Dienstag, 28. Juli 2015

2. Sondierungsgespräch vom 28.07.2015


Meinungsaustausch geht weiter, aber wenig Konkretes…

Zu Beginn des 2. Sondierungsgespräches forderte die Geschäftsleitung die Arbeitnehmerseite auf, die Themen „eventueller“ künftiger Tarifgespräche nochmals zu erläutern.
Für die Arbeitnehmerseite erläuterte ver.di Sekretär Rudi Kleiber nochmals die Themen, die „gleichrangig“ zu verhandeln sind. Keine Seite solle sich die jeweils günstigsten Rosinen rauspicken, so Rudi Kleiber. Voraussetzung für inhaltliche Gespräche um eine unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit, ist allerdings ein wirtschaftliches Gutachten über die wirtschaftliche Situation der Druckerei bzw. des Standortes Nördlingen.

Nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die Geschäftsleitung geht es um folgende Themen:

Arbeitszeitregelung – Wunsch der GL nach unbezahlter Mehrarbeit

Neuabschluss eines Überleitungstarifvertrages (u. a. Zuschläge, Eingruppierungen, Geltungsbereich)

Regelungen zur Maschinenbesetzung, Werkverträgen und Leiharbeit

Tarifvertragliche Regelungen zur Altersteilzeit (ca. 30% der Beschäftigten sind über 55 Jahre)

Die Geschäftsleitung bzw. Dr. Kranert machte gegenüber der Arbeitnehmerseite deutlich, dass man seinerseits eine rasche Lösung brauche.
In dem heutigen Sondierungsgespräch konnte die Geschäftsleitung allerdings noch nicht zusagen, ob ein wirtschaftliches Gutachten erstellt werden kann, da die Unternehmensleitung in München dies zu entscheiden habe. Damit durch den Ferienmonats August und der offenen Entscheidung über ein Gutachten, nicht zu viel Zeit verloren geht, boten wir an, bereits vor Erstellung des Gutachtens in die Tarifgespräche einzutreten. Um in die Gespräche um das Thema Arbeitszeit einzutreten, ist jedoch erst die Erstellung des Gutachtens abzuwarten.
 
Es geht im Kern um die Frage, ob die Geschäftsleitung bereit ist, tarifliche Absicherungen wieder in Kraft zu setzen. Denn mit Ablauf des gekündigten Tarifvertrages endet die Tarifbindung am 31.12.2015 und der Tarifvertrag wirkt dann nur noch nach. Einzelverträge und eine unsichere Situation für die Beschäftigten könnten dann ab 01.01.2016 die Folge sein. Diese rechtliche Situation wurde auch durch den Vertreter des Arbeitgeberverbandes so bestätigt.

 
Gute Arbeit geht nur mit Tarif!
 
 

Freitag, 24. Juli 2015

Unbezahlte Mehrarbeit in der Buchbinderei und im Versand…



Nächstes Sondierungsgespräch mit der Geschäftsleitung am 28. Juli 2015!

Nach einem ersten Sondierungsgespräch am 26. Juni zwischen der Nördlinger Geschäftsleitung, einem Vertreter des Verbandes der bay. Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie und Vertretern der Arbeitnehmerseite (KollegenInnen aus der Buchbinderei, Betriebsrat, ver.di ) gehen die Gespräche um einen neuen Tarifvertrag am Dienstag, 28. Juli, 9.00 Uhr in die zweite Runde.

Nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die Geschäftsleitung wird es in dieser zweiten Gesprächsrunde u. a. um folgende Themen gehen:

Gutachten zur wirtschaftlichen Situation der Druckerei C.H. Beck

Wunsch der Geschäftsleitung nach unbezahlter Mehrarbeit

Neuabschluss eines Überleitungstarifvertrages

Regelungen zur Maschinenbesetzung

Tarifvertrag zur Altersteilzeit

Es geht im Kern um die Frage, ob die Geschäftsleitung bereit ist, tarifliche Absicherungen wieder in Kraft zu setzen, eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten zu gewährleisten und den Anforderungen und Belastungen der Beschäftigten durch Tarifverträge gerecht zu werden.


Gute Arbeit geht nur mit Tarif!
 
 

Dienstag, 21. Juli 2015

Betriebsräte im Visier der Arbeitgeber


Mobbing, Sabotage, Kündigung – Betriebsräte im Visier der Arbeitgeber

Die Story im Ersten: Mobbing, Sabotage, Kündigung 
Angriffe auf Betriebsräte sind keine Einzelfälle

Unwillkommene Gewerkschaftsvertreter
Mobbing, Rufmord, Abmahnungen

Für die betroffenen Betriebsräte allerdings steht häufig ihre Existenz auf dem Spiel, viele werden krank unter diesem Druck. Denn zimperlich sind die Methoden nicht, die zur Verhinderung von Betriebsräten dienen: Mobbing, Rufmord, Ausspähung des Privatlebens, Verleumdungen, Lügen, falsche Abmahnungen, erfundene Kündigungsgründe, unrechtmäßige Kündigungen.
Mobbing, Sabotage und Kündigung von drei Betriebsräten werden in der Dokumentation "Die Story im Ersten" stellvertretend für viele erzählt. Ein Film von Frank Gutermuth und Wolfgang Schoen
 


Diese Sendung wurde vom Westdeutschen Rundfunk produziert (Quelle Das Erste).
 
 

Donnerstag, 16. Juli 2015

Weiteres Bundesland mit Bildungszeitgesetz


 
„Diaspora Bayern missionieren“

Ab heute haben auch die Beschäftigten in Baden-Württemberg einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Weiterbildung im Jahr. Damit bleiben als „weiße Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen. „ver.di begrüßt diese Entwicklung - und wir werden nicht aufhören, die in dieser Hinsicht Diaspora

Bayern zu missionieren“, erklärte Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

„Nun haben bald alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung“, stellte Schneider fest. Sie forderte die Bayerische Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in Bayern zu gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einführen.

„40 Jahre Warten sind wahrlich genug“, so Linda Schneider:
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente dafür gibt es schließlich genug.“

Hintergrund:
Das Recht auf Bildungsurlaub geht zurück auf ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.

Stattdessen gibt es in beinahe allen Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht einräumen. Ausnahmen bilden inzwischen nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen. In letzterem ist ein Gesetz jedoch schon auf dem Weg.

ver.di Bayern fordert seit Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von ver.di unterstützen.

 
 

Mittwoch, 8. Juli 2015

Bei ver.di lassen wir NIEMANDEN im Regen stehen!

 
Gute Arbeit – Guter Lohn!

Ohne Tarifvertrag sind Beschäftigte der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert.

42 % aller Beschäftigten in unserem Land arbeiten ohne den Schutz eines Tarifvertrages und sind täglich neu erpressbar.

Ohne Tarifvertrag kann der Arbeitgeber nach Nase bezahlen, nichts ist sicher: weder die Arbeitszeit noch die Bezahlung!

Nur durch Tarifverträge sind z. B. Löhne und Gehälter, zusätzliches Urlaubsgeld, Jahresleistung, 30 Tage Urlaub und Zuschläge für Schichtarbeit und Überstunden abgesichert.

Wir machen uns dafür stark, dass alle Beschäftigten in unseren Branchen nach Tarif bezahlt und behandelt werden!

Nur sichere Arbeit ist gute Arbeit!

Gute Arbeit

geht nur mit Tarif!