Montag, 29. Oktober 2012

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

Auch die vorgeschlagenen Verhandlungstermine für Ende November finden keine Zustimmung!

Arbeitgeber hält an seiner Taktik fest – verzögern, Zeit schinden und die Beschäftigten im Unklaren lassen!

Unglaublich aber wahr. Auch für die vorgeschlagenen Verhandlungstermine für Ende November 2012 gab es von der Geschäftsleitung kein klares Ja, dass diese Termine zustande kommen.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Brief an die Geschäftsleitung vom 16.10.2012:

Sehr geehrter Herr Höhn,
wir bedauern sehr, dass keiner der von uns vorgeschlagenen Verhandlungstermine (19., 22. oder 25.10.2012) von Ihnen wahrgenommen wird.Als Tarifpartner sollten wir aber auch gegenüber den Beschäftigten der Druckerei den Eindruck vermeiden, dass man die anstehenden Tarifgespräche ohne Nennung von konkreten Verhandlungsterminen zeitlich strecken oder gar verzögern will. Dies wäre sicherlich nicht im Interesse der Beschäftigten der Druckerei und würde auch kein Verständnis bei der Belegschaft finden.

Deshalb bieten wir Ihnen langfristig und planbar folgende Verhandlungstermine an:
Freitag, 23.11., Dienstag, 27.11. und Mittwoch, 28.11. 2012 an.Teilen Sie uns bitte bis zum 25.10.2012 mit, welche der genannten Verhandlungstermine Ihrerseits zugesagt werden.

Mit der Bitte um Bestätigung bzw. Rücksprache verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Rudi Kleiber
Fachbereichssekretär



Auf dieses Schreiben erfolgte bis 29. Oktober 2012 keine Antwort durch die Geschäftsleitung!

Die Fakten sind:

Die am 4. Oktober 2012 vorgeschlagenen Verhandlungstermine für:

19. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!
22. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!
25. Oktober 2012: durch die Geschäftsleitung abgesagt!


Die am 17. Oktober 2012 vorgeschlagenen Verhandlungstermine für:
23. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!
27. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!
28. November 2012: keine Antwort durch die Geschäftsleitung!


Durch so ein Verhalten kann nur der Eindruck entstehen, dass die „Zusage zu Tarifverhandlungen ein taktisches Verhalten der Arbeitgeberseite ist. Der Verdacht liegt sehr nahe bzw. besteht durchaus, dass überhaupt nicht daran gedacht ist, die Themen Tarifverträge der Druckindustrie und Regelungen zur Altersteilzeit ernsthaft mit ver.di zu verhandeln.


Sind die Verhandlungen somit schon vor einer ersten Verhandlungsrunde gescheitert?

Wie anders soll man das Verhalten der Geschäftsleitung bzw.- der Arbeitgeberseite werten …


Ganz offensichtlich muss man davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Verantwortlichen und Führungskräfte bei C.H. Beck weiterhin nicht auf Dialog, sondern auf Konfrontation setzen.

Oder mit anderen Worten:
Tarifliche Regelungen, Rechtssicherheit für alle, eine zufriedene, engagierte und hochmotivierte Belegschaft sind für die Führungskräfte des Unternehmens anscheinend Begriffe, die keinerlei Stellenwert mehr besitzen!

Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer hochmotivierten Belegschaft gestalten und nicht gegen sie. Das haben anscheinend einige der Herren immer noch nicht begriffen!

Sonntag, 21. Oktober 2012

Die vorgelegten Beweise der Arbeitgeberseite reichten dem Arbeitsgericht beim letzten Gerichtstermin nicht aus!

Wurde das Quorum von 70 Prozent für die abgepressten Zusatzverträge am 31.05.2011 tatsächlich erreicht?

Nach wie vor nicht entschieden sind die anhängigen Klagen von 3 Kollegen, hinsichtlich der Anfechtung der Zusatzverträge aus dem Jahr 2011.

