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Sonntag, 14. Juni 2020

C.H. Beck Intern vom 27. Mai 2020

Entgelterhöhungen 2020/2021 -  ja, aber…

Ganz offensichtlich fehlten den beiden Verfassern dieser Info „C.H. Beck Intern“  wichtige Informationen zum Tarifergebnis zwischen ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien. Man könnte auch sagen, die beiden Verfasser haben schlecht oder gar schlampig recherchiert.

Das Verhandlungsergebnis zwischen ver.di und den Bundesverband Druck und Medien – im Zeichen der Corona-Pandemie – sieht wie folgt aus:

  • Die tariflichen Entgelterhöhungen für Juni 2020 und Mai 2021 werden um 3 Monate verschoben.
  • Der Manteltarifvertrag der Druckindustrie wird ohne Abstriche bis zum 30. April 2022 verlängert!
  • Die tarifliche Jahresleistung (Weihnachtsgeld) bleibt bei 95 % eines Monatsentgeltes
  • Das tarifliche Urlaubsgeld bleibt bei 50 % eines Tagesverdien
  • Die 35-Stunden-Woche bleibt erhalten
  • Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung können die Entgelterhöhungen um weitere 5 Monate verschoben werden. Kommt eine solche freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, sind für diesen Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen!
  • Die Tarifvertragsparteien prüfen die Wiedereinführung der Altsteilzeit.

Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck steht zu der Zusage, die Entgelterhöhungen zum 01.07.2020 um 2 % und 01.07.2021 um 1,5% umzusetzen.

Die Geschäftsleitung in der Info vom 27.05.2020:
„Wir freuen uns, Ihnen hiermit Planungssicherheit geben zu können und danken für Ihre engagierte Mit- und Zusammenarbeit in dieser für uns alle durch die Corona-Krise geprägten ungewöhnlichen Zeit“.

Dabei entgeht den beiden Verfassern des Beck Intern wohl auch, dass diese beiden  Entgelterhöhungen erst nach mehreren Warnstreiks der Beschäftigten in 2019 durchgesetzt werden konnten!

Hinsichtlich der Leistungen aus dem Manteltarifvertrag Druck bleibt es nach dem Willen der Geschäftsleitung bei der deutlich abgesenkten Jahresleistung von 60 %, dem verringerten  Urlaubsgeld von 30 % und der verlängerten Wochenarbeitszeit auf 38,75 Stunden!

Es ist üblich, wenn Beschäftigte Verzichte in dieser Größenordnung leisten, als Gegenleistung dafür eine Beschäftigungssicherung erhalten. Diese wird den Beschäftigten bis heute von der Geschäftsleitung verweigert!

Hier ist ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten längst überfällig!
 
 

Sonntag, 23. Juni 2019

Alles Wichtige zum Thema Urlaub

Die populärsten Irrtümer zum Thema „Urlaub“

1. „Alle Beschäftigten in Deutschland haben 6 Wochen Urlaub.“

Richtig ist, dass ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen meistens nur in tarifgebundenen Dienststellen und Betrieben besteht. Da sich tendenziell immer mehr Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen oder nie tarifgebunden waren, müssen viele Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zufriedengeben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich 4 Wochen Urlaub im Jahr (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) vor.

2. „6 Wochen tariflichen Urlaub gibt es schon seit 100 Jahren.“

Richtig ist, dass die erste tarifliche Urlaubsregelung in Höhe von 3 (!) Tagen von Brauereiarbeitern 1903 in Stuttgart erstritten wurde. Verbunden mit vielen Zwischenschritten hatte erst 1975 ca. die Hälfte der Beschäftigten Anspruch auf vier Wochen Tarifurlaub. Erst 1978/79 schafft die westdeutsche Eisen- und Stahlindustrie den Durchbruch in Sachen ‚6 Wochen Tarifurlaub‘.

3. „Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub“

Richtig ist, dass auch geringfügige Beschäftigungen reguläre Arbeitsverhältnisse sind. Damit steht den Beschäftigten also bezahlter Urlaub zu!

