Donnerstag, 13. September 2012

Tarifabschluss - Tarifrunde Papierverarbeitung 2012!

Die Kolleginnen und Kollegen in der Buchbinderei und im Versand erhalten in den nächsten 24 Monaten eine tarifliche Lohnerhöhung von 6,1 Prozent.

 
- 3,1 % höhere Einkommen ab 1. November 2012

- 3,0 % zusätzlich ab 1. November 2013
- 24 Monate Laufzeit
- zusätzliche Anhebung der Azubivergütung


„Die Beschäftigten haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie für eine kräftige Lohnerhöhung notfalls auch streiken würden. Das hat die Arbeitgeber dazu bewogen, ihr erstes Angebot soweit nachzubessern, dass ein rascher Abschluss möglich wurde.“ So bewertete der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das erreichte Tarifergebnis.Die Verhandlungskommission bewertete den Abschluss ebenfalls positiv, da es gelang, die tabellenwirksamen Lohnerhöhungen auf insgesamt 6,1 % zu vereinbaren.

Der Manteltarifvertrag (95% Jahresleistung, zusätzliches Urlaubsgeld, 35-Stunden-Woche, Freischichten) gilt unverändert weiter!

Innerhalb der Erklärungsfrist (21.9.2012) wird nun die große Tarifkommission voraussichtlich am 18.9.2012 zusammentreten und das Tarifergebnis beraten. Die Verhandlungskommission hat die Annahme einstimmig empfohlen.

 Höheres Plus für Auszubildende
Im Tarifabschluss umgesetzt wurde darüber hinaus auch die ver.di-Forderung nach einer "Aufrundung" der Ausbildungsvergütungen.
Das bedeutet, dass die Auszubildenden eine höhere Tarifsteigerung haben – im Durchschnitt 6,8 Prozent.


Die Ausbildungsvergütungen und die gesamte prozentuale Erhöhung aus dem Tarifabschluss im Einzelnen:

Vergütung jetzt:       ab 01.11.2012        ab 01.11.2013        Erhöhung

1. Jahr: 752 Euro           780 Euro                   805 Euro                7,0%
2. Jahr: 820 Euro           850 Euro                   880 Euro                7,4%
3. Jahr: 887 Euro           915 Euro                   945 Euro                6,5%
4. Jahr: 954 Euro           985 Euro                1.015 Euro                6,4%

Nur Gewerkschaftsmitglieder haben rechtssicher Anspruch auf
Tariflöhne und -Gehälter!

Deshalb: Jetzt Mitglied bei ver.di werden! Auch als Azubi!

Tarifverträge schützen - Tarifverträge nützen!

Samstag, 8. September 2012

Ehrenbürger Beck – Ehre wem Ehre gebührt?

Foto: Richard Lechner
  Dr. Hans Dieter Beck, Verleger

  • Gesellschafter der Beck-Gruppe
  • Träger des Verdienstkreuzes 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland
  • Träger der Medaille „München leuchtet“
  • Ehrenpreis des Schwabinger Kunstpreises
  • Ehrenbürger der Stadt Nördlingen



 Ein honoriger Zeitgenosse „unser“ Dr. Beck. Das haben wir uns auch gedacht, denn er ist:

Eine Stütze dieser unserer Gesellschaft. Jawohl, denn das Verdienstkreuz 1. Klasse wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen.
Diese Leistungen hat er wohl erbracht, „unser“ Dr. Beck. Aber nicht alleine. Mitgemacht haben seine Vorväter und ihre Arbeiter und Angestellten. Mitgemacht haben auch die, die heute in seinen Verlagen arbeiten und wir, Drucker, Setzer, Buchbinder, Helfer und Sachbearbeiter in Nördlingen. Ohne uns – kein Verdienstkreuz!

