Donnerstag, 28. August 2014

Pressemitteilung ver.di: Die Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei bei C.H. Beck in Nördlingen wird eingestellt.


Prekäre Beschäftigung bei C.H. Beck weiter auf dem Vormarsch. Tarifflucht, Zusatzverträge, Leiharbeit  und jetzt die deutliche Ausweitung der Werkvertragsvergabe!


Völlig überraschend wurden die Beschäftigten der Buchbinderei und der Betriebsrat von C.H. Beck in Nördlingen vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Geschäftsleitung hat die Entscheidung getroffen, die Produktionsbereiche Sammelheftung und Adressierung als Werkvertrag an ein externes Unternehmen zu vergeben. Die entsprechenden Maschinen werden an dieses Unternehmen vermietet. Der komplette Bereich der Fachzeitschriften des C.H. Beck Verlages wird künftig nicht mehr von der hauseigenen Druckerei in der Buchbinderei fertiggestellt. 

Als Grund gibt die Geschäftsleitung an, dass diese Bereiche in den letzten Jahren wohl nicht mehr kostendeckend betrieben werden konnten. Weitere Informationen erhielten die betroffenen Beschäftigten nicht.

In einer ersten Informationsversammlung des Betriebsrats am 25.08. 2014, wurde diese Entscheidung der Geschäftsleitung, die Endproduktion der Zeitschriften in Nördlingen einzustellen, mit den zehn betroffenen Beschäftigten diskutiert. Kritisiert wurde, dass weder dem Betriebsrat noch den betroffenen Arbeitnehmern nachvollziehbare Zahlen bzw. Argumente über die wirtschaftliche Situation bzw. Rentabilität der Zeitschriftenproduktion vorgelegt wurden. So wird den betroffenen Beschäftigten auch von der Bereichsleitung bestätigt, dass die Laufleistung bzw. die Produktivität an den Maschinen sich ständig verbessert. So bleiben offene Fragen, warum die Zeitschriftenproduktion jetzt eingestellt werden soll.

Was wurde seitens der Bereichs- und Geschäftsleitung unternommen, um die Zeitschriftenproduktion mit den Beschäftigten der Beck’sche weiterhin zu ermöglichen?

Warum wurden mit dem Auftraggeber, dem Verlag C.H. Beck, keine kostendeckenden Preise für diese wichtige Produktion vereinbart?

Laut Geschäfts- und Bereichsleitung müssen sich die Mitarbeiter an der Sammelheftung und Adressierung keine Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen. Bleibt abzuwarten, wie diese Angebote der Geschäftsleitung aussehen; Skepsis ist angebracht.

Tarifflucht, Zusatzverträge, Leiharbeit und nun die Ausweitung der prekären Beschäftigung sowie die befürchtete und die mögliche Ausgliederung von einzelnen Abteilungen sind ein Stil des Managements, den viele Kolleginnen und Kollegen wohl so nicht erwartet haben, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Weitere Informationen auch unter: www.chbeck-verdi.blogspot.com

Freitag, 22. August 2014

Prekäre Beschäftigung bei C.H. Beck weiter auf dem Vormarsch!


Tarifflucht, Zusatzverträge, Leiharbeit  und jetzt die deutliche Ausweitung der Werkvertragsvergabe!

Die Geschäftsleitung hat die Entscheidung getroffen, die Produktionsbereiche Sammelheftung und Adressierung als Werkvertrag an ein externes Unternehmen zu vergeben. Die entsprechenden Maschinen werden an dieses Unternehmen vermietet. Das heißt, dass der komplette Bereich der Fachzeitschriften des C.H. Beck Verlages künftig nicht mehr von der hauseigenen Druckerei in der Buchbinderei hergestellt wird.

Als Grund gibt die Geschäftsleitung an, dass diese Bereiche in den letzten Jahren wohl nicht mehr kostendeckend betrieben werden konnten. Wenn dies so sein sollte, warum wurde dann nicht schon längst gegengesteuert.

Was wurde seitens der Bereichs- und Geschäftsleitung unternommen, um diese Entwicklung in den Griff zu bekommen?

Ganz offensichtlich zu wenig bzw. gar nichts!