4. „Bildungsurlaub steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.“

Richtig ist, dass es in Bayern kein Bildungsfreistellungsgesetz (umgangssprachlich ‚Bildungsurlaub‘) gibt (das muss geändert werden!). Richtig ist aber auch, dass ver.di-Mitglieder trotzdem sehr günstig Bildungsurlaub machen können: Bei ver.di-Seminaren übernimmt die Gewerkschaft die Fahrt-, Seminar- und Unterkunftskosten.

5. „Wenn ich lange krank war, steht mir kein Urlaub mehr zu.“

Richtig ist, dass auch bei Langzeiterkrankungen der Urlaub nicht automatisch verfällt. Je nach Fall können dann noch tarifliche oder gesetzliche Urlaubsansprüche bestehen. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln.

Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern
 
 
 
 

 

Montag, 13. Mai 2019

Beschäftigte der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen erneut im Warnstreik!

Aufruf zum Warnstreik

zur Durchsetzung eines Haustarifvertrages

·         Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, inklusive der Ausbildungsvergütungen von 5 Prozent
 

·         Abschaffung unterschiedlicher Bezahlung für identische Tätigkeiten
 

·         Rückkehr zu den Gehaltsgruppeneinteilungen für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011, sowie für die Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wie vor dem 31.10.2016.
 

Die Gewerkschaft ver.di hat die die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am Standort Nördlingen am Montag, 13. Mai, 5:00 Uhr bis Dienstag, 14. Mai, 5:00 Uhr erneut zu einem befristeten 24-Stunden-Warnstreik aufgerufen.

Fehlende Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten!
Den Wunsch der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag und tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen lehnte die GL gegenüber den Beschäftigten und ver.di mit Schreiben vom 7. Mai erneut ab.
Stattdessen will man Regelungen auf betrieblicher Ebene anstreben, so die Geschäftsleitung. Mit Regelungen dieser Art, haben die Beschäftigten allerdings schon genügend negative Erfahrungen gemacht, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Zusagen des Arbeitgebers wurden nicht eingehalten!
So wurden Zusagen der GL aus dem Jahr 2013 „Zukunftssicherungspaket II“ bis heute nicht umgesetzt. Zugesagt wurden in 2013 u. a. tarifliche Lohnerhöhungen und Regelungen/Erleichterungen für Schichtarbeiter und ältere Arbeitnehmer. Aus all diesen Erfahrungen ist die Forderung nach einem Haustarifvertrag nachvollziehbar und legitim.

Mit diesem Warnstreik machen wir deutlich,
dass wir für einen Haustarifvertrag streiken!
 Anderslautende Behauptungen der Geschäftsleitung
entbehren jeglicher Grundlage!

 Nur Tarifverträge sind ein verlässlicher Partner!
 
WIR SIND ES WERT!
 

Mittwoch, 8. Mai 2019

Beck aktuell

 

Fehlende Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten!

Den Wunsch der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag und tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen lehnt die GL gegenüber ver.di mit Schreiben vom 7. Mai erneut ab.
Auch auf den kurzfristig einberufenen Mitarbeiterversammlungen durch die GL, machte diese deutlich, dass sie dem Wunsch der Beschäftigten nach verlässlichen und damit tariflichen Regelungen nicht nachkommen will. Stattdessen will man Regelungen auf betrieblicher Ebene anstreben, so die GL.
Mit Regelungen dieser Art, haben wir schon genügend negative Erfahrungen gemacht, so der Tenor der Kolleginnen und Kollegen. Sowohl Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat oder auch einzelvertragliche Zusagen bieten nicht die Rechtssicherheit eines Haustarifvertrages.

Bereits Zusagen der GL aus dem Jahr 2013 „Zukunftssicherungspaket II“ wurden bis heute nicht umgesetzt. Aus all diesen Erfahrungen ist der Wunsch und die Forderung nach einem Haustarifvertrag nachvollziehbar und legitim.
 
