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Mittwoch, 2. September 2020

Lastenausgleich: Die Reichen zahlen

Für einen Corona-Solidarfonds

 

Finanzwissenschaftler Professor Rudolf Hickel: Vermögensabgabe für Reiche / Ein zweiter Lastenausgleich wie 1952

Weitere Infos unter: http://verdi-drupa.de/2020/07/27/fuer-einen-corona-solidarfonds/

Interview: Friedrich Sieckmeier DRUCK+PAPIER 3.2020




Freitag, 26. Juni 2020

Prekär und systemrelevant!

Wirtschaftspolitik aktuell 11 / 2020
 

Trotz erhöhtem Risiko, sich selbst anzustecken: Die Beschäftigten vieler Dienstleistungsbranchen hielten während der Corona-Einschränkungen den Laden am Laufen. Sie waren und sind unverzichtbar – sie sind „systemrelevant“.

Wie eine aktuelle Studie des DeZIM-Institus zeigt, haben viele von Ihnen einen Migrationshintergrund. Während der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund an allen Berufen etwa ein Viertel beträgt, liegt er bei Reinigungskräften bei fast der Hälfte, in der Altenpflege sowie bei Post- und Zustelldiensten bei etwa einem Drittel und bei Fahrer*innen im Straßenverkehr bei etwa 30 Prozent. Die Mehrheit von Ihnen ist im Ausland geboren und selbst nach Deutschland gekommen.


Menschen mit Migrationshintergrund stecken überdurchschnittlich oft in schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsverhältnissen. Gerade Beschäftigte, die im Ausland geboren sind, erhalten oft nur einen Niedriglohn. Und ausgerechnet in systemrelevanten Berufen ist der Anteil der Niedriglohn-Beschäftigten besonders hoch.

„Applaus reicht nicht“ – das gilt deshalb auch hier: Wir brauchen gute und gesunderhaltende Arbeit für alle. Wir müssen prekäre Beschäftigungsverhältnisse zurückdrängen. Der Schutz durch Tarifverträge muss auch in den Systemrelevanten Berufen ebenso selbstverständlich werden wie eine gute Entlohnung, Mitbestimmung und Chancen zur Weiterqualifizierung.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Mittwoch, 22. Januar 2020

Entlastung für Betriebsrenter*innen

 

Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten
Mit den Aktivitäten zur Grundrente wurde eine jahrelange Forderung von ver.di endlich umgesetzt: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), das zum 1.1.2020 in Kraft trat, wird ein Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten eingeführt.

Zum 1.1.2004 wurde zum Ärgernis der Betriebsrentner*innen in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten erhoben und damit die Aufwendungen ohne Vertrauensschutz verdoppelt. Das konnte nun korrigiert werden.
Die Entlastungen belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Für rund 60 % der betroffenen Betriebsrentner*innen bedeutet dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags
leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 % der Rentner*innen mit einer Betriebsrente profitieren von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet.

Was ändert sich?
Bisher galt bei Betriebsrenten (technisch: Versorgungsbezüge) eine Freigrenze von 1/20 der Bezugsgröße. Sie ist eine dynamische Größe und beträgt im Jahr 2020 159,25 €. Das bedeutete: Wenn die Betriebsrente(n) darunter blieben, mussten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Lagen sie darüber, hätten die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen.

Diese Freigrenze wird nun zum 1.1.2020 um einen Freibetrag ergänzt. Bleiben die Versorgungsbezüge unter der Grenze, die sich jährlich ändert, sind nach wie vor keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Weitere ausführliche Informationen unter:

 
 

Dienstag, 20. August 2019

Wirtschaftspolitik aktuell

Falsche Propaganda zum "Soli"

Die CDU/CSU-SPD-Koalition will den Solidaritätszuschlag weitgehend abschaffen. Sie verkauft das als Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen. Lobbyverbände der Reichen und Unternehmen kritisieren, dass der „Soli“ nicht komplett abgeschafft wird, also auch für die ganz Reichen und die Unternehmen. Dann würden Singles mit einer Million Euro Einkommen im Jahr 24.000 Euro sparen. Wozu?

