Donnerstag, 24. April 2014

Satire - Umstrukturierungen – Neues Personal…


Umstrukturierungsmaßnahmen in der Süßwaren-Firma. Die Abteilungsleitung wird durch eine Militärdiktatur ersetzt.
 

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Mittwoch, 16. April 2014

Unternehmensleitung in München greift den Vorschlag des Arbeitsgerichts auf und gibt Zustimmung für gerichtlichen Vergleich!


Nach drei rechtskräftigen Urteilen um die Zusatzverträge bei der Druckerei C.H. Beck, die zugunsten der Kläger (Beschäftigten) entschieden wurden, werden wohl auch die weiteren anhängigen Verfahren zu Gunsten der Klägerinnen und Kläger entschieden, so das Arbeitsgericht. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Strittig ist zwischen den Klägern und der Beklagten nach wie vor, ab welchem Zeitpunkt den Kolleginnen und Kollegen die geltend gemachten Ansprüche zustehen. 

Der Vorsitzende Richter schlug den Beteiligten einen gerichtlichen Vergleich vor, der sinngemäß lautet:
Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen. Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.

Auf Basis dieses Vorschlags werden nun die Juristen (Kläger und Beklagtenseite) die Zahlen bzw. Forderungen austauschen und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Dieser Vergleichsvorschlag geht dann den Kolleginnen und Kollegen zu und Bedarf deren Zustimmung.

Bei Annahme des Vergleichs würden weitere jahrelange Gerichtsverfahren –möglicherweise bis in die 3. Instanz – vermieden werden. 

Donnerstag, 10. April 2014

Und schon wieder ein Unternehmensberater in der Druckerei C.H. Beck…

Reicht der Tarifwechsel in die Papierverarbeitung nicht mehr aus?

Diesmal ist die Buchbinderei im Visier eines Unternehmensberaters. Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, dass dieser Einsatz des Unternehmensberaters Michael Köhnlein von der Steinbeis Media Publishing & Management GmbH aus Altusried im Allgäu direkt von ganz oben aus der Münchner Zentrale kommt.

Auch hier sollen wohl nach dem Satz und den e-Medien alle Bereiche der Buchbinderei durchleuchtet werden.

Was kann verbessert werden?

Was kann noch mehr optimiert werden?

Gibt es weitere Investitionen?

Die Buchbinderei Beschäftigten haben da aber eine andere Sichtweise der Dinge:
  • Wir haben ein personelles Problem der Unterbesetzung
  • Erfahrene Mitarbeiter müssen gehen – Ersatz mit befristeten Verträgen – Nach Einarbeitung,  auslaufen der Befristungen
  • Wir haben organisatorische Probleme mit zwei Standorten (Alt und Neubau)
  • Büros „auf Stelzen“ sind keine Alternative für eine Zusammenlegung der beiden Standorte
Die Beschäftigten der Buchbinderei wurden in keinster Weise in diesen Prozess mit eingebunden. Warum nicht?

Nach dem Drucktarif kamen die Tarifverträge der Papierverarbeitung. Dann kamen Leiharbeit, und Abrufkräfte. Mittlerweile haben auch Werkverträge Einzug gehalten. Mehrere Maschinen sind jetzt bereits mit Werkverträgen besetzt. Befristungen laufen aus bzw. werden nicht in ein normales und unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Stattdessen werden neue befristete Mitarbeiter eingestellt.

 Ist dies die neue Personalpolitik im Hause Beck?

Was kommt als nächstes auf die Kolleginnen und Kollegen zu?

Donnerstag, 3. April 2014

Unternehmensberatung wieder einmal in der Druckerei C.H. Beck!

Neuausrichtung der Bereiche Satz und e-Medien!

Wieder einmal ist in der Druckerei C.H. Beck ein Unternehmensberater tätig, diesmal für die Bereiche Satz und e-Medien. Auf einer Mitarbeiterversammlung wurden die Beschäftigten darüber informiert, dass die SDZeCOM GmbH & Co. KG – namentlich der Geschäftsführer Franz Schwarz – die Aufgabe hat, alle Programme und Produkte „zu durchleuchten“.

Ganz offensichtlich sind die Nördlinger Geschäftsleitung wie auch die Unternehmensleitung in München unzufrieden mit der Positionierung der Bereiche Satz und e-Medien. Wurde dies von den verantwortlichen Führungskräften verschlafen?

Was kommt nach Tarifflucht und Zusatzverträgen?