Auch beim Kammertermin am 2. August 2012 konnte die Frage nicht geklärt werden, ob laut Ziffer 11 des Zusatzvertrages 70 Prozent derjenigen Mitarbeiter, die eine „Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 24.05.2011" erhalten haben, diese bis zum 31.05.2011 (Eingang) unterzeichnet an die Geschäftsleitung/ Personalleitung zurückgegeben haben.

Laut Schriftsatz der Beklagten (Arbeitgeber) wurden 239 Arbeitsverträge an die Beschäftigten ausgegeben. Am 31.05.2011, 10 Uhr war eine Zustimmungsquote von 69,87 % erreicht.
Herr Höhn erklärte dann den Bereichs- bzw. Abteilungsleitern, dass die Quote erfüllt ist. Herr Höhn hatte selbst noch den Vertrag des Abteilungsleiters der Buchbinderei Reinhold Lechner auf dem Tisch liegen, der diesen auch am 31.05.2011 bei ihm abgegeben hatte, sodass am 31.05.2011 168 unterschriebene Verträge nachweislich zurückgereicht wurden.

Am 31.05.2011 sind neben der Gesamtzahl von 168 Verträgen und der damit vorliegenden Quote von 70,3 % noch weitere Verträge fristgerecht unterschrieben zugereicht worden, die jedoch nicht mehr im Einzelnen gezählt und erfasst worden sind, da diese für die Erreichung der Quote nicht mehr erforderlich waren (Auszug aus dem Schriftsatz der Arbeitgeberseite vom 3. Juli 2012).


Ungeklärte Fragen und „Ungereimtheiten" bleiben…

Am Kammertermin am 2. August 2012 erklärte Herr Höhn gegenüber dem Gericht, dass die Quote von 70 % am 31.05.2012 um 10 Uhr erreicht wurde. Daraufhin meldete er dies Herrn Dr. Beck nach München. Am 1. Juni 2011 erfolgte dann der Aushang an die Beschäftigten.

Widersprüchlich ist dazu der Artikel in den Rieser Nachrichten vom 1. Juni 2011 (Auszug):

Beck’sche: Viele akzeptieren Einzelverträge

„Die Geschäftsführung der Nördlinger Druckerei C.H. Beck zeigte sich gestern Nachmittag zuversichtlich, dass bald mindestens 70 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen haben. Gestern sei man an diese Quote, so Geschäftsführer Höhn, noch nicht ganz herangekommen, doch sei dies nur noch eine Frage weniger Tage".

Gegenüber dem Arbeitsgericht erklärte Herr Höhn, er schließt aus, dass er am 31.05.2011 mit den Rieser Nachrichten gesprochen habe, weil das Zustimmungsquorum bereits am 31.05.2011 vormittags erfüllt war.

Warum sollte die Redaktion der Rieser Nachrichten Dinge behaupten und wiedergeben, die so nicht gesagt wurden?


Der Vorsitzende Richter befragte dann Herrn Höhn, warum der Bereichsleiter Lechner einen Zusatzvertrag bekommen habe. Dieser unterliege doch den Tarifverträgen der Papierverarbeitung und nicht denen der Druckindustrie. 
Alle Führungskräfte haben diesen Vertrag vorgelegt bekommen, deshalb auch Herr Lechner, so Herr Höhn gegenüber dem Gericht.

Die Juristin der 3 klageführenden Kollegen stellte dann Herrn Höhn die Frage, wenn der Bereichsleiter der Buchbinderei bei der Zustimmungsquote hinzugezählt wurde, hat dann der Bereichsleiter der Buchbinderei dann noch einen Einzelarbeitsvertrag der Druckindustrie?
Diese Frage ließ das Gericht nicht zu und meinte, dass dies nichts mit der Sache zu tun hat!

Aus unserer Sicht ist diese Frage schon wichtig:
Unterliegt der Bereichsleiter der Buchbinderei den Tarifverträgen der Papierverarbeitung, zählt er nicht zur Quote. So wäre der Bereichsleiter der Buchbinderei zweimal zur Kasse gebeten worden. Einmal beim Wechsel von der Druckindustrie in die Papierverarbeitung und ein weiteres Mal bei den Zusatzverträgen.

Vertrauensbruch der Führungskräfte?

