Sonntag, 29. Januar 2017

Die Druckerei steht bestens da – zweitbestes Ergebnis der letzten 10 Jahre!

Einerseits Sonderzahlung für die Beschäftigten, andererseits Tarifflucht und „freiwillige“ Verzichte der Belegschaft!

Anlässlich einer Jahresauftaktveranstaltung im Nördlinger Klösterle informierte der Verleger Dr. Hans Dieter Beck, über den überaus guten Geschäftsverlauf des vergangenen Jahres, bei dem das Unternehmen das zweitbeste Ergebnis der letzten 10 Jahre erreichte. Aufgrund dieser guten Geschäftsentwicklung der Druckerei kündigte der Verleger eine Sonderzahlung an.
Wegen der vielen Überstunden, Sonderschichten sowie auch Arbeiten an Wochenenden, soll diese Sonderzahlung in Höhe von 400 Euro eine kleine Anerkennung für die überdurchschnittliche Leistung der Beschäftigten in den vergangen Monaten sein.

Im Januar 2017 wird verkündet, dass 2016 das zweitbeste Geschäftsjahr der letzten 10 Jahre war, jedoch nur wenige Monate vorher wurde den Beschäftigten der Buchbinderei erzählt, dass massive Einkommensverluste notwendig sind, um die Buchbinderei im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. Das Gespenst weiterer Werkverträge und Personalabbau ging um!

Die einschneidensten Verzichte der Beschäftigten am Standort Nördlingen::
  • Unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit von 3,75 Std pro Woche
  • Reduzierung der Jahresleistung um 35 Prozent
  • Reduzierung des Urlaubsgeldes um 20%
  • Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter

Einmalzahlung statt prozentualer Entgelterhöhung?

Die letzte Entgelterhöhung für den Bereich der Druckerei gab es am 01.11.2015, unterschiedlich nach Beschäftigungsgruppen in Höhe von 2,5 Prozent, 2,0 Prozent sowie 0,9 Prozent (Inflationsausgleich).
Die Beschäftigten der Buchbinderei erhalten ab 01.01.2017 eine Entgelterhöhung von 3 Prozent, allerdings wurden ab 01.11.2016 die Stundenlöhne um 10,8 Prozent abgesenkt.

Auf der letzten Betriebsversammlung im Dezember 2016 hielt der damalige Interimsleiter der Druckerei, Herr Zoller, eine allgemeine Entgelterhöhung für 2017 in Höhe von 2 Prozent für denkbar. Eine Entgeltanpassung in dieser Höhe wäre bereits in der Planung für 2017 eingestellt.
Er wolle jedoch diesbezüglich einer Entscheidung des neuen (ab Januar 2017) Druckereileiters, Herrn Matthiesen, nicht vorgreifen.

Es ist also nunmehr Herrn Matthiesens Sache, eine allgemeine prozentuale Entgelterhöhung betrieblich umzusetzen.

Man darf gespannt sein!
 
 
 
 

Freitag, 20. Januar 2017

Abzocker in Nadelstreifen!

DAX-Vorstände verdienen 57 Mal mehr als ihre Beschäftigten!


“Klotzen statt kleckern“ ist das Motto der Bosse. Aber nur, wenn es um den eigenen Geldbeutel  geht. Jüngstes Beispiel: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Er bekommt eine Betriebsrente in Höhe von 1,2 Millionen Euro jährlich. Das sind 3.100 Euro pro Tag – lebenslang!

Anders als Millionen Beschäftigte braucht Winterkorn sich also keine Sorgen um seine Absicherung im Alter zu machen. Immerhin beträgt seine Betriebsrente das 117-fache der durchschnittlichen gesetzlichen Rente und sogar mehr als das 188-fache der durchschnittlichen Betriebsrente in Deutschland. Mit steigender Tendenz:
Denn bei den Renten der Beschäftigten wird gekleckert, nicht geklotzt. So wollen es die Bosse, und so will es die Politik. Gerade erst hat die Bundesregierung beschlossen, dass sie gegen das weitere Absinken des Rentenniveaus nichts unternehmen wird. Von dessen Erhöhung mit dem Ziel, den Lebensstandard zu sichern, möchte sie erst recht nichts wissen.