Der Soli ist in Wirklichkeit die gerechteste aller Steuern. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung zahlt ihn gar nicht. Zwei Drittel des Aufkommens werden durch die reichsten zehn Prozent bezahlt. Auch von der jetzt geplanten Änderung würden höhere Einkommen am stärksten profitieren. Singles würden noch mit bis zu 9000 Euro brutto im Monat bessergestellt. Ein Single mit 1550 Euro oder ein Paar mit zwei Kindern und 4500 Euro brutto im Monat würde dagegen überhaupt nicht entlastet. Ein Single mit 6000 Euro würde 77 Euro sparen, bei 3000 Euro wären es nur 23 Euro. Gleichzeitig würden dem Staat zehn Milliarden Euro jährlich fehlen, die für besseren Verkehr, Pflege, Bildung, Wohnungsförderung, Renten gebraucht werden.
 

Statt den Soli abzuschaffen fordert ver.di eine Steuerreform, die tatsächlich kleine und mittlere Einkommen entlastet. Dazu muss vor allem der Grundfreibetrag erhöht werden. Die Reichen dagegen sollen mehr zahlen, damit Geld genug da ist für notwendige öffentliche Leistungen. Sonst drohen bald neue Kürzungen.

Bereich Wirtschaftspolitik
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Donnerstag, 25. Juli 2019

Wirtschaftspolitik aktuell

Soziale Sicherheit ohne Hürden!

Armutsbekämpfung und Existenzsicherung sind wichtige Ziele des Sozialstaates.
Aber: Sehr viele Berechtigte beantragen die Sozialleistungen nicht, die ihnen zustehen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt, dass etwa die Hälfte der Menschen mit Anspruch auf Hartz IV ihre Rechte nicht wahrnimmt. Bei der Grundsicherung im Alter sind es sogar bis zu 60 Prozent. Wobei die verdeckt armen Haushalte überwiegend eher geringe Ansprüche hätten.

Die Gründe dafür sind vielfältig. So wissen Berechtigte oft nicht, dass sie Anspruch auf Sozialleistungen haben. Viele Menschen werden zudem von komplizierten Antragsunterlagen abgeschreckt. Viele Anspruchsberechtigte schämen sich aber auch, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Sie fürchten, als weniger leistungsfähig wahrgenommen zu werden. Oder sie fürchten, als jemand betrachtet zu werden, der oder die auf Kosten anderer lebt. Dafür gibt es leider auch politische Gründe: Denn die Scham verstärkt sich mit jeder politischen Hetze gegen die Empfängerinnen und Empfänger sozialstaatlicher Leistungen.

Soziale Sicherheit ohne Hürden!
Ein Sozialstaat muss zielgenau sein: Er muss genau die fördern, die ihn brauchen. Das bedeutet einerseits zu prüfen, wer Ansprüche hat und wer nicht. Es bedeutet andererseits aber auch, aktiv auf Bedürftige zuzugehen und Leistungen möglichst niedrigschwellig und ohne Stigmatisierung zugänglich zu machen. Auch dafür gibt es eine politische Verantwortung.
 


Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
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Sonntag, 14. Juli 2019

Glückliche Urlaubszeit!

Ist der Urlaub schon geplant? Wo soll die Reise hingehen? 
Wenn alle ganz beseelt sind von dem Gedanken an den Sommerurlaub, nutzen wir Gewerkschafter/innen gerne die Gelegenheit den Leuten die Stimmung zu verderben und darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht vom Himmel gefallen ist.
Ganz im Gegenteil:
Er wurde von Gewerkschaften über viele Generationen hinweg hart erkämpft.
Foto: ver.di
Wer arbeitet braucht Erholung. Das liegt in der menschlichen Natur.
Und wie jedes Jahr freut man sich auf den Urlaub. Heute besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch von 24 Werktagen.


Darf es etwas mehr sein? Habt ihr bei C.H. Beck 30 Tage? 

Genau! Denn das verdankt ihr dem Tarifvertrag der Druckindustrie. Dort wurden die zusätzlichen Tage ausgehandelt.

Foto: ver.di
Ein kleiner Rückblick in die Historie: 
Die Industrialisierung zu Beginn der 19. Jahrhunderts war geprägt von 16 Stunden Arbeitstagen an 52 Wochen im Jahr. Ab 1848 begannen die Gewerkschaften für höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten zu kämpfen.

Arbeitgeber zeigten ich manchmal großzügig und "gewährten" verdienten Arbeitern schon mal 2-3 Tage Urlaub im Jahr. Jedoch völlig nach eigenem Gutdünken. Kein Arbeiter hatte irgendeinen Anspruch darauf oder konnte das einfordern.