Ein Freund der Landeshauptstadt Münchens
, denn als solcher hat er die Medaille „München leuchtet – den Freunden Münchens“, die offizielle Ehrung für besondere Verdienste um die Stadt München erhalten.
Ein Freund Münchens ja, aber auch ein Freund seiner Arbeiter und Angestellten? Greift man seinen Freunden in die Tasche? Gehört es sich,  seine Freunde in der Nördlinger Druckerei zu erpressen oder erpressen zu lassen? Nimmt man seinen Freunden Geld, um es in die eigene Tasche zu stecken?

Ein Mann der Kultur und Kunst. Aber sicher, denn der Schwabinger Kunstpreis und gar noch sein Ehrenpreis wird nur verliehen an Institutionen und Persönlichkeiten, die in besonderer Weise kulturelle und/oder künstlerische Leistungen für Schwabing erbracht haben. Und immerhin steht der C. H. Beck Verlag quasi mitten in Schwabing.
Aber zur Kultur gehört auch der respektvolle Umgang mit seinen Arbeitern und Angestellten in Nördlingen. Wer seine Mitarbeiter aber erpresst, wer mit der Angst der Menschen um ihre Existenz spielt, lässt den Respekt vermissen und verliert auch unseren Respekt.

Ein ehrbarer Kaufmann und Ehrenbürger. Ja, aber ehrbare Kaufleute geben gutes Geld für gute Ware oder gutes Geld für gute Arbeit. Und Ehrenbürger unterlassen es auch andere Bürger zu bedrohen, in Angst zu versetzen und ihre Lebensbedingungen zu verschlechtern.

Aber „unser“ Dr. Beck steht auch in sozialer Verantwortung gegenüber uns. Und diese nimmt er derzeit nicht wahr. Wir werden ihm helfen wieder auf den rechten Weg zu kommen!

Freitag, 7. September 2012

Bürgerinfo für die Rieser Bürger

Haben Sie 7.000 Euro zu verschenken?
Vielleicht an Herrn Dr. Hans Dieter Beck?

Wir sagen: „NEIN“ !!!

7.000 Euro oder auch 5.000 Euro oder 3.000 Euro hat kein normal arbeitender Mensch zu verschenken. Keiner! Der Nördlinger Ehrenbürger Dr. Hans Dieter Beck hat dies aber von seiner Belegschaft verlangt. In einer Blitzaktion im Mai 2011 ließ er durch den Hamburger Unternehmensberater Michael Apenberg und die Nördlinger Geschäftsleitung der Beck‘schen die Belegschaft wissen, dass er die Tarife nicht mehr anerkennt, den Tarifschutz vernichtet und ab sofort alle Beschäftigte neue Arbeitsverträge zu veränderten, wesentlich schlechteren Bedingungen unterschreiben sollen.

„Wie ein Messer an der Kehle!“

In Versammlungen und Einzelgesprächen wurde den Kolleginnen und Kollegen damit gedroht, dass man sich von der Druckerei trennen und betriebsbedingte Kündigungen aussprechen würde, wenn sie die schlechteren Arbeitsverträge nicht unterzeichnen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Belegschaft gegeneinander ausgespielt, umgeht den Betriebsrat und nimmt Gesprächsangebote der Gewerkschaft nicht ernst.
Gleichzeitig wird weiterhin massiv Druck auf die Belegschaft ausgeübt. Mit Anrufen zuhause wurde auch auf Ehepartner Druck ausgeübt. „Es war“, sagt Hans F. „als würde einem das Messer an die Kehle gesetzt“. Viele hielten dem Druck nicht stand und unterzeichneten die Arbeitsverträge.

Kulturbruch durch Dr. Hans Dieter Beck!

Die Unternehmensleitung, an vorderster Stelle Gesellschafter und Ehrenbürger Dr. Hans Dieter Beck vollzog damit einen radikalen Bruch bisheriger Unternehmenskultur:
Anstatt Gespräch und Akzeptanz, nun Erpressung, Druck und, – ja, man muss es so sagen, der Griff in die Taschen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Angriff auf ihre wöchentliche Arbeitszeit und ihr Verfügungsrecht über ihre Freizeit. Kurz vor ihrem 250jährigen Jubiläum vergeht sich die traditionsreiche und bisher verlässliche Beck‘sche an ihrer Belegschaft. Es ist eine Schande und eine Beleidigung für die Arbeitnehmer, die Jahre und Jahrzehnte dort ihre Haut und Arbeitskraft zu Markte getragen haben und den Reichtum der Familie Beck gemehrt haben.