Warum wurden mit dem Auftraggeber, dem Verlag C.H. Beck, keine kostendeckenden Preise für diese wichtige Produktion vereinbart?

Wenn die Situation tatsächlich so schlecht ist, wie behauptet, dann stellt sich die Frage, wie das externe Unternehmen, an das dieser Werkvertrag vergeben wird, mit dieser Produktion künftig Gewinn machen will.

Laut Geschäfts- und Bereichsleitung müssen sich die Mitarbeiter an der Sammelheftung und Adressierung keine Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen. Bleibt abzuwarten, wie diese Angebote der Geschäftsleitung aussehen; Skepsis ist angebracht.

Sprechstunde des Betriebsrats
Der Betriebsrat wird in dieser Sache am Montag, 25. August 2014, um 13.00 Uhr eine Sprechstunde für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Kantine (Werk I) abhalten.

Tarifflucht, Zusatzverträge, Leiharbeit und nun die Ausweitung der prekären Beschäftigung sowie die befürchtete und die mögliche Ausgliederung von einzelnen Abteilungen sind ein Stil des Managements, den viele Kolleginnen und Kollegen wohl so nicht erwartet haben.

Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, die komplette Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei verlässt die Druckerei C.H. Beck in Nördlingen…
…ist dies der Anfang der Zerschlagung des Standortes Nördlingen?
 
Am 1. September endet im Rahmen der Tarifrunde 2014 die Friedenspflicht für die Buchbinderei und Versand!
 

Mittwoch, 13. August 2014

Der neue Weg der Gerechtigkeit in der Beck’schen!

Geschäftsleitung lässt den Spruch der Einigungsstelle durch das Arbeitsgericht überprüfen!

 
Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit; Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus.
 
Ein merkwürdiges Verständnis von Mitarbeitermotivation und Führungsverhalten!

Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (gut 40% der Belegschaft) gingen leer aus.

Ausgrenzung durch die Geschäftsleitung – Auch Buchbinderei soll komplett leer ausgehen!

Ganz offensichtlich vertritt die Geschäftsleitung und die Nördlinger Führungsriege die Auffassung, dass nur die Beschäftigten zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes beitragen haben, die dem Druck bzw. dem Abpressen von Zusatzverträgen nicht standgehalten haben.
Rund 40 Prozent der Beschäftigten tragen ganz offensichtlich nicht zum wirtschaftlichen Ergebnis der Beck’schen bei bzw. sollen leer ausgehen.

In der Ziffer 2 Abs. 3 der Zusatzverträge war die Ausschüttung einer Sonderzahlung bei Vorliegen bestimmter Produktionskennziffern vorgesehen – diese engen Voraussetzungen lagen jedoch zum Zeitpunkt der Ausschüttung nicht vor. Inzwischen räumt auch die GL ein, dass diese Voraussetzungen für das Geschäftsjahr nicht gegeben waren.  Es handelte sich also um eine von diesen Kennziffern unabhängige Sonderzahlung aufgrund des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres.

In der Einigungsstelle vom 2. Juli vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.

Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle nunmehr am 2. Juli, nach zwei Sitzungen, (gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite), einen Spruch entsprechend dem Antrag des Betriebsrats.

Spaltung, Drohung und Einschüchterung gehen weiter!

Nun wird wieder mal versucht, dem Betriebsrat den schwarzen Peter zuzuschieben. Nach dem Motto: „ sofern der Betriebsrat nicht einlenkt, soll die bereits geleistete Sonderzahlung zurückgefordert und bei nächster Gelegenheit verrechnet werden!

Ver.di gewährt Rechtsschutz!

Sollte die Geschäftsleitung tatsächlich versuchen die Sonderzahlung mit anderen Leistungen, z. B. der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung oder der Jahresleitung zu verrechnen – auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen soll ist allerdings fraglich, wird ver.di allen Kolleginnen und Kollegen Rechtsschutz gewähren!

Am 2. September 2014, 13.00 Uhr findet der erste Termin des Arbeitsgerichtes zur Anfechtung des Einigungsstellenspruchs in Donauwörth statt.

Egal wie das Arbeitsgericht entscheiden wird, es ist ein Armutszeugnis dieser  Geschäftsleitung, wie hier mit weiten Teilen der Belegschaft umgegangen wird.

