1. „Alle Beschäftigten in Deutschland haben 6 Wochen Urlaub.“
Richtig
ist, dass ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen meistens nur in tarifgebundenen
Dienststellen und Betrieben besteht. Da sich tendenziell immer mehr Arbeitgeber
der Tarifbindung entziehen oder nie tarifgebunden waren, müssen viele
Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zufriedengeben. Das
Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich 4 Wochen Urlaub im Jahr (24 Tage bei einer
6-Tage-Woche) vor.
2. „6 Wochen tariflichen Urlaub gibt es schon seit 100 Jahren.“
Richtig
ist, dass die erste tarifliche Urlaubsregelung in Höhe von 3 (!) Tagen von
Brauereiarbeitern 1903 in Stuttgart erstritten wurde. Verbunden mit vielen
Zwischenschritten hatte erst 1975 ca. die Hälfte der Beschäftigten Anspruch auf
vier Wochen Tarifurlaub. Erst 1978/79 schafft die westdeutsche Eisen- und
Stahlindustrie den Durchbruch in Sachen ‚6 Wochen Tarifurlaub‘.
3. „Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub“
Richtig
ist, dass auch geringfügige Beschäftigungen reguläre Arbeitsverhältnisse sind.
Damit steht den Beschäftigten also bezahlter Urlaub zu!
4. „Bildungsurlaub steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.“
Richtig
ist, dass es in Bayern kein Bildungsfreistellungsgesetz (umgangssprachlich
‚Bildungsurlaub‘) gibt (das muss geändert werden!). Richtig ist aber auch, dass
ver.di-Mitglieder trotzdem sehr günstig Bildungsurlaub machen können: Bei
ver.di-Seminaren übernimmt die Gewerkschaft die Fahrt-, Seminar- und
Unterkunftskosten.
5. „Wenn ich lange krank war, steht mir kein Urlaub mehr zu.“
Richtig
ist, dass auch bei Langzeiterkrankungen der Urlaub nicht automatisch verfällt.
Je nach Fall können dann noch tarifliche oder gesetzliche Urlaubsansprüche
bestehen. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln.
Quelle:
ver.di Landesbezirk Bayern
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.