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Mittwoch, 29. April 2020

„Solidarisch ist man nicht alleine!“ – Gewerkschaften feiern Tag der Arbeit im Netz

Silke Klos-Pöllinger: „Wir müssen jetzt mehr denn je für unsere Rechte streiten, uns einmischen und weiterhin solidarisch agieren!“

Angesichts der Corona-Pandemie können in diesem Jahr erstmals seit der Gründung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im Jahr 1949 keine öffentlichen Maikundgebungen stattfinden. Dies trifft natürlich auch Augsburg. Hier waren - wie in den vergangenen Jahren - am 1. Mai ein Demonstrationszug vom Gewerkschaftshaus Am Katzenstadel zum Rathausplatz sowie eine Kundgebung mit dem Bezirksleiter der IG Metall Bayern Johann Horn mit anschließendem Kulturprogramm geplant.  Nun aber ist der DGB gezwungen, neue Wege zu gehen: Unter dem Motto „Solidarisch ist man nicht alleine!“ findet der Tag der Arbeit 2020 vor allem im Netz statt.

Hierzu Silke Klos Pöllinger, die Augsburger DGB-Kreisvorsitzende: „Natürlich wären wir auch in diesem Jahr gerne gemeinsam auf die Straße gegangen. Aber die Gesundheit hat Vorrang. Hierzu wollen wir unseren Teil beitragen. Das diesjährige Mai-Motto könnte nicht passender sein. Der Begriff ‚Solidarität‘ ist in Zeiten von Corona allgegenwärtig. Solidarität muss aber auch mit Leben gefüllt werden. Viele Menschen fürchten gerade um ihre Existenz. Gleichzeitig werden unter dem Deckmantel der Pandemie soziale Errungenschaften angegriffen, etwa durch die vorübergehende Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Solidarität. Daher müssen wir jetzt mehr denn je für unsere Rechte streiten, uns einmischen und weiterhin solidarisch agieren. Hierfür ist der 1. Mai unverzichtbar – wenn auch in diesem Jahr in veränderter Form.“

Livestream und bayernweite Aktionen!
So startet am 1. Mai ab 11 Uhr ein Livestream auf der Website des DGB (www.dgb.de/erstermai) mit Live-Acts von Künstler*innen, mit Talks und Interviews sowie mit Solidaritätsbotschaften aus ganz Deutschland. Außerdem werden bayernweit zahlreiche Aktionen in den sozialen Medien wie Facebook oder Instagram stattfinden: „Die bayerischen DGB-Regionen haben ein buntes und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt, so auch unsere Region Schwaben mit dem DGB-Kreisverband Augsburg. Viele Mairednerinnen und Mairedner haben Videobotschaften geschickt, es wird kreative Fotoaktionen und weitere spannende Formate geben. So wird es uns auch in diesem Jahr gelingen, unsere Forderungen deutlich zu machen“, betont Silke Klos-Pöllinger.


 
Dass die Forderungen der Gewerkschaften nach wie vor Gehör finden, zeige sich Klos-Pöllinger zufolge in den neuen Beschlüssen der Großen Koalition zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: „Die aktuelle Krise hat massive Auswirkungen auf Beschäftigte. Hunderttausende sind mittlerweile in Kurzarbeit – für die meisten von ihnen dürften 60 bzw. 67 Prozent des vorherigen Nettolohns nicht zum Leben reichen. Daher begrüßen wir grundsätzlich die beschlossene Anhebung des Kurzarbeitergeldes für die Beschäftigten, deren Arbeitszeit aktuell um mindestens 50 Prozent reduziert ist.“ Problematisch sieht Klos-Pöllinger allerdings, dass die Erhöhungen erst ab dem 4. (70/77 Prozent) bzw. dem 7. Monat (80/87 Prozent) vorgesehen sind: „Vor allem Niedrigverdienende können nicht so lange auf die dringend benötigte Unterstützung warten. Hier wäre eine sofortige Erhöhung auf 80 Prozent angebracht. Sonst bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Und Unternehmen sind jetzt mehr denn je gefragt, Kurzarbeitergeld aufzustocken!“

 Ausschließlich positiv sieht Silke Klos-Pöllinger dagegen die aktuelle Debatte um die sogenannten „Helden des Alltags“ aus den systemrelevanten Berufen: „Was die Gewerkschaften schon lange fordern, scheint nun einen breiten Konsens in der Gesellschaft zu finden. Menschen, die etwa in Pflegeberufen oder im Handel tätig sind, müssen endlich angemessen bezahlt werden. Von Applaus allein kann niemand seine Miete bezahlen“, so Klos-Pöllinger abschließend.

