Freitag, 30. Mai 2014

Geschäftsleitung kündigt die Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit im Satz!

Nach Zusatzverträgen und Tarifflucht folgt der nächste Schritt im Satz.

Drei Wochen nach der Betriebsversammlung lässt die Geschäftsleitung „die erste Katze aus dem Sack“. Zum 30.06.2014 kündigt sie die Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit" für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Satz. Dies ist wohl ein Ergebnis der Unternehmensberatung.

Kernpunkte der Betriebsvereinbarung sind:
Arbeitszeitverkürzungen zwischen 32 und 35,5 Stunden/Woche.
Kein Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung.
Was steckt dahinter?
Warum jetzt diese Kündigung?
Was ist damit beabsichtigt?
Welche Konsequenzen/Folgen ergeben sich aus der Kündigung?
Welche weiteren Konsequenzen folgen es aus dem Bericht der Unternehmensberatung?

Am Montag, 2. Juni sollen die Beschäftigten im Satz von der Geschäftsleitung (umfassend) informiert werden.
Auch nach der Kündigung der Betriebsvereinbarung wirkt die Arbeitszeit solange weiter nach, bis der Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat.
Die Beschäftigungssicherung bzw. der Kündigungsschutz wirkt maximal sechs Monate nach.

Wir werden die Kolleginnen und Kollegen weiter informieren!
 
 

Mittwoch, 28. Mai 2014

Burger King Betriebsrat bekommt Freispruch erster Klasse!


Das Augsburger Amtsgericht hat in seiner heutigen Verhandlung einen Augsburger Betriebsrat der Burger King GmbH freigesprochen.

 
Dem Mann war vorgeworfen worden, im Sommer 2013 in einem Augsburger Burger King Restaurant 1950 Euro gestohlen zu haben. Er hatte im November 2013 einen Strafbefehl mit Bußgeld erhalten und war mit Hilfe der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) dagegen vorgegangen.
 
Tim Lubecki von der Gewerkschaft NGG Region Schwaben zeigte sich hocherfreut: „Das ist ein Freispruch erster Klasse. In seinem Schlussplädoyer hat sogar der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert.“
 
Das Amtsgericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann das Geld tatsächlich aus einem sogenannten Safe-Bag genommen habe, in dem die Tageseinnahmen verpackt werden. Auf dem Überwachungsvideo sei das nicht zu sehen gewesen. Das Geld könne genauso gut in der vorherigen Schicht oder hinterher auf dem Weg zur Bank abhanden gekommen sein.
 
Im Januar 2014 diesen Jahres hatte bereits das Augsburger Arbeitsgericht die Kündigung des Mannes gestoppt. Er arbeitet derzeit wieder als Schichtleiter in einem Augsburger Burger King-Restaurant. Damit setzt sich die Serie von gerichtlichen Niederlagen für die Burger King GmbH fort.
 
Das heutige Verfahren war noch unter dem mittlerweile zurückgetretenen Geschäftsführer Ergün Yildiz durch seinen Anwalt Helmut Naujoks eingeleitet worden. Lubecki weiter: „Die Prozessflut von Yildiz und seinen Anwälten Helmut Naujoks und Susanne Eichinger erweist sich für die neue Geschäftsleitung immer mehr als Ballast für den Neustart. Jetzt hilft nur eines: Die sofortige Einstellung sämtlicher Gerichtsverfahren!
 
 

Freitag, 23. Mai 2014

Verhandlungen über ein fragwürdiges Freihandelsabkommen

Freie Fahrt für Konzerne?

Durch die Hintertür!


Die EU und die USA treiben gerade hinter verschlossenen Türen ein Freihandelsabkommen voran. „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) – so der wohlklingende Name. Transparenz? Fehlanzeige!
Die Details, die an die Öffentlichkeit dringen, lassen nichts Gutes ahnen.
Einschlägige Erfahrungen mit solchen Abkommen zeigen: Meistens geht es runter mit Standards, die Beschäftigte und Verbraucher/innen schützen sollen. Deshalb die Furcht vor Chlorhähnchen in Europa und BSE-Rindern in den USA.