Willkür und Spaltung der Belegschaft sind untaugliche Mittel bei der Führung eines Betriebes und gefährden letztlich auch den wirtschaftlichen Erfolg.
 

 Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!
 

Mittwoch, 6. August 2014

Tarifkonferenz und Stadtführung in München!


Einladung

zur Tarifkonferenz Bayern für Kolleginnen und Kollegen der Papierverarbeitung – Buchbinderei und Versand C.H. Beck - am 6. September 2014 im DGB-Haus in München.

 
Ende August startet die Lohn- und Gehaltsrunde für die Beschäftigten in der Papier- und Kunststoff verarbeitenden Industrie. Im Vorfeld haben wir schon in etlichen Betrieben die Belegschaften zur ihrer Arbeits- und Einkommenslage befragt – jetzt geht es darum, unsere Forderungen durchzusetzen.

Am 1. September endet die Friedenspflicht, wir sollten uns also rüsten für einen „heißen Herbst“!

Zur tarifpolitischen Lage wollen wir informieren und mit euch diskutieren:

Beginn der Konferenz: Samstag, 6. September, 10.30 Uhr– Ende ca. 15.30 Uhr

Ort: DGB-Haus München Schwanthalerstraße 64, Saal Ludwig Koch

Referent: Siegfried Heim, Tarifsekretär beim Bundesfachbereich Berlin

 
Wir laden alle Kolleginnen und Kollegen ein, für die die Tarifverträge der Papier- und Kunststoffverarbeitung gelten, ob in der Fläche oder als Haustarifvertrag – wie bei C.H. Beck - sowie alle Mitglieder, die in ihrem Betrieb die Tarifbindung anstreben.

Nach der Konferenz bieten wir allen Interessierten eine alternative Stadtführung „München und die Arbeiterbewegung“. Start ist um ca. 15.30 Uhr direkt am Gewerkschaftshaus.

Für alle Konferenzteilnehmer/innen (und Begleitung) ist die Führung kostenlos.

Wir bitten um Anmeldungen zur Konferenz und zur Führung. Fahrtkosten werden vom Landesfachbereich übernommen, für Verpflegung ist gesorgt.

Anmeldungen: Ver.di Augsburg, Fachbereich 8, rudi.kleiber@verdi.de oder 0821/27954-40.

  
Unsere Stärke wächst mit jedem Mitglied,
der Beitritt lohnt sich!



Donnerstag, 31. Juli 2014

Tarifrunde für Buchbinderei und Versand eingeläutet!


Zeit für mehr Geld!

 
Ver.di fordert 5,5 Prozent mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung

 
Sie haben die wirtschaftliche Situation der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie analysiert, Preise und Produktivität beleuchtet und die Tarifabschlüsse anderer Branchen angeschaut.

Die Mehrheit der Bundestarifkommission für die Papierverarbeitung fordert die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 5,5 Prozent anzuheben.

Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf eine echte Reallohnsteigerung, genauso wie in anderen Tarifbereichen in diesem Jahr erzielt wurden.

So haben die Beschäftigten in der Druckindustrie im Mai 3 Prozent mehr Lohn erhalten, im öffentlichen Dienst wurden für dieses Jahr 3 Prozent und für nächstes Jahr nochmal 2,4 Prozent erreicht, die Chemiebeschäftigten bekommen 3,7 Prozent mehr und die Belegschaften in der norddeutschen Stahlindustrie sogar 4 Prozent bei einer Laufzeit von 17 Monaten.

Weil die Papierverarbeitung mit anderen Branchen um Fachkräfte konkurriert, ist es wichtig, sie bei den Löhnen nicht abzuhängen, war die einhellige Meinung in der Tarifkommission.

 


Wie geht es weiter?

Der Lohntarifvertrag ist zum 31. August 2014 gekündigt.

Die erste Verhandlungsrunde ist am 28. August 2014. Drei Tage später endet die Friedenspflicht. Legen die Arbeitgeber kein vernünftiges Angebot vor, werden die Beschäftigten zeigen, wie wichtig ihnen die Forderung ist.

