Mittwoch, 17. Dezember 2014

Arbeitsgericht weist Klagen wegen Jubiläumszahlung ab!

Das Arbeitsgerichts Augsburg hat die beiden Musterklagen wegen der Jubiläumszahlung anlässlich des 250-jährigen Jubiläums des C.H. Beck Verlages mit Urteil vom 16.12.2014 abgewiesen.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1.500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Der Vorsitzende Richter ließ bereits in seinen Ausführungen im Kammertermin am 25.11.2014 erkennen, dass nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend zu erkennen sei, dass bei der Zuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Mittelpunkt stand. Hierzu wäre auch in der Betriebsvereinbarung kein entsprechender Hinweis zu finden.

Die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg hat nun im Urteil die Gründe für die Klageabweisung darzulegen. Sobald das Urteil mit Begründung vorliegt, wird zu prüfen sein, ob gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht München eingelegt wird.


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