Freitag, 30. September 2016

Kantine/Pausenraum ade!

  

Beschäftigte im Werk II verlieren ihren Aufenthalts- und Pausenraum!

In einer Art Hauruck-Aktion wurde der Betriebsrat und die Beschäftigten im Werk II vor vollendete Tatsachen gestellt. Den Beschäftigten wird der Pausenraum genommen, ohne dass den Beschäftigten und dem Betriebsrat eine vernünftige Alternative mit Details vorgelegt wird.

§ 90 Betriebsverfassungsgesetz (Auszug):
Der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Neu-, Umbauten- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen, rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehene Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, ……. so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können.

Die vorliegenden Informationen der Geschäftsleitung sind nach Ansicht des Betriebsrats in keinster Weise ausreichend, um sich ein ausführliches Bild über den neuen Pausenraum machen zu können.

So liegen z. B. keine ausreichenden Informationen bezüglich der Fertigstellung des neuen (Stelzen) Pausenraumes vor. Ebenso fehlen Informationen zur Einrichtung und Ausgestaltung des künftigen Pausenraumes. Widersprüchlich sind auch die Angaben zur Größe.

Bisheriger Aufenthalts- und Pausenraum:

 
 

Und so wird vermutlich der neue Aufenthalts- und Pausenraum aussehen:
 
 
 
Höchst unerfreulich ist, dass die Geschäftsleitung (wieder einmal) die betroffenen Beschäftigten nicht bereits im Vorfeld der Planungen in den Meinungsbildungs-prozess einbezogen hat. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass die Pläne der Geschäftsleitung bei den Beschäftigten im Werk II auf keinerlei Gegenliebe stoßen!
 
 
 
 

Montag, 26. September 2016

„Diaspora der Arbeitnehmerbildung“



40 Jahre Bildungsurlaub – aber nicht in Bayern

Seit 40 Jahren gilt in Deutschland das Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit einer bezahlten Bildungsfreistellung einzuräumen ist. Fast alle deutschen Bundesländer haben es mittlerweile umgesetzt – Bayern allerdings nicht. „An der Bayerischen Staatsregierung ist dieses Abkommen bislang vorüber gegangen. Bayern erweist sich damit weiterhin als Diaspora der Arbeitnehmerbildung“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens.

„Gut ausgebildete Beschäftigte sind das Wertvollste, was Unternehmen haben“, sagte Klemens. Weiterbildung fördere gesellschaftliche Innovationen und unterstütze den wirtschaftlichen und technischen Strukturwandel – „auch und gerade durch die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung wird das immer bedeutsamer“, so Luise Klemens. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei Bildung so auch eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit.

Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di sei es deshalb dringend erforderlich, dass auch in Bayern die Weiterbildungsaktivitäten der Beschäftigten politisch unterstützt werden und ein Bildungsfreistellungsgesetz eingeführt wird.

„Unsere Vorstöße dazu wurden bislang allesamt von der CSU abgelehnt. Aber wer in der Wirtschaft Weltspitze sein will, darf in der Arbeitnehmerbildung nicht auf Provinzniveau agieren“, stellte Luise Klemens klar.

 
 

Dienstag, 20. September 2016

Neu auf ver.di TV!


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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Unsere aktuellen Videos:

Knochenjob mit 71 Jahren
Charlotte ist 71 Jahre alt, Rentnerin und verdient als Zeitungsausträgerin noch dazu. Damit sie ihren Enkeln mal etwas kaufen oder die Tochter besuchen fahren kann. Einfache Dinge, für die ihre Rente allein nicht reichen würde. Vor allem deshalb tut sie sich den „Knochenjob“ mit den Zeitungen, wie sie sagt, auch heute noch an. Für ihre Kinder und Enkelkinder wünscht sie sich, dass deren Rente einmal zum Leben reichen wird.
http://bit.ly/2cglHtS

Was bedeutet älter werden für Sie?
Was bedeutet älter werden für Sie? Wie gehen Sie mit dem älter werden um? Welche Rolle spielen alte Menschen in unserer Gesellschaft? NOCH FRAGEN? ist eine monatlich erscheinende Straßenumfrage zu Themen, die uns alle bewegen. Du kannst bestimmen, welche Frage wir stellen. Schreib uns einfach! verdi.tv@verdi.de oder auf facebook.com/verdi.2.0
http://bit.ly/2bPXwy0

ISIC - Studierendenausweis: gibt´s bei ver.di
Bist Du Mitglied bei ver.di, hast Du als Studierender oder Auszubildender Vorteile ohne Ende: Du bist nicht nur im Job gut vertreten, sondern sparst auch Moneten. Mit dem ISIC-Studierendenausweis.
http://bit.ly/2c2MqWX

Urheberrecht auf Augenhöhe
Seit 16 Jahren steht nun erneut die Reform des Urheberrechtsgesetzes auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag. Aber wie auch schon 2000/2001 machen starke Lobbyisten und Verwerterverbände es den Kreativen schwer, an faire Vergütungsregeln zu gelangen.
http://bit.ly/2c7veSD

Diese und viele andere interessante Filme rund um das Thema Arbeit und Gewerkschaft gibt es in unserer Mediathek zu sehen:
https://www.verdi.de/verditv

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Eure ver.di TV-Redaktion
Redaktion ver.di TV
ver.di Bundesverwaltung
Berlin


Samstag, 17. September 2016

Impressionen - Kundgebung gegen CETA und TTIP am 17. September in München!


CETA und TTIP, die Abkommen der EU mit Kanada und den USA, drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.