Der zweite Verhandlungstermin ist für den 17. September 2014 geplant.

 
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!
 

Freitag, 25. Juli 2014

Auf Biegen und Brechen: Beck versucht Spruch der Einigungsstelle zu kippen!

Nächste Runde im juristischen Rundumschlag der Unternehmensleitung eingeläutet:

Arbeitgeber beantragt beim Arbeitsgericht den Spruch der Einigungsstelle vom 2. Juli für unwirksam zu erklären!

Als schlechter Verlierer erweist sich die Unternehmensleitung im Hinblick auf die Einigungsstelle zur Verteilung einer Sonderzahlung im August 2013 unter den Beschäftigten der Druckerei.

Wir erinnern uns:
Im Juli 2013 kündigte die Geschäftsleitung die Ausschüttung einer freiwilligen Sonderzahlung im August in Höhe von 500 Euro im Hinblick auf die gute wirtschaftliche Entwicklung der Druckerei im laufenden Geschäftsjahr an.

Diese Sonderzahlung erhielten aber nur 194 Mitarbeiter, nämlich diejenigen, die nach dem Wechsel der Druckerei in die Mitgliedschaft (beim Arbeitgeberverband) ohne Tarifbindung Ergänzungsverträge mit Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen unterschrieben  hatten.

Rund 170 Mitarbeiter, also mehr als 46% der Belegschaft sollten leer ausgehen oder tragen nicht zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei…

Das waren zum einen ca. 95 Beschäftigte aus dem Bereich Buchbinderei/Versand, die bereits 2005 durch den Wechsel in den Tarifbereich Papier und Pappe Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen hinnehmen mussten, sowie 75 Beschäftigte aus den übrigen Bereichen, die sich geweigert hatten, die Ergänzungsverträge zu unterschreiben bzw. erfolgreich gegen die Wirksamkeit ihrer Verträge geklagt hatten.

Diese Mitarbeiter tragen anscheinend nach Ansicht der Unternehmensleitung nichts zum wirtschaftlichen Erfolg der Druckerei bei – obwohl auch sie nicht nur ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen, sondern jede Menge Sonderschichten, Überstunden und Nachtarbeit einbringen!

Bereits in den Jahren zuvor waren diese Mitarbeiter bereits von Lohnerhöhungen von insgesamt 10,3% sowie einer Sonderzahlung von 300 Euro ausgeschlossen worden. Auch bei der Zuwendung anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums 2013 erhielten diese Mitarbeiter 700 Euro weniger als die andere Mitarbeitergruppe (Klagen sind hier bereits anhängig).

Weil der Betriebsrat mit der Verteilung der neuerlichen Sonderzahlung nicht einverstanden war, rief er die Einigungsstelle an. Diese wurde dann auch, gegen den Widerstand der Unternehmensleitung, vom Arbeitsgericht Augsburg eingesetzt.

Am 2.Juli fällte diese Einigungsstelle nun mit den Stimmen der Arbeitnehmerseite und des neutralen Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht München, den Spruch, dass die Sonderzahlung vom August 2013 (ca. 85.000 Euro) in Abhängigkeit von der jeweils vereinbarten Arbeitszeit  an alle Beschäftigten der Druckerei verteilt werden muss.

Diesen Spruch möchte die Arbeitgeberseite nun durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklären lassen, weil die Einigungsstelle die Grenzen des Mitbestimmungsrechtes verkannt bzw. überschritten hätte, und hat ein entsprechendes Beschlussverfahren eingeleitet.

Ganz offensichtlich setzt die Unternehmensleitung weiterhin auf Spaltung der Belegschaft – an der Wiederherstellung des Betriebsfriedens hat sie wohl kein Interesse.
 
Ums Geld kann es kaum gehen (Zitat Dr. Hans Dieter Beck: Geld ist genug da!) – mit Sicherheit kosten Einigungsstelle und die nunmehrige Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung mehr als die Summe, die für die Einbeziehung der ausgegrenzten 170 Mitarbeiter in die Sonderzahlung erforderlich wäre.


Freitag, 18. Juli 2014

Nächste Runde vor dem Arbeitsgericht



Gütetermin des Arbeitsgerichts Augsburg:
Jubiläumszahlung steht auf dem Prüfstand durch das Arbeitsgericht!

