Sonntag, 23. Februar 2014

Pressemitteilung



Kirchen rufen gemeinsam zu Betriebsratswahlen auf/ "Arbeit muss den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden"

Zu den Betriebswahlen vom 1. März bis zum 31. Mai 2014 rufen die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland auf. "
Was wir heute brauchen, ist eine neue Debatte darüber, wie die Arbeit humaner gestaltet werden kann. Die Arbeit muss wieder stärker den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden", fordern der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, und der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dr. h.c. Nikolaus Schneider, in einem gemein-samen Aufruf. Damit dies möglich werde, engagierten sich die Kirchen gemeinsam mit den gewählten Arbeitsnehmervertretungen in den Betrieben für eine solidarische und gerechte Arbeitswelt.
Die künftigen Herausforderungen für die Arbeit der Betriebsräte werden von den Veränderungen der Erwerbsarbeit vorgegeben, heißt es in dem Aufruf weiter. "Unsere Arbeitswelt hat heute zwei Gesichter: Auf der einen Seite gibt die gestiegene Beschäftigungsrate den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Sicherheit und ermöglicht vielen ein gutes Einkommen." Auf der anderen Seite aber habe die gute wirtschaftliche Entwicklung ihren Preis: "Der Druck auf die Beschäftigten nimmt weiter zu. Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden.
Die Folgen von permanenter Überforderung und Leistungsdruck äußern sich insbesondere in der Zunahme psychischer Erkrankungen, einer Entwicklung, die in den letzten Jahren zum Teil alarmierende Ausmaße erreicht hat", schreiben Erzbischof Zollitsch und der EKD-Ratsvorsitzende

Sie fügen hinzu: "Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, braucht es starke Interessensvertretungen in den Betrieben". 

Pressestelle der EKD

Sonntag, 16. Februar 2014

Tipps für den Notfall!




… wenn es überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“



1.      Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!

2.      Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!

3.      Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.

4.      Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.

5.      Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.

6.      Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.

7.      Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.


Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg.

Samstag, 1. Februar 2014

Abmahnungen in der Beck'sche sind keine Seltenheit mehr!

Nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Es klingt manchmal recht harmlos, eine Abmahnung. Doch es ist eine ernste Angelegenheit. In der Regel bereitet der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vor.

Funktion und Inhalt der Abmahnung
Wirksam kann eine Abmahnung nur werden, wenn eine klare Beanstandung eines Fehlverhaltens erfolgt. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügen keine pauschalen Formulierungen.

Abmahnungsgegenstände
Kurz formuliert, kann alles zum Gegenstand einer Abmahnung werden, worauf eine verhaltensbedingte Kündigung gestützt werden kann.

Beispiele für Abmahnungsgründe:
      ·         Unentschuldigtes Fehlen

·         Unpünktlichkeit bei Arbeitsbeginn/-ende

·         Verspätete Anzeige einer Erkrankung

·         Schlecht- oder Minderleistung

Form der Abmahnung
Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der späteren Beweisbarkeit ist für einen Arbeitgeber die Schriftform vorteilhafter, denn er trägt die Beweislast.

Dauer der Wirkung und des Verbleibs in der Personalakte
Es gibt keine festen Zeiten für die Wirkungsdauer einer Abmahnung. Als Richtschnur kann ein Verwertungsverbot und Entfernungsanspruch aus der Personalakte nach Ablauf von zwei Jahren angesehen werden; maßgeblich sind jedoch stets die Einzelumstände des Einzelfalls.

Reaktionsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung
Für von einer Abmahnung betroffene Arbeitnehmer bestehen mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Gegendarstellung
Mit einer Gegendarstellung können Arbeitnehmer/innen der Abmahnung in der Personalakte eine eigene Stellungnahme beifügen. Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen, unabhängig davon, ob der mit deren Inhalt einverstanden ist.

Klage
Wenn die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Ziel führen, bleibt ggf. nur noch die Klage beim Arbeitsgericht. Vor einer Klage sollten aber die Gesamtumstände bedacht werden, ob es wirklich ratsam ist, gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen.


ver.di-Mitglieder sollten sich in jedem Fall
von ihrem Gewerkschaftssekretär beraten lassen!
ver.di Augsburg, Am Katzenstadel 34, 86154 Augsburg; 
Tel. 0821/27954-41                    
 
 ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

Samstag, 25. Januar 2014

Betriebsratswahlen 2014: Persönlichkeitswahl oder Listenwahl?