 

Die Zukunft eines Unternehmens lässt sich nur mit einer zufriedenen, hochmotivierten und engagierten Belegschaft erfolgreich gestalten und nicht gegen sie. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Deshalb:
Haustarifvertrag und tarifliche Entgelterhöhungen jetzt!
Die Kolleginnen und Kollegen bei C.H. Beck in Nördlingen fordern einen Haustarifvertrag und tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen.
 

·         Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, inklusive der Ausbildungsvergütungen von 5 Prozent
 

·         Abschaffung unterschiedlicher Bezahlung für identische Tätigkeiten
 

·         Rückkehr zu den Gehaltsgruppeneinteilungen für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011, sowie für die Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wie vor dem 31.10.2016.
                                                                                             
Wir sind es wert!  
 

Freitag, 12. April 2019

Beschäftigte wehren sich!

Kolleginnen und Kollegen bei der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen erneut im Warnstreik!

 
Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am Standort Nördlingen von Freitag, 12. April, 5:00 Uhr bis 13. April 2019, 5:00 Uhr erneut zu einem befristeten Warnstreik aufgerufen.

ver.di fordert für die Beschäftigten eine Erhöhung der Löhne und Gehälter von 5 Prozent
Nachdem sich seit 2016 alle Bereiche der Druckerei in einem tariflosen Zustand befinden, wurde die Nördlinger Geschäftsleitung durch ver.di aufgefordert, mit ver.di in Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für die gesamte Druckerei einzutreten. Der jetzige Zustand, einer völligen Abhängigkeit von nicht nachvollziehbaren Unternehmerentscheidungen, sind so nicht zufriedenstellend. Dies zeigt sich auch an einer von Beschäftigten initiierten Unterschriftenaktion der Beschäftigten am Druckstandort Nördlingen.

Arbeitgeber verweigert Tarifgespräche!
Die Geschäftsleitung verweigert bisher jegliche Gespräche über tarifliche Entgelterhöhungen mir ver.di. Deshalb der erneute Aufruf zu diesem Warnstreik, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber

Im Jahre 2016 erfolgte dann der komplette Ausstieg des Standortes aus der Tarifbindung. Maßgeblich verantwortlich war der damalige Chef der Nördlinger Druckerei, Dr. Oliver Kanert, der bereits von 2013 bis 2016 die Druckerei leitete und jetzt im Juni 2019 wieder als Chef nach Nördlingen zurückkehrt.

Die Folgen für die Beschäftigten sind u. a.:

·         Verlängerung der Arbeitszeit (unbezahlt) um 3,75 Std./Woche

·         Reduzierung der Jahresleistung von 95% auf 60%

·         Reduzierung des Urlaubsgeldes von 68% auf 30%,

sowie eine Drei- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehaltern. Für die gleiche Tätigkeit gibt es drei unterschiedliche Entgeltgruppen. Auch dies ein Ausfluss der Tarifflucht der Nördlinger Druckerei, so Rudi Kleiber.
 
 
§  Wir wollen tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen und keine Abhängigkeit von Unternehmerentscheidungen!

§  Keine Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung!
Nur Tarifverträge sind ein verlässlicher Partner!

Donnerstag, 16. August 2018

Arbeitgeberverband schafft mit der Kündigung des Manteltarifvertrages Unfrieden. Beschäftigte reagieren mit Unverständnis und Verärgerung

Die Unruhestifter in den Betrieben
Beispiel: Konzern CPI

Einige Unternehmen haben die Forderungen des Verbandes übernommen und verlangen im Betrieb Einsparungen in Millionenhöhe, etwa der französische Konzern CPI.
Die Beschäftigten bei der Buchdruckerei Clausen & Bosse in Leck sollen länger arbeiten, auf Urlaubsgeld und Jahresleistung verzichten und geringere Zuschläge erhalten.

Darauf hat die Belegschaft prompt reagiert und die Überstunden verweigert. Viele treten in die Gewerkschaft ein - wohl wissend, dass sie nur als ver.di-Mitglieder von der Nachwirkung des Manteltarifvertrages profitieren.