Um das Jahr 1900 erstritten erstmals Brauereiarbeiter, Berliner Straßenbahner, Buchdrucker u.a. tariflich verankerte Ansprüche auf ein paar Tage bezahlten Urlaub.

Bis 1929 gelang es den Gewerkschaften dann in den Tarifverträgen verschiedenster Branchen einen Urlaubsanspruch festzuschreiben.

Nach 1945 zog schließlich der Gesetzgeber der Bundesrepublik nach und schrieb allgemeinverbindlich 2 Wochen Mindesturlaub fest.


Foto: ver.di
Bis 1975 konnten die Gewerkschaften über Tarifverträge für die Hälfte aller Beschäftigten in der Bundesrepublik 4 Wochen Urlaub durchzusetzen. Also das Doppelte vom damaligen gesetzlichen Mindestanspruch!

Daraufhin war auch der Gesetzgeber gezwungen noch einmal nachzubessern.
Seit 1995 gilt im Bundesurlaubsgesetz die gesetzliche Mindestregelung von 24 Tagen.

Und das Urlaubsgeld? Bekommt ihr bei C.H. Beck Urlaubsgeld? 
Auch das Urlaubsgeld ist nicht vom Himmel gefallen, sondern in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden. Erstmals wurde ein Urlaubsgeld übrigens 1966 in der Druckindustrie erstritten.

Foto: ver.di
Manchmal lohnt ein Blick auf die Geschichte
Und wer immer heute vermeidet in die Gewerkschaft einzutreten, weil man einen monatlichen Beitrag zahlen muss: Derjenige oder diejenige sollte beim Cocktail an der Strandbar gelegentlich drüber nachdenken, wie es heute mit einem erholsamen Urlaub aussähe, ohne das Engagement der Gewerkschaften.

Die Geschichte des Urlaubes ist nur einer von vielen

guten Gründen ver.di-Mitglied zu werden!


Samstag, 25. Mai 2019

ver.di aktuell

Streikrecht ist Grundrecht!


Die EU-Kommission versucht immer wieder, das Streikrecht zu beschneiden – genau wie der Europäische Gerichtshof. Und das, obwohl das Streikrecht gar nicht in EU-Zuständigkeit fällt. Ihre Begründung: Streiks mit grenzüberschreitenden Forderungen könnten den Binnenmarkt und die grenzüberschreitenden Freiheiten der Unternehmen einschränken.

Bisher haben Proteste des Europäischen Parlaments das Streikrecht weitgehend schützen können. Doch die EU-Kommission versucht weiter, es zu untergraben. Dabei verkennt sie völlig den Sinn und Zweck von Arbeitskämpfen:

Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind das Ergebnis guter Tarifverhandlungen. Damit Beschäftigte und ihre Gewerkschaften sie durchsetzen können, ist der Streik als Druckmittel unverzichtbar. Das Recht zu streiken wurde deshalb in langen Auseinandersetzungen errungen.


 
Streikrecht ist Grundrecht

Und es muss weiter verteidigt werden. Ein Beispiel: Im Sommer 2018 versuchten vier Airlines, das Streikrecht der Fluglotsen mittels einer Beschwerde bei der EU-Kommission drastisch einzuschränken. Das Europäische Parlament hat diesen Vorstoß abgewendet. Doch es wird nicht der letzte Angriff auf das Streikrecht gewesen sein. Auch deswegen ist es wichtig, welche Parteien im Europaparlament künftig das Sagen haben!
 
 

Freitag, 26. April 2019

Grundrente - eine gute Idee

Wer lange im Niedriglohnbereich oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, muss befürchten eine Rente zu erhalten, die nicht zum Leben reicht. Gleiches gilt für viele, die länger erwerbslos waren, die Erwerbstätigkeit etwa für Kindererziehung unterbrochen haben, oder als Selbstständige nicht rentenversichert waren. Die Senkung des Rentenniveaus durch die Riester-Reformen hat dieses Problem noch verschärft.
Sozialminister Heil will jetzt mit einer neuen Grundrente geringe Rentenansprüche aufwerten. Wer 35 Jahre lang Beiträge gezahlt oder Zeiten für Erziehung oder Pflege vorweisen kann, soll nicht mehr gezwungen sein, bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung zu beantragen. Gerade für viele Frauen wäre dies eine echte Wertschätzung und Würdigung ihrer Lebensleistung. Zusätzlich soll es Verbesserungen beim Wohngeld geben. Wer dennoch Grundsicherung braucht, soll einen Teil der Rente nicht angerechnet bekommen.

ver.di begrüßt diese Pläne, fordert allerdings Verbesserungen. Der Freibetrag bei der Grundsicherung muss höher ausfallen, wie bei Betriebsrenten oder privaten Renten. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit müssen berücksichtigt werden und es muss ein Übergangsbereich für diejenigen geschaffen werden, die die 35 Jahre nicht ganz erreichen. Wichtig ist auch, dass die Grundrente nicht aus Beitragsmitteln der Versicherten bezahlt wird, sondern aus Steuermitteln – also von allen.
 