BETRIEBSRAT WÄHLEN UND MITBESTIMMEN

„Wir brauchen Dich“

Menschen mit Erfahrungen in der Interessensvertretung – etwa in Vereinen, politischen Parteien oder z. B. als Elternbeiratsvorsitzender, also jemand mit sozialer Kompetenz, sollte jedem Betriebsratsgremium willkommen sein.

Im März 2014 wählen Sie einen neuen Betriebsrat, der mit echten Mitbestimmungsrechten ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten hat. Viele neugewählte Betriebsräte haben festgestellt, dass sich das Verhalten mancher Kritiker an der Betriebsratsarbeit ändert, wenn diese selbst in der Verantwortung stehen.

Rollenverständnis der Betriebsratsmitglieder – Betriebsrat ist die Interessenvertretung für die Beschäftigten!

Auch das eigene Rollenverständnis werden insbesondere die neuen Betriebsratsmitglieder hinterfragen, wenn sie selbst erfahren, wie es ist, zwischen den Stühlen zu sitzen, da es nicht immer möglich ist, es jedem Mitarbeiter zu jeder Zeit Recht zu machen.

Und eine weitere Erfahrung ist für neue Betriebsratsmitglieder von Bedeutung:

Auch gegenüber dem Arbeitgeber muss Konfliktbereitschaft gegeben sein. Das ist für viele eine neue Erfahrung. Schnell merkt man, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine starke und gute Vertretung im Betrieb brauchen. Nur so ist einigermaßen das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber – und Arbeitnehmerinteressen gewahrt.

Der Betrieb in dem wir arbeiten, ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Wir Beschäftigte zeigen großen Einsatz und viel Engagement. Deswegen ist die Mitbestimmung auch unser legitimes und gutes Recht, das es gilt notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Vorteile in jeder Lage!

In Betrieben mit Betriebsrat und einer verankerten Gewerkschaft im Betrieb gibt es nachweislich höhere Löhne, Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen, als in vergleichbaren Betrieben. Über Betriebsrat und die vertretene Gewerkschaft bringen Beschäftigte ihre Ideen ein.

DEINE WAHL

MITDENKEN - MITBESTIMMEN - MITMACHEN!

Betriebsrat: engagierte und kompetente Interessensvertretung

Donnerstag, 16. Januar 2014

Wird die Persönlichkeitswahl bei der anstehenden Betriebsratswahl in der Beck'sche durch Listenwahl abgelöst?

Wer steckt dahinter?

Was bedeutet dies für die Beschäftigten?
 
Bisher gab es in der Druckerei C.H. Beck bei den stattfindenden Betriebsratswahlen immer eine Persönlichkeitswahl, das heißt, die Beschäftigten konnten die Kandidatinnen und Kandidaten wählen, denen sie am meisten zutrauten, die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten und die man im Betriebsrat haben will. Es gab also nur eine Liste von Kandidaten.

Wie man in der Beck’sche nun hört, gibt es wohl Beschäftigte, die dies so nicht mehr haben wollen. Bei der nächsten Betriebsratswahl im März soll es vermutlich erstmals mehr als eine Kandidatenliste geben. Dies ist legitim, hat aber aus Sicht der Beschäftigten einen erheblichen Nachteil:

Es gibt keine Persönlichkeitswahl mehr!

Werden mehrere Vorschlagslisten (Kandidatenlisten) eingereicht, können die Beschäftigten nur eine Stimme vergeben. Mit dieser einen Stimme wählt man nicht mehr einzelne Kandidaten, sondern eine Liste mit den entsprechenden Kandidaten.

Eine echte Persönlichkeitswahl, bei der man die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die man für besonders geeignet hält, ankreuzen bzw. wählen kann, ist dann nicht mehr möglich!

Wollen Geschäftsleitung und Führungskräfte über die Verhinderung einer Persönlichkeitswahl mehr Einfluss auf den Betriebsrat haben?

Wer eine Listenwahl jetzt favorisiert, verhindert eine Persönlichkeitswahl des neuen Betriebsrats und schränkt somit die Wahlmöglichkeiten der Beschäftigten ein!


DEINE WAHL – DEINE STIMME:


MITMACHEN * MITDENKEN * MITBESTIMMEN

Samstag, 11. Januar 2014

Kirche lässt Weltbild fallen!


Insolvenz für Weltbild-Beschäftigte bedroht Existenzen!
 
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet die Entscheidung der Eigentümer der Verlagsgruppe Weltbild, die bereits zugesagten finanziellen Mittel für die Umstrukturierung zu streichen und damit die Insolvenz des Unternehmens zu verursachen als menschliche und existenzielle Tragödie.
 