Die Beschäftigten im Satz und in den e-Medien sind verunsichert. Es stellen sich viele Fragen für die Beschäftigten:

·         Welchen Auftrag hat die Unternehmensberatung? Welche Ziele?
·         Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele?
·         Warum holte man sich einen Unternehmensberater ins Haus, der selbst eine eigene Firma hat.
·         Warum holt man sich eine Unternehmensberatung bzw. ein Unternehmen ins Haus, das möglicherweise in Konkurrenz zu uns steht? Gibt es hier eine Konkurrenzsituation zu SDZeCOM?
·         Wie werden – auch personelle – Maßnahmen zur Erreichung der erarbeiteten Ergebnisse umgesetzt?
·         Kommt nach Tarifflucht und Zusatzverträgen nun die Ausgliederung der Bereiche Satz und e-Medien in ein eigenes Unternehmen? Ist dies der erste Schritt?

Die Frage muss erlaubt sein, ob unsere Führungskräfte im Satz und den e-Medien in der Lage sind, das Know How dieser Bereiche und der Beschäftigten am Markt für die Zukunft zu platzieren.

Wird auch überprüft, ob wir in diesen Bereichen nicht eine aufgeblähte mittlere Führungsebene und den damit verbunden Gehaltskosten haben. „Haben wir also zu viele Häuptlinge und zu wenig Indianer“?

Wann werden die Beschäftigten im Satz und den e-Medien mehr wissen?

Vielleicht stellt sich aber dann die Frage:
Wann kommt der nächste Unternehmensberater in die Druckerei C.H. Beck?

Donnerstag, 27. März 2014

Arbeitsgerichtstermin um Zusatzverträge am 25. März!

Arbeitsgericht schlägt erneut gerichtlichen Vergleich vor!

Nach drei rechtskräftigen Urteilen um die Zusatzverträge bei der Druckerei C.H. Beck, die zugunsten der Kläger (Beschäftigten) entschieden wurden, werden wohl auch die weiteren anhängigen Verfahren zu Gunsten der Klägerinnen und Kläger entschieden. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Strittig ist zwischen den Klägern und der Beklagten nach wie vor, ab welchem Zeitpunkt den Kolleginnen und Kollegen die geltend gemachten Ansprüche zustehen. 

Der Vorsitzende Richter schlug den Beteiligten erneut – wie bereits in dem Gerichtstermin am 26.11.2013 – einen gerichtlichen Vergleich vor, der sinngemäß lautet:

Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen. Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.

Der Vorsitzende Richter gab der Anwältin der Beklagten mit auf den Weg, dass man sich auf Arbeitgeberseite zu einem Vergleich durchringen sollte. Die Arbeitgeberseite muss  nun vorrangig entscheiden, ob sie zu einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag ihre Zustimmung gibt, eine Befriedung in dieser Sache will oder weitere Gerichtsverfahren notwendig werden.
Für die Arbeitnehmerseite machte unsere Juristin gegenüber dem Gericht deutlich, dass wir alles gerne diskutieren, auch Vergleichsvorschläge.

Der nächste Gerichtstermin findet am 15. April 2014 um 10.15 Uhr in Donauwörth statt.

Mittwoch, 19. März 2014

Drucker, Verlagsangestellte, Redakteure, Volontäre der Augsburger Allgemeine und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Warnstreik!



Gemeinsam für Lohnerhöhungen und gegen tarifliche Verschlechterungen!

 

 

Rund 700 Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf von ver.di zum Warnstreik am 19. März. Drucker, Verlagsangestellte, Redakteurinnen und Redakteure und Volontärinnen und Volontäre der Augsburger Allgemeine und des Allgäuer Zeitungsverlages aus Kempten und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes streiken für angemessene Lohnerhöhungen und gegen die Verschlechterung ihrer Tarifverträge.

 Kundgebung auf dem Rathausplatz in Augsburg

 


Eine Demo durch Augsburg und die anschließende Kundgebung auf dem Augsburger Rathausplatz waren dann der Abschluss und Höhepunkt dieses ersten Streiktages.

So unterschiedlich die Branchen, Berufe und Tätigkeiten auch sind, eines verbindet die Kolleginnen und Kollegen auf dem Rathausplatz alle. Alle Tarifbereiche/Branchen sind in einem gekündigten Zustand. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die Arbeitgeber immer öfters gegenüber den Beschäftigten massive Einbußen fordern bzw. diese abpressen. Dies gilt sowohl für die Druckindustrie als auch für Zeitungsverlage.

 

Deshalb streiken Drucker, Verlagsangestellte, Redakteure und Volontäre gemeinsam mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, weil sich die ArbeitnehmerInnen nicht mehr anders zur Wehr setzen können.
 
