Montag, 26. Januar 2015

Große Koalition frisst Streikrecht!



Es geht um das Streikrecht - ver.di lehnt Gesetzentwurf ab!

In Deutschland wird so wenig gestreikt wie in kaum einem anderen Industrieland. Und ein durchschnittlich bezahlter Beschäftigter hat heute preisbereinigt rund drei Prozent weniger Einkommen als im Jahr 2000. Jetzt stellen sich vor allem Branchengewerkschaften gegen diese Entwicklung.
Plötzlich schreckt die große Koalition (GroKo) auch nicht vor einem direkten Eingriff in das Streikrecht zurück. Da dieses in der Verfassung – ohne Änderungsmöglichkeit – festgelegt ist, betreibt die GroKo einen Verfassungsbruch. Unfassbar ist, dass dabei eine sozialdemokratische Ministerin die Federführung hat.

Das Gesetz sagt: Wenn in einem Betrieb zwei Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge aushandeln, dann gilt nur der Vertrag der Gewerkschaft, die mehr Mitglieder hat. Damit soll kämpferischen Klein-Gewerkschaften wie der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) die Waffe aus der Hand genommen werden. In Deutschland soll wieder brav gearbeitet werden.

Im Kern handelt es sich hiermit faktisch um einen Eingriff ins Streikrecht.
Wenn nämlich für eine Minderheitsgewerkschaft absehbar ist, dass ein von ihr abgeschlossener Tarifvertrag gar keine Wirksamkeit entfaltet, wird natürlich auch niemand dafür streiken.

Sicher, Tarifeinheit ist eine wichtige Sache. Je einiger die Beschäftigten auftreten, umso mehr Druck können sie machen in Sachen höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Deswegen und aus falsch verstandener Solidarität mit „ihrer“ Arbeitsministerin freunden sich auch einige DGB-Gewerkschaften mit dem Nahles-Gesetz an. Aber das ist komplett verfehlt.

Erstens handelt es sich hier um einen Bruch der Verfassung, der die Gefahr in sich birgt, dass damit generell das Streikrecht unter Beschuss gerät.
Wehret den Anfängen – deshalb lehnen auch ver.di und die NGG den Gesetzentwurf ab.

Zweitens: Tarifeinheit muss durch politische Einigung der Gewerkschaften bzw. der Beschäftigten selbst hergestellt werden und nicht per Gesetz.

Drittens: Künftig soll nur noch der Tarifvertrag gelten, den die Mehrheits-Gewerkschaft in einem Betrieb durchsetzt. Aber welcher ist das?
Darüber bestimmen nicht nur die Mitgliederzahlen, sondern auch die Betriebsführungen. Ihnen dürfte es in vielen Fällen leicht fallen, per Umstrukturierung ihre Betriebe so aufzuteilen, dass die ihnen genehme Gewerkschaft die Mehrheit in einem Betriebsteil hält.

Viertens: Was ist eigentlich die Ursache für die viel beklagte „Tarif-Uneinheit“? Haben die kleinen Berufsgewerkschaften sie produziert? Keineswegs!
Schuld an der Zersplitterung der Tariflandschaft sind jene, die heute am lautesten darüber heulen: SPD, Grüne und die Union. Sie haben den Arbeitsmarkt „flexibilisiert“, Leiharbeit und Werkverträgen Schranken aus dem Weg geräumt. Das haben die Unternehmer genutzt: umstrukturiert, tariffreie Zonen geschaffen, Betriebsteile ausgelagert.
Die Belegschaft eines Betriebs arbeitet heute unter unterschiedlichsten Tarifverträgen. Stammbeschäftigte stehen neben Leiharbeitern und Werkvertrags-Beschäftigten zusammen an einem Band.

Erste Folge: Viele Gewerkschaften sind für einen Betrieb zuständig bzw.
einige Beschäftigtengruppen haben gar keine gewerkschaftliche Interessenvertretung.
Zweite Folge: Durch die gezielte Schwächung der Gewerkschaften im Zuge der Agenda 2010 konnten angemessene Lohnerhöhungen gar nicht mehr durchgesetzt werden. Da ist es kein Wunder, dass, vor ca. 15 Jahren, sich durchsetzungsstarke Berufsgruppen abgespalten haben, um ihre eigenen Kämpfe zu führen.

Wir fordern: Statt Einschränkung des Streikrechtes sollte vielmehr dessen Ausweitung auf der Tagesordnung stehen. Und wir brauchen endlich die Klarstellung, dass politische Streiks uneingeschränkt legal sind! In vielen anderen, zivilisierten Ländern ist das selbstverständlich.

Hände weg vom Streikrecht!




Montag, 12. Januar 2015

Was ist los bei der Firmengruppe Appl in Wemding?


Arbeitnehmerrechte in Gefahr und massive Einkommensverluste der Beschäftigten!

Waren es in der Vergangenheit immer wieder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, insbesondere gegen die Einhaltung der gesetzlichen Pausenvorschriften und der Regeln für Feiertagsarbeit – Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 25.01.2008 – macht die Firmengruppe Appl jetzt von sich reden, dass arbeitsvertraglich zugesagte und geschuldete Leistungen einseitig gestrichen werden.

Ende Juni letzten Jahres wurden die Beschäftigten der Druckerei  (appl GmbH und aprinta GmbH) und der Weiterverarbeitung (m. appl GmbH) durch die Geschäftsführung in Kenntnis gesetzt, dass das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld gestrichen werden soll. So sollen  die gewerblichen Arbeitnehmer auf das zusätzliche Urlaubsgeld von 50 Prozent und auf die Jahresleistung (Weihnachtsgeld) von 80 Prozent eines Monatslohnes ab 2014 dauerhaft verzichten. Bei einem Stundenlohn von 16 Euro beträgt der Einkommensverlust pro Jahr knapp 4.000 Euro brutto. Noch nicht mal mit eingerechnet sind hier die abgeforderten zwei Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche, sowie die aus Sicht von ver.di deutlich zu niedrigen Stundenlöhne – speziell bei den jüngeren Beschäftigten und bei neu eingestellten Mitarbeitern, die  deutlich unter den jeweiligen Branchentarifverträgen der Druckindustrie und der Papierverarbeitung liegen.

Nachdem sich die Beschäftigten weigerten, diese neue Regelung zu akzeptieren bzw. keine neuen Arbeitsverträge unterschrieben, wurde das Urlaubsgeld einseitig durch den Arbeitgeber gestrichen und nicht ausbezahlt. So was nennt man Gutsherrenart! Mit Unterstützung von ver.di haben nun Beschäftigte gegen diese rechtswidrige Streichung des Urlaubsgeldes Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht. Der Gütetermin vor der Kammer des Arbeitsgerichtes wird am 21. Januar 2015 in Augsburg stattfinden.

Kein Einzelfall im Appl-Konzern bundesweit!
Ist die Einhaltung von Arbeitsverträgen nur noch eine Farce?
Weitere Klagen gegen diese Vorgehensweise der Geschäftsführung gibt es auch an den Appl- Standorten in Freising (Sellier Druck) und in Ahrensburg (Kuncke Druck). So haben z. B. bei Kuncke Druck von knapp 50 Beschäftigten derzeit 36 Beschäftigte Klagen beim dortigen Arbeitsgericht wegen der Streichung des Urlaubsgeldes anhängig. Erste positive Urteile gibt es bereits zugunsten der Kolleginnen und Kollegen. Das Urlaubsgeld muss bezahlt werden!

Verkehrte Welt:
Müssen sich nun Arbeitnehmer, die ihr gutes Recht einfordern, gegenüber dem Arbeitgeber rechtfertigen?
Die Geschäftsführung setzt aus Sicht von ver.di die Beschäftigten ziemlich massiv unter Druck. Insbesondere die Beschäftigten, die sich gegen die Streichung des Urlaubsgeldes gerichtlich wehren, sehen sich zunehmend psychischem Druck ausgesetzt.
So mussten sich die Beschäftigten in Einzelgesprächen mit den Geschäftsführern M. Appl, T. Zinn und dem Betriebsleiter T. Kowalzik rechtfertigen, warum sie Klage einreichten und auf die Einhaltung der Arbeitsverträge bestehen.
Vorgelegt wurden den Mitarbeitern dann wahlweise zwei Verträge zur Unterschrift: ein neuer Arbeitsvertrag (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und ein Aufhebungsvertrag, welcher den Verlust des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat. Unterstützt wird die Geschäftsführung hier noch zusätzlich von einer Nördlinger Anwaltskanzlei, die die Firma rechtlich vertritt.