Unterliegt der Bereichsleiter der Buchbinderei aber nach wie vor den Tarifverträgen der Druckindustrie – diese Frage wurde vom Gericht nicht zugelassen und ist somit nicht geklärt – wäre dies ein ungeheuerlich Vorgang und Vertrauensbruch der Führungskräfte gegenüber allen Beschäftigten der Buchbinderei und der ganzen Belegschaft. Eine ganze Abteilung wechselt in einen rund 20 Prozent schlechteren Tarifvertrag und der Bereichsleiter behält noch „seinen Drucktarif". Kann und darf das sein?

Der Gerichtstermin und die Zeugeneinvernahme von Herrn Höhn am 2. August 2012, konnte somit nicht den Beweis erbringen, dass am 31.05.2011 die Zustimmungsquote von 70 % erreicht wurde.

Die Arbeitgeberseite wurde vom Arbeitsgericht aufgefordert, substantiiert (fundiert begründen) dass die Voraussetzungen der Ziffer 11 des Einzelarbeitsvertrages am 31.05.2011 vorlagen bzw. die Zustimmungsquote von 70 % erreicht wurde.


Der nächste Gerichtstermin wurde für den 29. November 2012 terminiert. Über den weiteren Verlauf werden wir Euch informieren!

Dienstag, 16. Oktober 2012

Auf der Suche nach Verhandlungsterminen!

Arbeitgeber sagt Tarifgespräche zu oder vielleicht doch nicht?


Die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen bestätigte in einem Schreiben an ver.di, dass sie bereit ist, die geforderten Tarifverträge Druckindustrie und Altersteilzeit mit ver.di eingehend zu erörtern.
Aufgrund der angespannten Terminsituation bei Aufträgen und Investitionen, kann die Geschäftsleitung die von ver.di vorgeschlagenen Verhandlungstermine nicht wahrnehmen.

In Auszügen, der Brief der Geschäftsleitung an ver.di:

Wir können Ihnen versichern, dass wir selbstverständlich bereit sind, mit Ihnen diese Themen eingehend zu erörtern, sehen aber leider keine Möglichkeit, diese bis zu einem der von Ihnen vorgeschlagenen Termine (19., 22. oder 25. Oktober) zu realisieren.

Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir die von Ihnen vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen können, versichern Ihnen aber, dass wir uns, sobald uns diese Angelegenheit wieder etwas Luft lässt, zeitnah bei Ihnen melden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Druckerei C.H. Beck Nördlingen

ppa. Höhn
 

Chance oder Verzögerungstaktik?

Als ver.di bedauern wir sehr, dass keiner der 3 angebotenen Verhandlungstermine auf der Arbeitgeberseite machbar ist. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Geschäftsleitung den ernsten Willen hat, mit ver.di in Gespräche um tarifvertragliche Regelungen einzutreten. Kritisch anzumerken ist allerdings, dass die Geschäftsleitung keinerlei Gesprächstermine vorgeschlagen hat.

Sollte dies allerdings lediglich der Versuch sein, die Belegschaft und ver.di mit Versprechungen ruhig zu stellen, um die Gespräche dann doch scheitern zu lassen, ist dies wie eine schallende Ohrfeige für die Beschäftigten zu werten.

Die Beck’sche in Nördlingen ist gewachsen und hat über Jahrzehnte hinweg gutes Geld mit einer fachlich hochqualifizierten Belegschaft erwirtschaftet.

Die Zukunft der Druckerei lässt sich nur mit einer hochmotivierten Belegschaft gestalten. Das geht nur mit Tarifschutz!

Deshalb werden wir der Geschäftsleitung für November weitere Verhandlungstermine vorschlagen.

Eine weitere Absage der vorgeschlagenen Termine muss dann als ein Zeichen dafür gewertet werden, dass die Arbeitgeberseite es wohl doch nicht so ernst nimmt mit den angebotenen Tarifgesprächen!

Sonntag, 7. Oktober 2012

Jetz geht's los - Aufforderung zu Tarifverhandlungen!


Anerkennung der Tarifverträge der Druckindustrie und tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit !


Auch 16 Monate nach der Tarifflucht sorgen die unter Druck abgepressten Zusatzverträge unvermindert für Unruhe und Missstimmung in der Belegschaft.
Die Beschäftigten wurden im Mai 2011 mit Hilfe des Unternehmensberaters Apenberg handstreichartig über den Tisch gezogen, so die Meinung der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.
           
Die Beck’sche in Nördlingen ist gewachsen und hat über Jahrzehnte hinweg gutes Geld mit einer fachlich hochqualifizierten  und motivierten Belegschaft erwirtschaftet.
Dieser wirtschaftliche Erfolg wurde durch die Geltung von Tarifverträgen nicht beeinträchtigt.
Im Gegenteil: die dadurch abgesicherten Arbeitsbedingungen und Einkommen der Beschäftigten waren die Basis für Arbeitszufriedenheit und Motivation der Belegschaft. Dieses Erfolgsmodell muss auch in Zukunft möglich sein.

ver.di schlägt Arbeitgeber Brücke!

ver.di schlägt jetzt die Brücke in Richtung Arbeitgeber und will in Verhandlungen diesen tariflosen Zustand beenden. Nur tarifliche Regelungen garantieren dauerhaften betrieblichen Frieden, Zufriedenheit der Belegschaft und Rechtssicherheit für alle. Diese Merkmale garantieren dann auch eine motivierte und engagierte Belegschaft für dieses Unternehmen!

Mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 hat ver.di die Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck zu Tarifverhandlungen aufgefordert.

Nachfolgend auszugsweise der Brief an die Geschäftsleitung:


Sehr geehrter Herr Höhn,
sehr geehrter Herr Zoller,

zum 29. April 2011 ist die Druckerei C.H. Beck in Nördlingen in eine OT-Mitgliedschaft gewechselt. Mit den Zusatzverträgen bzw. den darin enthaltenen Verzichten haben sie sich aus der Tarifbindung der Druckindustrie gelöst.

Die Diskussionen auf den Betriebsversammlungen, die tägliche Praxis im Betrieb und auch die Diskussionen mit den Kolleginnen und Kollegen zeigen, dass dieser tariflose Zustand so nicht akzeptiert werden kann.

Wir fordern Sie daher auf, mit ver.di über folgende Themen zu verhandeln: 

1.     Anerkennung der Tarifverträge der Druckindustrie.

2.     Abschluss eines Firmentarifvertrages zur Alterszeit.
Der Rahmen für diesen Firmentarifvertrages sollen u. a. die Regelungen des zum 31.12.2009 beendeten Flächentarifvertrages „Tarifvertrag zur Altersteilzeit für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie“ vom 1. August 2000 mit nachfolgenden Änderungen sein:

Anspruch auf Altersteilzeit:
Mindestens 55-jährige Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen, die in den letzten 5 Jahren vor Antritt der Altersteilzeit im Unternehmen ständig beschäftigt waren erhalten einen Anspruch auf bis zu 10 Jahre verblockter Altersteilzeit.

Aufstockungszahlungen:
Für die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer / die
Arbeitnehmerin auf die Altersteilzeit nach § 2 dieses Tarifvertrages einen Aufstockungsbetrag auf das Altersteilzeitentgelt nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) Altersteilzeitgesetz auf mindestens 90 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts, das der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin ohne Eintritt in die Altersteilzeit erzielt hätte (Nettoarbeitsentgelt).

Der Arbeitgeber entrichtet für den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin in verblockte Altersteilzeit zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu 100%.

Teilen Sie uns bitte bis zum 16.10.2012 mit, ob Sie bereit sind, mit uns in Verhandlungen einzutreten und einen der nachfolgend genannten Verhandlungstermine wahrnehmen.
Freitag, 19. Oktober, Montag, 22. Oktober, 14 Uhr oder Donnerstag, 25. Oktober, 14 Uhr.

Mit der Bitte um Bestätigung bzw. Rücksprache verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rudi Kleiber
Fachbereichssekretär


Nun muss die Geschäftsleitung und Arbeitgeberseite Farbe bekennen, ob sie „diese Brücke mit bauen will“ und mit ver.di über tarifliche Regelungen verhandelt oder ob sie weiterhin den Weg der Konfrontation gehen und im dauerhaften Unfrieden mit den eigenen Beschäftigten leben will.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Recht so - Kündigung des Betriebratsvorsitzenden nicht rechtens!

