Arbeitnehmerrechte in Gefahr und massive Einkommensverluste der
Beschäftigten!
Waren es in der
Vergangenheit immer wieder Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, insbesondere
gegen die Einhaltung der gesetzlichen Pausenvorschriften und der Regeln für
Feiertagsarbeit – Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg vom 25.01.2008 –
macht die Firmengruppe Appl jetzt von sich reden, dass arbeitsvertraglich
zugesagte und geschuldete Leistungen einseitig gestrichen werden.
Ende Juni letzten Jahres
wurden die Beschäftigten der Druckerei
(appl GmbH und aprinta GmbH) und der Weiterverarbeitung (m. appl GmbH)
durch die Geschäftsführung in Kenntnis gesetzt, dass das bisherige Urlaubs- und
Weihnachtsgeld gestrichen werden soll. So sollen die gewerblichen Arbeitnehmer auf das
zusätzliche Urlaubsgeld von 50 Prozent und auf die Jahresleistung (Weihnachtsgeld)
von 80 Prozent eines Monatslohnes ab 2014 dauerhaft verzichten. Bei einem
Stundenlohn von 16 Euro beträgt der Einkommensverlust pro Jahr knapp 4.000
Euro brutto. Noch nicht mal mit eingerechnet sind hier die abgeforderten
zwei Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche, sowie die aus Sicht von ver.di
deutlich zu niedrigen Stundenlöhne – speziell bei den jüngeren Beschäftigten
und bei neu eingestellten Mitarbeitern, die
deutlich unter den jeweiligen Branchentarifverträgen der Druckindustrie
und der Papierverarbeitung liegen.
Nachdem sich die
Beschäftigten weigerten, diese neue Regelung zu akzeptieren bzw. keine neuen
Arbeitsverträge unterschrieben, wurde das Urlaubsgeld einseitig durch den
Arbeitgeber gestrichen und nicht ausbezahlt. So was nennt man Gutsherrenart!
Mit Unterstützung von ver.di haben nun Beschäftigte gegen diese
rechtswidrige Streichung des Urlaubsgeldes Klage beim Arbeitsgericht Augsburg
eingereicht. Der Gütetermin vor der Kammer des Arbeitsgerichtes wird am 21.
Januar 2015 in Augsburg stattfinden.
Kein
Einzelfall im Appl-Konzern bundesweit!
Ist
die Einhaltung von Arbeitsverträgen nur noch eine Farce?
Weitere Klagen gegen diese
Vorgehensweise der Geschäftsführung gibt es auch an den Appl- Standorten in
Freising (Sellier Druck) und in Ahrensburg (Kuncke Druck). So haben z. B. bei
Kuncke Druck von knapp 50 Beschäftigten derzeit 36 Beschäftigte Klagen beim
dortigen Arbeitsgericht wegen der Streichung des Urlaubsgeldes anhängig. Erste
positive Urteile gibt es bereits zugunsten der Kolleginnen und Kollegen. Das
Urlaubsgeld muss bezahlt werden!
Verkehrte
Welt:
Müssen
sich nun Arbeitnehmer, die ihr gutes Recht einfordern, gegenüber dem
Arbeitgeber rechtfertigen?
Die Geschäftsführung setzt
aus Sicht von ver.di die Beschäftigten ziemlich massiv unter Druck.
Insbesondere die Beschäftigten, die sich gegen die Streichung des Urlaubsgeldes
gerichtlich wehren, sehen sich zunehmend psychischem Druck ausgesetzt.
So mussten sich die
Beschäftigten in Einzelgesprächen mit den Geschäftsführern M. Appl, T. Zinn und
dem Betriebsleiter T. Kowalzik rechtfertigen, warum sie Klage einreichten und
auf die Einhaltung der Arbeitsverträge bestehen.
Vorgelegt wurden den
Mitarbeitern dann wahlweise zwei Verträge zur Unterschrift: ein neuer
Arbeitsvertrag (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und ein Aufhebungsvertrag,
welcher den Verlust des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat. Unterstützt wird
die Geschäftsführung hier noch zusätzlich von einer Nördlinger Anwaltskanzlei,
die die Firma rechtlich vertritt.
Man kann sich kaum
vorstellen, welchem Druck hier die Beschäftigten ausgesetzt waren, so der
stellvertr. ver.di Geschäftsführer Rudi Kleiber. Als weitere Schikane bezeichnet ver.di auch die
Handhabung des Betriebsleiters der Weiterverarbeitung, die klagenden
Arbeitnehmer nun mit anderen und wechselnden Tätigkeiten in der
Weiterverarbeitung zu schikanieren. Ob es sich hier um Versetzungen im Sinne
des Betriebsverfassungsgesetzes handelt und somit möglicherweise weitere
Rechtsverstöße seitens des Betriebsleiters vorliegen, muss rechtlich noch
geprüft werden.