Silke Klos-Pöllinger
Regionsgeschäftsführerin
Vorsitzende des DGB Kreisverband Augsburg


Donnerstag, 13. Februar 2020

Die Angriffe abwehren


UNION BUSTING - Wenn Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb beim Einsatz für Beschäftigte behindert werden, sind Solidarität und Unterstützung durch ver.di besonders wichtig

Von Heike Langenberg

Immer wieder erreichen uns Berichte darüber, wie Arbeitgeber versuchen, engagierte Kolleg*innen an ihrem Einsatz für die Rechte der Beschäftigten zu hindern, quer durch alle Branchen, quer durch die Republik. So hatte Aytekin Erayabakan unlängst wieder einmal ­einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Augsburg. Tagtäglich ist er im Lidl-­Zentrallager Graben Angriffen seitens der Geschäftsführung ausgesetzt, seine Vorgesetzten können offenbar nicht damit umgehen, dass er eine der treibenden Kräfte für die erste Betriebsratswahl dort gewesen ist, und wollen ihn deshalb loswerden. Mehrfach hat die Geschäftsführung versucht, ihm zu kündigen. Jetzt versucht sie es erneut. Aber Aytekin Erayabakan erlebt auch viel ­Solidarität und Unterstützung bundesweit, ob persönlich, im Internet oder bei den Verhandlungen. Und er sagt, das gebe ihm viel Kraft im täglichen Kampf.

Grobe Behinderung
Unterstützung benötigen auch die Kolle­g*innen des Callcenters Kikxxl. In Dortmund störten Führungskräfte eine Veranstaltung, bei der ver.di über Betriebs- ratswahlen informierte. ­Eine „grobe Behinderung unserer Gewerkschaftsarbeit“, nennt ver.di-Sekretär Matthias Baumann solches Auftreten.

In Bochum war drei Wochen zuvor drei Mitarbeiter*innen des Callcenters gekündigt worden, die dem Arbeitgeber die Einladung für die Wahlversammlung zur Einleitung einer Betriebsratswahl übergeben hatten. Dagegen hat ver.di bereits Klage eingereicht, ein Wahlvorstand ist seit zwei Wochen im Amt. Auch in München musste ver.di die Gerichte bemühen, damit die Beschäftigten der dortigen Filiale der Textilkette Massimo Dutti einen Betriebsrat wählen können. Es war zu massiven Einschüchterungsversuchen und Schikanen gekommen, eine gekündigte Kollegin erhält Rechtsbeistand von ver.di vor Gericht.

Die Vorgänge führen auch strafrechtlich zu einem Nachspiel, da Urkunden gefälscht wurden und offizielle Erklärungen der Gewerkschaft verschwunden sind. „Im Textilhandel scheint man sich gerade im Wettbewerb um den Titel des härtesten Arbeitgebers zu befinden“, so Felix Bußmann, ver.di-Verantwort­licher für die Betriebsratswahl. Massimo Dutti gehört wie Zara zur spanischen Inditex-Gruppe.

Über das Medizin-Logistikunternehmen trans-o-flex (t-o-f) hat ver.di publik bereits im Frühjahr berichtet. Damals wurde der südhessische Standort Knall auf Fall geschlossen. Jetzt soll in Nordhessen die Betriebsratsvorsitzende Yvonne Langner aus dem Betrieb geklagt werden. Sie soll vor Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt und so dem Arbeitgeber geschadet haben. ver.di hält die Vorwürfe gegen Langner für absurd und den geschilderten Sachverhalt für konstruiert.

Das Vorgehen ist nicht neu: Engagierte Betriebsrät*innen sind dem trans-o-flex Konzern ein Dorn im Auge. Wer nicht kuscht, wird fertiggemacht, ist zu hören. Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Ständig drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Lohn wird einbehalten, Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Das Betriebsratsbüro taugt allenfalls als Besenkammer. Das alles nimmt Yvonne Langner hin. Seit 15 Jahren arbeitet sie bei trans-o-flex. „Vor Problemen wegzulaufen, ist nicht mein Ding. Bevor ich mich aufrege, versuche ich lieber, es zu ändern“, sagt die 43-Jährige.


4.000 Unterschriften
Vor dem Verwaltungsgericht München hat jüngst der Dienststellenleiter der Sparkasse Regen-Viechtach zwei Verfahren verloren. Er wollte die Personalratsvorsitzende aus dem Gremium ausschließen lassen und sich die Zustimmung zu deren außerordentlicher Kündigung ­einholen. ver.di hat die Kollegin unter anderem mit 4.000 gesammelten Unterschriften unterstützt. Die Sicherheitsfirma Kötter hat Ende Oktober versucht, den hauptamtlichen ver.di-Kollegen Özay Tarim mit einer Unterlassungserklärung mundtot zu machen. Er hatte die Arbeitsbedingungen des Sicherheitsdienstleisters am Düsseldorfer Flughafen kritisiert.