Eigentümer stehlen sich aus der Verantwortung

„Diese Entscheidung der Eigentümer zeigt mehr als deutlich, dass sich die Kirche der Verantwortung gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen bei Weltbild nicht bewusst ist, oder den drohenden Arbeitsplatzverlust in einem zukunftsfähigen Unternehmen billigend in Kauf nimmt, und das nur weil man nicht mehr investieren will,“ sagte Thomas Gürlebeck, ver.di Sekretär für den Handel in Augsburg. „Jahrelang fette Gewinne abschöpfen und sich so die Prunkbauten mitfinanzieren lassen und dann, wenn die Belegschaft Hilfe braucht, zugesagte Gelder wieder streichen. Widerlicher geht es eigentlich nicht. Die Kirche praktiziert Kapitalismus in Reinkultur“, so Gürlebeck weiter.

Die Gewerkschaft geht davon aus, dass die Kirche als Eigentümer sich über die Streichung der notwendigen Mittel für den Umbau des Unternehmens aus der Verantwortung stehlen will und sehenden Auges die Belegschaft in eine ungewisse Zukunft schickt. „Wir werden es nicht zulassen, dass die Bischöfe sich so aus der Verantwortung stehlen. Jetzt, wo man diesen Weg gewählt hat, müssen die Bischöfe Geld für die Beschäftigten bereitstellen, um deren Zukunft und Existenzen zu sichern“, so Gürlebeck.

Weltbild ist zukunfts- und überlebensfähig

Ver.di wird zusammen mit dem Betriebsrat für den Erhalt des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze mit allen Mitteln kämpfen. „Unser Unternehmen ist zukunftsfähig, davon waren wir immer überzeugt und sind es immer noch“, sagt Peter Fitz, Betriebsratsvorsitzender der Weltbild Verlags GmbH. „Dass die Bischöfe nun unser überlebensfähiges Unternehmen derart abstoßen will, ist unglaublich und skandalös“, so Fitz abschließend.

Ver.di wird das weitere Verfahren in der Insolvenz – in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat – begleiten und im Interesse der Kolleginnen und Kollegen zur Sicherung der Arbeitsplätze auch in den zuständigen Gremien mitwirken. Darüber hinaus werde ver.di die Beschäftigten so rasch wie möglich über die möglichen Folgen des Insolvenzverfahrens und die weiteren Schritte informieren.

Weitere Informationen zu Weltbild unter: www.weltbild-verdi.de

Donnerstag, 2. Januar 2014

Verweigerung der vollen Jubiläumsprämie für Teile der Belegschaft möglicherweise rechtswidrig!


Jubiläumszahlung 250 Jahre C.H. Beck
Ver.di bietet seinen Mitgliedern Rechtsschutz an

Bekanntlich wurde die Höhe der Jubiläumszahlung (nur 800 € statt 1500 €) anlässlich des 250-jährigen „Beck-Jubiläums“ davon abhängig gemacht, ob die Beschäftigten Ergänzungsverträge und/oder Zukunftssicherungspakete unterschrieben haben. Dies ist ein einmaliger Vorgang im gesamten Beck-Konzern.

Diese Jubiläumszahlung hat nach unserer Ansicht nichts mit Ergänzungsverträgen oder Zukunftssicherungspaketen zu tun. Dies kann kein sachgerechtes Kriterium bezüglich der Höhe einer Jubiläumszahlung sein.

Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund kollektiver Regelungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er zwar frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund von allgemeinen begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechter zu stellen als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage.

Stellt der Arbeitgeber sachfremd Arbeitnehmer schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB verstößt und Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
(So das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 5. August 2009
- 10 AZR 666/08 –)

§ 612a
Maßregelungsverbot
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Es besteht wohl kein Zweifel, dass diejenigen Arbeitnehmer, die im Mai 2011 die Unterzeichnung der Zusatzverträge abgelehnt bzw. im Nachhinein erfolgreich gegen die Gültigkeit dieser Verträge geklagt haben, in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
Die vorgenommene Gruppenbildung in Unterzeichner und Nicht-unterzeichner der Zusatzverträge ist daher im vorliegenden Fall einer Jubiläumszahlung willkürlich und sachlich ungerechtfertigt.

Daneben kommt hinsichtlich dieser Gruppenbildung aus unserer Sicht auch ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) und gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB in Betracht.