"Es gibt nicht wenige, die jetzt eintreten, weil sie gemerkt haben, wie wichtig es ist, sich gemeinsam zur Wehr zu setzen", sagt Betriebsratsvorsitzender Bernd Johannsen.
Dazu werden sie sicher bald Gelegenheit haben. "Die Kolleginnen und Kollegen wollen ihren Ärger zeigen - vor dem Werk und auf der Straße", sagt ein Betriebsrat. Dann wäre tatsächlich wieder Ruhe  im Betrieb.

DRUCK + PAPIER 3/2018
Michaela Böhm

Das alles kommt uns doch ziemlich bekannt vor…
 
 
 
 

Freitag, 16. Februar 2018

Wir sind es wert!

Es ist wieder soweit: Eine Tarifrunde im öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen steht an. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind gut, die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte steigen. Für 2018 werden Steuer-Mehreinnahmen von 30 Mrd. Euro bzw. vier Prozent erwartet. Es gibt also genug Spielraum, um auch die etwa 2,3 Millionen Beschäftigten an der guten ökonomischen Lage zu beteiligen.

Das ist dringend notwendig. Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst leisten eine gute und wichtige Arbeit für uns alle. Das muss sich auch in ihrem Geldbeutel zeigen! Trotz zuletzt guter Erfolge in den Tarifrunden herrscht noch immer ein Entgelt-Rückstand gegenüber anderen Branchen. Seit dem Jahr 2000 sind die Tariflöhne und -gehälter insgesamt um 45 Prozent gestiegen. In der Metallindustrie sogar um 52 Prozent. Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen betrug das Plus nur 40 Prozent.

Diese Entgelt-Lücke hat unmittelbare Konsequenzen. Öffentliche Arbeitgeber finden vielerorts nicht mehr das benötigte Personal. In Bauämtern, Kitas, Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderswo bleiben Stellen unbesetzt. Stress und Zusatzbelastungen für die Beschäftigten sind die Folge. Und für Bürgerinnen und Bürger drohen sich Dienstleistungen zu verschlechtern, dringend benötigte Investitionen unterbleiben.

Auch deshalb brauchen wir kräftige Entgeltsteigerungen im öffentlichen Dienst!
 
 

Und nicht vergessen:

Am Dienstag ist Betriebsversammlung!
 



 

Montag, 5. Februar 2018

Drucktarife bis 2021 gesichert - es ist also möglich!

Drucktarif und Beschäftigung bei Mayer & Söhne am Druckstandort Aichach gesichert!
 
Nach langen Verhandlungen einigten sich Geschäftsführung und ver.di Ende 2017 auf neue Tarifverträge für den Druckstandort Aichach. Unterzeichnet wurde ein Tarifvertrag zur Standort-, Struktur- und Beschäftigungssicherung. Beide Vertragsparteien haben mit diesem Tarifvertrag, den Druckstandort und damit die Arbeitsplätze der Kolleginnen und Kollegen in Aichach langfristig gesichert. So sind u. a. betriebsbedingte Kündigungen bis zum 30.06.2022 ausgeschlossen. Entsprechende Regelungen sind Ende November 2017 in Kraft getreten.
Im Gegenzug verzichten die Kolleginnen und Kollegen anteilig auf tarifliche Leistungen. Für die Beschäftigten in der Druckindustrie bleibt es jedoch bei der 35-Stunden-Woche. Auch Löhne und Gehälter, sowie die Erschwerniszuschläge werden entsprechend den Tarifverträgen der Druckindustrie bezahlt.

Zwischen Arbeitgeber und ver.di wurde gleichzeitig ein Firmentarifvertrag unterzeichnet, der die Drucktarife bis 30.06.2021 den Kolleginnen und Kollegen sichert.

Auf mehreren Mitglieder- und Informationsversammlungen informierten ver.di und der Betriebsrat die Kolleginnen und Kollegen über den jeweiligen aktuellen Stand, der teilweise sehr schwierigen Verhandlungen. In einer geheimen Abstimmung votierten zum Jahresende dann die Kolleginnen und Kollegen für die Annahme des Verhandlungsergebnisses bzw. der beiden Tarifverträge.