Am Mittwoch, 16. Juli 2014, fand vor dem Arbeitsgericht Augsburg der Gütetermin zu den Klagen von über 40 Arbeitnehmern wegen der sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung anlässlich der Jubiläumszahlung für das 250-jährige Firmenjubiläum statt.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte entschieden, aus diesem Anlass allen Mitarbeitern eine freiwillige Jubiläumszahlung zu gewähren.
Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei, einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Zur Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung bezieht sich der Arbeitgeber auf eine mit dem Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung. Diese Betriebsvereinbarung war für den Betriebsrat so nicht verhandelbar, vielmehr wurde ihm seitens der Geschäftsleitung ultimativ klar gemacht: entweder der Betriebsrat unterschreibt die Betriebsvereinbarung so, wie vorgelegt, oder es wird keine Jubiläumszahlung geben.

Diese Betriebsvereinbarung verstößt jedoch möglicherweise gegen höherrangiges Recht (z.B. Gleichbehandlungsgrundsatz) und könnte daher nichtig sein. So auch der Vorsitzende Richter in dem Gütetermin.
Für diese Ansicht spricht, dass durch eine Jubiläumszahlung in der Regel die Betriebstreue von Mitarbeitern belohnt werden soll bzw. diese auch in der Zukunft an das Unternehmen gebunden werden sollen. Auch der Umstand, dass die Sonderzahlung nicht in unterschiedlicher Höhe, abhängig vom jeweiligen Einkommen (bei den Mitarbeitern mit Ergänzungsverträgen), erfolgte, könnte ein Indiz dafür sein, dass damit kein Nachteilsaugleich im Vordergrund stand, da ja die Mitarbeiter in unterschiedlicher Höhe von Einkommensverlusten betroffen waren.
Demgegenüber könnte es jedoch eine Rolle spielen, dass in der Betriebsvereinbarung dieser Nachteilsausgleich angesprochen wurde.

Arbeitgeber lehnt Vergleich ab!

Die Frage des Vorsitzenden, ob hier eventuell ein Vergleich möglich wäre, wurde von der Prozessbevollmächtigten der Arbeitgeberseite kategorisch verneint.

Der Vorsitzende erließ daher einen Auflagenbeschluß, demzufolge beide Parteien nochmals bis Anfang September (Beklagte) bzw. Anfang Oktober (Kläger) nochmals zu den angesprochenen Rechtsfragen schriftsätzlich Stellung nehmen sollen.

Danach wird das Gericht einen Kammertermin in dieser Angelegenheit anberaumen.
Wir werden hierüber rechtzeitig informieren.





Montag, 14. Juli 2014

Aktuelle Termine!


Arbeitsgerichtstermin und Wochenendseminar!

Jubiläumszahlung 2013!

Das Arbeitsgericht Augsburg hat für die Klagen anlässlich der Jubiläumszahlung von C.H. Beck die Gütetermine auf Mittwoch, 16. Juli 2014, 13.30 Uhr terminiert.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums entschieden, allen Mitarbeitern eine freiwillige Jubiläumszahlung für das 250. Firmenjahr zu gewähren.

Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Die Kolleginnen und Kollegen haben somit einen Anspruch, so gestellt zu werden, wie die Kolleginnen und Kollegen, die unter veränderten Arbeitsbedingungen fortarbeiten. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch aufgrund des Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot in § 612 BGB.
 
 
OT-Seminar!         Das Seminar ist voll belegt!

Tariflos – schutzlos – rechtlos?

Zu diesem Wochenendseminar sind Kolleginnen und Kollegen aus tariflosen Betrieben unserer Branchen (Druck/Papier/Verlage) eingeladen.

Egal, ob der Betrieb nie tarifgebunden war, ob der Arbeitgeber in OT (Verbandsmitgliedschaft ohne Tarifbindung) gewechselt oder ob der tariflose Zustand durch Ausgliederung entstanden ist – wir gehen gemeinsam den Fragen nach, was das für die Beschäftigten bedeutet, welche rechtlichen Folgen die Tarifflucht hat und wie die Wege zurück in den Tarif aussehen könnten.