Bezahlen
die Beschäftigten in Wemding die Schließung des Standortes in Sinsheim?
Laut Pressemitteilung des
Unternehmens (Donauwörther Zeitung vom 22.12.2014) soll der Standort in
Sinsheim geschlossen werden. Unter vorgehaltener Spricht man in Wemding nun
davon, dass mit den Verzichten von Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Kosten der
Schließung und der Umzug bezahlt werden sollen.
Der stellvertretende
ver.di-Geschäftsführer Rudi Kleiber findet für dieses Verhalten deutliche
Worte:
„Es ist ein Armutszeugnis
für eine Geschäftsführung, die versucht in einer solch harten Gangart ihren
Beschäftigten Rechte zu verweigern. Sollte sich die Firmengruppe Appl in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, werden wir selbstverständlich für
Tarifverhandlungen bzw. die entsprechenden Regelungen zur Verfügung stehen.
Denn tarifliche Vergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, dürfen von Betriebsräten
nicht gekürzt oder gar gestrichen werden! Will Appl jedoch schnelle Profite auf
Kosten der Beschäftigten machen, werden wir gemeinsam mit den Beschäftigten uns
zur Wehr setzen.“
Kaufkraftverlust
für die Stadt Wemding und Region!
Nachdem von diesen einseitigen
und massiven Kürzungen rund 450 Beschäftigte am Standort Wemding betroffen
sind, sieht Rudi Kleiber hier auch einen enormen Kaufkraftverlust für die ganze
Region. Ver.di geht davon aus, dass durch die Nichtbezahlung des Urlaubs- und
Weihnachtsgeldes und der unbezahlten Mehrarbeit der Region mindestens rund 1,8
Millionen Euro an Kaufkraft entzogen werden.
Deshalb wendete sich ver.di
nun auch an die verantwortlichen Politiker dieser Region. So ging ein Schreiben
an den Bürgermeister der Stadt Wemding, sowie an die Mandatsträger des
Deutschen Bundestages und Bay. Landtages, um hier auf die Situation der
Beschäftigten aufmerksam zu machen.
Mittlerweile
liegen nun auch von Beschäftigten die ersten Geltendmachungen des verweigerten
und nicht ausbezahlten Weihnachtsgeldes vor!
Ja ja der Burgherr und seine Leibeigenen
AntwortenLöschenIst der kommunistischer Wittal-Bloger am Ende, fällt ihm nichts mehr ein?
AntwortenLöschenIhr habt es wahrscheinlich noch gar nicht mitbekommen: Der Verleger Wolfgang Beck, der den literarischen Bereich im Beck Verlag leitete, hört nach 4 Jahrzehnten am 1. Februar 2015 auf und übergibt die Leitung an seinen Sohn Jonathan Beck. Ein Glück, dass dieser bedeutende Verlag in der Familie Beck bleibt und nicht zum Spekulationsobjekt ( siehe Suhrkamp Verlag!) geworden ist. Wolfgang Beck ist ein ganz großer seiner Zunft und wird dem Verlag hoffentlich noch lange mit seinem Rat zur Seite stehen! Wolfgang Beck zählt national und international zu den ganz wichtigen Verlegern im Kulturbereich. Sein Sohn wird nach allem, was man von ihm gehört hat, den Verlag im Sinne seines Vaters mit Bedacht und Weitsicht weiter führen.
AntwortenLöschenTrotz positiven Richterspruch für die Arbeiter wird im Werk Appl/Selier in Freising das Urlaubsgeld nicht ausbezahlt! Was ist los, will Geschäftsleitung etwa am 17.03 uns auf der Infoveranstaltung mitteilen das dass Geschäft komplett aufgeben wird?
AntwortenLöschenZwei hilflose Geschäftsführer versuchen zu retten was sie an den Abgrund gesteuert haben, in dem mit Drohungen, Repressalien und Lügen die Mitarbeiter motiviert werden sollen. Wo sind wir nur hingekommen.
AntwortenLöschenAn einem Personalabbau kommt derzeit keine Druckerei vorbei. Ihr könnt bei Beck noch froh sein, dass am Standort noch weiter gedruckt wird.
AntwortenLöschenSag mal wo haben die dich ausgegraben ???? Hast du auch ein Schild wo drauf steht Die Welt geht zu ende,bereut!! Da gibt es auch was von Ratiopharm !!
AntwortenLöschenWenn du helfen willst schreib alles auf Papier und schmeiß dann weg.Wenn alles aufgeben willst kannst ja du nimmst plus platz weg