Beschäftigte im Werk II verlieren ihren Aufenthalts- und Pausenraum!
In
einer Art Hauruck-Aktion wurde der Betriebsrat und die Beschäftigten im Werk II
vor vollendete Tatsachen gestellt. Den Beschäftigten wird der Pausenraum
genommen, ohne dass den Beschäftigten und dem Betriebsrat eine vernünftige
Alternative mit Details vorgelegt wird.
§ 90
Betriebsverfassungsgesetz (Auszug):
Der
Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Neu-, Umbauten- und
Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen
Räumen, rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu
unterrichten.
Der
Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehene Maßnahmen und die
Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, ……. so rechtzeitig zu beraten, dass
Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden
können.
Die
vorliegenden Informationen der Geschäftsleitung sind nach Ansicht des
Betriebsrats in keinster Weise ausreichend, um sich ein ausführliches Bild über
den neuen Pausenraum machen zu können.
So
liegen z. B. keine ausreichenden Informationen bezüglich der Fertigstellung des
neuen (Stelzen) Pausenraumes vor. Ebenso fehlen Informationen zur Einrichtung
und Ausgestaltung des künftigen Pausenraumes. Widersprüchlich sind auch die
Angaben zur Größe.
Bisheriger Aufenthalts- und Pausenraum:
Und so wird vermutlich der neue
Aufenthalts- und Pausenraum aussehen:
Höchst
unerfreulich ist, dass die Geschäftsleitung (wieder einmal) die betroffenen
Beschäftigten nicht bereits im Vorfeld der Planungen in den
Meinungsbildungs-prozess einbezogen hat. Deswegen ist es auch nicht
verwunderlich, dass die Pläne der Geschäftsleitung bei den Beschäftigten im
Werk II auf keinerlei Gegenliebe stoßen!