Man kann sich kaum vorstellen, welchem Druck hier die Beschäftigten ausgesetzt waren, so der stellvertr. ver.di Geschäftsführer Rudi Kleiber.  Als weitere Schikane bezeichnet ver.di auch die Handhabung des Betriebsleiters der Weiterverarbeitung, die klagenden Arbeitnehmer nun mit anderen und wechselnden Tätigkeiten in der Weiterverarbeitung zu schikanieren. Ob es sich hier um Versetzungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes handelt und somit möglicherweise weitere Rechtsverstöße seitens des Betriebsleiters vorliegen, muss rechtlich noch geprüft werden.

Bezahlen die Beschäftigten in Wemding die Schließung des Standortes in Sinsheim?
Laut Pressemitteilung des Unternehmens (Donauwörther Zeitung vom 22.12.2014) soll der Standort in Sinsheim geschlossen werden. Unter vorgehaltener Spricht man in Wemding nun davon, dass mit den Verzichten von Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Kosten der Schließung und der Umzug bezahlt werden sollen.

Der stellvertretende ver.di-Geschäftsführer Rudi Kleiber findet für dieses Verhalten deutliche Worte:
„Es ist ein Armutszeugnis für eine Geschäftsführung, die versucht in einer solch harten Gangart ihren Beschäftigten Rechte zu verweigern. Sollte sich die Firmengruppe Appl in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, werden wir selbstverständlich für Tarifverhandlungen bzw. die entsprechenden Regelungen zur Verfügung stehen. Denn tarifliche Vergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dürfen von Betriebsräten nicht gekürzt oder gar gestrichen werden! Will Appl jedoch schnelle Profite auf Kosten der Beschäftigten machen, werden wir gemeinsam mit den Beschäftigten uns zur Wehr setzen.“

Kaufkraftverlust für die Stadt Wemding und Region!
Nachdem von diesen einseitigen und massiven Kürzungen rund 450 Beschäftigte am Standort Wemding betroffen sind, sieht Rudi Kleiber hier auch einen enormen Kaufkraftverlust für die ganze Region. Ver.di geht davon aus, dass durch die Nichtbezahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und der unbezahlten Mehrarbeit der Region mindestens rund 1,8 Millionen Euro an Kaufkraft entzogen werden.

Deshalb wendete sich ver.di nun auch an die verantwortlichen Politiker dieser Region. So ging ein Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Wemding, sowie an die Mandatsträger des Deutschen Bundestages und Bay. Landtages, um hier auf die Situation der Beschäftigten aufmerksam zu machen.
         
Mittlerweile liegen nun auch von Beschäftigten die ersten Geltendmachungen des verweigerten und nicht ausbezahlten Weihnachtsgeldes vor!


Dienstag, 6. Januar 2015

Alles zum Thema Pause - Mach mal Pause!


 
IN DER PAUSE
KANN MAN MIT
KOLLEGEN NICHT NUR
ÜBER FUSSBALL REDEN!
 
Arbeitspausen sind wichtig!

Arbeitspausen sind so wichtig, dass der Gesetzgeber sie sogar zwingend vorschreibt. Wer mehr als 6 Stunden an einem Stück arbeitet, muss eine Pause machen.

 Das Arbeitszeitgesetzt sagt: Wer mehr als sechs bis neun Stunden arbeitet, muss 30 Minuten Pause machen. Wer mehr als 9 Stunden arbeitet – was hoffentlich die Ausnahme ist – muss 45 Minuten Pause machen. Und die Pausen müssen im Voraus feststehen, sie dürfen sich also nicht nach dem Arbeitsanfall oder personeller Ausstattung richten. Pausen dienen der Erholung und jeder Beschäftigte kann selber entscheiden, wie er seine Pause verbringen will.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1995 eine kluge Entscheidung getroffen:

Pausen dienen danach vorrangig der Erholung, Nahrungsaufnahme und dem Schutz vor Ermüdung und Arbeitsunfällen, aber: sie dienen auch der Kommunikation unter den Beschäftigten! Alles was uns bewegt, besprechen wir zukünftig in der

 

P  A   U   S   E

 

W  E  R  K  E I
N  E  P  A  U  S
E  M  A  C  H  T
D  E  R  S C  H
A  D  E  T  S  E  I
N  E  R  G  E  S
U  N  D  H  E  I  T