Der Marktführer greift seinen Beschäftigten in die Tasche!

Allen Kolleginnen und Kollegen ist klar, dass sie lange unter verhältnismäßig guten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen arbeiten konnten. Allen ist klar, dass dies in anderen Betrieben nicht immer der Fall war und ist. Aber der Beck-Konzern ist die Nummer Eins der juristischen Verlage in Deutschland und nicht irgendwer. Beck ist auch im Online-Geschäft sehr erfolgreich und nach eigenen Aussagen von Hans Dieter Beck werden etwaige Verlust im Printbereich mit Gewinnen aus dem neuen Geschäft locker ausgeglichen. Im April 2012 sagte er in einem Interview  in BuchMarkt:

„Durch unsere Aufstellung … und der immerhin beachtlichen Größe unserer Beck-Gruppe – sie verfügt ja auch über eine große Druckerei und eine beachtliche Zahl an Buchhandlungen... müsste es uns in jedem Fall gelingen, uns auf dem deutschen Markt zu behaupten.“


Dazu passt auch die Aussage von Dr. Hans Dieter Beck auf der Mitarbeiterversammlung der Druckerei am 04. Juli 2012: “Geld ist genügend da“.

Aber die Marktbehauptung soll offensichtlich nicht auf der Verlegerkunst von Beck und der Kompetenz seiner Manager beruhen, sondern auf Kosten und zu Lasten seiner Beschäftigten erfolgen. Dagegen wehren wir uns jetzt, da der erste Schock über das Verhalten unseres Arbeitgebers überwunden ist.

Wir haben nichts als unsere Arbeitskraft!

Jeder, der den Unterhalt für seine Familie durch eigene Hände Arbeit verdienen muss, weiß, dass trotz schwäbischer Sparsamkeit, die Reichtümer nicht in den Himmel wachsen. Jeder weiß, dass wir und unsere Familien auf ein auskömmliches Einkommen ange-wiesen sind. Wer Löhne und Gehälter kürzt oder Arbeitszeit ohne Bezahlung verlängert, der vermindert den Wert unserer Arbeitskraft. Der geht uns nicht nur finanziell ans Eingemachte, sondern er geht uns auch und vor allem an unsere Würde. Das haben Dr. Hans Dieter Beck und seine Handlanger getan. Sie haben von uns   5 Stunden unbezahlte Ar-beit pro Woche gefordert, tarifliche und außertarifliche Leistungen gestrichen:

Beispiel: Rotationsdrucker

Unbezahlte Arbeit                2.727 Euro
Unbezahlte Zuschläge          881 Euro
Weniger Jahresleistung        710 Euro
Kein Urlaubsgeld                 568 Euro
Keine tarifl. Einmalzahlung   280 Euro 
Gesamt                               5.386 Euro

Da die entscheidenden Verschlechter-ungen erst zum 1. Oktober 2011 in Kraft traten, sind die Einbußen in diesem ersten Jahr nicht in vollem Umfang zum Tragen gekommen. Für die nächsten 12 Monate kommen daher weitere 1.664 Euro dazu.
Das macht einen Verlust für einen Rotationsdrucker von 7.931 Euro pro Jahr / 661 Euro pro Monat.

Lohn- und Gehaltsraub ist auch Rentenraub!