Doch es geht um mehr! Big Business will schon im Vorfeld mitreden, wenn reguliert oder neue Gesetze erlassen werden sollen. Außerdem soll ein umfassender Schutz für Investoren her. Über private Schiedsgerichte wollen Konzerne künftig Staaten auf Schadensersatz verklagen, wenn sie ihre erwarteten Profite durch neue Regeln beeinträchtigt sehen.
Einige Beispiele aufgrund bereits bestehender Abkommen gibt es schon heute: Vattenfall verklagt Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz wegen des Atomausstiegs. Veolia klagt gegen die Erhöhung des Mindestlohns in Ägypten und Kanada hat eine Klage gegen ein Fracking-Moratorium am Hals.

Insbesondere Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen machen gegen das Abkommen mobil. Sie fordern mehr Transparenz, damit lange gewährte Schutzrechte nicht über die Hintertür von Investoren und Unternehmen ausgehebelt werden können.

Freifahrtscheine für Konzerne darf es nicht geben! Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger darf nicht den Profitinteressen Weniger geopfert werden. Das EU-Parlament kann das verhindern.  Auch deshalb: am 25. Mai wählen gehen!

http://europawahl.verdi.de

Donnerstag, 15. Mai 2014

Tarifergebnis Druckindustrie 2014!

4 Prozent erreicht!

Das Tarifergebnis für die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Einzelnen
 
Mit Wirkung vom 01.05.2014 wird der tarifliche Wochenlohn (Lohngruppe V 100 %) um 3 Prozent auf 596,45 € (Stundenlohn 17,04 Euro) und die Ausbildungsvergütungen erhöht.

Mit Wirkung vom 01.04.2015 wird der tarifliche Wochenlohn (Lohngruppe V 100 %) um weitere 1 Prozent auf 602,42 € (Stundenlohn 17,21 Euro) und die Ausbildungsvergütungen erhöht.

Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich, spätestens ab dem 01.09.2014, Verhandlungen zur Reform des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie und der Anhänge aufzunehmen. Bestandteil der Verhandlungen soll auch die Frage von branchenbezogenen Lohnuntergrenzen sein.

Das Tarifergebnis in der Druckindustrie vom 15. April dieses Jahres ist kein Grund, in Jubel auszubrechen. Die Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen, die sich in dieser Tarifauseinandersetzung aktiv eingebracht und gestreikt haben, waren hoch.

Nach Jahren der Auseinandersetzung um den Erhalt des Manteltarifvertrages und den damit verbundenen schlechten Lohnerhöhungen gab es vor allem aus streikenden Belegschaften die berechtigte Erwartung, diesmal ein Lohnergebnis zu erstreiten, das auf dem Niveau anderer Branchen liegt. Dieses Ziel konnte nur teilweise erreicht werden.

Wir haben dennoch einiges erreicht!
In mehr als 50 Betrieben haben über 2.000 Beschäftigte in mehreren Streikwellen für einen Tarifabschluss gekämpft. Wenngleich das erzielte Gesamtergebnis nicht den Erwartungen dieser Belegschaften entspricht, hätten wir ihnen und vor allem den Belegschaften, die sich nicht beteiligt haben, nicht vermitteln können, warum wir die Verhandlungen scheitern lassen, nachdem bereits 3 Prozent mehr für dieses Jahr erreicht worden waren!

Respekt und Anerkennung für die streikenden Kolleginnen und Kollegen!
Das uns dies überhaupt so gelungen ist, ist nur dem engagierten Einsatz vieler Kolleginnen über mehrere Streiktage in den Betrieben zu verdanken. Diesem Einsatz gebührt Dank, Respekt und Anerkennung.

Ein weiteres Erkenntnis aus dieser Tarifrunde - Arbeitgeber haben die Balance verloren!
Die Druckarbeitgeber haben jede Balance zwischen wirtschaftlicher Situation der Branche und Wertschätzung für die Leistungen der Beschäftigten verloren.

Sie orientieren nur noch darauf, die von ihnen verursachten Fehlentwicklungen und wirtschaftlichen Verwerfungen von den Beschäftigten bezahlen zu lassen oder mit aller Macht an ihren Renditezielen festzuhalten.