Beginn des Seminars: Samstag, 2. August 2014 um 11 Uhr

Ende des Seminars:   Sonntag, 3. August 2014 mit dem Mittagessen

Ort:                              ver.di Bildungsstätte Brannenburg
 
 

Für Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, der Landesfachbereich übernimmt Unterkunft, Verpflegung und die Seminargetränke. Die Fahrtkosten entsprechend den ver.di-Reisekosten übernehmen die entsendenden Ortsfachbereiche.

Referent/in:  Christa Hasenmaile, Landesfachbereichsleiterin / NN

Anmeldungen (Name, Vorname) bitte bis spätestens 22. Juli  an rudi.kleiber@verdi.de oder per Fax an  0821-27954-42

Dienstag, 8. Juli 2014

Die Folgen der Tarifflucht, der abgepressten Zusatzverträge und Prämien der GL sind bis heute ein Thema bei C.H. Beck!



 Richtungsweisender Spruch der Einigungsstelle:
Der Benachteiligung von Arbeitnehmern ohne Ergänzungsvertrag sind Grenzen gesetzt!

Im August 2013 schüttete die Druckerei C.H. Beck wegen des guten wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres eine Sonderzahlung in Höhe von 500 € (für Arbeitnehmer in Vollzeit; Teilzeit anteilig) an die Beschäftigten aus.

Allerdings nur an Arbeitnehmer, welche die schändlichen Ergänzungsverträge mit teilweisem Verzicht auf tarifliche Jahresleistung und Urlaubsgeld, sowie unbezahlter Arbeitszeitverlängerung im Jahr 2011 oder später unterschrieben hatten. Die anderen Arbeitnehmer (das sind gut 40% der Belegschaft, einschließlich der Beschäftigten in der Buchbinderei, die noch Tarifbindung haben) gingen leer aus.

Der Betriebsrat, der hierbei nicht beteiligt wurde, war mit dieser Verteilung nicht einverstanden und rief, da der Arbeitgeber Verhandlungen über eine andere Verteilung verweigerte, die Einigungsstelle an. Der Versuch des Arbeitgebers, die Einigungsstelle zu verhindern, scheiterte:
die Einigungsstelle wurde vom Arbeitsgericht eingesetzt.

In der Einigungsstelle vertrat der Betriebsrat die Auffassung, dass zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis alle Beschäftigten beigetragen haben und somit auch jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen muss.

Dieser Argumentation schloss sich der Vorsitzende der Einigungsstelle schlussendlich an und so fällte die Einigungsstelle nunmehr am 2. Juli, nach zwei Sitzungen, folgenden Spruch (gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite):

Die vom Arbeitgeber für die Sonderzahlung zur Verfügung gestellte Summe (rund 85.000 €) wird an alle Mitarbeiter entsprechend der individuell vereinbarten bzw. tariflich geltenden Wochenarbeitszeiten verteilt. Voraussetzung ist, dass diese Mitarbeiter/innen sowohl zum 31.08.2013 als auch zum 31.12.2013 betriebszugehörig waren.

D.h., an die Mitarbeiter, die nichts erhalten haben, muss eine entsprechende Nachzahlung erfolgen (natürlich nicht in Höhe von 500 €, da der Arbeitgeber das Gesamtbudget nicht erhöhen muss). Diejenigen Mitarbeiter, die bereits 500 € erhalten haben, haben logischerweise zuviel bekommen. Allerdings dürfte eine Rückforderung der Überzahlung durch den Arbeitgeber individualrechtlich kaum durchzusetzen sein!

Dieser Spruch der Einigungsstelle ist ein Meilenstein im Kampf gegen die vom Arbeitgeber notorisch betriebene Diskriminierung von Mitarbeitern ohne Ergänzungsvertrag!

C.H.BECK-ver.di-Blog: Einladung zum Wochenendseminar für ver.di-Mitglied...

C.H.BECK-ver.di-Blog: Einladung zum Wochenendseminar für ver.di-Mitglied...: Tariflos – schutzlos – rechtlos?   Wann: Samstag/Sonntag, den 02./03. August 2014 Wo:      Bildungsstätte Brannenburg Zu dies...