Damit nicht genug! Diese, durch den Arbeitgeber Beck abgepressten Einkommensverluste haben auch eine Rentenminderung von 6,50 Euro pro Monat zur Folge. Und das Jahr für Jahr. Den Kolleginnen und Kollegen, die noch 20 Jahre zu arbeiten haben, fehlen dann ca. 130 Euro Rente pro Monat. Bei einem angenommenen Rentenbezug von 10 Jahren sind das ca. 15.600 Euro, die nach einem langen Arbeitsleben fehlen. In einer Betriebsversammlung im Juni letzten Jahres sprach Dr. Hans Dieter Beck von einem „harmlosen Verzicht von 5 %“. Er und seine Berater können anscheinend nicht rechnen, denn danach müsste ein Drucker 140.000 Euro im Jahr verdienen. Aber vielleicht zeigt diese Aussage auch schon, wie weit sich Dr. Hans Dieter Beck, seine Berater und seine Führungskräfte von der Realität der Menschen in seinem  Unternehmen, die an seinem Wohlstand und seinem Ruf mitgeschaffen haben, schon entfernt hat.

Und die Anderen?

Und es trifft jeden, der der üblen Erpressung vom vergangenen Jahr nicht standgehalten hat.  Jeden, der aus Angst um seine Familie und aus Angst um die Zukunft seiner Kinder diesen abgepressten und verschlechterten Arbeitsvertrag unterschrieben hat. So trifft es einen Rotationshelfer mit 6.009 Euro pro Jahr / 501 Euro pro Monat. Eine Angestellte trifft es mit 7.186 Euro pro Jahr / 599 Euro pro Monat.

Wir wurden überrumpelt,
aber wir lassen uns das nicht mehr bieten!


Es geht uns nicht um Mitleid. Es geht einzig und allein um die Frage, ob sich Beschäftigte, wie wir, in der Beck’sche diese Dinge gefallen lassen müssen. Ob es in diesem Land so ist, dass die Unternehmer uns ohne jegliche Rücksicht in die Tasche greifen dürfen, wann immer sie es wollen. Und ob sie unsere Arbeitskraft im Handstreich entwerten dürfen oder nicht. Die Becksche ist nicht das einzige Unternehmen, das sich mit dieser Praxis hervortut. Und die sogenannten Unternehmensberater streunen überall in den Betrieben des Landes herum und empfehlen meistens nur eines: Ein Betrieb kann saniert werden, in dem man die Personalkosten senkt. Wir waren im letzten Jahr überrascht und haben uns überrumpeln lassen. Aber wir können und werden uns das nicht länger bieten lassen!

Auftrag erfüllt: Boni für die Chefs!

Wir werden uns das nicht mehr bieten lassen, weil sich in diesem Frühjahr herausgestellt hat, dass nach erfülltem Auftrag, die Belegschaft einzuschüchtern und auszuplündern, einíge der Führungskräfte Extrazahlungen für ihre „Leistungen“ erhalten haben. Inzwischen wurde das zwar dementiert. Aber dementieren kommt offensichtlich von Demenz. Da wissen einige nicht mehr, was sie Wochen zuvor noch öffentlich verkündet haben. Aber wir vergessen solche Aussagen nicht!

Bei unseren Buchbindern fing die Erpressung an!

Wir wissen heute, dass wir unserem Arbeitgeber und auch Herrn Dr. Hans Dieter Beck als Person zu lange und zu viel vertraut haben. Das müssen wir uns wohl auch mit selber ankreiden. Denn die erste Erpressung fing schon im Jahr 2008 an. Da tat man so, als ob Bücher ohne Buchbinder zu produzieren sind. Die Druckereileitung hat damals mit der gesellschaftsrechtlichen Abtrennung der Buchbinderei gedroht, wenn wir es nicht  zulassen, dass die dort beschäftigten Kolleginnen und Kollegen aus dem Drucktarif, in den im Vergleich dazu für den Arbeitgeber wesentlich günstigeren Tarif für die Papierverarbeitung wechseln. Wir haben das damals hingenommen, weil wir dafür weiterhin eine einheitliche Belegschaft bleiben konnten. Aus heutiger Sicht war diese damalige Einigung die Einladung zur jetzigen Tarifflucht. Aus heutiger Sicht hätten wir für den Drucktarif für alle kämpfen sollen. Jetzt ist es soweit.

Drucktarif für alle! Basta!