Auch in Sachen Einkommen gilt:
Bei den Beschäftigten wird gekleckert, bei den Bossen geklotzt. 1993 „verdienten“ die Vorstände von DAX-Unternehmen durchschnittlich 13 mal so viel wie ihre MitarbeiterInnen. 2002 war es schon das 27-fache, 2014 schließlich das 57- fache. Mit Leistung hat das nichts zu tun, sondern mit purer Gier. Dieser Abzocke muss ein Riegel vorgeschoben werden! Das Mindeste wäre, dass Unternehmen die Gehälter, Betriebspensionen, Boni und Abfindungen von Managern nicht mehr unbegrenzt von der Steuer absetzen können.
 
400.000
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Das ist eine Resonanz, die sich sehen lassen kann.

 
 

Freitag, 13. Januar 2017

Neuerungen in 2017 für Arbeitnehmer!


Das neue Jahr beschert den Bürgern einige Änderungen. Nachfolgend ein kleiner Überblick:

Mindestlohn steigt
Am 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro die Stunde. Auch wer in einem Minijob arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Weil Minijobber höchstens 450 € Euro pro Monat verdienen dürfen, sinkt für sie wegen des höheren Mindestlohns die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Wer einen Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde erhält, muss höchstens 50,9 Stunden im Monat arbeiten.

Hartz IV wird erhöht
Die Hartz IV-Leistungen erhöhen sich ebenfalls zum Jahresbeginn. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 409 Euro. Die Grundsicherung für Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren klettert auf 291 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis zu 6 Jahre beträgt weiterhin 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahre erhalten von Januar an 311 Euro.

Mehr Kindergeld
Das Kindergeld beträgt 2017 für das 1. und 2. Kind je 192 Euro im Monat. Für das 3. Kind gibt es ab Anfang diesen Jahres 198 Euro. Das Kindergeld für das 4. und jedes weitere Kind liegt bei 223 Euro.

Flexi-Rente bringt Hinzuverdienstrecht
Die Flexi-Rente bringt Arbeitnehmern ab Juli 2017 ein neues Hinzuverdienstrecht. Die Grenze liegt bei 6300 Euro p.a.. Ältere können durch eine Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrente ihre Rentenansprüche erhöhen, wenn sie weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen. Ab einem Alter von 50 Jahren können Arbeitnehmer freiwillig Beiträge in die Rentenkasse überweisen, um später ohne Abschläge in Vorruhestand gehen zu können.

Anhebung der regulären Altersgrenze
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt auf 65 Jahre und 6 Monate. Das gilt für Versicherte, die 1952 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter weiter. 2031 ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Pflegereform soll Ungerechtigkeiten abschaffen
Das zweite Pflegestärkungsgesetz definiert den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu. Ziel ist, bisherige Ungerechtigkeiten abzuschaffen. Die 3 existierenden Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade ersetzt.

Mehr Rente für Pflege
Ab 1. Januar 2017 gibt es in der Pflegeversicherung künftig 5 Pflegegrade, die die bisherigen drei Pflegestufen ablösen. Für den Rentenanspruch von Pflegenden bedeutet das: Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen erwerben zukünftig in vielen Fällen höhere Rentenanwartschaften.

 
 

Samstag, 7. Januar 2017

Vorrang für soziale Rechte in Europa!

Der Europäische Gewerkschaftsbund, der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Arbeiterkammer (AK) haben eine Kampagne für ein soziales Europa gestartet, die wir als ver.di, ebenso wie der DGB, einige Europäischen Branchenverbänden und Solidar, unterstützen.

Hintergrund ist die laufende Konsultation der Europäischen Kommission zur Einführung einer Säule sozialer Rechte.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für unsere Vorschläge, wie wir Europa wieder sozialer machen können. Die Gewerkschaften haben einen Plan ausgearbeitet, um soziale Rechte vor die Interessen von Großkonzernen und Banken zu stellen.

Setze Dich mit uns gemeinsam für ein soziales Europa ein und kämpfe für:
  • Menschenwürdige Arbeit, faire Arbeitsbedingungen und eine gerechtere Wirtschaft
  • Höhere Löhne und mehr Lebensqualität
  • Mehr Schutz für ArbeitnehmerInnen und eine wirksamere Durchsetzung bestehender Rechte
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und ein Ende der Ausbeutung
  • Starke soziale Absicherung und öffentliche Dienstleistungen
  • Investitionen für mehr Arbeitsplätze und sichere Beschäftigung
  • Achtung der Gewerkschaftsrechte und ihre Einhaltung am Arbeitsplatz

Social Rights First!

Fragen und Antworten zur sozialen Lage und zum sozialen Besitzstand der EU findet ihr unter: