Sonntag, 3. November 2013

Wer ist der Elefant im Porzellanladen?

Der Brief an die Bischöfe ist kein Zeichen von Agressivität ...


Zu dem Kommentar “Elefant im Porzellanladen” und dem Artikel „Kampf und Kirche“ in den Rieser Nachrichten vom Mittwoch, 16. Oktober 2013, wurde nachfolgender Leserbrief am 28. Oktober in den Rieser Nachrichten veröffentlicht.


Der Schreiber des Kommentars hält ver.di zugute, dass man gleich sieht, woran man mit ver.di ist. Hier muss man dem Schreiber des Kommentars zustimmen, allerdings auch nur in diesem Punkt. Versöhnen statt spalten, ja auch dazu stehen wir. Seit 2 Jahren bemüht sich ver.di wieder um tarifliche Regelungen für die Druckerei C.H. Beck. Ursache war die Verabschiedung der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie, dies nennt man in der allgemeinen Umgangssprache – auch bei Juristen „Tarifflucht“. Und wie soll man es bezeichnen, wenn den Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck u. a. unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes gezwungen wurden, neue und deutlich schlechtere Zusatzverträge zu unterschreiben? Dies gleicht einer Erpressung, die Folge waren dann abgepresste Zusatzverträge. Das Landesarbeitsgericht München hat jetzt rechtskräftig entschieden, dass diese Zusatzverträge aus 2011 unwirksam sind.
Es ist auch das legitime Recht eines Betriebsrats und einer Gewerkschaft einen besonderen Kunden wie die kath. Kirche darauf aufmerksam zu machen, unter welchen Arbeitsbedingungen das Gotteslob hergestellt wird. Denn eine Säule der kath. Kirche ist die katholische Soziallehre. Diese geht vom Grundgedanken der „sozialen Ordnung” aus, der Solidarität, sowie den Sozialprinzipien des Gemeinwohls. Verkörpert werden diese u. a. durch die Organisationen wie der Katholischen Arbeitnehmerbewegung bzw. der Betriebsseelsorge. So ist also der Brief an die Bischöfe kein Zeichen von Agressivität wie der Kommentarschreiber unterstellt, sondern ein Appell und ein Signal, dass die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck mit Respekt und Würde behandelt werden, dies schließt insbesondere einen Tarifvertrag mit ein. So heißt es auch in der Enzyklika von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981: „Richtig kann eine Arbeitsordnung nur sein, wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“. Zutreffender kann man es nicht formulieren.
Wenn sich die Beschäftigten der Druckerei mit Unterschriften an die Gewerkschaft wenden, um von Demonstrationen abzusehen, dann ist dies ein legitimer Vorgang, auch und gerade in einer Gewerkschaft. Der Schreiber des Kommentars sollte sich aber auch die Frage nach Ursache dieses Sinneswandels stellen. In der Druckerei wurden wie auch immer, Gerüchte in die Welt gesetzt, wonach eine nicht unbeträchtliche Sonderzahlung zum Jubiläum nur gewährt würde, wenn die Beschäftigten auf Demonstrationen bzw. das im Grundgesetz verankerte Demonstrationsrecht verzichten.
Falsch ist im Artikel „Kampf und Kirche“ auch die Behauptung, dass die Geschäftsführung beim Arbeitsgericht Augsburg ein Beschlussverfahren gegen die Gewerkschaft eingeleitet hat, mit dem Ziel, derartige Äußerungen gegenüber Kunden (kath. Kirche) zu unterlassen. Nicht gegen die Gewerkschaft ver.di wurde ein Beschlussverfahren eingeleitet, sondern gegen den Betriebsrat, weil in dem von dem Betriebsrat und ver.di unterzeichneten Brief an die Bischöfe angeblich unzutreffende Behauptungen über Wochenendarbeit im Zusammenhang mit der Gotteslobproduktion aufgestellt worden wären.
Wer als Journalist ordentlich recherchiert und Hintergründe objektiver beleuchtet, muss sich nicht den Vorwurf nicht gefallen lassen, dass nicht ver.di oder Betriebsrat, sondern er selbst der Elefant im Porzellanladen ist…

Rudi Kleiber
stellvertr. Geschäftsführer
ver.di Augsburg
Am Katzenstadel 34
86152 Augsburg

Anmerkung der Blogredaktion:
Wegen dieses Briefes an die Bischöfe, der in durchaus maßvollem Duktus gehalten war, veranstaltet die Geschäftsleitung der Druckerei ein mordsmäßiges Gedöns mit Schuldzuweisungen an ver.di und den Betriebsrat, dem sich nun auch noch die Rieser Nachrichten bzw. ihr Kommentator aus nicht nachvollziehbaren Gründen (Anzeigenkunde C.H. Beck?!) glaubten anschließen zu müssen.
Wegen der teilweise von Bistümern zurückgewiesenen Fehlproduktion des Gotteslobs, die für den Betrieb wohl einen Millionenschaden zur Folge hat, wird kein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen. 

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