Leider hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Immer wieder werden engagierten Gewerkschafter*innen Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich für ihre Kolleg*innen und ihren Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes stark machen. Aber die hier aufgeführten Fälle zeigen, wie wichtig die Unterstützung einer starken Gemeinschaft wie ver.di ist – rechtlich wie solidarisch.



Sonntag, 23. Juni 2019

Alles Wichtige zum Thema Urlaub

Die populärsten Irrtümer zum Thema „Urlaub“

1. „Alle Beschäftigten in Deutschland haben 6 Wochen Urlaub.“

Richtig ist, dass ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen meistens nur in tarifgebundenen Dienststellen und Betrieben besteht. Da sich tendenziell immer mehr Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen oder nie tarifgebunden waren, müssen viele Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zufriedengeben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich 4 Wochen Urlaub im Jahr (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) vor.

2. „6 Wochen tariflichen Urlaub gibt es schon seit 100 Jahren.“

Richtig ist, dass die erste tarifliche Urlaubsregelung in Höhe von 3 (!) Tagen von Brauereiarbeitern 1903 in Stuttgart erstritten wurde. Verbunden mit vielen Zwischenschritten hatte erst 1975 ca. die Hälfte der Beschäftigten Anspruch auf vier Wochen Tarifurlaub. Erst 1978/79 schafft die westdeutsche Eisen- und Stahlindustrie den Durchbruch in Sachen ‚6 Wochen Tarifurlaub‘.

3. „Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub“

Richtig ist, dass auch geringfügige Beschäftigungen reguläre Arbeitsverhältnisse sind. Damit steht den Beschäftigten also bezahlter Urlaub zu!

4. „Bildungsurlaub steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.“

Richtig ist, dass es in Bayern kein Bildungsfreistellungsgesetz (umgangssprachlich ‚Bildungsurlaub‘) gibt (das muss geändert werden!). Richtig ist aber auch, dass ver.di-Mitglieder trotzdem sehr günstig Bildungsurlaub machen können: Bei ver.di-Seminaren übernimmt die Gewerkschaft die Fahrt-, Seminar- und Unterkunftskosten.

5. „Wenn ich lange krank war, steht mir kein Urlaub mehr zu.“

Richtig ist, dass auch bei Langzeiterkrankungen der Urlaub nicht automatisch verfällt. Je nach Fall können dann noch tarifliche oder gesetzliche Urlaubsansprüche bestehen. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln.

Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern
 
 
 
 

 

Samstag, 5. Mai 2018

ERSTE HILFE - Tipps für den Notfall in der Beck‘ sche!

Wenn es überraschend mal heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“

Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!
 
Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!

Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.

Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.

Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.

Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.

Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.

Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg!
 
 
 

Montag, 30. April 2018

Tag der Arbeit: ver.di fordert „mehr Solidarität“

Klemens: „Mindestlohn von 12 Euro“

Zum 1. Mai fordert die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens, „mehr Solidarität und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft“. Dazu müsse auch der Mindestlohn auf eine existenzsichernde Höhe steigen, fordert Klemens: „Und existenzsichernd bedeutet: 12 Euro aufwärts“, so Klemens.

Die Schere zwischen Arm und Reich klaffe immer weiter auseinander, beklagt Luise Klemens. Rechtspopulisten griffen diese Stimmung mit ihren rassistischen Parolen und nationalistischer Hetze auf; ihr Vormarsch sei Ausdruck der sozialen Spaltung. „Wir brauchen deshalb eine Politik, die mit aller Entschlossenheit für mehr Solidarität und sozialen Zusammenhalt eintritt“, fordert Klemens: „Zeigen wir den Rechtspopulisten die rote Karte!“

Klemens kritisiert auch die Tarifflucht vieler Arbeitgeber, was in aller Regel in prekäre Löhne an der Mindestlohngrenze münde. Den Betroffenen bleibe keine Wahl, als durch Hartz-IV-Leistungen aufstocken zu müssen. „Aber Hartz IV ist keine Basis für ein vernünftiges Leben, auch wenn das der neue Gesundheitsminister, Herr Spahn, abstreitet“, kritisiert Klemens. Ihre Forderung: „Hartz IV gehört abgeschafft!“
 
„Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmer müssen zusammen den Wandel der Arbeitswelt aktiv gestalten – hin zu einer solidarischen, gerechten und weltoffenen Gesellschaft“, fordert Luise Klemens in ihrer Rede zum 1. Mai.