Wir, die Beschäftigten der Beck’schen stellen keine unerfüllbaren und schon gar keine unverschämten Forderungen. Wir fordern für alle die Mindestbedingungen für Druckereien und Buchproduzenten. Und diese Mindestbedingungen stehen in den Tarifverträgen für die Druckindustrie. Wir wollen ein Ende der Erpressungen durch den Arbeitgeber. Ein Ende der Drohungen mit Schließung der Druckerei und Kündigungen. Wenn die Gesellschafter sich entscheiden, die Nördlinger Druckerei zu schließen, werden sie dies tun, ohne uns vorher zu fragen.

Wir wollen weiterhin in der Druckerei C.H. Beck Nördlingen zu fairen Bedingungen ohne Angst und Demotivation unserer Arbeit nachgehen. Wir leisten gute Arbeit und sind hochqualifizierte Beschäftigte des Beck Konzerns. Ohne unsere Arbeit wäre der Beck Konzern und die Gebrüder Beck, sowie deren Kinder und Enkel, nicht das was sie heute sind. Diese unsere Arbeit ist einen fairen Lohn und anständige Arbeitsbedingungen wert.





Freitag, 31. August 2012

Autoren protestieren gegen die Tarifflucht bei der Nördlinger Druckerei des C. H. Beck Verlages!

Hardliner des Verlages und der Druckerei verweigern jeglichen Dialog!


Statt auf Dialog zu setzen, verweigern sowohl die Konzernleitung in München als auch die Druckereileitung in Nördlingen jeglichen Dialog. Gesprächsangebote seitens ver.di, um eine tarifliche Lösung zu finden, werden ignoriert bzw. abgelehnt.
Wer diese Politik betreibt und der zuständigen Gewerkschaft die Türe vor der Nase zuknallt, darf sich als Verleger und Druckereileiter nicht über die schlechte Stimmung in der Belegschaft und die weiteren Reaktionen der Beschäftigten wundern.

Die Linie der Konzern- und Druckereileitung ist:
Drohen mit Kündigungen, Arbeitsplatzverlust und gar Schließung der Druckerei. Zuletzt so geäußert auf der Betriebsversammlung am 23. Juli 2012.

Autoren protestieren gegen Tarifflucht!


Die Autoren Sibylle Spoo, Micha Heilmann, Dr. Thomas Klebe und Jürgen Ratayczak des Basiskommentars zum Betriebsverfassungsgesetz, der im Bund-Verlag erscheint, haben gegen die Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck in einem Brief an die beiden Verleger in München protestiert.

Weitere Informationen, sowie der Brief der Autoren an die beiden Verleger des C.H. Beck Verlages finden Sie unter der Rubrik:  Aktuelles aus dem Bereich Druckindustrie! 

www.druck.verdi.de/druckindustrie

Ein Jahr Tarifflucht - Das ist ein Jahr zuviel!

Freitag, 24. August 2012

Führungskraft startet Mitarbeiterumfrage und empfielt auch gleich die passende Antwort!



Fragen, die man sich stellen sollte“ - Niveau der Umfrage ist höchst bedenklich!

Der Bereichsleiter der Buchbinderei hat wohl das Ziel, das Betriebsklima zu verbessern und seine Mitarbeiter zu motivieren. Ein Ziel, dem man nur zustimmen kann.
Ob dies mittels dieser Mitarbeiterumfrage und der gestellten Suggestiv-Fragestellungen geschehen kann, ist höchst zweifelhaft.
Das „gewisse Fingerspitzengefühl“ einer Führungskraft des Beck-Konzerns bleibt da wohl völlig auf der Strecke!

Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung, auf diese Art Umfrage zu antworten!


Die weitere Bewertung überlassen wir den Kolleginnen und Kollegen der Buchbinderei und natürlich allen Leserinnen und Lesern dieser Blogseite. 
Schreiben Sie uns ihre Meinung!
 






Donnerstag, 23. August 2012

Start der Tarifrunde in der Papierverarbeitung für Buchbinderei und Versand!

Die Arbeitgeber der Papierverarbeitung wollen unsere Kolleginnen und Kollegen wieder mal schlechter als in anderen Branchen bezahlen!