 
VER.DI BUNDESVORSTAND                                                                                         
 
 

 

Freitag, 4. Januar 2019

Hartz IV überwinden!

Die Republik streitet wieder über die Hartz-Gesetze. Der Grünen-Chef Robert Habeck und die SPD-Chefin Andrea Nahles haben Alternativen zu Hartz IV vorgeschlagen, die Linke fordert das schon lange. Das ist gut so. Schröders Arbeitsmarkt- und Sozialgesetze fördern schlechte Arbeit und schützen nicht vor Armut.

Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung war einmal eine große Errungenschaft des Sozialstaats. Ein an der Lohnhöhe anknüpfendes Arbeitslosengeld, eine lange Bezugsdauer und ein Qualifikationsschutz sollten den Arbeitszwang lindern. Das stärkte die abhängig Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt und im Betrieb. Die Hartz-Gesetze brachen damit. Heute müssen Erwerbslose fast jeden Job annehmen, der ihnen angeboten wird.

Wer bei diesem Lohndumping nicht mitspielt oder einen Termin verpasst, riskiert massive Leistungskürzungen. Es ist an der Zeit, diesen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Irrweg zu beenden.

ver.di will den Schutz der Arbeitslosenversicherung ausweiten. Wer zehn Jahre und länger gearbeitet hat, darf nicht in den Hartz-IV-Armutskeller stürzen, sondern muss Weiterbildungsangebote oder geförderte Beschäftigung bekommen. Ferner muss die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert, ein Mindestarbeitslosengeld und ein Qualifikationsschutz müssen eingeführt werden. Gleichzeitig müssen die Regelsätze der Grundsicherung erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden.

VER.DI BUNDESVORSTAND
Berlin
www.wipo.verdi.de


 

Sonntag, 11. November 2018

Keine neuen Steuergeschenke!

Angela Merkel und Wirtschaftsminister Peter Altmaier wollen den heimischen Firmen 20 Milliarden Euro schenken. Damit reagieren sie auf eine Kampagne der Unternehmenslobby. Donald Trump, Emmanuel Macron und Theresa May versprachen ihren Unternehmen mehr
netto vom brutto. Damit starteten sie und andere konservativ-liberale Regierungen einen erneuten internationalen Steuersenkungswettlauf. Deshalb, so die deutschen Konzerne, müsse Berlin angeblich nachziehen – sonst investierten heimische Firmen im Ausland.

Das ist ökonomischer Unfug. VW, Daimler, Siemens & Co können vor Kraft kaum laufen. Und Deutschland hat enorme Exportüberschüsse. Von mangelnder Wettbewerbsfähigkeit also keine Spur. Hinzu kommt: Ob und wo ein Unternehmen investiert, hängt nicht vorrangig von der Steuerlast ab.
 
Betriebe erweitern und modernisieren ihre Produktion dann, wenn sie damit Geld verdienen,
also nur bei ausreichender Nachfrage. Seit der Jahrtausendwende wurde der Steuersatz auf Unternehmensgewinne von 52 auf 30 Prozent gesenkt. Die jährliche Entlastung belief sich auf über 20 Milliarden Euro. Der erhoffte Investitionsboom fiel aber aus. Steuergeschenke für Unternehmen führen zu milliardenschweren Einnahmeausfällen. So fehlt das Geld für Infrastruktur und Soziales. Dann können als Folge der Steuersenkung die Investitionen und Beschäftigung sogar geringer ausfallen.



VER.DI BUNDESVORSTAND | BEREICH WIRTSCHAFTSPOLITIK | WIRTSCHAFTSPOLITIK@VERDI.DE | WWW.WIPO.VERDI.DE
 
 

Sonntag, 21. Oktober 2018

Ryanair: Schluss mit Dumping!

Bis zu 400 Flüge täglich musste Europas größte Billigfluglinie Ryanair zu Beginn der Herbstferien streichen. Der Grund waren Streiks der Beschäftigten gegen miserable Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Airline droht nun mit Stellenstreichungen und Standortschließungen.