Beschäftigte und Gewerkschaften kämpfen deshalb
  • für sichere Arbeitsplätze und den Schutz durch Tarifverträge
  • für ein gerechtes Steuersystem, mit dem eine solide Infrastruktur und bezahlbare Wohnungen finanziert werden können
  • für gute Bildung und Weiterbildung und
  • für Gute und sichere Arbeit in einer friedlichen und sicheren Welt.
„Nur so werden wir den sozialen Zusammenhalt in Deutschland und Europa stärken“, ist Luise Klemens überzeugt.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiNrvqipeLaAhWSMewKHcLgBHIQFjABegQIABA0&url=http%3A%2F%2Fbayern.dgb.de%2F1-mai-2018%2F&usg=AOvVaw336I77FJpaltI8IUxFZ98L


Dienstag, 6. März 2018

8. März - Internationaler Frauentag 2018

 
100 Jahre Frauenwahlrecht

Am ersten internationalen Frauentag 1911 gingen unter dem Kampfruf „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“ im ganzen Land Menschen auf die Straße.

1914 wurde z.B. in Bremen ein Versuch von Sozialdemokraten unternommen, das Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Männer und Frauen einzuführen. Da gab es sofort Gegenwind vom „Deutschen Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation“, um den Frauen das Stimmrecht nicht zu gewähren. Sie vertraten die Meinung: „Das Stimmrecht bedeutet eine schwere Schädigung für die Frau, es verstößt gegen die weibliche Veranlagung. Die Frau urteilt mehr nach dem Gefühl des Herzens, als dass sie sachlich bleiben kann ...“

Am 12. November 1918, war es dann endlich soweit: Die Frauen erhielten in Deutschland das hart erkämpfte Wahlrecht. Am 19. Januar1919 durften dann auch Frauen über die Zusammensetzung des ersten Parlaments in der Weimarer Republik abstimmen. Die Wahlbeteiligung fiel sehr hoch aus. Ca. 82 % der Männer und Frauen machten von ihrem Recht Gebrauch. Die Menschen standen damals in Schlangen an und mussten teilweise stundenlang warten.

Nach dem Einsatz der sogenannten Mütter des Grundgesetzes wurde 1949 folgender Passus ins Grundgesetz geschrieben: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (Art. 3, Abs. 2.) Noch immer ist diese eigentlich so schlichte Aussage nicht erreicht. Erst 1994 wurde der Artikel dann ergänzt: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Trotzdem ist es immer noch so:
  • Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen und Branchen und auf niedrigeren Stufen der Karriereleiter als Männer.
  • Frauen unterbrechen oder verkürzen (Teilzeit, Minijobs) ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer, weil immer noch Frauen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zuständig sind.
  • Arbeitsanforderungen in so genannten typischen Frauenberufen werden schlechter bewertet als Anforderungen in so genannten typischen Männerberufen.
Die bayerischen ver.di Frauen setzen sich dafür ein, dass sich dies ändert!

Lasst uns gemeinsam weiterkämpfen – für eine bessere Zukunft!
 
 
 
 

Montag, 15. Januar 2018

ver.di kompakt: Neue Ausgabe

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Januar 2018


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die neue Ausgabe von ver.di Augsburg ist u. a. mit folgenden Themen online geschaltet:

Mehr von Dir…. Ist besser für uns alle!
Erneuter Warnstreik bei Schoder Druck
Wechsel im Personalrat am Klinikum Augsburg

Diese Ausgabe findet ihr auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de


Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg



Montag, 20. November 2017

Die Politik ist gefordert!

Mit oder ohne Tarifvertrag?


Seit zwei Jahrzehnten schwindet die Reichweite von Tarifverträgen. Das, was ver.di, IG Metall und Co. aushandeln, kommt heute nur noch bei drei von fünf Beschäftigten an. Seit 2001 ist die Zahl der Beschäftigten mit Tarifschutz um fast 1,3 Mio. Menschen zurückgegangen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Beschäftigten ohne Tarifvertrag um 4,3 Mio. Personen.

Weniger Tarifschutz bedeutet:
weniger Lohn, 
längere Arbeitszeiten, 
unsichere Jobs, 
weniger Urlaub und 
weniger Entwicklungschancen. 
Zudem wachsen ohne Tarifverträge die Einkommensunterschiede.

Politik kann Tarifverträge stärken. Dafür müssen prekäre Jobs eingedämmt werden. Zudem müssen Tarifverträge verbindlicher gemacht werden – sie sollten künftig so lange kollektiv nachwirken, bis ein neuer Tarifvertrag an ihre Stelle tritt. Ferner muss es einfacher werden, Tarifverträge als allgemeinverbindlich zu erklären. Dann können sich Arbeitgeber ihnen nicht mehr entziehen.

Quelle: www.wipo.verdi.de