Donnerstag, 27. März 2014

Arbeitsgerichtstermin um Zusatzverträge am 25. März!

Arbeitsgericht schlägt erneut gerichtlichen Vergleich vor!

Nach drei rechtskräftigen Urteilen um die Zusatzverträge bei der Druckerei C.H. Beck, die zugunsten der Kläger (Beschäftigten) entschieden wurden, werden wohl auch die weiteren anhängigen Verfahren zu Gunsten der Klägerinnen und Kläger entschieden. Das heißt, dass auch diese Ergänzungsverträge aus 2011 unwirksam sind.

Der Anspruch der Klägerinnen und Kläger auf Nachzahlung von Vergütungsansprüchen  wegen der Unwirksamkeit der Zusatzverträge ist grundsätzlich begründet.

Strittig ist zwischen den Klägern und der Beklagten nach wie vor, ab welchem Zeitpunkt den Kolleginnen und Kollegen die geltend gemachten Ansprüche zustehen. 

Der Vorsitzende Richter schlug den Beteiligten erneut – wie bereits in dem Gerichtstermin am 26.11.2013 – einen gerichtlichen Vergleich vor, der sinngemäß lautet:

Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen. Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.

Der Vorsitzende Richter gab der Anwältin der Beklagten mit auf den Weg, dass man sich auf Arbeitgeberseite zu einem Vergleich durchringen sollte. Die Arbeitgeberseite muss  nun vorrangig entscheiden, ob sie zu einem gerichtlichen Vergleichsvorschlag ihre Zustimmung gibt, eine Befriedung in dieser Sache will oder weitere Gerichtsverfahren notwendig werden.
Für die Arbeitnehmerseite machte unsere Juristin gegenüber dem Gericht deutlich, dass wir alles gerne diskutieren, auch Vergleichsvorschläge.

Der nächste Gerichtstermin findet am 15. April 2014 um 10.15 Uhr in Donauwörth statt.

6 Kommentare:

  1. Nun muss Kranert u Co beweisen, ob er die Größe und den Weitblick hat, diesen langjährigen Rechtsstreit durch einen Vergleichsvorschlag des Gerichts zu beenden oder ob er der Hardliner bei Beck in Nördlingen bleibt und weiter die Gerichte bemühen will.

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  2. Die werden nicht auf ein Vergleich eingehen weil sie kein Unrechts Verständnis haben.

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  3. Ja da bin ich auch mal gespannt, wie sich da Dr. Kranert und die Geschäftsleitung mit der Führungscrew verhält. In der Betriebsversammlung und bei Versammlungen spielt er gerne den Netten und wie ist er in Wirklichkeit....?

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  4. Kann unsere GL das überhaupt entscheiden oder machen das die Bosse in München?
    Die Unternehmensberater bei uns zeigen doch das wieder mal ganz deutlich;

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  5. Neuer Unternehmensberater in der Buchbinderei, nun wird hier alles unter die Lupe genommen. Das Ergebnis wissen wir doch alle schon.
    Die kleinen zahlen am Ende wieder die Zeche, wie das aussehen wird, daran möchte ich gar nicht denken.
    Aber die Herren werden wieder die Prämien und Sonderzahlungen in ihr nie voll werdendes Säckchen stecken für Fehler die nicht vermeidbar gewesen sind und wir bekommen die verschlechternden Arbeitsbedingungen. Sollte man nicht mal ganz wo anders ausmisten?

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  6. Das ist doch eine Schande. Jetzt gibt es Urteile bis zum Landesarbeitsgericht, dass die Zusatzverträge ungültig sind und unsere GL und Dr. Beck sind noch immer uneinsichtig.
    Gilt hier bei Beck noch der Rechtsstaat?

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