Über die Hälfte der in Deutschland arbeitenden Ryanair-Beschäftigten haben einen irischen Arbeitsvertrag über eine Leiharbeitsfirma. Also keine deutschen Arbeitnehmerrechte und sozialen Sicherungen. Viele Kabinenbeschäftigte verdienen bei einer vollen Stelle nur 1000 bis 1.500 Euro im Monat. Denn bezahlt werden nur die geflogenen Stunden, ohne Mindeststundengarantie. Dauerbefristungen und Zwangs­versetzungen sind normal.

 


Ermöglicht wurden diese Lohndumpingpraktiken durch die Liberalisierung des Luftverkehrs und der Bodenverkehrsdienste in der Europäischen Union. Die EU-Kommission will diese durch eine weitere Öffnung auch für außereuropäische Airlines noch weiter vorantreiben.
Ver.di fordert, dass Ryanair in Deutschland endlich Tarifverträge abschließt. Die Einschüchterungsmaßnahmen müssen zurückgenommen werden. Nötig sind Löhne und Arbeitsbedingungen mindestens auf dem Niveau der anderen Billigfluglinien. Es muss das Arbeitsrecht der Stationierungsorte angewendet werden. Start- und Landerechte dürfen künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge und die Kernarbeitsnormen der UN einhalten.

ver.di Wirtschaftspolitik aktuell 17/2018  
 
 
  

Freitag, 21. September 2018

Mangel an Fachkräften?

Unternehmerverbände beklagen regelmäßig einen Fachkräftemangel. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist da gerne ganz vorne mit dabei: Fast jedes zweite Unternehmen habe aktuell offene Stellen, die nicht besetzt werden können. Insgesamt gehe es um 1,6 Millionen Jobs, für die sich niemand finde, behauptete der Verband.

Was von solcher Panikmache zu halten ist, hat jüngst die Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Ihr Fazit: Das Gerede vom flächendeckenden Fachkräftemangel ist völlig überzogen. So meldet das wissenschaftliche Institut der Bundesagentur für Arbeit weniger als eine Million offene Stellen – obwohl es mehr Branchen berücksichtigt als der DIHK. Hinzu kommt: Über diesen „Fachkräftemangel“ klagen ausgerechnet Unternehmen aus Branchen mit überwiegend schlechten Löhnen und Arbeitsbedingungen, etwa aus der Leiharbeit, dem Sicherheitsgewerbe, dem Straßengüterverkehr und dem Gastgewerbe


Das Problem ist also hausgemacht. Das zeigt sich auch daran, dass sich vor allem jene Unternehmen über fehlende Fachkräfte beschweren, die zugleich steigende Arbeitskosten beklagen. Im Klartext: Die Unternehmen wollen für ihre Beschäftigten schlicht nicht mehr Geld ausgeben. Genau darin aber läge die Lösung. Wer gute Leute will, muss sie gut bezahlen.
Wer höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen bietet, findet auch die benötigten Arbeitskräfte.
 
 

Mittwoch, 5. September 2018

Wohnraum statt Rendite!


In Großstädten fehlen immer mehr bezahlbare Wohnungen. Auch der Beirat des Wirtschaftsministeriums hat sich jüngst dazu geäußert. Wieder einmal soll es „der Markt“ richten. Den sozialen Wohnungsbau wollen diese Wissenschaftler ebenso abschaffen wie die Mietpreisbremse. Das soll den Neubau ankurbeln und so die Mieten senken.

Tatsächlich nutzen würde das aber nur den kapitalistischen Wohnungsunternehmen und Spekulanten. Denn wer so argumentiert, hat nicht verstanden, dass der Wohnungsmarkt kein Markt wie jeder andere ist: Steigende Mieten führen zu steigenden Immobilienpreisen – und steigende Preise wiederum zu steigenden Mieten. Das ist ein Teufelskreis, der es lukrativer macht, in den Bestand zu „investieren“ als in den Neubau. Solche Spekulationen heizen den Teufelskreis dann weiter an. Zugleich wird so das Bauen zu bezahlbaren Mieten unmöglich.