“Die Beschäftigten haben ein deutlich besseres Angebot verdient“. Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das Angebot der Arbeitgeber in der 1. Verhandlungsrunde.
Er kritisierte, dass die Arbeitgeber offenbar meinen, die Beschäftigten ließen sich mit einer Lohn- und Gehaltserhöhung abspeisen, die sehr weit unter den Tarifabschlüssen dieses Jahres in den anderen Branchen liegt.

Unsere Forderung 6,5 % für 12 Monate!

Die gute wirtschaftliche Entwicklung der Branche seit dem letzten Tarifabschluss 2010 ist der beste Grund, die Arbeitsleistung der Kolleginnen und Kollegen mit einem ordentlichen Plus im Geldbeutel zu würdigen.
Dennoch haben es die Arbeitgeber abgelehnt, die von uns dargestellte gute wirtschaftliche Entwicklung der Branche in einer auszuhandelnden Lohnerhöhung zu berücksichtigen.

Dem entsprechend lautete dann auch ihr Vorschlag, der sich sehr nahe an einem Tarifabschluss orientiert, so die Arbeitgeber:

- ein Nullmonat September
- ab Oktober 2012 - 3,1 %
- ab November 2013 - 2,4 %
- Laufzeit bis September 2012

5,5 % bei einer Laufzeit von 25 Monaten, das ist deutlich schlechter, als die Branchen wie Metallindustrie und Chemie.

Auch bei Beck in Nördlingen bringen die Kolleginnen und Kollegen in der Buchbinderei und im Versand jeden Tag volle Leistung.

Deshalb akzeptieren wir keinen schlechteren Lohnabschluss als in anderen Branchen!

Nur in einer Tarifrunde haben wir die Möglichkeit unser
monatliches Einkommen zu verbessern!
 
Jetzt für einen guten Tarifabschluss kämpfen!


Jetzt Mitglied bei ver.di werden!

Samstag, 18. August 2012

Anwälte attackieren ver.di-Blog!

Unser verdi-Blog: eine Erfolgsgeschichte!


Seit dem Start unseres C.H. Beck-ver.di Blog am 25. Juni 2012, haben wir mehr als 15.000 Zugriffe bzw. Leser der Blog-Beiträge. Die Tarifflucht der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie und die daraus resultierenden abgepressten massiven Einkommensverluste sind ein Grund für die Einrichtung dieses Blogs. 
Weitere Themen sind u. a. das Verhalten von Führungskräften, Bonuszahlungen, Tarifverhandlungen, die abgepressten Zusatzverträge und weitere betriebliche Konflikte.

Die Anzahl und die Inhalte der Kommentare zeigen, dass die Leserinnen und Leser dieses Blogs sich mit diesen Themen identifizieren und dort wo angebracht, die aktuellen Zustände bei C. H. Beck kritisieren. 

Führungskräfte mobilisieren ihre Anwälte! 

Am 10. August 2012 wurde der Kommentar "Genügend Geld dazu sollte vorhanden sein"..., von einem anonymen Leser veröffentlicht. Im Kommentar folgte dann eine Aufzählung von verschiedenen Personalkosten,  einer  tariflichen Eingruppierung, Prämienzahlungen, usw., die kritisiert werden. Ferner wird verwiesen auf die Aussage von Dr. Beck auf der letzten Mitarbeiterversammlung, wo er erklärte, dass genügend Geld da ist. Abschließend heißt es dann weiter: Dieses Geld gehört anständig und gerecht verteilt. Wir haben es mit erarbeitet und deshalb verdient!

Eine Führungskraft der mittleren Führungsebene schaltete nun einen Rechtsanwalt ein. Einige Äußerungen im Kommentar, u. a. die nicht korrekte Bezeichnung der Tätigkeit führen hier "zu einer herabsetzenden Meinungsäußerung mit beleidigender Wertung, welche unsere Mandantschaft in ihrer persönlichen Ehre verletzt", so  ihr Rechtsanwalt.  