Damit die Strategie des Arbeitgebers, die Belegschaft dauerhaft zu spalten und die Nichtunterzeichner der Zusatzverträge immer wieder zu diskriminieren, künftig durchkreuzt wird, ist es wichtig, dass möglichst viele/alle betroffenen Arbeitnehmer das Rechtschutzangebot von ver.di annehmen. Die entsprechenden Briefe mit den Vollmachten sind unterwegs, damit der vorenthaltene Differenzbetrag aus der Jubiläumszahlung geltend gemacht werden kann! 


ver.di-Mitglieder sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!


Sonntag, 29. Dezember 2013

Ein gutes Neues Jahr - Un Felice Anno Nuovo - A Happy New Year - Bonne année - С Новым Годом - Szczęśliwego Nowego Roku - Un Feliz Año Nuevo - Šťastný Nový Rok - Ευτυχισμένο το Νέο Έτος - Gott Nytt År!

 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen Euch bei Eurer Arbeit mehr Freude als Ärger,

mehr Erfolg als Enttäuschung und
 
nicht zuletzt viel Glück und Gesundheit!


Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2014.

 
Wir lesen uns wieder…

 
Eure Blog-Redaktion!

Sonntag, 22. Dezember 2013

Frohe Weihnachten – Merry Christmas – Buon Natale – Feliz Navidad – Vrolijk Kerstfeest - Joyeux Noël - Veselé Vánoce!


 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 wieder einmal ist es nun so weit,
die Hektik des Jahres gipfelt in der wundersamen Weihnachtszeit.
Genieße die Stille, erfreue Dich an leuchtenden Gesichtern.
Bestaune die Tanne mit den Kugeln und Lichtern.
Lebe die Tage ausgelassen und heiter -
schon bald geht die Hektik des Alltags weiter.
 
Frohe Weihnachten und erholsame Weihnachtsfeiertage!

Eure Blog-Redaktion!

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Journalisten und Verlagsangestellte im Streik!

Druckerei C.H.Beck im Jubiläumsjahr weiterhin im tariflosen Zustand – Arbeitsbedingungen verschlechtert!


Redakteure, Redakteurinnen, Volontärinnen, Volontäre und Verlagsangestellte wehren sich gegen massive Verschlechterung ihrer Tarifverträge!
Bester Stimmung schon bei Ankunft am Münchner Hauptbahnhof

Mehr als 600 Redakteurinnen und Redakteure von bayerischen und baden-württembergischen Tageszeitungen sowie bayerische Verlagsangestellte sind heute in Streik getreten. „Von diesem gemeinsamen Streik wird ein kraftvoller Impuls für unsere anstehenden Verhandlungen ausgehen“, erklärte der Bundesvorsitzende der Deutschen Journalisten Union (dju) in ver.di, Ulrich Janßen. Zu den Streiks hatten die beiden Gewerkschaften ver.di und Bayerischer / Deutscher Journalistenverband gemeinsam aufgerufen. Der Streik wird noch bis Mittwoch, 6 Uhr morgens, andauern.


„Unsere Gehaltsforderung von 5,5 Prozent ist angemessen und berechtigt“, erklärte Janßen. Der Verlegerverband verlangt stattdessen als Vorleistungen erhebliche Verzichte und Abstriche. „So was ein ‚Angebot‘ zu nennen ist frech“, so Janßen, und von einem von den Verlegern so betitelten „Tarifwerk Zukunft“ könne nicht einmal in Ansätzen die Rede sein.



„Wir Journalisten und Angestellte haben Lust auf ein gutes Produkt und leisten dafür mit Herzblut gute Arbeit. Aber dafür wollen wir auch fair bezahlt werden“, erklärte Janßen. Dafür werde man bei den anstehenden Verhandlungen mit ebendiesem Herzblut und journalistischem Mut kämpfen.

 


Aus folgenden Redaktionen waren Journalistinnen und Journalisten beteiligt:
 
Bayern:
Süddeutsche Zeitung, Nürnberger Nachrichten, Nürnberger Zeitung, Augsburger Allgemeine, Allgäuer Zeitung, Oberbayerisches Volksblatt, Neuer Tag Weiden, Amberger Zeitung, Münchner Merkur, Erdinger Anzeiger, TZ, Main-Echo Aschaffenburg, Fränkische Landeszeitung




Baden-Württemberg:
Heilbronner Stimme, Ludwigsburger Kreiszeitung, Leonberger Kreiszeitung, Stuttgarter Zeitung, Stuttgarter Nachrichten, Südwestpresse Ulm/Göppingen, NWZ Göppingen, Nürtinger Zeitung, Reutlinger General-Anzeiger, Schwäbisches Tagblatt Tübingen, Mannheimer Morgen, Zollern-Alb-Kurier, Esslinger Zeitung, Hohenloher Tagblatt

 


Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren!