Die Coronakrise hat die deutsche Wirtschaft fest in ihrer Hand. Um die
Folgen für Betroffene abzumildern hat die Bundesregierung weitreichende
Hilfspakete mit hunderte Milliarden Euro Krediten und Soforthilfen geschnürt.
Ein Kernpunkt sind Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld. Doch Arbeitgeber
werden stärker entlastet als Beschäftigte. Während Unternehmen von den Kosten
für Lohn und Sozialbeiträgen zu 100 Prozent befreit werden, müssen sich die
Beschäftigten mit 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) ihres Nettolohns zufriedengeben.
Ein Einkommensverlust von 40 Prozent wird für viele Beschäftigte mit
mittleren und niedrigen Einkommen zur existentiellen Bedrohung werden.
Beispielsweise bekommt eine alleinerziehende Verkäuferin im Einzelhandel mit
einem Kind und einem Monatseinkommen von brutto 1.890 Euro ein Kurzarbeitergeld
von 939 Euro.
Kinderlose mit
1.800 Euro brutto müssen mit 781 Euro auskommen. Für viele wird Aufstocken mit
Hartz IV unausweichlich sein.
Nicht nur
Unternehmen müssen vor der Krise gerettet werden, auch die Beschäftigten müssen
geschützt werden. Daher fordern wir: Das Kurzarbeitergeld muss auf 90 Prozent
aufgestockt werden! Wo es keine tariflichen Regelungen gibt, muss es gesetzlich
geregelt werden. Im öffentlichen Dienst hat ver.di jetzt eine wegweisende Vereinbarung
erzielt: Für untere und mittlere Einkommen gibt es 95 Prozent des
pauschalierten Netto, darüber noch 90 Prozent.
Bereich
Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
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