Am 28. Juli 2012 erschien ein Kommentar, der sich überwiegend mit der Betriebsversammlung vom 21.Juli 2012 befasste. Kritisiert wurden Druckereileiter Höhn, Herr Saßnink, sowie Dr. Beck in Verbindung mit den Themen Motivation, Mitarbeiterführung und Sozialkompetenz. Kritik gab es auch an Führungskräften der mittleren Führungsebene. Weiter heißt es: "AN ALLE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN: Wir müssen standhaft bleiben! Was uns nicht kaputt macht, macht uns stark"!

Aufgrund der beiden Kommentare vom 28. Juli und vom 10. August 2012 schaltete eine weitere Führungskraft der mittleren Ebene ebenfalls einen Rechtsanwalt ein. Nach Ansicht seines Rechtsanwaltes stellen die  verwendeten Formulierungen eine herabsetzende Meinungsäußerung mit beleidigender und ehrverletzender Wertung dar.

Wie sehen wir die Sache?

Als Blogredaktion sind wir der Aufaasung, dass jeder, entsprechend dem Grundgesetz das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. 

Das Gesetz sagt aber auch, dass ehrverletzende oder beleidigende Äußerungen nicht Inhalt eines Posts und/oder Kommentars sein dürfen.


Der Redaktion dieses Blogs geht es nicht darum, jahrelange Rechtsstreite darüber zu führen, ob einzelne Worte, Halbsätze oder Passagen nun exakt einer höchstrichterlichen Rechtsprechung standhalten oder auch nicht.

Wir wollen den Kolleginnen und Kollegen und den Leserinnen und Lesern aktuelle Themen schnell, lesbar und interessant aufzubereiten und weiterzugeben. Viele unserer Leserinnen und Leser nehmen das dankbar auf und beteiligen sich selbst mit Kommentaren. Presserechtlich ist für diese Kommentare aber die Redaktion verantwortlich. 

Ein Rechtsstreit bringt unseren Leserinnen und Lesern nichts. Deshalb haben wir uns als Blogeredaktion entschlossen, die beiden Kommentare zu löschen. Sollte dies ein Versuch sein, diesen Blog "mundtot zu machen", ist dieser Versuch  gescheitert!

Wir machen weiter!

Dieser Blog lebt solange, solange Ungerechtigkeit und Tarifflucht in diesem Konzern existieren und solange es engagierte Kolleginnen und Kollegen gibt, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen.

Mehr als 15.000 Zugriffe in acht Wochen geben uns Recht.

Ein Jahr Tarifflucht, ist ein Jahr zuviel!

 

Eure Redaktion des C.H. Beck Blog.




Dienstag, 14. August 2012

RECHT SO!


Kein Verfall des Urlaubs wegen Krankheit bei der Druckerei C. H. Beck! 


DGB-Rechtsschutz vertritt erfolgreich ver.di-Mitglieder vor dem Arbeitsgericht.


Krankheit und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit kann jeden von uns treffen.
Wenn dann der Resturlaub wegen Krankheit nicht mehr genommen werden kann bzw. der Arbeitgeber diesen Resturlaub streicht, dann haben die Betroffenen das Nachsehen.

So auch zwei ver.di-Mitglieder und Beschäftigte der Druckerei C. H. Beck.
Ein betroffener Arbeitnehmer war vom September 2010 bis Mai 2011 arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund der Erkrankung war es dem Kollegen nicht möglich, seinen Urlaubsanspruch aus 2010 vollständig einzubringen. Der Arbeitgeber hat dem Kollegen den Resturlaubsanspruch von 74 Stunden gestrichen bzw. ihm mitgeteilt, dass diese 74 Stunden verfallen sind. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Druckindustrie Anwendung.

Nach erfolgloser Geltendmachung seines Resturlaubs bei der Geschäftsleitung, beantragte der Kollege bei ver.di Rechtsschutz. Vertreten durch die Juristin Maria Wittgen von der DGB-Rechtsschutz GmbH in Augsburg, wurde beim Arbeitsgericht Klage eingereicht.