 
Wir wehren uns dagegen – wir streiken, weil wir es nicht hinnehmen, dass unsere Arbeits- und Einkommensbedingungen massiv verschlechtert werden sollen, so die einhellige Meinung!

Wir streiken aus gutem Grund, mit Augenmaß und mit Recht, denn Streikrecht ist Grundrecht.  

Streik ist die einzige Möglichkeit der Gegenwehr, die abhängig Beschäftigte haben. 

Wir haben uns entschieden. Wir lassen uns nicht mehr alles gefallen!

Weitere Informationen und Bilder unter: www.augsburg.verdi.de

Dienstag, 11. März 2014

Fragen und Antworten zum Rentenpaket der Bundesregierung!

Rente mit 63
 
Das Rentenpaket der Bundesregierung ist noch nicht verabschiedet, aber viele ver.di-Mitglieder wollen wissen, was es ihnen bringt.
Hier die Antworten auf einige besonders oft gestellte Fragen.

Wir haben die Antworten auf einige besonders oft gestellte Fragen zusammengestellt und auf unserer Internetseite – www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de – veröffentlicht.

Montag, 3. März 2014

Tarifrunde Druckindustrie – auch für den "Tarifflüchtling Druckerei C.H. Beck" nicht unwichtig!

Arbeitgeberangebot völlig unakzeptabel!

Neben den Beschäftigten aus Zeitungsredaktionen haben in der vergangenen Woche auch die Beschäftigten aus der Druckindustrie und regionalen Zeitungsverlagen mit Warnstreiks gegen die völlig unzureichenden Lohnangebote der Arbeitgeber protestiert.

Der Druck-Arbeitgeberverband bvdm bietet lediglich eine Einmalzahlung von 400 Euro für dieses und magere 1,8 % für nächstes Jahr.

Die ver.di-Tarifkommission für die Druckindustrie hatte im November eine Forderung von 5,5 % beschlossen.

Mit den Warnstreiks und den begleitenden Protestaktionen machten die Beschäftigten deutlich, dass sie mehr verdient haben, als das Mini-Angebot des bvdm. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen sich nicht weiter von der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland abkoppeln lassen. Die Preise für Lebensmittel, Wohnen und Verkehr steigen beständig an, während die Einkommen in der Druckindustrie deutlich hinterherhinken. Damit muss nun Schluss sein!

Die Verhandlungen in der Druckindustrie werden am 12. März in Hamburg fortgesetzt. Bis dahin ist Zeit für weitere Diskussion und Proteste in den Betrieben.

Sonntag, 23. Februar 2014

Pressemitteilung



Kirchen rufen gemeinsam zu Betriebsratswahlen auf/ "Arbeit muss den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden"

Zu den Betriebswahlen vom 1. März bis zum 31. Mai 2014 rufen die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland auf. "
Was wir heute brauchen, ist eine neue Debatte darüber, wie die Arbeit humaner gestaltet werden kann. Die Arbeit muss wieder stärker den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden", fordern der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dr. h.c. Nikolaus Schneider, in einem gemein-samen Aufruf. Damit dies möglich werde, engagierten sich die Kirchen gemeinsam mit den gewählten Arbeitsnehmervertretungen in den Betrieben für eine solidarische und gerechte Arbeitswelt.
Die künftigen Herausforderungen für die Arbeit der Betriebsräte werden von den Veränderungen der Erwerbsarbeit vorgegeben, heißt es in dem Aufruf weiter. "Unsere Arbeitswelt hat heute zwei Gesichter: Auf der einen Seite gibt die gestiegene Beschäftigungsrate den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit und ermöglicht vielen ein gutes Einkommen." Auf der anderen Seite aber habe die gute wirtschaftliche Entwicklung ihren Preis: "Der Druck auf die Beschäftigten nimmt weiter zu. Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden.
Die Folgen von permanenter Überforderung und Leistungsdruck äußern sich insbesondere in der Zunahme psychischer Erkrankungen, einer Entwicklung, die in den letzten Jahren zum Teil alarmierende Ausmaße erreicht hat", schreiben Erzbischof Zollitsch und der EKD-Ratsvorsitzende

Sie fügen hinzu: "Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, braucht es starke Interessensvertretungen in den Betrieben". 

Pressestelle der EKD

Sonntag, 16. Februar 2014

Tipps für den Notfall!




… wenn es überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“



1.      Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!

2.      Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!

3.      Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.

4.      Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.

5.      Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.

6.      Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.

7.      Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.


Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg.