Montag, 28. August 2017

So doof muss man erst mal sein!

Gar nicht doof, sondern sehr cool!

Schaut her, was wir auf der Seite unserer Freunde von Hugendubel entdeckt haben...

Für alle Gewerkschafts-Interessierten lohnt sich der Blick auf den Verdi Hugendubel Blog ohnehin immer wieder. Dort findet man interessante Beiträge über die Situation im Buchhandel und vieles mehr.
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Montag, 21. August 2017

Investitionen benötigt!


Seit vielen Jahren wird in Deutschland zu wenig investiert.
Die Folgen: Schulgebäude aus der Steinzeit, Mangel an bezahlbarem Wohnraum, langsames Internet in ländlichen Regionen, marode Verkehrsnetze. Eine solche Politik hemmt Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Unsere Kinder und Enkelkinder werden die verpassten Investitionen ausbaden müssen – Generationengerechtigkeit geht anders!

Jahrzehntelang wurden Ausgaben für Infrastruktur gekürzt und Stellen in öffentlichen Verwaltungen abgebaut. Dadurch fehlte nicht nur Geld für dringend benötigte Investitionen, sondern auch das Personal, um sie umzusetzen. Allein die Kommunen haben heute Finanzierungsbedarfe von 126 Milliarden Euro. 

Auch im europäischen Vergleich bleibt Deutschland damit weit unter seinen Möglichkeiten. Länder wie Frankreich, Großbritannien oder die Niederlande investieren deutlich mehr in ihre Infrastruktur.

Deutschland muss seinen Investitionsstau abbauen. Dazu dürfen Schuldenbremse, Fiskalpakt und die „schwarze Null“ aber nicht weiter wie der heilige Gral gehütet werden. Der Staat kann Kredite so zinsgünstig aufnehmen wie nie – dies gilt es zu nutzen. Auch dürfen deutliche Steuererhöhungen auf große Einkommen, Vermögen und Gewinne nicht länger tabu sein. Bund, Länder und Kommunen müssen wieder ausreichend handlungsfähig werden. Sonst droht ein weiteres Kaputtsparen der Infrastruktur.




Mittwoch, 9. August 2017

Entgeltrunde 2017 für die Beck’sche nach Gutsherrenart…


Die Druckerei steht bestens da – wo bleiben die Entgelterhöhungen?

Nach dem Ausstieg aus den Tarifverträgen aus der Druckindustrie im April 2011 ist das so eine Sache mit den Entgelterhöhungen in der Beck’sche. Als Tarifverträge in dem Traditionsunternehmen noch kein Fremdwort waren (für die GL ein Unwort), gab es die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Erhöhungen in der Regel jährlich. Insbesondere für Gewerkschaftsmitglieder bestand ein Rechtsanspruch. Diese Zeiten gehören aber aktuell der Vergangenheit an. Leidtragende dieses tariflosen Zustandes sind die Beschäftigten, aber auch der Betriebsrat.
Die letzte Erhöhung gab es für die Druckerei am 01.11.2015. Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2016 kündigte der damalige Interims-Druckereileiter Herr Zoller noch an, dass es Entgelterhöhungen für 2017 geben soll. Man wolle allerdings dem neuen Druckereileiter nicht vorgreifen, so Herr Zoller. Herr Matthiesen als neuer Chef ist mittlerweile nun schon seit Januar 2017 Druckereileiter.

Statt Tarifanspruch ist nun kollektives Betteln angesagt!
Die Geschäftsleitung entscheidet nun allein, ob es überhaupt eine Entgelterhöhung gibt, wann und in welcher Höhe! Man könnte auch sagen, Beck’sche Entgelterhöhungen gibt es nach Gutsherrenart.

Mitbestimmung und Betriebsrat?
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Entgeltfragen, also Lohnerhöhungen mitzubestimmen. Das bedeutet,  Arbeitgeber und Betriebsrat haben in Gesprächen einen tragfähigen Kompromiss für die Beschäftigten zu finden.
Das ist die gesetzliche Vorgabe! Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle, so der gesetzliche vorgesehene Weg.

Und wie läuft es in der Beck’sche?
Dem Betriebsrat wird eine ausformulierte und unterschriebene Betriebsvereinbarung von der GL vorgelegt. Diskussionen sind möglich, aber überflüssig -  Änderungswünsche kann sich der Betriesrat in der Regel sparen.
Nach dem Motto: Wenn der Betriebsrat die vorgelegte Betriebsvereinbarung so nicht akzeptiert, dann gibt es eben keine Entgelterhöhungen für die Beschäftigten! Schuld ist natürlich: der ewige Störenfried Betriebsrat! So wird ein erheblicher Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, das Mitbestimmungsverfahren mehr oder weniger ignoriert und der Arbeitgeber macht unter der Belegschaft massive Stimmung gegen die gesetzliche Interessenvertretung.
Das versteht man im Haus C.H. Beck unter vertauensvoller Zusammenarbeit der Betriebsparteien, so sieht gelebte Mitbestimmung im Hause C.H. Beck aus, dem Unternehmen mit über 250jähriger Tradition und Geschichte.

Behinderung der Betriebsratsarbeit – Beck’sche ein Wiederholungstäter…
Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass diese gelebte Praxis der „Mitbestimmung“ eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt. In der Beck’sche ist diese Art der Behinderung des Betriebsrats kein Einzelfall, sondern trauriger Alltag.
Bereits das Arbeitsgericht Augsburg und das Landesarbeitsgericht München (Beck Blog / Post vom 10.02.2017 und 07.12.2013) haben rechtskräftig in durchaus vergleichbaren Verfahren entschieden, dass das Verhalten der Geschäftsleitung gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt und geeignet ist, die Belegschaft in die Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat einzubeziehen.

Wie viele Gerichtsurteile braucht die Nördlinger Geschäftsleitung eigentlich noch, um einzusehen, dass man so mit dem gesetzlichen Betriebsverfassungsorgan Betriebsrat nicht umgehen kann.
Oder kommt die Einsicht erst dann, wenn ein Ordnungsgeld vollstreckt wird?

Gute Löhne und Gehälter!
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!




Dienstag, 1. August 2017

Die Rente muss zum Leben reichen. Altersarmut - was tun?



Wie man drohende Altersarmut verhindern kann. Österreich zeigt wie es gehen kann.

Die Kollegin Dinah Djalinous-Glatz, Referatsleiterin Sozialversicherungspolitik beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) Wien, informierte auf zwei ver.di-Informationsveranstaltungen klar und verständlich die wesentlichen Eckpunkte des österreichischen Rentenrechts und damit auch die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Rentenrecht.

Beitragssätze:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente beträgt in Österreich 22,8 Prozent. Die Arbeitnehmer bezahlen aber nur 10,25%, die Arbeitgeber 12,55 %.
Höhere Anrechnung:
Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Nach 45 Versicherungsjahren bekommt ein Rentner in Österreich, der zum Regelrentenalter in Rente geht, nach dem neuen Pensionskontorecht um die 80 Prozent seines durchschnittlichen Bruttoeinkommens. In Deutschland sind es ca. nur 44 Prozent, Tendenz fallend. In Österreich gilt immer noch der Grundsatz: Die gesetzliche Rente muss im Alter den Lebensstandard sichern.
Bruttoinlandsprodukt:
Der Aufwand für die Renten (ehemalige ArbeitnehmerInnen, Selbständige, Bauern und Beamte) beträgt in Österreich 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In Deutschland sind es gerade mal 10 Prozent.
Erwerbstätigenversicherung:
Anders als in Deutschland zahlen in Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein. Auch Selbstständige und Geringverdiener, sofern diese mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (2017 Wert: 425,70 Euro monatlich) verdienen.
Ausgleichszulage:
Das österreichische Rentenrecht kennt keine Mindestrente. Liegt das Gesamteinkommen (Bruttorente, Nettoeinkommen) allerdings unter einer bestimmten Höhe, gebührt eine Ausgleichszulage. Diese wird über Steuermittel finanziert. Die Ausgleichszulagenrichtsätze sind für Alleinstehende und Ehepaare unterschiedlich hoch.
Schwerarbeiter:
In Österreich gibt es eine Schwerarbeiterregelung, die einen früheren Renteneintritt ermöglicht. Als Schwerarbeit gilt z. B. Nachtarbeit oder die Leistung von schwerer körperlicher Arbeit. Um die Rentenversicherung die Vollziehung der Schwerarbeiterregelung zu erleichtern, gibt es eine Berufsliste, die Aufschluss darüber gibt, bei welchen Berufen im Durchschnittsfall von schwerer körperlicher Arbeit auszugehen ist.
Rentenanpassungen:
Rentenanpassungen erfolgen in Österreich laut Gesetz entsprechend der Inflationsrate. Faktisch erfolgen die Rentenanpassungen aber in Verhandlungen zwischen der Regierung und den Pensionistenvereinigungen.
Rentenreformen:
Auch in Österreich gab es Veränderungen im Rentenrecht. Das Regelrentenalter beträgt für Männer 65 Jahre. Für Frauen, die bis zum 01.12.1963 geboren sind, gilt noch ein Regelrentenalter von 60 Jahren. Ab dem Geburtsdatum 02.12.1963 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise angehoben. Frauen, die ab dem 02.06.1968 geboren sind, haben ein Regelrentenalter von 65 Jahren.
Die Versorgung der Bundesbeamten wird in Österreich schrittweise an die Pensionen der Arbeiter und Angestellten angeglichen.
14 Rentenzahlungen pro Jahr:
Nachdem auch im Berufsleben Arbeiter und Angestellte Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen, erhalten auch Rentnerinnen und Rentner 14 Auszahlungen pro Jahr.

In Österreich gilt bis heute der Grundsatz, dass sich alle politischen Parteien einig sind, dass an den Beitragssätzen zur Rentenversicherung nicht gerüttelt wird. Rentnerinnen und Rentner sind in Österreich ein nicht zu unterschätzender Machtfaktor, gerade auch bei Wahlen, so die Kollegin Djalinous-Glatz.
Auch davon könnte Deutschland lernen. Am gleichen Tag fand am Abend auch in der Stadtbücherei Augsburg eine themengleiche Veranstaltung statt.