  
Arbeitsgericht Augsburg weißt Antrag auf Kündigung des Betriebsrats zurück!


Ein toller Erfolg für den von der Kündigung bedrohten Betriebsratsvorsitzeden der Landbäckerei Ihle.

Was ist passiert?
Auf einem Computer im Betriebsratsbüro der Landbäckerei Ihle im Produktionsbetrieb im schwäbischen Friedberg wurde ohne Wissen des Betriebsrats durch den Dienstleister Netz 16 Software installiert, die heimlich Screenshots vom Bildschirm erstellt hat.

Damit wurde nach Meinung der Gewerkschaft NGG massiv gegen das Recht auf vertrauliche und geschützte Betriebsratsarbeit verstoßen. Die Gewerkschaft NGG hat Strafanzeige gestellt und das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eingeschaltet.

Nach der Überwachung wurde ein Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden eingeleitet. Das Betriebsratsgremium hat der Kündigung nicht zugestimmt. Ihle will sich die Zustimmung nun vom Gericht ersetzen lassen.

Das Arbeitsgericht Augsburg hat heute am 4. Oktober 2012 entschieden:

„Der Antrag der Landbäckerei Ihle auf Ersetzung der Zustimmung nach
§ 103 Abs. 2 BetrVG zu einer außerordentlichen Kündigung des Beteiligten  wird zurückgewiesen.“

Das Arbeitsgericht Augsburg hat damit die angestrebte Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden der Landbäckerei Ihle gestoppt. Die Landbäckerei Ihle hatte sich die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur angestrebten Kündigung ersetzen lassen wollen. Das Arbeitsgericht wies das Ansinnen zurück.

Die Bäckerei hatte für die Verdachtskündigung Erkenntnisse vorgetragen, die durch heimliche Bildschirmfotografien eines Betriebsratsrechners gewonnen wurden.

Das Arbeitsgericht hielt die Art und Weise der Überwachung nicht für verhältnismäßig und damit für rechtswidrig.

„Wir hoffen, dass die Geschäftsleitung das Kündigungsverfahren jetzt endgültig einstellt“, kommentiert Tim Lubecki von der NGG. „Betriebsrat und Gewerkschaft NGG sind bereit für vertrauensvolle Zusammenarbeit.“


Ein toller Erfolg für den Betriebsratsvorsitzenden und auch wichtig für all die anderen Betriebsratsgremien!

Freitag, 28. September 2012

RECHT SO!

Arbeitsgericht Augsburg bestätigt die Rechtsauffassung von ver.di und des Betriebsrats! 

Der Überleitungstarifvertrag hat auch für Versetzungen nach 2008 Bestand und Gültigkeit.

Der Kollege und ver.di-Mitglied war bis zum 31. Juli 2011 in der Abteilung Druckerei als Rotationshelfer  beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Drucktarif Anwendung. Zum 1. August 2011 wurde der Kollege in die Buchbinderei versetzt und gleichzeitig in den Tarifvertrag der Papierverarbeitung umgruppiert. Die Geschäftsleitung senkte den Stundenlohn des Kollegen um über 3,00 Euro pro Stunde ab.

Einkommensverlust von deutlich über 20 Prozent!

Die Einwände des Betriebsrats und ver.di, dass auch in 2011 der Überleitungstarifvertrag für den betroffenen Kollegen Anwendung findet, um die massiven Einkommensverluste von über 20 Prozent abzumildern, wurden von der Geschäftsleitung ignoriert.

Nach erfolgloser Geltendmachung bei der Geschäftsleitung beantragte der Kollege bei ver.di Rechtsschutz. Mit Unterstützung von ver.di und der DGB-Rechtsschutz GmbH wurde durch unsere Kollegin und Juristin Maria Wittgen Klage beim Arbeitsgericht Augsburg eingereicht. Der Kollege begehrt mit seiner Klage, dass er dem Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrages vom 9. Juli 2008 unterliegt und somit ein gewisser Ausgleich des Verlustes aufgrund der Versetzung ausgeglichen werden muss.