Dieses Beispiel macht wieder einmal deutlich, dass sich Arbeitgeber und ver.di auf Tarifverträge und eine Tarifbindung Druckindustrie einigen können, wenn man die Belange der Beschäftigten nicht ignoriert, sondern ernst nimmt und Tarifverträge nicht ideologisch verteufelt.

 
 

Donnerstag, 4. Januar 2018

Erneuter Warnstreik bei Schoder Druck in Gersthofen

 

Beschäftigte zeigen sich kämpferisch und entschlossen!

Die Kolleginnen und Kollegen bei Schoder Druck in Gersthofen haben am 18. Dezember 2017, mit Beginn der Frühschicht erneut die Arbeit für 24 Stunden niedergelegt.
Ver.di hat seit Ende September die Warnstreiks ausgesetzt, um so der wirtschaftlichen Situation der Druckerei gerecht zu werden, das Klima für Tarifgespräche zu schaffen und der Geschäftsführung hier entgegenzukommen. Zusätzlich leisten die Beschäftigten aktuell in hohem Umfang Überstunden und Wochenendarbeit.
 
Enttäuscht zeigten sich dann die Kolleginnen und Kollegen auf der anschließenden Streikversammlung. Seit Anfang Oktober hat auch auf Veranlassung der Geschäftsführung eine Unternehmensberatung ihre Tätigkeit aufgenommen. Ein Restrukturierungsvorschlag liegt auf dem Tisch, jedoch mangelt es hier an der innerbetrieblichen Umsetzung. Allein Arbeitnehmerverzichte sind jedoch kein Weg um der Situation hier gerecht zu werden, so der einhellige Tenor der Kolleginnen und Kollegen.
Ganz deutlich kam auch zum Ausdruck, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht bereit sind, Verzichte und Opfer zu bringen, wenn andererseits die vorliegenden notwendigen Restrukturierungsvorschläge innerbetrieblich nicht umgesetzt werden. Dies ist ein zentraler Kritikpunkt der Beschäftigten, des Betriebsrats und ver.di, so ver.di-Sekretär Rudi Kleiber. Auch die Suche nach einem neuen Gesellschafter und/oder auch ein Verkauf der Traditionsdruckerei ist nicht mehr ausgeschlossen. All dies trägt aktuell nicht dazu bei, den Beschäftigten eine Perspektive zu bieten und das Betriebsklima insgesamt zu verbessern.


Solidarität von Betriebsseelsorge und KAB
Der Vertreter der kath. Betriebsseelsorge Hans Gilg und die Vertreterin der KAB Renate Hofner zeigten sich solidarisch mit den Forderungen der Kolleginnen und Kollegen von Schoder und sprachen Ihnen Mut zu. Tarifverträge sind ein Markenzeichen für Mindeststandarts und Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Mit diesem erneuten Warnstreik sollte der Geschäftsführung nochmals sehr deutlich gemacht werden, dass sie endlich die Tarifgespräche, im Interesse der Beschäftigten, deren Arbeitsplätze und des Standortes Gersthofen mit ver.di aufnehmen. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich auch einig, dass wenn die Geschäftsführung diese Signale der Beschäftigten nicht aufnimmt, weitere Warnstreiks folgen. Es liegt nun also an der Geschäftsführung, ihre Blockadehaltung aufzugeben.

Warnstreiks zeigen Wirkung
Seit 19. Dezember ist nun klar, dass die Tarifgespräche/ Verhandlungen beginnen. Am 8. Januar 2018 geht es los. Weitere Verhandlungstermine sind bereits terminiert.

Nur Tarifverträge bieten Schutz vor Verunsicherung und Einschüchterung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so der Tenor der Beschäftigten auf den bisher stattgefundenen ver.di-Infoversammlungen, so Rudi Kleiber weiter.
 
 

Montag, 27. November 2017

„Black Friday“ bei Amazon- Beschäftigte müssen im Mittelpunkt stehen



Amazon – Gründer besitzt 100 Milliarden Dollar und verweigert den Beschäftigten tarifliche Mindeststandarts!

