Sonntag, 14. Juli 2019

Glückliche Urlaubszeit!

Ist der Urlaub schon geplant? Wo soll die Reise hingehen? 
Wenn alle ganz beseelt sind von dem Gedanken an den Sommerurlaub, nutzen wir Gewerkschafter/innen gerne die Gelegenheit den Leuten die Stimmung zu verderben und darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht vom Himmel gefallen ist.
Ganz im Gegenteil:
Er wurde von Gewerkschaften über viele Generationen hinweg hart erkämpft.
Foto: ver.di
Wer arbeitet braucht Erholung. Das liegt in der menschlichen Natur.
Und wie jedes Jahr freut man sich auf den Urlaub. Heute besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch von 24 Werktagen.


Darf es etwas mehr sein? Habt ihr bei C.H. Beck 30 Tage? 

Genau! Denn das verdankt ihr dem Tarifvertrag der Druckindustrie. Dort wurden die zusätzlichen Tage ausgehandelt.

Foto: ver.di
Ein kleiner Rückblick in die Historie: 
Die Industrialisierung zu Beginn der 19. Jahrhunderts war geprägt von 16 Stunden Arbeitstagen an 52 Wochen im Jahr. Ab 1848 begannen die Gewerkschaften für höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten zu kämpfen.

Arbeitgeber zeigten ich manchmal großzügig und "gewährten" verdienten Arbeitern schon mal 2-3 Tage Urlaub im Jahr. Jedoch völlig nach eigenem Gutdünken. Kein Arbeiter hatte irgendeinen Anspruch darauf oder konnte das einfordern.

Um das Jahr 1900 erstritten erstmals Brauereiarbeiter, Berliner Straßenbahner, Buchdrucker u.a. tariflich verankerte Ansprüche auf ein paar Tage bezahlten Urlaub.

Bis 1929 gelang es den Gewerkschaften dann in den Tarifverträgen verschiedenster Branchen einen Urlaubsanspruch festzuschreiben.

Nach 1945 zog schließlich der Gesetzgeber der Bundesrepublik nach und schrieb allgemeinverbindlich 2 Wochen Mindesturlaub fest.


Foto: ver.di
Bis 1975 konnten die Gewerkschaften über Tarifverträge für die Hälfte aller Beschäftigten in der Bundesrepublik 4 Wochen Urlaub durchzusetzen. Also das Doppelte vom damaligen gesetzlichen Mindestanspruch!

Daraufhin war auch der Gesetzgeber gezwungen noch einmal nachzubessern.
Seit 1995 gilt im Bundesurlaubsgesetz die gesetzliche Mindestregelung von 24 Tagen.

Und das Urlaubsgeld? Bekommt ihr bei C.H. Beck Urlaubsgeld? 
Auch das Urlaubsgeld ist nicht vom Himmel gefallen, sondern in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden. Erstmals wurde ein Urlaubsgeld übrigens 1966 in der Druckindustrie erstritten.

Foto: ver.di
Manchmal lohnt ein Blick auf die Geschichte
Und wer immer heute vermeidet in die Gewerkschaft einzutreten, weil man einen monatlichen Beitrag zahlen muss: Derjenige oder diejenige sollte beim Cocktail an der Strandbar gelegentlich drüber nachdenken, wie es heute mit einem erholsamen Urlaub aussähe, ohne das Engagement der Gewerkschaften.

Die Geschichte des Urlaubes ist nur einer von vielen

guten Gründen ver.di-Mitglied zu werden!


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