Die Arbeitgeberseite vertritt die Auffassung, dass keinerlei Ausgleich zu gewähren ist und der Überleitungstarifvertrag für den Kollegen keine Anwendung findet.

Das Arbeitsgericht Augsburg hat nun entschieden, dass der Überleitungstarifvertrag vom 9. Juli 2008 Anwendung findet. Die Einkommensverluste sind nach Auffassung des Arbeitsgerichtes zu ca. zwei Drittel auszugleichen.

Bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht Augsburg die Entscheidung begründen wird und ob die Arbeitgeberseite Berufung einlegt.

Anzumerken ist, dass sich die Anfragen wegen Rechtsberatung und Klagen von Beschäftigten, seit der Tarifflucht häufen. Die Kolleginnen und Kollegen bzw. ver.di-Mitglieder nehmen verstärkt den Rechtsschutz in Anspruch, um ihre Rechte einzufordern.


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

Dienstag, 25. September 2012

Eine Frage tut sich auf...

Wer hat eigentlich die Ehrenbürgerschaft
für Dr. Hans Dieter Beck beschlossen???


Foto: Richard Lechner




Zu dieser Frage oder anderen Themen können Sie unten anschließend
anonyme Kommentare abegeben.

Sonntag, 23. September 2012

Schamrot mit Krücke




Schwere Schlagseite und schamrot: Becksche Gesetzesausgaben – 
hergestellt zu Dumpinglöhnen – in »edler Lederoptik« mit
»integrierter Stütze zum Ausklappen« (Originaltext C. H. Beck),
und »schon profitieren Sie vom optimalen Blickwinkel
auf die aktuelle Rechtslage«
PR-Foto: C.-H.-Beck

Sie sind dick und rot. Nein, es handelt sich weder um Tomaten noch um überernährte Linkspolitiker. Es sind vielmehr die Loseblatt-sammlungen des Verlags C. H. Beck gemeint, die deutsche Gesetze traditionell in fette rote Ordner im A5-Format packen.

Darin finden wir zum Beispiel den § 253 Strafgesetzbuch zum Straftatbestand Erpressung: »Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« 

Wahr ist: Es war nicht rechtswidrig, als Firmenchef Doktor Hans Dieter Beck 2007 die Beschäftigten seiner Buchbinderei vom Drucktarif in den um 20 Prozent schlechter ausgestatteten der Papierverarbeitung hinübernötigte. Die Drohung mit Arbeitsplatzverlust ist zwar ein »empfindliches Übel«, aber in unserem Land legal. Juristisch also keine Erpressung. 

Wahr ist: Es war nicht rechtswidrig, als es 2011 weiterging: kompletter Ausstieg aller Firmenteile aus dem Drucktarif, unbezahlte Erhöhung der Arbeitszeit um 3,75 Stunden, Reduzierung der Stundenlöhne und der Erschwerniszuschläge, Kürzungen der Jahresleistung und des Urlaubsgeldes, Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter, Streichung des Essensgeldzuschusses. Dadurch werden zwar den Vermögen der Genötigten Nachteile zugefügt, aber eben legal. Also auch keine Erpressung.

Wahr ist: Durch völlig legal abgepresste Einzelverträge gibt es nun ein Lohndurcheinander mit der Folge der Belegschaftsspaltung. Das passt: Das Beck-Standardwerk »Verfassungs- und Verwaltungsgesetze« nennt man nach seinem Begründer auch den »Sartorius«. Das ist lateinisch und bedeutet »Flickschneider«. 

Wahr ist: Die Motivation der Belegschaft ist gesunken, der Krankenstand gestiegen. Durch die Tarifflucht von C. H. Beck kann das Unternehmen zu Dumpingpreisen anbieten und damit andere, tarifehrliche Druckereien und Verlage und deren Belegschaften schädigen. Alles nicht rechtswidrig.