Zum Auftakt des Weihnachtsgeschäfts inszenierte Amazon am 24.11.2017 weltweit den „Black Friday“. Top Preise, gute Qualität und das Lieferversprechen sind Amazons Werbemittel. An diesem Tag mussten die Beschäftigten wieder weit über Ihre Leistungsgrenzen gehen. Dass die Arbeitsbedingungen bei Amazon nicht optimal sind, ist unstrittig. Deshalb fordert ver.di Amazon auf, einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der die Gesundheit der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt.

Ver.di fordert Tarifvertrag zu gesundheitsfördernder Arbeit
„Ob es Amazon wahr haben will oder nicht, die Wahrheit ist, dass die Arbeitsbedingungen in Graben nicht gut sind. Die tägliche hohe psychische und physische Belastung macht krank. Ein eindeutiges Zeichen dafür, ist der nach wie vor hohe Krankenstand in Graben. Genau deswegen fordern wir Amazon auf mit uns einen Tarifvertrag zu vereinbaren der einen nachhaltigen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten regelt. Ein Obsttag in der Woche oder ein Gesundheitstag im Jahr sind völlig ungenügend. “, so Thomas Gürlebeck, ver.di Sekretär aus Augsburg in Graben.

Streik um Tarifbindung im Einzel- und Versandhandelstarifvertrag werden am 24. und 27.11.2017 fortgesetzt
„Wir sagen heute, Weihnachten steht vor der Tür – wir auch! Denn es kann und darf nicht sein, dass die Beschäftigten für ihre hervorragende Arbeit nicht einmal zu Weihnachten tarifliches ein Weihnachtsgeld bekommen. Wir bleiben hier hartnäckig und die Kolleginnen und Kollegen sind entschlossen, weiter zu kämpfen.“, so Thomas Gürlebeck weiter. „Auch dass Amazon darauf verweist, dass man lieber direkt ohne ver.di mit den Beschäftigten Arbeitsbedingungen regeln will und dass dies besser sei, ist eine Farce. Aktuell ist es so, dass Amazon einen Bonus vor Weihnachten bezahlen möchte. Hier ist der Betriebsrat bei der Verteilung zu beteiligen. Der Betriebsrat in Graben wollte nun seinen gesetzlichen Auftrag wahrnehmen und mit Amazon die Verteilung regeln. Als Reaktion teile Amazon dem Betriebsrat und dessen Anwalt mit, dass wenn der Betriebsrat sein Recht im Sinne der Beschäftigten ausüben wird, es keine Bonuszahlung geben wird. Dies ist nichts anders als eine Drohung und man könnte es auch als Erpressung auslegen,“ zeigt sich Gürlebeck empört.

Die Beschäftigten wurden am 23.11.2017 ab 22:00 Uhr in den Ausstand aufgerufen. Am Freitag, den 24.11.2017 um 7:00 trafen sich die Streikenden vor dem Lagereingang zu einer Streikkundgebung mit dem Motto: “Keine verbindlichen Tarifverträge für uns, heißt keine pünktliche Lieferung für Kunden“. Der Warnstreik wird am Montag, 27.11.2017 fortgesetzt.

Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben
 
 
 


 

Donnerstag, 14. September 2017

Warnstreik für Tarifvertrag und verlässliche Arbeitsbedingungen!



Warnstreik bei Schoder Druck!



Irgendwann ist der Punkt erreicht, wo wir uns nicht mehr alles gefallen lassen, so der Tenor von vielen Kolleginnen und Kollegen bei Schoder Druck in Gersthofen.

Heute war es soweit. Am 12. September legten die Beschäftigten für 24 Stunden die Arbeit nieder und folgten dem Warnstreikaufruf von ver.di.
Eine fehlende Tarifbindung, deutlich niedrigere Löhne und Gehälter, weniger Urlaub und unbezahlte Arbeitszeit bei Neueinstellungen, Verweigerung und Verschiebung von Entgelterhöhungen und zuletzt geforderte massive Verschlechterungen aller Arbeitsverträge brachte dann das Fass zum Überlaufen.

