Gute Arbeit statt Schikane!
Das Bundesverfassungsgericht hat extreme und existenzbedrohende Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erklärt. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Aber: Bis zu 30 Prozent der Leistungen dürfen auch in Zukunft gestrichen werden – etwa, wenn Erwerbslose sich weigern, „zumutbare“ Arbeit anzunehmen. Am Hartz-IV-System ändert das Urteil damit wenig.
Auch weiterhin wird mit Sanktionsdrohungen Druck und Angst erzeugt. Auch
weiterhin werden Erwerbslose gezwungen, jede angebotene Arbeit anzunehmen. Denn
so gut wie jeder Job gilt als „zumutbar“ – auch Arbeit weit unter dem
Qualifikationsniveau der Betroffenen und weit unter Tarif bezahlt.
Der Staat macht sich auf diese Weise zum Förderer von Niedriglöhnen,
sozialer Unsicherheit und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Er macht sich zum
Komplizen der besonders unanständigen Arbeitgeber. Der gesetzliche Mindestlohn
ändert daran nichts, auch wenn das oft behauptet wird.
ver.di sagt: Das soziokulturelle Existenzminimum, das Menschen zum Leben in
unserer Gesellschaft brauchen, muss für alle gewährleistet werden. Dazu müssen
die Regelsätze korrekt ermittelt und daher erhöht werden. Und es muss ein Recht
geben, schlechte Arbeit abzulehnen. Übrigens auch für Unter-25-Jährige, die das
Hartz-IV-System derzeit noch schärfer sanktioniert als Ältere. Wer ernsthaft an
Guter Arbeit interessiert ist, der schafft Sanktionen ab
Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
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