Der Kollege begehrt mit seiner beim Arbeitsgericht Augsburg eingegangenen Klage die Gutschrift von 74 Stunden auf seinem Urlaubskonto.

Unsere Juristin Maria Wittgen ist der Auffassung, dass sowohl der gesetzliche Mindesturlaub als auch der tarifliche Mehrurlaub nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verfallen.
Denn der Manteltarifvertrag für die Druckindustrie differenziere nicht zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub und enthalte auch keine vom Bundesurlaubsgesetz wesentlich abweichende Regelung zum Verfall von Urlaubsansprüchen.

Die Arbeitgeberseite ist der Meinung, dass es im Manteltarifvertrag für die Druckindustrie sehr wohl deutliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Tarifvertragsparteien zwischen dem gesetzlichen und dem tariflichen Mindesturlaub differenzieren wollen.

Das Arbeitsgericht Augsburg hat entschieden, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Gutschrift von 74 Urlaubsstunden aus dem Jahr 2010 auf seinem Urlaubskonto hat. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers aus 2010 ist, auch soweit es sich um einen tariflichen Mehrurlaub handelt, nicht verfallen.

In dem nahezu gleichgelagerten weiteren Parallel-Verfahren konnte Kollegin Maria Wittgen für das ver.di-Mitglied erreichen, dass dem Arbeitnehmer 95 Stunden auf seinem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.

Gegen beide Urteile des Arbeitsgericht Augsburg legte die Arbeitgeberseite Berufung beim Landesarbeitsgericht München ein.

Beim Kammertermin am Landesarbeitsgericht nahm die Arbeitgeberseite, nach den Ausführungen des Vorsitzenden, die Berufung zurück.
Somit sind die beiden positiven Urteile des Arbeitsgerichtes Augsburg für unsere beiden Kollegen rechtskräftig und sie erhalten ihre 74 bzw. 95 Urlaubsstunden auf dem Urlaubskonto gutgeschrieben!
 

Ein schöner Erfolg für die beiden Kollegen!

Dieses nun rechtskräftige Urteil bringt auch Rechtssicherheit für Kolleginnen und Kollegen, die in eine vergleichbare Situation geraten.


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

Mittwoch, 8. August 2012

6,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt!

Ohne uns gibt es keine Bücher!


Start der Tarifrunde 2012 für die Kolleginnen und Kollegen in der Buchbinderei und im Versand!



Zum 1. September 2012 fordern wir für 12 Monate eine monatliche Erhöhung um 6,5 Prozent. Darüber hinaus sollen die Ausbildungsvergütungen zusätzlich angehoben werden.



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

jetzt ist Zahltag für die gute wirtschaftliche Entwicklung der Branche, sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke nach der Sitzung der Tarifkommission für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie.

Mit vielen Überstunden haben die Beschäftigten dafür gesorgt, dass die Umsatz-Einnahmen dieser Branche kräftig ansteigen. Die Beschäftigten haben mit viel beruflichem Engagement auch für eine hohe Prouktivität gesort.

Es ist deshalb höchste Zeit, dass diese Leistung durch eine ordentliche Lohn- und Gehaltserhöhung anerkannt wird, damit auch die Berufe und die Beschäftigung in der Papierverarbeitung attraktiv bleiben.

Beschlossen wurde auch, den Manteltarifvertrag noch nicht zu kündigen und stattdessen nach Abschluss der Lohn- und Gehaltsrunde dieses Thema auf einer Arbeitszeitkonferenz noch einmal besonders zu beraten.

Die erste Verhandlungsrunde findet am 17. August statt. Die tarifliche Friedenspflicht endet am 1. September 2012.


Bitte bedenkt: Nur in einer Tarifrunde haben wir die Möglichkeit, unser monatliches Einkommen zu verbessern. Nur wer mitmacht und mitgestaltet, sorgt dafür. Nur zuschauen und abwarten wird nicht ausreichen.

Deshalb macht mit. Packen wir es gemeinsam an!

Tarife nützen, Tarife schützen - Mitglied bei ver.di werden!