Freitag, 31. März 2017

RECHT SO!

Recht auf Elternteilzeit

Flexibilisierung ist zum Zauberwort der Arbeitswelt geworden. Diese zugunsten von Beschäftigten auszulegen, bleibt jedoch ein streitbarer Punkt. Ein Beispiel über einen Elternzeit-Antrag zeigt den Handlungsbedarf.

Elternzeit ist sowohl für Kinder als auch für Eltern gut. Doch geht diese Zeit mit Entgeltverlusten einher, da das Arbeitsverhältnis offiziell ruht und Elterngeld die finanziellen Einbußen nicht vollends ausgleichen kann. Aus diesem Grund begehrte ein Operator bei seinem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung während seiner Elternzeit – somit wird aus diesem Rechtsverhältnis eine Elternzeit. Den entsprechenden Antrag des Vaters von drei Kindern und alleinigem Einkommensverdiener in seiner Familie lehnte der Arbeitgeber jedoch ab. Die Unternehmensleitung führte erhöhte Fehlzeiten des Beschäftigten in der Vergangenheit und vor allem dringende betriebliche Gründe an. Sie weigerten sich, die Arbeitszeitverringerung von 35 auf 23,33 Wochenstunden zuzustimmen.

Dringende betriebliche Gründe
Matthias Meister vom DGB Rechtsschutz Büro Regensburg vertrat den Mandanten vor dem Arbeitsgericht. „§ 15 Abs. 7 Bundeserziehungsgeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Verringerung der Arbeitszeit. Demnach können dringende betriebliche Gründe dem Anspruch entgegenstehen“, so der Rechtsschutzsekretär. In einem großen Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten am Standort hielt die Arbeitgeberbegründung dem Urteil der Richter/innen nicht stand. Es existierte zu dem Zeitpunkt der Antragstellung zwar eine Betriebsvereinbarung zur Reduzierung auf 17,5 Wochenstunden. Einem so großen Unternehmen müsse es aber möglich sein, auch andere Lösungen für die Beschäftigten zu finden, so die Richter/innen. Etwaige Koordinierungsprobleme reichten für die Dringlichkeit der angeführten betrieblichen Gründe nicht aus.

Flexible Lösungen
Parallel zu dem Verfahren trat eine neue Betriebsvereinbarung mit flexibleren Teilzeitmöglichkeiten in Kraft. „Das war nicht relevant, da das Recht aus dem BEEG in diesem Fall über den betrieblichen Bedenken des Arbeitgebers stand“, so Matthias Meister. In erster Instanz gaben die Richter/innen dem Mandanten Recht.

Das Großunternehmen zog dennoch vor die zweite Instanz – und übte somit finanziellen Druck aus. Der Kläger hatte während des ersten Verfahrens, das sich über neuen Monate hinzog, keine Einkünfte außer Hartz IV. Daher endete der Streitfall letztlich mit einem kuriosen Vergleich. Der Operator arbeitet seit Januar dieses Jahres wieder in Vollzeit. „Weitere finanzielle Belastungen hätte die fünfköpfige Familie nicht mehr verkraften können“, so der Rechtsschutzsekretär. „Dem Kläger war letztlich wichtiger, seine Familie ernähren zu können.“

VEREINBARKEIT VON KINDERERZIEHUNG UND BERUF
Das Bundeserziehungsgeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) soll Eltern Zeit für die Kindererziehung ermöglichen und finanzielle Einbußen reduzieren. In Haushalten mir nur einem Einkommen reichen die finanziellen Möglichkeiten durch das Elterngeld dennoch oft nicht aus. § 15 Abs. 7 BEEG regelt daher ausdrücklich den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Diesen können nur dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, die vom Arbeitgeber schriftlich und klar verständlich vorgebracht werden müssen. Erfüllt der Arbeitgeber seine Unterrichtungspflicht für den Ablehnungsgrund nicht fristgerecht, gilt die Zustimmung als erteilt.

 
 
 

Donnerstag, 23. März 2017

Job-Märchen Agenda 2010



SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will die Agenda 2010 korrigieren. Arbeitslose sollen künftig länger Geld bekommen. Dafür wurde er von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hart kritisiert: Die SPD solle aufhören, sich für die Agenda-Politik zu schämen. Schließlich hätten Schröders Arbeitsmarkt- und Sozialreformen mehr Menschen in Arbeit gebracht.

Tatsächlich entstanden seit den Hartz-Reformen rund 4,5 Millionen neue Jobs. Hat die Agenda- Politik also ein Job-Wunder geschaffen? Nein.
Wenn Unternehmen Vollzeitjobs in Teilzeit-oder Minijobs aufspalten, gibt es mehr Arbeitsplätze. In den letzten 15 Jahren entstanden über vier Millionen zusätzliche Teilzeit-Jobs. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten liegt dagegen noch unter dem Stand von 2002. Zugleich verdreifachte sich die Zahl der in Leiharbeit Beschäftigten auf eine Million.

Der angebliche Beschäftigungsboom sprengte nie den Rahmen einer normalen Konjunkturerholung. Nicht Arbeitsmarktreformen, sondern das wirtschaftliche Wachstum der letzten Jahre hat zu mehr Erwerbstätigkeit geführt.