Die breite und überwältigende Antwort der Beschäftigten ist eindeutig: „Wir lassen uns dies nicht mehr gefallen – wir fordern einen Tarifvertrag! 
Weitere Informationen und Bilder unter:



Mittwoch, 9. August 2017

Entgeltrunde 2017 für die Beck’sche nach Gutsherrenart…


Die Druckerei steht bestens da – wo bleiben die Entgelterhöhungen?

Nach dem Ausstieg aus den Tarifverträgen aus der Druckindustrie im April 2011 ist das so eine Sache mit den Entgelterhöhungen in der Beck’sche. Als Tarifverträge in dem Traditionsunternehmen noch kein Fremdwort waren (für die GL ein Unwort), gab es die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Erhöhungen in der Regel jährlich. Insbesondere für Gewerkschaftsmitglieder bestand ein Rechtsanspruch. Diese Zeiten gehören aber aktuell der Vergangenheit an. Leidtragende dieses tariflosen Zustandes sind die Beschäftigten, aber auch der Betriebsrat.
Die letzte Erhöhung gab es für die Druckerei am 01.11.2015. Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2016 kündigte der damalige Interims-Druckereileiter Herr Zoller noch an, dass es Entgelterhöhungen für 2017 geben soll. Man wolle allerdings dem neuen Druckereileiter nicht vorgreifen, so Herr Zoller. Herr Matthiesen als neuer Chef ist mittlerweile nun schon seit Januar 2017 Druckereileiter.

Statt Tarifanspruch ist nun kollektives Betteln angesagt!
Die Geschäftsleitung entscheidet nun allein, ob es überhaupt eine Entgelterhöhung gibt, wann und in welcher Höhe! Man könnte auch sagen, Beck’sche Entgelterhöhungen gibt es nach Gutsherrenart.

Mitbestimmung und Betriebsrat?
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Entgeltfragen, also Lohnerhöhungen mitzubestimmen. Das bedeutet,  Arbeitgeber und Betriebsrat haben in Gesprächen einen tragfähigen Kompromiss für die Beschäftigten zu finden.
Das ist die gesetzliche Vorgabe! Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle, so der gesetzliche vorgesehene Weg.

Und wie läuft es in der Beck’sche?
Dem Betriebsrat wird eine ausformulierte und unterschriebene Betriebsvereinbarung von der GL vorgelegt. Diskussionen sind möglich, aber überflüssig -  Änderungswünsche kann sich der Betriesrat in der Regel sparen.
Nach dem Motto: Wenn der Betriebsrat die vorgelegte Betriebsvereinbarung so nicht akzeptiert, dann gibt es eben keine Entgelterhöhungen für die Beschäftigten! Schuld ist natürlich: der ewige Störenfried Betriebsrat! So wird ein erheblicher Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, das Mitbestimmungsverfahren mehr oder weniger ignoriert und der Arbeitgeber macht unter der Belegschaft massive Stimmung gegen die gesetzliche Interessenvertretung.
Das versteht man im Haus C.H. Beck unter vertauensvoller Zusammenarbeit der Betriebsparteien, so sieht gelebte Mitbestimmung im Hause C.H. Beck aus, dem Unternehmen mit über 250jähriger Tradition und Geschichte.

Behinderung der Betriebsratsarbeit – Beck’sche ein Wiederholungstäter…
Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass diese gelebte Praxis der „Mitbestimmung“ eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt. In der Beck’sche ist diese Art der Behinderung des Betriebsrats kein Einzelfall, sondern trauriger Alltag.
Bereits das Arbeitsgericht Augsburg und das Landesarbeitsgericht München (Beck Blog / Post vom 10.02.2017 und 07.12.2013) haben rechtskräftig in durchaus vergleichbaren Verfahren entschieden, dass das Verhalten der Geschäftsleitung gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt und geeignet ist, die Belegschaft in die Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat einzubeziehen.

Wie viele Gerichtsurteile braucht die Nördlinger Geschäftsleitung eigentlich noch, um einzusehen, dass man so mit dem gesetzlichen Betriebsverfassungsorgan Betriebsrat nicht umgehen kann.
Oder kommt die Einsicht erst dann, wenn ein Ordnungsgeld vollstreckt wird?

Gute Löhne und Gehälter!
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!