Insgesamt ist eine wichtige Erfahrung aus dieser Tarifrunde:
Die Arbeitgeber scheinen nur noch begrenzt Interesse an einem Flächentarifvertrag zu haben. Dies alles muss für die kommenden Tarifauseinandersetzungen von Anfang an berücksichtigt werden.

Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, auch nicht vom weißblauen in Bayern!
 
Jede Belegschaft muss sich in Zukunft wieder mehr auf die eigene Kraft besinnen!
 
Zuschauen und abwarten reicht angesichts unserer Erfahrungen in dieser Tarifrunde nicht mehr aus!
 
 

Donnerstag, 8. Mai 2014

Betriebsversammlung C.H. Beck - Licht und Schatten liegen nahe beieinander!


Sehr gut besucht war die Betriebsversammlung der Druckerei am 7. Mai 2014. Ging es doch um wichtige Zukunftsfragen, die die Beschäftigten berühren und hautnah betreffen.

So berichtete die Geschäftsleitung u. a. über die Zwischenstände hinsichtlich der beiden Unternehmensberatungen für die Bereiche Buchbinderei und Satz/e-Medien. 
Die Personalkosten sind vergleichsweise zu anderen Unternehmen zu hoch, man muss „wirtschaftlicher werden“ und es sind „Organisationseinheiten schaffen, die marktfähig sind“. Diese Aussagen sind – so Teilnehmer der Betriebsversammlung – nach allen Seiten interpretierbar.

In den nächsten Wochen werden wohl dann die Weichen für die Zukunft gestellt. Ob dies dann die Ausgliederung von Abteilungen bedeutet, ist aus Sicht von Teilnehmern der Betriebsversammlung völlig offen.

Licht und Schatten liegen nahe beieinander!

Positiv zu erwähnen ist, dass befristet Beschäftigte in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden.  Gleichzeitig wurde jedoch das Kontingent der Leiharbeit, deutlich nach oben erhöht.

Eine Zusammenlegung der Produktion in der Augsburger Straße ist nach Aussagen der GL derzeit kein Thema.

Berichte zu den aktuellen Themen gab es darüber hinaus durch den Betriebsrat der Druckerei, sowie aus dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat von C.H. Beck.

Gerichtliche Verfahren um Zusatzverträge nähern sich dem Ende!

 Die arbeitsgerichtlichen Forderungsklagen um die im Mai  2011 abgeschlossenen  Zusatzverträge (anlässlich der Tarifflucht der Druckerei) enden nun mit einem gerichtlichen Vergleich.

Nachdem sowohl das Arbeitsgericht Augsburg als auch das Landesgericht München in letzter Instanz die damals geschlossenen Zusatzverträge für unwirksam erklärt hatte, ging es in den weiteren Verfahren um die entstandenen materiellen Ansprüche. Der Vergleich sieht folgende Regelung vor:
 
·        Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen.

·        Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.
 
Ver.di-Sekretär Rudi Kleiber bezeichnet den ausgehandelten Vergleich als faire Lösung, der einen weiteren möglichen jahrelangen Rechtsstreit – mit Risiken für beide Seiten - beendet und der auch durch die Zustimmung der Konzernleitung in München zustande kam.

In solchen - sicherlich nicht einfachen - Situationen zeigt sich, dass man nicht gleich den Sand in den Kopf stecken soll. Mit Ausdauer, Kondition und guten Nerven sind solche Erfolge nach jahrelangem Rechtsstreit zu erzielen, so Rudi Kleiber.


Samstag, 3. Mai 2014

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck am Mittwoch, 7. Mai 2014!

Einige Themen/Fragen – worauf die Beschäftigten eine Antwort erwarten:
 
Gibt es schon (Zwischen) Ergebnisse der beiden Unternehmensberater im Satz/e-Medien und in der Bubi?

Ist das Endziel, die Ausgliederung des Satzes /e-Medien in die Beck Media Solutions GmbH?

Wie geht es weiter mit der Bubi?

Was tut sich in Sachen Neubau Augsburger Straße?

Wie ist derzeit die wirtschaftliche Situation der Druckerei?

Was kommt nach dem Großauftrag Gotteslob? Was haben die GL und die Verkaufsleitung hier unternommen?

 
Ja da schauen wir mal, was uns hier die Verantwortlichen am Mittwoch sagen…