         Tarifrunde Deutsche Post AG
 


Diese Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage:
 
 
 
Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg

 
 

Montag, 5. Februar 2018

Drucktarife bis 2021 gesichert - es ist also möglich!

Drucktarif und Beschäftigung bei Mayer & Söhne am Druckstandort Aichach gesichert!
 
Nach langen Verhandlungen einigten sich Geschäftsführung und ver.di Ende 2017 auf neue Tarifverträge für den Druckstandort Aichach. Unterzeichnet wurde ein Tarifvertrag zur Standort-, Struktur- und Beschäftigungssicherung. Beide Vertragsparteien haben mit diesem Tarifvertrag, den Druckstandort und damit die Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen in Aichach langfristig gesichert. So sind u. a. betriebsbedingte Kündigungen bis zum 30.06.2022 ausgeschlossen. Entsprechende Regelungen sind Ende November 2017 in Kraft getreten.
Im Gegenzug verzichten die Kolleginnen und Kollegen anteilig auf tarifliche Leistungen. Für die Beschäftigten in der Druckindustrie bleibt es jedoch bei der 35-Stunden-Woche. Auch Löhne und Gehälter, sowie die Erschwerniszuschläge werden entsprechend den Tarifverträgen der Druckindustrie bezahlt.

Zwischen Arbeitgeber und ver.di wurde gleichzeitig ein Firmentarifvertrag unterzeichnet, der die Drucktarife bis 30.06.2021 den Kolleginnen und Kollegen sichert.

Auf mehreren Mitglieder- und Informationsversammlungen informierten ver.di und der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen über den jeweiligen aktuellen Stand, der teilweise sehr schwierigen Verhandlungen. In einer geheimen Abstimmung votierten zum Jahresende dann die Kolleginnen und Kollegen für die Annahme des Verhandlungsergebnisses bzw. der beiden Tarifverträge.

Dieses Beispiel macht wieder einmal deutlich, dass sich Arbeitgeber und ver.di auf Tarifverträge und eine Tarifbindung Druckindustrie einigen können, wenn man die Belange der Beschäftigten nicht ignoriert, sondern ernst nimmt und Tarifverträge nicht ideologisch verteufelt.