Wahr ist: Durch die Tarifflucht von C. H. Beck verliert nach Berechnungen der ver.di-Betriebsgruppe beispielsweise ein Rotationsdrucker jährlich rund 7.000 Euro. Ein Rotationshelfer darf auf etwa 6.000 Euro verzichten und so geht es weiter. Firmenchef Doktor Beck spricht von einem »harmlosen Verzicht von etwa fünf Prozent«. Fünf Prozent von was? Von seinem Mehrgewinn? Jedenfalls ist das offenbar nicht rechtswidrig.

Unwahr ist, dass H. D. Beck sämtliche Beschäftigten entlassen und sie auf Basis von Einzelwerkverträgen bei vollem Lohnverzicht wieder einstellen möchte. Unwahr ist, dass dann jede und jeder im Winter Heizmaterial mitzubringen hat und im Sommer Fürst-Beckler-Eis – für die Führungsriege.

Wahr ist hingegen: Zum Jubiläum der Ausgaben gibt es die Beck-Gesetzesordner nun mit einem Aufsteller, einer Krücke. Damit sie nicht gleich tot umfallen. Und sie sind rot. Damit man die Schamröte nicht sieht.
 Hans Dölzer

Freitag, 21. September 2012

Nördlinger Kommunalpolitiker zur sozialen Schieflage vor Ort

Schreiben an den SPD Ortsvorsitzenden:
 


Anmerkung der Blog-Redaktion:
Dies ist ein Auszug eines Schreibens vom 11.09.2012, welches der Blog-Redaktion zugesendet wurde. Der Verfasser dieses Schreibens ist der Blog-Redation bekannt. Die Blog-Redaktion ist der Auffassung, dass dieses Schreiben auf Grund der Verantwortung der SPD Stadtratsfraktion, die der Ehrenbürgerschaft der Stadt Nördlingen des Dr. Hans Dieter Beck zugestimmt hat, hier ein Überdenken der Ehrenbürgerschaft erforderlich ist.


Dienstag, 18. September 2012

Gelungener Aktionstag in Nördlingen zu dem Tarifskandal in der Druckerei C.H. Beck

Betriebsrat und verdi gemeinsam auf dem Nördlinger Wochenmarkt


Gespräche mit Bürgern
Betriebsräte und verdi-Gewerkschafter setzten am Samstag, den 8.9.2012, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu der Tarifflucht der Druckerei C.H. Beck erfolgreich fort. 
Genutzt wurde diesmal der samstägliche Nördlinger Stadtmarkt, um die Nördlinger Bevölkerung breit über
die Zustände bei der Beckschen zu informieren und für die zentrale Forderung Zurück zum Tarifvertrag  zu werben.



Gutes Wetter für die Aktion
Bestes Wetter begleitete die Aktion, die bei den Besuchern des Stadtmarktes und den zahlreichen Touristen regen Anklang fand. Bei der regen Verteilung der 4-seitigen Informationsblätter konnten die Kollegen viele Diskussionen mit interessierten Bürgern führen.
Einhellig stieß dabei der Umgang der Unternehmensleitung mit den Beschäftigten der Druckerei auf Unverständnis. Im Fokus der Kritik stand dabei die Person des Verlegers und Nördlinger Ehrenbürgers Dr. Hans Dieter Beck, der letztlich die Verantwortung für das Lohndumping und den Ruin der Unternehmenskultur in der Druckerei trägt.


Großes Interesse für die Geschehnisse in der Druckerei


Papierbanner durch die Fußgängerzone
Auch das 60m lange Papierband mit den Forderungen an die Unternehmensleitung, das in der Fußgängerzone ausgerollt wurde fand große Beachtung. Die Aktion, die auch entsprechend in Presse und
Rundfunk Resonanz fand, war letztlich ein weiterer Meilenstein im Kampf der Belegschaft der Druckerei für anständige Arbeitsbedingungen und einen gerechten Lohn für gute Arbeit. Für diesen Kampf gab ein Mitbürger den Kolleginnen und Kollegen den zutreffenden Ratschlag:  
„Wenn ihr was erreichen wollt, dann genügt es nicht, mit Wattebäuschchen zu werfen, dann braucht es schon handfestere Argumente“