  


Mietpreise
Seit Jahrzehnten hat man Wohnungsmärkte liberalisiert und privatisiert – Motto: „mehr Markt“. Das Ergebnis war nicht mehr, sondern weniger neue Wohnungen – bei steigenden Mieten. Daher kann es nur einen Ausweg aus der Wohnungskrise geben: das Durchbrechen des Teufelskreises. Dafür brauchen wir eine schärfere Mietpreisbremse sowie mehr sozialen, öffentlichen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbau.
Was wir hingegen nicht brauchen, sind wirklichkeitsfremde und unsoziale Regierungsberater.


Donnerstag, 12. Juli 2018

Soziale Spaltung immer krasser!

Die preisbereinigten verfügbaren Einkommen des reichsten Zehntels der Haushalte in Deutschland sind 1991 bis 2015 um ein Drittel gestiegen. Die der ärmsten 20 Prozent sind dagegen gesunken. Der Anteil der von Armut Bedrohten stieg von elf auf 16 Prozent. Besonders stark stieg das Armutsrisiko für Mieterinnen und Mieter – auf fast 30 Prozent. Wohnungseigentümer hingegen sind nur zu fünf Prozent bedroht. Das ergab eine aktuelle Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Dabei unterschätzen die üblichen veröffentlichten Daten die Einkommensungleichheit stark. Denn die wirklich Reichen kommen darin gar nicht vor. In einer anderen Untersuchung hat das DIW 2016 deshalb zusätzlich die Einkommensteuerstatistik herangezogen.


Soziale Spaltung immer krasser
Nicht entnommene sowie in Steueroasen versteckte Gewinne und Wertsteigerungen sind auch hier nicht enthalten. Dennoch sind die Zahlen krass: Das reichste Tausendstel erzielte 2015 ein Bruttoeinkommen von über 140.000 Euro im Monat. Davon waren über 117.000 Euro Gewinne und Kapitaleinkommen. Diese sind in den letzten Jahrzehnten besonders stark gestiegen.

Wer die soziale Spaltung wirklich bekämpfen will, muss gegen die zunehmende Konzentration des Eigentums an großen Unternehmen und Vermögen vorgehen. Mindestens erforderlich sind dazu eine kräftige Vermögensteuer und eine hohe Erbschaftsteuer auf diese Multimillionenvermögen.

Bereich Wirtschaftspolitik
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18_13 Einkommensverteilung.pdf

 Und nicht vergessen: Am Donnerstag, 19. Juli ist Betriebsversammlung!

 

Dienstag, 19. Juni 2018

Tarifverträge politisch stärken!

Tarifverträge verlieren an Bedeutung. Das, was ver.di, IG Metall & Co aushandeln, erhält heute nicht einmal jede/r zweite Beschäftigte. Nach einer neuen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) arbeiten nur noch 49 Prozent der westdeutschen und 34 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in branchentarifgebundenen Betrieben.

Weniger Tarifschutz bedeutet weniger Lohn, längere Arbeitszeiten, unsichere Jobs und weniger Urlaub. Zudem wächst die Einkommensungleichheit.

Die schrumpfende Tarifbindung hat viele Gründe: Viele Arbeitgeber schließen keine Tarifverträge mehr ab. Die prekäre Beschäftigung wächst. Privatisierungen und Auslagerungen hinterlassen tariflose Zonen. Und in Dienstleistungsbranchen entstehen kleinteilige Betriebslandschaften, die Organisierung erschweren.
 
Die Erosion des Tarifschutzes ist aber kein Naturgesetz. Politik kann Tarifverträge stärken. Dafür müssen prekäre Jobs eingedämmt werden. Zudem müssen Tarifverträge verbindlicher gemacht werden – sie sollten künftig so lange kollektiv nachwirken, bis ein neuer Tarifvertrag an ihre Stelle tritt. Ferner muss es einfacher werden, Tarifverträge als allgemeinverbindlich zu erklären, so dass alle Arbeitgeber einer Branche sich danach richten müssen.
Die große Koalition kann Tarifverträge politisch stärken. Es fehlt aber – insbesondere bei der CDU/CSU – am politischen Willen, dies zu tun.

 
 



Montag, 30. April 2018

Tag der Arbeit: ver.di fordert „mehr Solidarität“

Klemens: „Mindestlohn von 12 Euro“

Zum 1. Mai fordert die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens, „mehr Solidarität und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft“. Dazu müsse auch der Mindestlohn auf eine existenzsichernde Höhe steigen, fordert Klemens: „Und existenzsichernd bedeutet: 12 Euro aufwärts“, so Klemens.

Die Schere zwischen Arm und Reich klaffe immer weiter auseinander, beklagt Luise Klemens. Rechtspopulisten griffen diese Stimmung mit ihren rassistischen Parolen und nationalistischer Hetze auf; ihr Vormarsch sei Ausdruck der sozialen Spaltung. „Wir brauchen deshalb eine Politik, die mit aller Entschlossenheit für mehr Solidarität und sozialen Zusammenhalt eintritt“, fordert Klemens: „Zeigen wir den Rechtspopulisten die rote Karte!“

Klemens kritisiert auch die Tarifflucht vieler Arbeitgeber, was in aller Regel in prekäre Löhne an der Mindestlohngrenze münde. Den Betroffenen bleibe keine Wahl, als durch Hartz-IV-Leistungen aufstocken zu müssen. „Aber Hartz IV ist keine Basis für ein vernünftiges Leben, auch wenn das der neue Gesundheitsminister, Herr Spahn, abstreitet“, kritisiert Klemens. Ihre Forderung: „Hartz IV gehört abgeschafft!“
 
„Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmer müssen zusammen den Wandel der Arbeitswelt aktiv gestalten – hin zu einer solidarischen, gerechten und weltoffenen Gesellschaft“, fordert Luise Klemens in ihrer Rede zum 1. Mai.

Beschäftigte und Gewerkschaften kämpfen deshalb
  • für sichere Arbeitsplätze und den Schutz durch Tarifverträge
  • für ein gerechtes Steuersystem, mit dem eine solide Infrastruktur und bezahlbare Wohnungen finanziert werden können
  • für gute Bildung und Weiterbildung und
  • für Gute und sichere Arbeit in einer friedlichen und sicheren Welt.
„Nur so werden wir den sozialen Zusammenhalt in Deutschland und Europa stärken“, ist Luise Klemens überzeugt.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiNrvqipeLaAhWSMewKHcLgBHIQFjABegQIABA0&url=http%3A%2F%2Fbayern.dgb.de%2F1-mai-2018%2F&usg=AOvVaw336I77FJpaltI8IUxFZ98L


Freitag, 23. März 2018

Verleugnete Armut!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich vor Amtsantritt zum Arbeitslosengeld II geäußert – und dafür die gewünschte Aufmerksamkeit bekommen: „Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut.“ Diese Sozialleistung sei „aktive Armutsbekämpfung“.

Nach international anerkannten Maßstäben gilt als armutsgefährdet, wer im Haushalt über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt (2016: 1.064 Euro monatlich bei Alleinlebenden). Das sind immerhin fast 16 Prozent der Bevölkerung in Deutschland; besonders betroffen sind Alleinerziehende, Migrantinnen, Rentner. Und die Zahl der Armutsgefährdeten steigt seit Jahren an – und zwar auch, weil der Hartz-IV-Regelsatz zu niedrig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Gewerkschaften und Sozialverbände weisen schon lange darauf hin. So stehen zum Beispiel einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger für Nahrungsmittel nur 4,58 Euro täglich zur Verfügung. Ein dreizehnjähriges Kind bekommt täglich nur 0,88 Euro für seine Teilnahme an Mobilität und Verkehr.

Der Fehler liegt dabei im System: Die Regelsatzberechnung erfolgt nach unsauberen und fragwürdigen Methoden. Und das seit Jahren. Das zu korrigieren wäre hilfreicher und gerechter, als populistisch wie Spahn auf die Schwächsten einzudreschen: Der Regelsatz für Hartz IV muss deutlich angehoben werden.
 

 


Dienstag, 6. März 2018

8. März - Internationaler Frauentag 2018

 
100 Jahre Frauenwahlrecht

Am ersten internationalen Frauentag 1911 gingen unter dem Kampfruf „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“ im ganzen Land Menschen auf die Straße.

1914 wurde z.B. in Bremen ein Versuch von Sozialdemokraten unternommen, das Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Männer und Frauen einzuführen. Da gab es sofort Gegenwind vom „Deutschen Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation“, um den Frauen das Stimmrecht nicht zu gewähren. Sie vertraten die Meinung: „Das Stimmrecht bedeutet eine schwere Schädigung für die Frau, es verstößt gegen die weibliche Veranlagung. Die Frau urteilt mehr nach dem Gefühl des Herzens, als dass sie sachlich bleiben kann ...“

Am 12. November 1918, war es dann endlich soweit: Die Frauen erhielten in Deutschland das hart erkämpfte Wahlrecht. Am 19. Januar1919 durften dann auch Frauen über die Zusammensetzung des ersten Parlaments in der Weimarer Republik abstimmen. Die Wahlbeteiligung fiel sehr hoch aus. Ca. 82 % der Männer und Frauen machten von ihrem Recht Gebrauch. Die Menschen standen damals in Schlangen an und mussten teilweise stundenlang warten.

Nach dem Einsatz der sogenannten Mütter des Grundgesetzes wurde 1949 folgender Passus ins Grundgesetz geschrieben: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (Art. 3, Abs. 2.) Noch immer ist diese eigentlich so schlichte Aussage nicht erreicht. Erst 1994 wurde der Artikel dann ergänzt: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Trotzdem ist es immer noch so:
  • Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen und Branchen und auf niedrigeren Stufen der Karriereleiter als Männer.
  • Frauen unterbrechen oder verkürzen (Teilzeit, Minijobs) ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer, weil immer noch Frauen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zuständig sind.
  • Arbeitsanforderungen in so genannten typischen Frauenberufen werden schlechter bewertet als Anforderungen in so genannten typischen Männerberufen.
Die bayerischen ver.di Frauen setzen sich dafür ein, dass sich dies ändert!

Lasst uns gemeinsam weiterkämpfen – für eine bessere Zukunft!
 
 
 
 

Freitag, 16. Februar 2018

Wir sind es wert!

Es ist wieder soweit: Eine Tarifrunde im öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen steht an. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind gut, die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte steigen. Für 2018 werden Steuer-Mehreinnahmen von 30 Mrd. Euro bzw. vier Prozent erwartet. Es gibt also genug Spielraum, um auch die etwa 2,3 Millionen Beschäftigten an der guten ökonomischen Lage zu beteiligen.

Das ist dringend notwendig. Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst leisten eine gute und wichtige Arbeit für uns alle. Das muss sich auch in ihrem Geldbeutel zeigen! Trotz zuletzt guter Erfolge in den Tarifrunden herrscht noch immer ein Entgelt-Rückstand gegenüber anderen Branchen. Seit dem Jahr 2000 sind die Tariflöhne und -gehälter insgesamt um 45 Prozent gestiegen. In der Metallindustrie sogar um 52 Prozent. Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen betrug das Plus nur 40 Prozent.

Diese Entgelt-Lücke hat unmittelbare Konsequenzen. Öffentliche Arbeitgeber finden vielerorts nicht mehr das benötigte Personal. In Bauämtern, Kitas, Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderswo bleiben Stellen unbesetzt. Stress und Zusatzbelastungen für die Beschäftigten sind die Folge. Und für Bürgerinnen und Bürger drohen sich Dienstleistungen zu verschlechtern, dringend benötigte Investitionen unterbleiben.

Auch deshalb brauchen wir kräftige Entgeltsteigerungen im öffentlichen Dienst!
 
 

Und nicht vergessen:

Am Dienstag ist Betriebsversammlung!
 



 

Montag, 29. Januar 2018

GroKO: Da ist mehr drin!

Deutschland sucht immer noch eine Regierung. Jetzt läuft es wohl auf die Neuauflage einer großen Koalition hinaus. Elefantenhochzeiten sind unbeliebt. Was aber unter dem Strich zählt, ist die Politik.
 
Nachdem Merkel, Schulz und Seehofer sondiert haben, zeigt sich, wohin die Reise geht. Die gute Nachricht zuerst: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden von einigen schwarzroten Verabredungen profitieren. CDU, CSU und SPD wollen Altersarmut mit einer Grundrente bekämpfen. Das Rentenniveau soll auch bei schlechter Konjunktur bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Die Erwerbsunfähigkeitsrente soll verbessert werden. Darüber hinaus will die GroKo die Arbeitgeber wieder zu gleichen Teilen zur Finanzierung der Krankenversicherung heranziehen sowie in Pflege und frühkindliche Bildung investieren.

Die schlechte Nachricht: Die Regierung im Wartestand stärkt nicht die Verhandlungsmacht der Beschäftigten. Sozialdemokratie und Union einigten sich nicht darauf, Tarifverträge durch eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeit und eine kollektive Nachwirkung zu stärken. Zudem soll prekäre Beschäftigung nicht weiter zurückgedrängt werden. Die „Schwarze Null“, die Abschmelzung des Solidaritätszuschlags, die letztlich vor allem hohe Einkommen begünstigt, und eine Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge verhindern Zukunftsinvestitionen und bessere Sozialleistungen.