Die Agenda-Politik hat nicht mehr Arbeit, sondern Millionen schlecht bezahlte und unsichere Jobs geschaffen. Es ist Zeit das zu ändern!
Dazu gehört mehr: Befristungen, Leiharbeit und Werkverträge müssen eingegrenzt werden! Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Der Mindestlohn muss erhöht, Tarifverträge
und Arbeitnehmerrechte müssen gestärkt werden!
 
 
 
 

Donnerstag, 16. März 2017

Armut im Alter – ein reales Szenario!

Rente muss für ein gutes Leben reichen!

 
Von 2000 bis heute ist das Rentenniveau um 10% gesunken. Bis 2030 wird es, um weitere 8% absinken. Das ist nicht hinnehmbar!
 
Deshalb kämpfen der DGB und seine Gewerkschaften für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik.

  • wie soll dieser Kurswechsel aussehen?
  • wie kann er finanziert werden?
  • wie sehen die konkreten Vorschläge des DGB aus?

Referat und Diskussion
mit   Ludwin Debong,
alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Schwaben

Wann/wo: Mittwoch, 22. März 2017 – 19.00 Uhr
Nördlingen, DGB-Jugendheim, Nürnberger Str.1, 86720 Nördlingen


Darüber wollen wir informieren und diskutieren.
Auch du bist dazu herzlich eingeladen.
 
 

Samstag, 11. März 2017

DGB Rechtsschutz erstreitet 33,8 Millionen Euro für bayerische Gewerkschaftsmitglieder


„Auch 2016 wieder tausenden Beschäftigten zu ihrem Recht verholfen“ 

Die DGB Rechtsschutz GmbH erstritt im Jahr 2016 insgesamt 33,8 Millionen Euro (2015: 34,8 Millionen Euro) für Gewerkschaftsmitglieder in Bayern. Den größten Anteil daran hatten erfolgreich abgeschlossene Verfahren im Arbeitsrecht (26,9 Millionen Euro).
An zweiter Stelle folgten Streitigkeiten im Sozialrecht (6,4 Millionen Euro). Verwaltungsrechtliche Verfahren spielten hingegen eine geringere Rolle (0,5 Millionen Euro).

Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, zieht eine positive Bilanz:
„Der DGB Rechtsschutz verhalf auch im vergangenen Jahr wieder tausenden Beschäftigten zu ihrem Recht. Gewerkschaftsmitglieder werden in schwierigen Situationen im Arbeitsleben, z.B. bei Kündigung oder der Nichtzahlung von Arbeitsentgelten, nicht allein gelassen, sondern erfahren Unterstützung, im Betrieb und vor Gericht. Der Rechtsschutz ist Teil dieser gelebten Solidarität der Gewerkschaften.“

Die DGB Rechtsschutz GmbH übernahm im Jahr 2016 allein in Bayern 14.699 Fälle (2015: 13.560). Davon wurden 9.024 Fälle (61 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 5.191 (35 Prozent) vor Sozialgerichten und 484 vor Verwaltungsgerichten. Bei den arbeitsrechtlichen Verfahren in der ersten Instanz entfiel der Großteil der Streitfälle auf die Themen Arbeitsentgelt (29 Prozent) sowie Kündigungen und Befristungen (22 Prozent). Im Sozialrecht dominierten Fragen der Arbeitslosenversicherung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, des Schwerbehindertenrechts und der Rentenversicherung.

Angesichts der hohen Zahl an arbeitsrechtlichen Verfahren stellt Matthias Jena fest:
„Trotz der guten Lage der bayerischen Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt mussten auch im letzten Jahr tausende Beschäftigte vor Gericht ziehen, um grundlegende Rechte durchzusetzen.

In fast 2.600 Verfahren ging es beispielsweise um etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die Zahlung von im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbarten Entgelten. Die Summe von fast 27 Millionen Euro, die der DGB Rechtsschutz allein vor bayerischen Arbeitsgerichten erstritten hat, lässt erahnen, in welchem Ausmaß sich manche Arbeitgeber rechtswidrig gegenüber ihren Beschäftigten verhalten.“

Die DGB Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben, im Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht. Im Auftrag der Gewerkschaften vertritt die DGB Rechtsschutz GmbH die Rechte der Mitglieder. In Bayern ist der DGB Rechtsschutz mit 13 Büros vor Ort vertreten.

Verantwortlich: Daniel Fritsch
DGB Bayern

 
 



Montag, 6. März 2017

Ver.di kompakt Nr. 3 erschienen

Ver.di kompakt Augsburg

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ab 2017 erscheint monatlich der bezirkliche Newsletter „ver.di kompakt“.
Mit dem neuen monatlichen Newsletter wollen wir Euch insbesondere über unsere regionalen Aktivitäten in Betrieben, Dienststellen und Ortsvereinen informieren.

Der neue Newsletter Nr. 3 hat u. a. folgende Themen:

- Zur Geschichte des Internationalen Frauentages
- Betriebsratsbehinderung bei C.H. Beck
- Lidl am Graben versucht BR-Mitglied zu kündigen


Ver.di kompakt findet ihr unter: www.augsburg.verdi.de