Meinungsaustausch
geht weiter, aber wenig Konkretes…
Zu
Beginn des 2. Sondierungsgespräches forderte die Geschäftsleitung die
Arbeitnehmerseite auf, die Themen „eventueller“ künftiger Tarifgespräche nochmals
zu erläutern.
Für
die Arbeitnehmerseite erläuterte ver.di Sekretär Rudi Kleiber nochmals die Themen,
die „gleichrangig“ zu verhandeln sind. Keine Seite solle sich die jeweils
günstigsten Rosinen rauspicken, so Rudi Kleiber. Voraussetzung für inhaltliche
Gespräche um eine unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit, ist allerdings ein
wirtschaftliches Gutachten über die wirtschaftliche Situation der Druckerei
bzw. des Standortes Nördlingen.
Nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch
die Geschäftsleitung geht es um folgende Themen:
Arbeitszeitregelung – Wunsch der GL nach unbezahlter Mehrarbeit
Neuabschluss eines Überleitungstarifvertrages (u. a. Zuschläge, Eingruppierungen, Geltungsbereich)
Regelungen zur Maschinenbesetzung, Werkverträgen und Leiharbeit
Tarifvertragliche Regelungen zur Altersteilzeit (ca. 30% der Beschäftigten sind über 55 Jahre)
Die Geschäftsleitung bzw. Dr.
Kranert machte gegenüber der Arbeitnehmerseite deutlich, dass man seinerseits
eine rasche Lösung brauche.
In
dem heutigen Sondierungsgespräch konnte die Geschäftsleitung allerdings noch
nicht zusagen, ob ein wirtschaftliches Gutachten erstellt werden kann, da die
Unternehmensleitung in München dies zu entscheiden habe. Damit durch den Ferienmonats
August und der offenen Entscheidung über ein Gutachten, nicht zu viel Zeit
verloren geht, boten wir an, bereits vor Erstellung des Gutachtens in die
Tarifgespräche einzutreten. Um in die Gespräche um das Thema Arbeitszeit einzutreten,
ist jedoch erst die Erstellung des Gutachtens abzuwarten.Es geht im Kern um die Frage, ob die Geschäftsleitung bereit ist, tarifliche Absicherungen wieder in Kraft zu setzen. Denn mit Ablauf des gekündigten Tarifvertrages endet die Tarifbindung am 31.12.2015 und der Tarifvertrag wirkt dann nur noch nach. Einzelverträge und eine unsichere Situation für die Beschäftigten könnten dann ab 01.01.2016 die Folge sein. Diese rechtliche Situation wurde auch durch den Vertreter des Arbeitgeberverbandes so bestätigt.
Gute Arbeit geht nur mit Tarif!